Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.01.2003

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02   

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https://dejure.org/2002,4449
BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02 (https://dejure.org/2002,4449)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2002 - 4 StR 461/02 (https://dejure.org/2002,4449)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 4 StR 461/02 (https://dejure.org/2002,4449)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage - besondere Glaubwürdigkeitsprüfung; Verstoß gegen Denkgesetze; Verstoß gegen den Zweifelsgrundsatz / in dubio pro reo bei Verurteilung trotz ernsthafter Zweifel des Tatgerichts; lediglich missverständliche Formulierung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Besondere Glaubwürdigkeitsprüfung bei mehreren sich widersprechenden Zeugen - Durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die Beweiswürdigung wegen widersprüchlicher Angaben eines Zeugen - Zugrundelegung einer Aussage trotz ernsthafter Zweifel an der Glaubwürdigkeit der ...

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Aussage gegen Aussage bei teilweise lügendem Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 542
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02
    Es bedarf dann im Rahmen einer Gesamtschau einer lückenlosen Würdigung seiner Aussage samt aller Umstände und Indizien, die für ihre Bewertung von Bedeutung sein und das gefundene Ergebnis in Frage stellen können (vgl. BGHSt 44, 153, 158; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23; BGH, Beschluß vom 18. Dezember 2001 - 4 StR 497/01).

    Zugleich erweist sich die Erwägung als Zirkelschluß, weil das Landgericht damit letztlich die Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin mit ihrer eigenen Aussage begründet, anstatt - wie es geboten wäre - für deren Richtigkeit auf Indizien abzustellen, die außerhalb der Aussage selbst liegen (vgl. BGHSt 44, 256, 257; BGH StV 1998, 580, 581).

    Aus diesem Grunde sieht der Senat davon ab, dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend das Verfahren insoweit gemäß § 154 Abs. 2 StPO einzustellen, weil dem neuen Tatrichter eine umfassende Grundlage für die Beweiswürdigung erhalten bleiben muß (vgl. zur Einstellung gemäß § 154 StPO im Zusammenhang mit der Würdigung der Aussage eines Belastungszeugen BGH StV 1998, 580, 582; 2001, 552; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02).

  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02
    Aus diesem Grunde sieht der Senat davon ab, dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend das Verfahren insoweit gemäß § 154 Abs. 2 StPO einzustellen, weil dem neuen Tatrichter eine umfassende Grundlage für die Beweiswürdigung erhalten bleiben muß (vgl. zur Einstellung gemäß § 154 StPO im Zusammenhang mit der Würdigung der Aussage eines Belastungszeugen BGH StV 1998, 580, 582; 2001, 552; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02).
  • BGH, 18.12.2001 - 4 StR 497/01

    Unzureichende Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02
    Es bedarf dann im Rahmen einer Gesamtschau einer lückenlosen Würdigung seiner Aussage samt aller Umstände und Indizien, die für ihre Bewertung von Bedeutung sein und das gefundene Ergebnis in Frage stellen können (vgl. BGHSt 44, 153, 158; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23; BGH, Beschluß vom 18. Dezember 2001 - 4 StR 497/01).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02
    Zugleich erweist sich die Erwägung als Zirkelschluß, weil das Landgericht damit letztlich die Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin mit ihrer eigenen Aussage begründet, anstatt - wie es geboten wäre - für deren Richtigkeit auf Indizien abzustellen, die außerhalb der Aussage selbst liegen (vgl. BGHSt 44, 256, 257; BGH StV 1998, 580, 581).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02
    Es bedarf dann im Rahmen einer Gesamtschau einer lückenlosen Würdigung seiner Aussage samt aller Umstände und Indizien, die für ihre Bewertung von Bedeutung sein und das gefundene Ergebnis in Frage stellen können (vgl. BGHSt 44, 153, 158; 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23; BGH, Beschluß vom 18. Dezember 2001 - 4 StR 497/01).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02
    Dies stellt einen Verstoß gegen die Denkgesetze dar (vgl. BGH StV 1996, 366, 367; Senatsbeschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 47 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96

    Begründung der Glaubwürdigkeit - Zeuge - Zirkelschluß - Rückschluß mit

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02
    Dies stellt einen Verstoß gegen die Denkgesetze dar (vgl. BGH StV 1996, 366, 367; Senatsbeschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 47 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2002 - 1 StR 314/02

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Selbstbezichtigung wegen

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02
    Aus diesem Grunde sieht der Senat davon ab, dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend das Verfahren insoweit gemäß § 154 Abs. 2 StPO einzustellen, weil dem neuen Tatrichter eine umfassende Grundlage für die Beweiswürdigung erhalten bleiben muß (vgl. zur Einstellung gemäß § 154 StPO im Zusammenhang mit der Würdigung der Aussage eines Belastungszeugen BGH StV 1998, 580, 582; 2001, 552; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02).
  • BGH, 04.09.2002 - 2 StR 307/02

    Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeitsbeurteilung; Abweichungen bei den Aussagen zum

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02
    Ebenso wenig durfte das Landgericht bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin B. die Widersprüche ohne nähere Substantiierung "durch ein nicht untypisches verringertes Erinnerungsvermögen infolge von Furcht und Schrecken" (UA 22) bzw. - konkret im Zusammenhang mit dem Treppensturz am 13. Januar 2002 - mit dem "vergangenen Zeitraum und (der) Vielzahl der Ereignisse" (UA 25) erklären; vielmehr hätte es insoweit der Darlegung tragfähiger Anhaltspunkte bedurft, die eine bewußte falsche Darstellung durch die Zeugin ausschließen (vgl. BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - 2 StR 307/02).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Ein Zirkelschluß ist gegeben, wenn aus einer Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit geschlossen wird (vgl. etwa BGH, Urt. vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92 [in BGHSt 39, 159 insoweit nicht abgedruckt]; BGHSt 44, 256, 257; BGH StV 1996, 336, 337 [richtig: StV 1996, 366, 367 - d. Red.] ; BGH StV 2003, 542, 543; BGH, Beschl. vom 13. April 1999 - 4 StR 101/99 [in NStZ 1999, 506 insoweit nicht angedruckt]; vgl. auch Schoreit in KK-StPO 5. Aufl., § 261 Rdn. 47; Niemöller StV 1984, 431, 436 m.w.N.).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22

    Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer

    Diese Erwägung erweist sich aber als Zirkelschluss und damit als Verstoß gegen Denkgesetze, weil das Landgericht damit letztlich die Glaubhaftigkeit der Angaben der Mitangeklagten E.       auch mit ihrer eigenen Aussage, sie habe ihre eigenhändige Tathandlung abgebrochen, begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 461/02, StV 2003, 542, 543).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2003 - 4 StR 467/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6785
BGH, 09.01.2003 - 4 StR 467/02 (https://dejure.org/2003,6785)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2003 - 4 StR 467/02 (https://dejure.org/2003,6785)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 4 StR 467/02 (https://dejure.org/2003,6785)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhaftigkeit einer lückenhaften Beweiswürdigung - Verbot der Doppelwertung hinsichtlich der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 3; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1
    Doppelverwertungsverbot bei Verurteilung wegen Verkaufs von BtM an Minderjährige

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 542
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - 4 StR 467/02
    Eine derart lückenhafte Beweiswürdigung ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 2002, 48; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5, 13).
  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - 4 StR 467/02
    Eine derart lückenhafte Beweiswürdigung ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 2002, 48; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5, 13).
  • BGH, 16.06.1993 - 2 StR 275/93

    Unklare Sachverhaltsdarstellung und Beweiswürdigung eines Strafgerichts

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - 4 StR 467/02
    Eine derart lückenhafte Beweiswürdigung ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 2002, 48; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 5, 13).
  • BGH, 14.11.2001 - 3 StR 352/01

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff der Waffe);

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - 4 StR 467/02
    Diese Erwägung - die den Feststellungen insofern widerspricht, als beide Zeugen bereits vor den festgestellten Verkäufen heroinabhängig waren (UA 3/4, 6) - verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, weil die besondere Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen der Grund für die in § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG geregelte erhöhte Strafbarkeit der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2001 - 3 StR 352/01).
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