Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 22.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02   

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https://dejure.org/2003,1947
OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02 (https://dejure.org/2003,1947)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.02.2003 - 1 Ss 117/02 (https://dejure.org/2003,1947)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - 1 Ss 117/02 (https://dejure.org/2003,1947)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Relative Fahruntauglichkeit nach Konsum von Betäubungsmitteln; Erkennbarkeit der Fahrunsicherheit in der konkreten Situation; Verkehrsspezifische Untauglichkeitsindizien ; Allgemeine Drogenenthemmung ; Beeinträchtigung der Fahreignung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Relative Fahruntüchtigkeit bei Alkohol + Amphetamingenuss

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    High zwangsläufig fahruntauglich?

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Wer high ist, ist nicht zwangsläufig fahruntauglich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wer high ist, ist nicht zwangsläufig fahruntauglich // Enthemmung und stimmungsmäßige Instabilität lassen nicht auf die Fahreignung schließen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 316
    Strafbare Trunkenheitsfahrt: Indizien für relative Fahruntauglichkeit infolge Drogenkonsums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 624
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04

    Strafbare Trunkenheit im Verkehr: Voraussetzungen der Annahme drogenbedingter

    Der Senat konkretisiert seine Rechtsprechung, wonach bei der relativen Fahruntüchtigkeit weitere Beweisanzeichen in Form von Ausfallerscheinungen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit hinzukommen müssen (StV 2003, 624, 625; NStZ-RR 2004, 149, 150f; Beschluss vom 27. Februar 2004 - 1 Ss 5/04 -), dahingehend, dass bei hohen Wirkstoffwerten ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen kann.
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10

    Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum

    Hierzu bedarf es außer dem - hier festgestellten - positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474 ; Senatsbeschluss vorn 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) -), d.h. solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624).
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach

    Insbesondere kommen deshalb als Ausfallerscheinungen direkte Defizite im Fahrverhalten selbst in Betracht, z. B. eine auffällige, riskante, besonders sorglose und leichtsinnige Fahrweise (Senat, StV 2003, 624).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    Hierzu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 13 nach juris; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474; vorgenannte Senatsbeschlüsse; LK-König, StGB, 12. Aufl., § 316 Rn. 154), das heißt solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07

    Trunkenheitsfahrt; Drogenfahrt; Feststellungen; Fahrunsicherheit; Nachweis;

    a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Anforderungen an die tatrichterliche

    Der Befund, dass bei der polizeilichen Kontrolle dem Angeklagten "verzögertes Aufnahmevermögen" (OLG Frankfurt am Main, a.a.O.) oder "zögerliche Reaktion" (OLG Zweibrücken, StV 2003, 624) bescheinigt wurde, reicht nicht aus.
  • OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 423/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer relativen Fahruntauglichkeit nach dem

    (Relative) Fahruntauglichkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (Senatsentscheidung vom 24.08.1990 - Ss 400/90 = NJW 1990, 2945; OLG Zweibrücken VRS 105, 125 = ZfS 2003, 422).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2004 - 4 Qs 29/04
    Erforderlich sind konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit (BGH NJW 1999, 227; SOLG Beschluss vom 23.01.2002 Blutalkohol 2004, 72; Pfälzisches OLG Zweibrücken Urteil vom 14.02.2003 ­ 1 Ss 117/02 ­ Blutalkohol 2003, 321; LG Zweibrücken VRS 105, 347; Kammer Beschlüsse vom 16.07.2003 ­ 4 Qs 42/03 I ­ und vom 28.08.2003 ­ 4 Qs 75/03 I ­; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Aufl. § 316 Nr. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.05.2003 - 2 Ss 272/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8759
OLG Hamm, 22.05.2003 - 2 Ss 272/03 (https://dejure.org/2003,8759)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.05.2003 - 2 Ss 272/03 (https://dejure.org/2003,8759)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 2 Ss 272/03 (https://dejure.org/2003,8759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anlasstat; verkehrsspezifischer Zusammenhang zwischen Anlasstat und Straßenverkehr

  • Wolters Kluwer

    Versuchter gemeinschaftlicher schwerer Diebstahl; Benutzung eines Kfz zur Begehung einer Nicht-Katalogtat ; Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a

  • rechtsportal.de

    StGB § 69; StGB § 69 a
    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anlasstat; verkehrsspezifischer Zusammenhang zwischen Anlasstat und Straßenverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 624
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2002 - 4 StR 392/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 2 Ss 272/03
    Erforderlich sind insoweit konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr, der Täter werde seine kriminellen Ziele über die im Verkehr gebotene Sorgfalt und Rücksichtnahme stellen (BGH, Beschlüsse vom 5. November 2002 in 4 StR 406/02 = NStZ-RR 2003, 74 = VRS 104, 214; vom 17. Dezember 2002 in 4 StR 392/02 sowie vom 17. Dezember 2002 in 4 StR 480/02; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 2 Ss 272/03
    Erforderlich sind insoweit konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr, der Täter werde seine kriminellen Ziele über die im Verkehr gebotene Sorgfalt und Rücksichtnahme stellen (BGH, Beschlüsse vom 5. November 2002 in 4 StR 406/02 = NStZ-RR 2003, 74 = VRS 104, 214; vom 17. Dezember 2002 in 4 StR 392/02 sowie vom 17. Dezember 2002 in 4 StR 480/02; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung auch bei Betäubungsmitteltransport;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2003 - 2 Ss 272/03
    Erforderlich sind insoweit konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr, der Täter werde seine kriminellen Ziele über die im Verkehr gebotene Sorgfalt und Rücksichtnahme stellen (BGH, Beschlüsse vom 5. November 2002 in 4 StR 406/02 = NStZ-RR 2003, 74 = VRS 104, 214; vom 17. Dezember 2002 in 4 StR 392/02 sowie vom 17. Dezember 2002 in 4 StR 480/02; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.08.2004 - 3 Ss 328/04

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Gesamtwürdigung; Begründung; Gewerbsmäßigkeit,

    Dabei kann offen bleiben, ob für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB wegen einer Straftat aus dem Bereich der sogenannten allgemeinen Kriminalität ein verkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang ausdrücklich festgestellt werden muss (so BGH - 4. Strafsenat - Beschluss vom 05.11.2002, NStZ-RR 2003, 74; OLG Hamm - 2. Strafsenat - Beschluss vom 22.05.2003 - 2 Ss 272/03 OLG Hamm; anderer Auffassung dagegen BGH - 1. Strafsenat - Beschluss vom 14.05.2003, NStZ 2003, 658).
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