Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ws 680/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5535
OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ws 680/01 (https://dejure.org/2001,5535)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.12.2001 - 1 Ws 680/01 (https://dejure.org/2001,5535)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 1 Ws 680/01 (https://dejure.org/2001,5535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachverständiger; Gutachten; Aussetzung; Reststrafe; Strafaussetzung; Bewährung; Entbehrlichkeit; Hauptverhandlung; Gefährlichkeit; Verurteilter

  • Judicialis

    StPO § 454 Abs. 2; ; StGB § 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454 Abs. 2; StGB § 57

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 125 (Ls.)
  • StV 2003, 683 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 19.12.1991 - Ws 564/91

    Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ws 680/01
    Denn § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB verlangt u.a. die Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten, also von Umständen, die bereits zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung gegeben und demgemäß nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Festsetzung der Strafe zu berücksichtigen waren (Senat, Beschl. v. 10.08.98 1 Ws 387/98; OLG Koblenz, Strafverteidiger 1991, 428; OLG Bamberg, StV 1994, 252; OLG München, NStZ 1987, 74; Thüringisches Oberlandesgericht, Strafverteidiger 1998, 503).
  • OLG München, 05.09.1986 - 1 Ws 494/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ws 680/01
    Denn § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB verlangt u.a. die Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten, also von Umständen, die bereits zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung gegeben und demgemäß nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Festsetzung der Strafe zu berücksichtigen waren (Senat, Beschl. v. 10.08.98 1 Ws 387/98; OLG Koblenz, Strafverteidiger 1991, 428; OLG Bamberg, StV 1994, 252; OLG München, NStZ 1987, 74; Thüringisches Oberlandesgericht, Strafverteidiger 1998, 503).
  • OLG Jena, 12.08.1997 - 1 Ws 183/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ws 680/01
    Denn § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB verlangt u.a. die Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten, also von Umständen, die bereits zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung gegeben und demgemäß nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Festsetzung der Strafe zu berücksichtigen waren (Senat, Beschl. v. 10.08.98 1 Ws 387/98; OLG Koblenz, Strafverteidiger 1991, 428; OLG Bamberg, StV 1994, 252; OLG München, NStZ 1987, 74; Thüringisches Oberlandesgericht, Strafverteidiger 1998, 503).
  • OLG Koblenz, 27.03.1991 - 1 Ws 121/91

    Strafzumessung; Milderungsgründe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ws 680/01
    Denn § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB verlangt u.a. die Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten, also von Umständen, die bereits zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung gegeben und demgemäß nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Festsetzung der Strafe zu berücksichtigen waren (Senat, Beschl. v. 10.08.98 1 Ws 387/98; OLG Koblenz, Strafverteidiger 1991, 428; OLG Bamberg, StV 1994, 252; OLG München, NStZ 1987, 74; Thüringisches Oberlandesgericht, Strafverteidiger 1998, 503).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05

    Strafaussetzung: Entbehrlichkeit eines Sachverständigengutachtens

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 454 Abs. 2 StPO kann in Ausnahmefällen entbehrlich sein, wenn das Gericht seiner Aufklärungspflicht durch Ausschöpfung aller übrigen Erkenntnismöglichkeiten Genüge getan hat und die dadurch geschaffenen hinreichenden Tatsachengrundlage aufgrund eigener Sachkunde zweifelsfrei die Beurteilung zulässt, dass von einem Verurteilten praktisch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr ausgeht (Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 1 Ws 680/01 -, veröffentlicht in StV 2003, 683).

    Mehrere zusammentreffende durchschnittliche Milderungsgründe können in ihrer Gesamtheit ein solches Gewicht erlangen, dass sie die Bedeutung besonderer Umstände erlangen (OLG Hamm StV 1998, 503; OLG Bamberg StV 1994, 252; Senat StV 2003, 683).

    Erwägt das Gericht die Aussetzung der Vollstreckung einer entsprechenden Reststrafe, ist ein Absehen von der Einholung eines Prognosegutachtens nur in Ausnahmekonstellationen zulässig, in denen die heranzuziehenden Umstände zweifelsfrei die Beurteilung zulassen, dass von einem Verurteilten praktisch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr ausgeht (OLG Karlsruhe StV 2000, 156; OLG Köln StV 2000, 155; Senat StV 2003, 683).

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.09.2002 - Ws 1131/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13024
OLG Nürnberg, 19.09.2002 - Ws 1131/02 (https://dejure.org/2002,13024)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.09.2002 - Ws 1131/02 (https://dejure.org/2002,13024)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. September 2002 - Ws 1131/02 (https://dejure.org/2002,13024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollstreckung des letzten Strafdrittels zur Bewährung; Anordnung einer Antragssperre bis zum Strafende; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Mitteilung des Inhalts von nachteiligen Stellungnahmen der JVA und der Staatsanwaltschaft an den Verurteilten

  • Judicialis

    StPO § 454 I 3; ; StGB § 57 I

  • rechtsportal.de

    StPO § 454 Abs. 1 S. 3; StGB § 57 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, -
  • StV 2003, 683
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

    Der Zweck der hier zwingend erforderlichen mündlichen Anhörung des Verurteilten liegt zum einen in der Gewährung rechtlichen Gehörs, zum anderen darin, den Sachverhalt zu ermitteln und sich durch einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Verurteilten eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138; BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Koblenz JBlRP 2010, 12; OLG Nürnberg StV 2003, 683; Senat, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - [juris]; 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - [juris] und 16. Oktober 2006 - 5 Ws 572/06 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 454 Rdn. 16).
  • KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15

    Form und Frist der Entscheidung nach § 67e StGB; Fristüberschreitung als

    Der Zweck seiner Anhörung liegt zum einen in der Gewährung rechtlichen Gehörs, zum anderen darin, den Sachverhalt zu ermitteln und sich durch einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Sicherungsverwahrten eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138; BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Koblenz JBlRP 2010, 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. September 2002 - Ws 1131/02 - [juris] = StV 2003, 683; Senat, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - [juris]; 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - [juris] und 16. Oktober 2006 - 5 Ws 572/06 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 454 Rdn. 16).
  • KG, 04.06.2013 - 2 Ws 224/13

    Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen betäubungsmittelabhängigen

    Der Zweck der hier schon wegen der Entscheidung über die Aussetzung der restlichen Unterbringung gemäß §§ 454 Abs. 1 Satz 3 in Verb. mit § 463 Abs. 3 Satz 1 StPO zwingend erforderlichen (anders bei Entscheidungen ausschließlich nach § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG, vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2002 - 1 Ws 323/02 - juris; Patzak a.a.O., § 36 BtMG Rdn. 61) mündlichen Anhörung des Verurteilten liegt zum einen in der Gewährung rechtlichen Gehörs, zum anderen darin, den Sachverhalt zu ermitteln und sich durch einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Verurteilten eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138; BGHR StPO § 454 Anhörung 1 ; OLG Koblenz JBlRP 2010, 12; OLG Nürnberg StV 2003, 683; Senat, Beschlüsse vom 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - juris - und 16. Oktober 2006 - 5 Ws 572/06 - Appl a.a.O., § 454 StPO Rdn. 18; Meyer-Goßner a.a.O., § 454 StPO Rdn. 16).
  • KG, 19.09.2012 - 2 Ws 269/12

    Rechtliches Gehör vor Reststrafenaussetzung; zeitlicher Abstand zwischen

    a) Der Zweck der gemäß § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO zwingend erforderlichen Anhörung des Verurteilten liegt zum einen in der Gewährung rechtlichen Gehörs, zum anderen darin, den Sachverhalt zu ermitteln und sich durch einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Verurteilten eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138; BGHR StPO § 454 Anhörung 1 ; OLG Koblenz JBlRP 2010, 12; OLG Nürnberg StV 2003, 683; Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2006 - 5 Ws 572/06 - Appl in KK-StPO 6. Aufl., § 454 Rdn. 18; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 454 Rdn. 16).
  • KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15

    Anhörung durch beauftragten Richter im Vollstreckungsverfahren

    Sie soll dem zuständigen Gericht zudem einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Unterbrachten und auf diese Weise eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138; BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Nürnberg StV 2003, 683; Senat, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - [juris] und 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - [juris]; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 454 Rdn. 16).
  • KG, 18.08.2014 - 5 Ws 2/14

    Anhörung eines ausgewiesenen Verurteilten

    Ihr Zweck liegt zum einen in der Gewährung rechtlichen Gehörs, zum anderen darin, den Sachverhalt zu ermitteln und sich durch einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Verurteilten eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138; BGHR StPO § 454 Anhörung 1 ; OLG Koblenz JBlRP 2010, 12; OLG Nürnberg StV 2003, 683; KG NStZ 2014, 413 mit weit.
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2022 - 1 Ws 19/22

    Voraussetzungen der Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung

    Die Anhörung dient zum einen der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Gewährung rechtlichen Gehörs, zum anderen dem Zweck, den Sachverhalt zu ermitteln und sich durch einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Verurteilten eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 1978 - StB 187/78; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. September 2002 - Ws 1131/02; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Mai 2012 - Az. 4 Ws 66/12; KG, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - 141 AR 187/13; alle zitiert nach juris; Appl in KK/StPO, 8. Aufl., § 454 Rn.18).
  • OLG Hamm, 20.11.2018 - 1 Ws 556/18

    Reststrafenaussetzung; Erforderlichkeit einer zeitnahen mündlichen Anhörung des

    Dies bezweckt, dass die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung auf einer umfassenden und zuverlässigen Entscheidungsgrundlage trifft (BGH, Beschluss vom 13. September 1978 zu StB 187/78, zitiert nach juris Rn. 8 = BGHSt 28, 138ff.; Senatsbeschluss vom 06. März 2014 zu III-1 Ws 129/14 zur Anhörung nach § 453 Abs. 1 Satz 4 StPO; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. September 2002 zu Ws 1131/02, zitiert nach juris Rn. 6; KG, Berlin, Beschluss vom 19.September 2018 zu 2 Ws 269-270/12 - 141 AR 291-292/12, BeckRS 2013, 00397; Schmitt, in Meyer-Goßner, a.a.O., § 454 Rn. 16).
  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 2 Ws 208/09
    Soweit der Verteidiger rügt, er sei zu dem mündlichen Anhörungstermin nicht geladen worden, ist anzumerken, dass der Verteidiger zwar insoweit ein Teilnahmerecht hat, dass die Benachrichtigung des Verteidigers aber grundsätzlich Sache des Verurteilten ist (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 454 Rdnr. 36 m.w. Nachw.; vgl. auch den Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 26. Oktober 2004 in 2 Ws 409, 424/09 sowie OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. September 2002 - Ws 1131/02 ).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.03.2001 - 1 Ws 146/01, 1 Ws 147/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10342
OLG Zweibrücken, 28.03.2001 - 1 Ws 146/01, 1 Ws 147/01 (https://dejure.org/2001,10342)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.03.2001 - 1 Ws 146/01, 1 Ws 147/01 (https://dejure.org/2001,10342)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. März 2001 - 1 Ws 146/01, 1 Ws 147/01 (https://dejure.org/2001,10342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anhörung; Sachverständiger; Rechtliches Gehör; Kenntnis; Gutachten; Inhalt; Bewährung; Aufhebung; Strafausspruch; Mitwirkungsrecht; Verurteilter; Angeklagter

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1; ; StPO § 454 Abs. 2 S. 3 u. 7

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 1; StPO § 454 Abs. 2 S. 3, S. 7

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Zweibrücken - 2 StVK 898/00 StVK 904/00
  • OLG Zweibrücken, 28.03.2001 - 1 Ws 146/01, 1 Ws 147/01

Papierfundstellen

  • StV 2003, 683
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 1 A 3.05

    Vereinsverbot gegen Kameradschaft Tor bestätigt

    Im Übrigen wird Hess aufgrund seines ungebrochenen Bekenntnisses zum Nationalsozialismus auch ansonsten in Neonazikreisen als Symbol gebraucht (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - I Ws 146/01 -, NStZ 2002, 320 [OLG Rostock 12.12.2001 - 1 Ws 146/01] [Ziffn. 19 f.]; ferner zu Hess etwa BVerwG, Gerichtsbescheid vom 19. Juni 1996 - 1 A 1.93 -, juris Rn. 44; Bayrischer VGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - 4 A 04 532 -, juris Rn. 37.
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