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   BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03   

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BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03 (https://dejure.org/2003,4355)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2003 - 4 StR 29/03 (https://dejure.org/2003,4355)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 4 StR 29/03 (https://dejure.org/2003,4355)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 180a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB a. F.; § 2 Abs. 3 StGB; § 181a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 52 StGB; § 92a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 AuslG; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; ProstG
    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; lex mitior; einvernehmlich begründetes Beschäftigungsverhältnis; Abhängigkeitsverhältnis); dirigierende Zuhälterei (bestimmende Einflussnahme auf die Prostitutionsausübung; Konkurrenzen); Einschleusen von Ausländern; Verfall ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausbeutung von Prostituierten; Das einvernehmlich begründete Beschäftigungsverhältnis mit Prostituierten; Tatbestand der dirigierenden Zuhälterei

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 357; ; StPO § 357; ; AuslG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; AuslG § 92a Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 3; ; AuslG § 92a Abs. 2 Nr. 1; ; AuslG § 92a Abs. 5; ; DVO § 1 Abs. 1; ; StGB § 52; ; StGB §§ 73 ff.; ; StGB § 73a; ; StGB § 73c; ; StGB § 73d; ; StGB § 73d Abs. 1; ; StGB § 73d Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 180a Abs. 1 n. F.; ; StGB § 180a Abs. 1 Nr. 1 a. F.; ; StGB § 180a Abs. 1 Nr. 2 a. F.; ; StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 181c

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180 a Abs. 1
    Nicht ausreichend: einvernehmlich begründetes Beschäftigungsverhältnis mit der Prostituierten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 617
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03
    Die geänderte Vorschrift wäre hier als das ... ersichtlich günstigere Recht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02) auch auf die Taten anzuwenden gewesen, die vor dem 01. Januar 2002 ... begangen wurden (§ 2 Abs. 3 StGB)....§ 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB a. F. (ist) entfallen.".

    Soweit bei der dirigierenden Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten teilweise eine Identität der Ausführungshandlungen vorliegt, stehen die Taten zum Nachteil mehrerer Frauen trotz der Höchstpersönlichkeit des geschützten Rechtsguts zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. dazu nur BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3; BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01 und Beschluß vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, insoweit in BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12 nicht abgedruckt).

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03
    Das Verhalten eines Gehilfen ist zudem auch dann als eine Tat zu werten, wenn der Tatbeitrag des Gehilfen aus einer einzigen Handlung besteht, der Haupttäter aber mehrere rechtlich selbständige Handlungen begeht (vgl. BGH NStZ 2000, 657, 660 m.w.N.).

    Hinsichtlich der grundsätzlich visumpflichtigen "Negativstaatler" wird der Tatrichter genauer mitzuteilen haben, welcher Art die (Schengen-)Visa waren und welche Berechtigung sich daraus für die betreffenden Ausländerinnen ergab (vgl. etwa §§ 92 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 2 Satz 2 AuslG; BGH NStZ 2000, 657 ff.; Westphal ZAR 1998, 175 ff.).

  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02

    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03
    Dieser setzt nämlich in allen Begehungsweisen eine bestimmende Einflußnahme auf die Prostitutionsausübung voraus; eine bloße Unterstützung reicht nicht aus (BGH NStZ-RR 2002, 232 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03
    Soweit gegebenenfalls zusätzlich die Anordnung des erweiterten Verfalls von Wertersatz in Betracht gezogen wird, wird der neue Tatrichter die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 40, 371 zu beachten haben.
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 184/00

    Ausbeuterische Zuhälterei; Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03
    Soweit bei der dirigierenden Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten teilweise eine Identität der Ausführungshandlungen vorliegt, stehen die Taten zum Nachteil mehrerer Frauen trotz der Höchstpersönlichkeit des geschützten Rechtsguts zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. dazu nur BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3; BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01 und Beschluß vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, insoweit in BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12 nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01

    Tateinheit zwischen Förderung der Prostitution und Zuhälterei

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03
    Soweit bei der dirigierenden Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten teilweise eine Identität der Ausführungshandlungen vorliegt, stehen die Taten zum Nachteil mehrerer Frauen trotz der Höchstpersönlichkeit des geschützten Rechtsguts zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. dazu nur BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3; BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01 und Beschluß vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, insoweit in BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12 nicht abgedruckt).
  • BayObLG, 21.05.2002 - 4St RR 44/02

    Visumpflicht von Staatsangehörigen aus Drittländern

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03
    EG vom 13. März 2003 L 69, S. 10 f.) i.V.m. Art. 20 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Buchst. a), c) bis e) des Schengener Durchführungsübereinkommens - SDÜ - vom 19. Juni 1990 (BGBl 1993 II 1010; 1994 II 631; 1996 II 242; 1997 II 966; 1998 II 1968) Geltung haben (vgl. auch BayObLG NStZ-RR 2002, 249 f.; Westphal/Stoppa ZAR 2002, 315 ff.; dies. InfAuslR 2001, 309 ff. m.w.N.).
  • BayObLG, 30.10.2001 - 4St RR 105/01

    Unerlaubter Aufenthalt eines Polen - Erwerbstätigkeit durch Ankauf von Waren im

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03
    Ferner wird er - soweit es sich bei den Prostituierten um sogenannte "Positivstaatler" im Sinne von § 1 Abs. 1 DVO zum AuslG i.V.m. Anlage I handelt (vgl. dazu BayObLG NJW 2002, 1282 f.) - zu beachten haben, daß seit dem 10. April 2001 die vorrangigen Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 und Anhang II der EU-VisumVO vom 15. März 2001 (ABl. EG vom 21. März 2001 L 81, S. 1 ff., zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 453/2003 vom 6. März 2003, ABl.
  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Strafzumessung (rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03
    c) Schließlich wird der neue Tatrichter zu bedenken haben, daß das bei den Angeklagten H. und der Mitangeklagten Elena B. sichergestellte Geld nicht der Einziehung unterliegt sondern als Gegenstand der Verfallsvorschriften (§§ 73 ff. StGB) in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 294/02

    Erweiterter Verfall (Vorrang des Verfalls / Verfalls von Wertersatz;

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03
    Vor der Anwendung des § 73d StGB muß unter Ausschöpfung aller prozessual zulässigen Mittel ausgeschlossen werden, daß die Voraussetzungen der §§ 73, 73a StGB erfüllt sind (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 75 f.; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 73d Rdn. 11 f.; Tröndle/Fischer aaO § 73d Rdn. 7 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Diese ist gegeben, wenn die Ausführungshandlungen des Täters in einem für alle Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind und so dazu beitragen, den Tatbestand aller in Betracht kommender Strafgesetze zu erfüllen (Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 20 m. w. N.; vgl. etwa für die Tatbestände der Förderung der Prostitution, der Zuhälterei und des Menschenhandels bei Handlungen zum Nachteil mehrerer Frauen BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 1; BGH bei Pfister NStZ-RR 2004, 358; 2005, 366; BGH NStZ-RR 2007, 46, 47; StV 1987, 243; 2003, 617, 618; Beschl. vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99; BGH bei Pfister NStZ-RR 2002, 357 f.).
  • OLG Celle, 24.01.2013 - 2 Ws 313/12

    Tatbestandsmäßigkeit der ausbeutenden, dirigierenden und fördernden Zuhälterei

    Ein einvernehmlich begründetes Beschäftigungsverhältnis, das Prostituierten eine jederzeitige Selbstbefreiung oder Loslösung aus dieser vertraglichen Beziehung ermöglicht, fällt nicht unter diesen Tatbestand (vgl. dazu BGH, StV 2003, 617;.
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Die von dem Angeklagten in seinem Betrieb praktizierten Maßnahmen der dirigierenden Zuhälterei und des Menschenhandels im Sinne von § 180 b Abs. 2 Nr. 2 StGB richteten sich zumindest zeitweise gleichzeitig gegen die Nebenklägerin und die Zeuginnen S. und Z. - (vgl. BGH, Beschl. vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03 zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Beschl. vom 15. Juli 2003 - 4 StR 29/03; vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01).
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 370/21

    Schwere Zwangsprostitution (Konkurrenzen: Tatmehrheit, mehrere Opfer,

    Von Tateinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB ist aber dann auszugehen, wenn teilweise eine Identität der Ausführungshandlungen vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 4 StR 29/03, StV 2003, 61; Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, Rn. 12, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01 Rn. 3, jeweils zu §§ 180a, 181a StGB aF).
  • BGH, 14.05.2004 - 2 StR 112/04

    Menschenhandel (Tateinheit; Tatmehrheit); Verfall bei Schadensersatzansprüchen

    Die von dem Angeklagten in seinem Betrieb praktizierten Maßnahmen der dirigierenden Zuhälterei richteten sich zumindest zeitweise zugleich gegen die Frauen Z., B., G. und D. Mit diesen Maßnahmen überschnitt sich die Unterstützung beim illegalen Aufenthalt für diese Frauen, so daß diese Taten hinsichtlich aller Frauen zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB stehen (vgl. BGH NJW 2004, 81, 83; StV 2003, 617, 618; BGH, Beschl. vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01; Urt. vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03).

    Ihr Schadensersatzanspruch gegen den Angeklagten hindert die Anordnung des Verfalls dessen, was der Angeklagte aus den Taten erlangt hat (vgl. BGH StV 2003, 616; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2003 - 4 StR 29/03).

  • BayObLG, 19.12.2003 - 5St RR 308/03

    Revision gegen die Verurteilung wegen dirigierender Zuhälterei; Betreiben eines

    Auszuscheiden haben danach Beschäftigungsverhältnisse, die einvernehmlich begründet wurden und die den Prostituierten eine jederzeitige Selbstbefreiung bzw. Loslösung aus der vertraglichen Beziehung ermöglicht (BGH StV 2003, 617 [BGH 15.07.2003 - 4 StR 29/03]; BT-Drucks. a.a.O.).

    Der Senat weist im Übrigen im Hinblick auf die zunächst eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft darauf hin, dass, soweit bei der dirigierenden Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten teilweise eine Identität der Ausführungshandlungen vorliegt, Taten zum Nachteil mehrerer Frauen trotz der Höchstpersönlichkeit des geschützten Rechtsgutes zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB stehen (ständige Rechtsprechung BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2, Konkurrenzen 3; BGH StV 2003, 617/618 [BGH 15.07.2003 - 4 StR 29/03]; BGH Beschluss vom 1.8.2003 - 2 StR 186/03).

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