Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 23.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03   

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https://dejure.org/2003,9049
OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,9049)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.05.2003 - 1 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,9049)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 1 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,9049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeitskonzentration zwischen Strafvollstreckungskammer und erkennendem Gericht; Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bezüglich der Aufhebung der Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf einer Strafaussetzung bei Begehung einer Tat kurz nach Entlassung aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen neuer Straftaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 316 (Ls.)
  • StV 2003, 575
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04

    Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung:

    Ist aber ein Widerruf nicht mehr möglich, wie dies im Falle einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung der Fall ist (vgl. OLG Jena StV 2003, 575, das die Zulässigkeit des Widerrufes im Falle der unbeschränkten Berufung offen gelassen hat; OLG Hamm, StV 2004, 83f), und der Verurteilte daher an dieses Geständnis gebunden, widerspricht die Unschuldsvermutung nicht dem Widerruf, denn der Schuldspruch ist damit rechtskräftig geworden.
  • KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04

    Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung

    Ihre Berücksichtigung als Widerrufsgrund hindert es folglich nicht, daß sie noch nicht rechtskräftig abgeurteilt ist, sofern sich das Widerrufsgericht die Überzeugung von der Schuld des Täters verschafft hat (vgl. BVerfG aaO. und StV 1996, 163; EGMR StV 2003, 82 mit Anmerkung Pauly = StraFo 2003, 49 = NJW 2004, 43 und StV 1992, 282; OLG Jena NStZ-RR 2003, 316; HansOLG NStZ 1992, 130; KG NStZ-RR 2001, 136, 137 und StV 1988, 26; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 56f Rdn. 9; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 56f Rdnrn. 4 - 7 m. weit.
  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03

    Kein Widerruf der Strafaussetzung allein aufgrund des Einräumens weiterer

    Ob die genannte Entscheidung verbindlich in diesem Sinne zu verstehen ist, erscheint zur Zeit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte noch nicht eindeutig geklärt (vgl. hierzu etwa die Entscheidungen des Thüringischen Oberlandesgerichts Jena vom 7. Mai 2003 und des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Juli 2003, beide StV 2003, 575).
  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass ein Widerruf wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Straftat regelmäßig eine rechtskräftige Verurteilung voraussetzt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.03.2003, 1 Ws 100/03 sowie vom 07.05.2003, 1 Ws 163/03 ).
  • OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10

    Bewährungsaufsicht: Sachlich zuständiges Gericht bei Einbeziehung einer teilweise

    Ist die Vollstreckung der (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, endet nach allgemeiner Ansicht die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung (vgl. OLG Jena in NStZ-RR 2003, 316 -Leitsatz-; Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 460 Rdn. 32 a, § 462 a Rdn. 13, jeweils m.w.N.; siehe auch BGHSt 54, 13 und BGH in NStZ 1997, 100).
  • OLG Jena, 29.10.2009 - 1 Ws 414/09

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung vor rechtskräftiger

    Für einen Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat vor deren rechtskräftiger Aburteilung bleibt nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3.10.2002 (StV 2003, 82 ff.) nur noch in Ausnahmefällen, nämlich soweit die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht, Raum (Senatsbeschluss vom 7.5.2003, 1 Ws 163/03, StV 2003, 575).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 84-IV-03
    Die am 8. Dezember 2003 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Haftbefehl des Landgerichts Dresden vom 11. September 2003 (1 Ks 414 Js 41484/93) und den Beschwerdebeschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. September 2003 (1 Ws 163/03).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.07.2003 - 1 Ws 250/03   

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https://dejure.org/2003,18440
OLG Celle, 23.07.2003 - 1 Ws 250/03 (https://dejure.org/2003,18440)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.07.2003 - 1 Ws 250/03 (https://dejure.org/2003,18440)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 1 Ws 250/03 (https://dejure.org/2003,18440)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 575
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Zur Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB) wegen

    Fehlt es an besonderen Umständen dieser Art, die ein Absehen vom regelmäßigen Erfordernis einer Verurteilung wegen der neuen Straftat rechtfertigen, und liegt im Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung eine solche Verurteilung durch das zuständige Gericht vor, so wird von Teilen der Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass diese Verurteilung rechtskräftig sein muss, bevor ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ergehen kann (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 Ws 100/03 -, StV 2003, S. 574; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 Ws 250/03 -, StV 2003, S. 575; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 4 Ws 180/04 -, NJW 2005, S. 83; Kühl, StGB, Kommentar, 26. Aufl. 2007, § 56f Rn. 3; zustimmend bis auf Ausnahmefälle: OLG Hamm, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 2 Ws 243/03, 2 Ws 244/03 -, StV 2004, S. 83; a.A. OLG Hamburg, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 VAs 7/03 -, NJW 2003, S. 3574; LG Kiel, Beschluss vom 11. März 2003 - X KLs (4/00) -, Juris; Fischer, StGB, Kommentar, 55. Aufl. 2008, § 56f Rn. 6; Hubrach, in: Leipziger Kommentar StGB, 12. Aufl. 2006, § 56f Rn. 9).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

    Der EGMR hat ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575).

    Dahinstehen kann damit auch die Frage, ob immer dann von einem Ausnahmefall auszugehen ist, wenn der Verurteilte die "neue Tat zweifelsfrei glaubhaft gestanden" hat (so offenbar OLG Jena StV 2003, 574; siehe aber OLG Jena StV 2003, 575).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 3 Ws 469/03

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung; Fehlen einer

    Zwar ist nach der benannten Entscheidung des EGMR grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten vor deren rechtskräftiger Aburteilung nur noch in Ausnahmefällen zulässig ist, nämlich soweit die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht (vgl. auch OLG Thüringen StV 2003, 574 und 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04

    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

    Zwar hat in jüngster Zeit der EGMR (vgl. StV 2003, 82 ff.) ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575 und auch Senat in StV 2004, 83 = VRS 106, 48).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2004 - 4 Ws 180/04

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Neue Straftat als Widerrufsgrund vor

    Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat ohne rechtskräftige Aburteilung der Anlasstat ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Verurteilte die neue Straftat glaubhaft vor einem Richter eingestanden hat (ebenso OLG Düsseldorf NJW 2004, 790; vgl. hierzu auch OLG Celle StV 2003, 575; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032; ThüOLG OLGSt MRK Art. 6 Nr. 20 und StV 2003, 575; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 56f Rn 7).
  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 24/10

    Versagung der vorzeitigen Entlassung eines Strafgefangenen wegen ungünstiger

    In Anlehnung an diese Entscheidung hatte der erkennende Senat demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 244/03

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

    Der EGMR hat ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575).

    Dahinstehen kann damit auch die Frage, ob immer dann von einem Ausnahmefall auszugehen ist, wenn der Verurteilte die "neue Tat zweifelsfrei glaubhaft gestanden" hat (so offenbar OLG Jena StV 2003, 574; siehe aber OLG Jena StV 2003, 575).

  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04

    bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung;

    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen jüngsten Beschlüssen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ws 341/07

    Bewährungsentscheidung; Bewährungswiderruf; Voraussetzungen; neue Entscsheidung;

    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen Entscheidungen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 25/10

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer bedingten Reststrafenaussetzung

    In Anlehnung an diese Entscheidung hatte der erkennende Senat demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Vorverurteilung; Rechtskraft

  • LG Potsdam, 13.02.2009 - 24 Qs 248/08

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat

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