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   OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03   

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OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03 (https://dejure.org/2003,1965)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03 (https://dejure.org/2003,1965)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 (https://dejure.org/2003,1965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Strafe wegen unerlaubten Besitzes ausschließlich zum Eigenverbrauch bestimmter Betäubungsmittel geringster Menge; Beachtung des Übermaßverbots im Falle eines einschlägig vorbestraften, bewährungsbrüchigen Täters; Unwirksamkeit der Beschränkung des ...

  • Judicialis

    StGB § 46; ; StGB § 47; ; BtMG § 29 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StGB § 47; BtMG § 29 Abs. 5
    Strafzumessung bei Betäubungsmittelbesitz zum Eigenverbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1825
  • StV 2003, 622
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.02.1998 - 5 StR 7/98

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
    Bei der ihr obliegenden Ermessensentscheidung (Körner a.a.O. § 29 Rdnr. 1672 ff.) hat die Strafkammer nicht verkannt, dass auch bei einschlägig vorbestraften Dauerkonsumenten - wie der Angeklagte - unter besonderen für den Täter sprechenden Umständen ein Absehen von Strafe in Betracht kommt, hat solche aber nicht zu erkennen vermocht, zumal wegen gegen diesen in der Vergangenheit verhängter zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafen (vgl. hierzu BGH EzSt BtMG § 29 Nr. 9; BGHR BtMG § 29 Abs. 5 Absehen von Strafe 1; KG StV 1997, 640; KG B. v. 14.01.1998 - (5) 1 Ss 323/97 - bei Juris Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall wie dem vorliegenden wird dem Übermaßverbot Genüge getan, wenn lediglich eine geringe Geldstrafe verhängt wird, die regelmäßig einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB nicht nach sich zieht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 5 Absehen von Strafe 1).

  • BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99

    Wirkstoffmenge von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
    Mit Recht hat die Strafkammer die Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch des amtsgerichtlichen Urteils als unwirksam erachtet und eigene Feststellungen nicht nur zu der Betäubungsmittelmenge, sondern auch zum Mindestwirkstoffgehalt getroffen (vgl. etwa Senat B. v. 30.09.2002 - 3 Ss 139/02 - im Falle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; vgl. auch BayObLG NStZ 2000, 210 im Anwendungsbereich des § 29 Abs. 5 BtMG).

    Die vorliegend in Frage stehende Menge von 0, 21 g netto Amphetamin mit einem Wirkstoffgehalt von 0, 0145 g Amphetaminbase bewegt sich im untersten Bereich der geringen Menge der Einzeldosis; die Obergrenze für eine geringe Dosis ist erst bei 0, 15 g Amphetaminbase erreicht (BayObLG NStZ 2000, 210).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
    Das aus diesem Grundsatz abgeleitete, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Übermaßverbot besitzt Verfassungsrang und setzt auch dem Strafanspruch des Staates im Einzelfall Grenzen (vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1997, 29 = StV 1996, 675 = NStZ-RR 1997, 248 bei einem Betäubungsmitteldelikt; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 19 und OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75 jeweils zu Fällen des Diebstahls geringwertiger Sachen).

    Die Ausführungen der Strafkammer geben durchgreifenden Anlass zu Bedenken dahin, dass sie den rahmenbegrenzenden Tatbezug der Schuldbewertung (vgl. OLG Karlsruhe StV 1996, 675.) übersehen, demgegenüber dem Gesichtspunkt der Vorstrafen und dem Bewährungsversagen des Angeklagten ein unangemessenes Gewicht beigelegt und diese täterbezogenen Umständen in ihrer indiziellen Bedeutung überbewertet hat.

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
    Das Revisionsgericht kann im Allgemeinen nur eingreifen, wenn Erwägungen, mit denen der Tatrichter Strafart und Strafmaß begründet hat, in sich rechtlich fehlerhaft sind, wenn er rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht lässt oder wenn sich die Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 24, 132), d. h., wenn die Strafe in einem groben Missverhältnis zu Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.

    Zentraler Anknüpfungspunkt für die Strafbemessung ist das nach seiner Schwere abstufbare verschuldete Unrecht (vgl. BGHSt 24, 132, 133), mithin die in der Tat zum Ausdruck gekommene Schuld.

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
    Bei Anlegung dieser Maßstäbe stellt im vorliegenden Fall eines ausgesprochen geringfügigen, d.h. eines Bagatelldelikts die Verhängung einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten keinen gerechten Schuldausgleich mehr dar und verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 50, 205, 215; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Braunschweig a.a.O.).
  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 666/98

    Drohender Bewährungswiderruf, lückenhafte Strafzumessungserwägungen, drohender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
    Hierzu zählt - worauf die Revision zu Recht hinweist - auch der dem Täter wegen der verfahrensgegenständlichen Tat - gerade im Falle der Verurteilung zu einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe - drohende Widerruf einer in anderer Sache laufenden Bewährung (vgl. etwa OLG Hamm StV 1998, 600).
  • OLG Braunschweig, 25.10.2001 - 1 Ss 52/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
    Das aus diesem Grundsatz abgeleitete, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Übermaßverbot besitzt Verfassungsrang und setzt auch dem Strafanspruch des Staates im Einzelfall Grenzen (vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1997, 29 = StV 1996, 675 = NStZ-RR 1997, 248 bei einem Betäubungsmitteldelikt; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 19 und OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75 jeweils zu Fällen des Diebstahls geringwertiger Sachen).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
    Bei einer solchen Fallgestaltung ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz / das Übermaßverbot (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577,1582) in besonderem Maße zu beachten.
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
    Für Rückschlüsse aus Vorstrafen bzw. Bewährungsversagen (vgl. BGHSt 24, 40, 43) unter Schuldgesichtspunkten ist maßgebend, ob und inwieweit dem Täter in Bezug auf die konkrete Tat und deren Gefährdungspotenzial vorzuwerfen ist, dass er sich frühere Verurteilungen nicht hat zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHSt 24, 198, 200).
  • KG, 14.01.1998 - 1 Ss 323/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe trotz Schweigens des Angeklagten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
    Bei der ihr obliegenden Ermessensentscheidung (Körner a.a.O. § 29 Rdnr. 1672 ff.) hat die Strafkammer nicht verkannt, dass auch bei einschlägig vorbestraften Dauerkonsumenten - wie der Angeklagte - unter besonderen für den Täter sprechenden Umständen ein Absehen von Strafe in Betracht kommt, hat solche aber nicht zu erkennen vermocht, zumal wegen gegen diesen in der Vergangenheit verhängter zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafen (vgl. hierzu BGH EzSt BtMG § 29 Nr. 9; BGHR BtMG § 29 Abs. 5 Absehen von Strafe 1; KG StV 1997, 640; KG B. v. 14.01.1998 - (5) 1 Ss 323/97 - bei Juris Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 03.04.2002 - Ss 139/02
  • KG, 16.06.1997 - 1 Ss 36/97
  • BGH, 04.08.1971 - 2 StR 13/71

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer

  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Formelhafte Wendungen, die sich - wie vorliegend - in der Mitteilung des Ergebnisses und der Wiederholung des Gesetzestextes erschöpfen, reichen dabei in der Regel nicht aus, weil das Revisionsgericht ihnen nicht entnehmen kann, welche besonderen Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Angeklagten die Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe aus Sicht des Tatrichters unerlässlich machen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1825; OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2018 - III-5 Rvs 129/17 m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.11.2015 - 1 RVs 166/15

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Leistungserschleichung

    "Die Anwendung der Vorschrift ist nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; SenE v. 07.03.2008 - 82 Ss 15/08 - SenE v. 20.12.2011 - III-1 RVs 283/11 - und - III-1 RVs 284/11 - OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 2 RVs 33/14

    Bestrafung; Besitzes einer geringen Menge von BtM (Marihuana); Eigenverbrauch

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum selbst bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und eine verhängte Strafe sich im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 Ss 197/09 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. September 2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06, III - 104/06, 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 -, juris; OLG Hamm, Beschlüsse vom 28.12.2011, III - 2 RVs 45/11 und vom 6. März 2014, III - 1 RVs 10/14).
  • KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener

    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von Tat und Rechtsfolge zu beachten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 2; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383).

    Unter diesen Umständen entspricht es wegen der naheliegenden Möglichkeit der Bestimmung der Drogen zum Eigenverbrauch zunächst der Prüfungsreihenfolge, sich mit der Möglichkeit des Absehens von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG oder einer Einstellung nach § 31 a Abs. 2 BtMG - die allerdings der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf - auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1582; BGH StV 1987, 250; Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; BayObLG NStZ 1994, 496; KG StV 1997, 640 und Beschluß vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) - Körner, a. a. O., § 29 BtMG Rdn. 1111, 1653 f. und § 31 a BtMG Rdn. 39).

    Letzteres kann gerade in Fällen wie dem vorliegenden, in dem der Widerruf einer nicht unerheblichen Freiheitsstrafe droht, gebieten, anstelle einer kurzen Freiheitsstrafe eine Geldstrafe zu verhängen, die zwar ebenfalls die Grundlage für einen Bewährungswiderruf bilden kann (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Januar 1993 - 5 Ws 6/93 - seither std. Rspr., zuletzt Beschluß vom 22. November 2006 - 5 Ws 613/06 -), bei geringer Höhe aber regelmäßig nicht zu einem Widerruf führt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 5 Absehen von Strafe 1 = Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826).

    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 248).

    Auch ist zu berücksichtigen, daß sich der Angeklagte der Warnwirkung der früheren Verurteilung jedenfalls insoweit nicht entzogen hat, als er keinen Handel getrieben und keine Drogen an Dritte abgegeben hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826; NStZ-RR 1997, 248).

  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Aus diesen Gründen könnte sich der Senat vereinzelten - zu anderen Tatbeständen und anders gelagerten Sachverhalten - ergangenen Entscheidungen, die dahin verstanden werden könnten, das Übermaßverbot stehe in als besonders geringfügig einzustufenden Fällen der Verhängung einer Freiheitsstrafe ausnahmslos entgegen, sodass nur eine niedrige Geldstrafe in Betracht komme (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189: Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 0, 26 EUR während der Haftzeit durch einen vielfach Vorbestraften, dessen Persönlichkeit - bei möglicherweise erheblich verminderter Schuldfähigkeit - Besonderheiten aufwies; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826: Besitz von 4, 8 g Weichdrogen schlechter Qualität eines mehrfach und einschlägig vorbestraften bewährungsbrüchigen und in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich verminderten Dauerkonsumenten), nicht anschließen.

    Ebenso wenig kommt es darauf an, dass das Landgericht den drohenden Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in anderer Sache, der zu den Wirkungen im Sinne des § 46 Abs. 1 S. 2 StGB gehört (OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 374), unerörtert lässt und die Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit besorgen lassen, dass dieser Grundsatz nicht bereits, wie es erforderlich gewesen wäre, bei der Bemessung der Einzelstrafen in den Blick genommen wurde.

  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Die Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB ist zwar nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; Urteil des erkennenden Senats vom 10.02.2015 - III 5 RVs 76/14; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17

    Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16.02.1998 - 5 StR 7/98 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 -).
  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    Aus diesen Gründen könnte sich der Senat vereinzelten - zu anderen Tatbeständen und anders gelagerten Sachverhalten - ergangenen Entscheidungen, die dahin verstanden werden könnten, das Übermaßverbot stehe in als besonders geringfügig einzustufenden Fällen der Verhängung einer Freiheitsstrafe ausnahmslos entgegen, so dass nur eine niedrige Geldstrafe in Betracht komme (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189: Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 0, 26 Euro während der Haftzeit durch einen vielfach Vorbestraften, dessen Persönlichkeit - bei möglicherweise erheblich verminderter Schuldfähigkeit - Besonderheiten aufwies; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826: Besitz von 4, 8 g Weichdrogen schlechter Qualität eines mehrfach und einschlägig vorbestraften bewährungsbrüchigen und in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich verminderten Dauerkonsumenten), nicht anschließen.

    Ausgehend von diesen Maßstäben hat die Kammer vorliegend den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz keinesfalls aus den Augen verloren und insbesondere die Tatsache der einschlägigen Vorstrafe deshalb auch nicht überbewertet (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577 ; OLG Karlsruhe StV 1996, 675 ; NJW 2003, 1825 ; BayObLG NJW 2003, 2926).

  • KG, 29.05.2020 - 4 Ss 77/20

    Übermaßverbot bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2014 - III-1 RVs 10/14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 Ss 197/09 - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - III-104/06 - 1 Ss 166/06 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03 - BGH, Beschluss vom 16.02.1998 - 5 StR 7/98 -, OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 -).
  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von Tat und Rechtsfolge zu beachten (vgl. KG StV 2004, 383; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188).

    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 f., und NStZ-RR 1997, 248).

    Vielmehr muß konkret dargelegt werden, daß ihnen eine straferschwerende Bedeutung zukommt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 f.; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., Rdnr. 11).

  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in

  • OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07

    Berücksichtigung der Wirkung gegenwärtiger Hafterfahrung bei Verhängung kurzer

  • KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06

    Berufung im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Bindungswirkung

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer

  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen

  • OLG Oldenburg, 21.10.2008 - Ss 355/08

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bei der Ahndung einer unerlaubten Einfuhr

  • KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2004 - 3 Ss 9/04

    Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Erlass des tatrichterlichen Urteils;

  • OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12

    Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung

  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

  • OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12

    Strafzumessung wegen unerlaubten Besitz & Anbau von Betäubungsmitteln

  • OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21

    Kurze Freiheitsstrafe trotz positiver Sozialprognose

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

  • OLG Hamm, 05.11.2015 - 1 RVs 75/15

    Nichterörterung des Absehens von Strafe bei geringer Menge von Betäubungsmitteln

  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 3 Ss 323/09

    Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung

  • OLG Oldenburg, 15.12.2008 - Ss 440/08

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei nur geringem

  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

  • KG, 29.05.2020 - 161 Ss 42/20

    Strafzumessung: Verhängung einer Freiheitsstrafe bei Besitz geringer Mengen von

  • OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 1 Ss 79/07

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit von Verstößen gegen eine räumliche

  • OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08

    Strafurteil: Notwendige Prüfung und Begründung der Unerlässlichkeit einer kurzen

  • OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 4 Ss 592/05

    Bewährungsentscheidung: Günstige Prognose nach mehrjähriger Straffreiheit trotz

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2004 - 1 Ss 91/03

    Strafverfahren: Beweisantrag auf Einholung eines weiteren

  • LG Freiburg, 16.11.2011 - 7 Ns 110 Js 35257/10

    Anforderungen an die Berechnung des Härteausgleichs in Form einer fiktiven

  • OLG Koblenz, 09.03.2009 - 2 Ss 230/08

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln; Feststellung der Anzahl von

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