Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 26.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 11.02.2003 - Ws 167/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8625
OLG Nürnberg, 11.02.2003 - Ws 167/03 (https://dejure.org/2003,8625)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.02.2003 - Ws 167/03 (https://dejure.org/2003,8625)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - Ws 167/03 (https://dejure.org/2003,8625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringungsanordnung für Straftäter; Seit Verurteilung unverändert fortbestehende hohe Gefährlichkeit; Gutachten zweier Sachverständiger ; Voneinander unabhängige Erholung; Fassung des Gutachtenauftrags

  • Judicialis

    BayStrUBG Art. 1 Abs. 1; ; BayStrUBG Art. 4 Abs. 2

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayStrUBG Art. 1 Abs. 1; BayStrUBG Art. 4 Abs. 2
    Voraussetzungen für die nachträgliche Unterbringung - Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BayStrUBG Art. 1 I
    Anwendungsbereich des Bayerischen Gesetzes zur Unterbringung von besonders rückfallgefährdeten hochgefährlichen Straftätern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 217
  • StV 2003, 574 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02

    Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2003 - Ws 167/03
    Die Regelung soll also Fälle erfassen, in denen im Zeitpunkt des Urteils die Gefährlichkeit des Täters noch nicht sichtbar war, vielmehr sich erst während des Strafvollzugs dessen besondere Gefährlichkeit herausstellt und zwar aufgrund konkreter Umstände, die erst nach dem Zeitpunkt der Verurteilung entstanden sind und deshalb vom Strafrichter noch nicht berücksichtigt werden konnten (so OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02, NStZ 2002, 503 zu § 1 Abs. 1 StrUBG - BW).
  • OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2003 - Ws 167/03
    Denn der Senat vertritt die Meinung (Beschluß vom 11.09.2002 - Ws 1100/02 -StV 2003, 38), daß das Verfahren nach dem BayStrUBG vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt sein muß und andernfalls für erledigt zu erklären ist.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13833
OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03 (https://dejure.org/2003,13833)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.03.2003 - 1 Ws 100/03 (https://dejure.org/2003,13833)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. März 2003 - 1 Ws 100/03 (https://dejure.org/2003,13833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Straftat; Verstoß des Widerrufs der Strafaussetzung gem. § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wegen einer neuen Straftat vor deren rechtskräftiger Aburteilung gegen die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 574
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Zur Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB) wegen

    Fehlt es an besonderen Umständen dieser Art, die ein Absehen vom regelmäßigen Erfordernis einer Verurteilung wegen der neuen Straftat rechtfertigen, und liegt im Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung eine solche Verurteilung durch das zuständige Gericht vor, so wird von Teilen der Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass diese Verurteilung rechtskräftig sein muss, bevor ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ergehen kann (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 Ws 100/03 -, StV 2003, S. 574; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 Ws 250/03 -, StV 2003, S. 575; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 4 Ws 180/04 -, NJW 2005, S. 83; Kühl, StGB, Kommentar, 26. Aufl. 2007, § 56f Rn. 3; zustimmend bis auf Ausnahmefälle: OLG Hamm, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 2 Ws 243/03, 2 Ws 244/03 -, StV 2004, S. 83; a.A. OLG Hamburg, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 VAs 7/03 -, NJW 2003, S. 3574; LG Kiel, Beschluss vom 11. März 2003 - X KLs (4/00) -, Juris; Fischer, StGB, Kommentar, 55. Aufl. 2008, § 56f Rn. 6; Hubrach, in: Leipziger Kommentar StGB, 12. Aufl. 2006, § 56f Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
    Der Widerruf kann ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung daher auch auf ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat gestützt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 1 Ws 118/17 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 4 Ws 174/16 -, juris Rn. 4 ff.; OLG Dresden StV 2008, 313; OLG Stuttgart NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032; vgl. auch die bisherige Rspr. des Senats: Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - [für ein Geständnis bei polizeilicher Vernehmung] sowie vom 31. Juli 2012 - Ws 146/12 und vom 17. März 2015 - Ws 16/15 - [jeweils für ein Geständnis bei richterlicher Vernehmung]; noch a.A. Thüringer OLG, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 Ws 100/03 -, StV 2003, 574; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 Ws 250/03 -, StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

    Der EGMR hat ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575).

    Dahinstehen kann damit auch die Frage, ob immer dann von einem Ausnahmefall auszugehen ist, wenn der Verurteilte die "neue Tat zweifelsfrei glaubhaft gestanden" hat (so offenbar OLG Jena StV 2003, 574; siehe aber OLG Jena StV 2003, 575).

  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04

    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

    Zwar hat in jüngster Zeit der EGMR (vgl. StV 2003, 82 ff.) ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575 und auch Senat in StV 2004, 83 = VRS 106, 48).
  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 24/10

    Versagung der vorzeitigen Entlassung eines Strafgefangenen wegen ungünstiger

    In Anlehnung an diese Entscheidung hatte der erkennende Senat demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 3 Ws 469/03

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung; Fehlen einer

    Zwar ist nach der benannten Entscheidung des EGMR grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten vor deren rechtskräftiger Aburteilung nur noch in Ausnahmefällen zulässig ist, nämlich soweit die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht (vgl. auch OLG Thüringen StV 2003, 574 und 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 244/03

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

    Der EGMR hat ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575).

    Dahinstehen kann damit auch die Frage, ob immer dann von einem Ausnahmefall auszugehen ist, wenn der Verurteilte die "neue Tat zweifelsfrei glaubhaft gestanden" hat (so offenbar OLG Jena StV 2003, 574; siehe aber OLG Jena StV 2003, 575).

  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04

    bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung;

    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen jüngsten Beschlüssen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21

    Anforderungen an die Begründung der 2-Drittel-Entlassung gem. § 57 Abs. 2 StGB

    Zwar hat der EGMR (vgl. StV 2003, 82 ff., zitiert nach juris) ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575 OLG HammStV 2004, 83 = VRS 106, 48, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ws 341/07

    Bewährungsentscheidung; Bewährungswiderruf; Voraussetzungen; neue Entscsheidung;

    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen Entscheidungen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen

  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 25/10

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer bedingten Reststrafenaussetzung

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Vorverurteilung; Rechtskraft

  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 2 Ws 358/09
  • LG Potsdam, 13.02.2009 - 24 Qs 248/08

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

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