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   OLG Hamm, 12.04.2002 - (2) 4 Ausl. 67/02 (39/02)   

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OLG Hamm, 12.04.2002 - (2) 4 Ausl. 67/02 (39/02) (https://dejure.org/2002,5785)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.2002 - (2) 4 Ausl. 67/02 (39/02) (https://dejure.org/2002,5785)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 2002 - (2) 4 Ausl. 67/02 (39/02) (https://dejure.org/2002,5785)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass eines förmlichen Auslieferungshaftbefehls; Erlass eines Auslieferungshaftbefehls innerhalb der fakultativen 40-Tage-Frist ; Vorlage der Auslieferungsunterlagen; Erstellung von Telekopien von Originalen oder beglaubigten Abschriften

  • Judicialis

    IRG § 15; ; IRG § 16; ; EuAlÜbk § 16

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 15 § 16; EuAlÜbk § 16
    Aufhebung des vorläufigen Auslieferungshaftbefehls; Vorlage der Auslieferungsunterlagen; 40-Tage-Frist; Erlass eines förmlichen Auslieferungshaftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 665
  • StV 2003, 93
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 09.07.1996 - 1 AK 21/96
    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2002 - 4 Ausl 67/02
    Das reicht aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der Haftfrage aus ( vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1997 in StraFo 1997, 342 m.w.N.; OLG Düsseldorf StV 1989, 27; OLG Karlsruhe NJW 1996, 3426 ).
  • BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85

    Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2002 - 4 Ausl 67/02
    Nach der bindenden Auffassung des BGH zu Artikel 16 Abs. 4 EuAlÜbk ( BGHSt 28, 31; BGHSt 33, 310 ) ist über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls (§ 15 IRG) noch innerhalb der Frist des Artikel 16 Abs. 4 EuAlÜbk zu entscheiden.
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1988 - 4 Ausl (A) 144/88
    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2002 - 4 Ausl 67/02
    Das reicht aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der Haftfrage aus ( vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1997 in StraFo 1997, 342 m.w.N.; OLG Düsseldorf StV 1989, 27; OLG Karlsruhe NJW 1996, 3426 ).
  • BGH, 03.05.1978 - 4 ARs 6/78

    Maximale Dauer einer vorläufigen Auslieferungshaft - Entscheidungsmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2002 - 4 Ausl 67/02
    Nach der bindenden Auffassung des BGH zu Artikel 16 Abs. 4 EuAlÜbk ( BGHSt 28, 31; BGHSt 33, 310 ) ist über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls (§ 15 IRG) noch innerhalb der Frist des Artikel 16 Abs. 4 EuAlÜbk zu entscheiden.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 4 Ausl (A) 371/02

    Voraussetzungen für das Fortdauern einer angeordneten

    Auch bei Eingang der Auslieferungsunterlagen auf dem vorgesehenen Geschäftsweg in der vorbezeichneten Form kommt die Anordnung der Haftfortdauer nur dann in Betracht, wenn dem Senat diese Unterlagen so rechtzeitig vorgelegt werden, dass er über die Haftfrage noch vor Ablauf der 45-Tages-Frist (Art. 18 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz des Auslieferungsvertrages) ohne unzumutbaren Zeitdruck ordnungsgemäß entscheiden kann (vgl. OLG Nürnberg StV 2000, 89; OLG Karlsruhe NJW 1996, 3426; OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2002 - (2) 4 Ausl 67/02 [39/02]; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Auflage, Art. 16 EuAlÜbk Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.02.2002 - Ausl. 13/02   

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https://dejure.org/2002,8907
OLG Nürnberg, 27.02.2002 - Ausl. 13/02 (https://dejure.org/2002,8907)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.02.2002 - Ausl. 13/02 (https://dejure.org/2002,8907)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - Ausl. 13/02 (https://dejure.org/2002,8907)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer vorläufigen Auslieferungshaft; Vorläufige Festnahme eines Verfolgten zwecks Auslieferung nach Österreich; Einfuhr einer Maschinenpistole von Slowenien nach Österreich

  • Judicialis

    IRG § 15; ; IRG § 34

  • rechtsportal.de

    IRG § 15 § 34

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 248
  • StV 2003, 93
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 3 Ausl 113/01

    Rechtsgrundlagen der Durchführungshaft nach Bewilligung der Auslieferung

    c) Diese Einschränkungen machen deutlich, dass § 34 IRG für die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Bewilligung der Auslieferung - insoweit zwangsläufig - nur in den reinen Untätigkeits- oder "Verweigerungsfällen" lex specialis ist (vgl. OLG Nürnberg StV 2003, 93; Schomburg/Lagodny a.a.O. § 15 Rn 19).
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