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   BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00   

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https://dejure.org/2001,1886
BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00 (https://dejure.org/2001,1886)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2001 - 5 StR 584/00 (https://dejure.org/2001,1886)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2001 - 5 StR 584/00 (https://dejure.org/2001,1886)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 266 StGB; § 263 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB
    Steuerhinterziehung; Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit; Mitbestrafte Nachtat (Scheinrechnungen); Betrug; Untreue; Beihilfe; Konkurrenz; Gesetzeseinheit; Grundsätze der Berechnungsdarstellung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung - Steuerberater - Geschäftsführer - Steuerberatungsgesellschaft - Verkürzte Steuern - Berechnung - Darstellung - Urteil - Bemessungsgrundlage

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 78c Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1
    Anforderungen an das Urteil bei Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 307
  • StV 2004, 23
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00
    Die Verweisung auf Betriebsprüfungsberichte oder die Übernahme der Ermittlungsergebnisse der Steuerfahndung in das Urteil sind ebenso unzureichend wie die Wiedergabe von Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen in der Hauptverhandlung zur Beurteilung steuerlicher Fragen gemacht haben (BGH wistra 2001, 22; vgl. auch BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 9).

    Diese Rechtsanwendung obliegt dem Strafrichter, nicht den als Zeugen gehörten Ermittlungsbeamten oder Beamten der Finanzverwaltung (vgl. BGH wistra 2001, 22).

    Eine Berechnungsdarstellung ist ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 8, 9; BGH wistra 2001, 22).

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00
    a) Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 4, 6).

    Eine Berechnungsdarstellung ist ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 8, 9; BGH wistra 2001, 22).

  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 55/89

    Steuerhinterziehung - Untreue - Bankrott - Konkurs - Konkursdelikte

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00
    a) Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 4, 6).

    Eine Berechnungsdarstellung ist ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 8, 9; BGH wistra 2001, 22).

  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 45/97

    Verdeckte Gewinnausschüttungen - Hinterziehung von Körperschaftsteuer und

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00
    Die Verweisung auf Betriebsprüfungsberichte oder die Übernahme der Ermittlungsergebnisse der Steuerfahndung in das Urteil sind ebenso unzureichend wie die Wiedergabe von Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen in der Hauptverhandlung zur Beurteilung steuerlicher Fragen gemacht haben (BGH wistra 2001, 22; vgl. auch BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 9).

    Eine Berechnungsdarstellung ist ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 8, 9; BGH wistra 2001, 22).

  • BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90

    Anspruch auf Auslieferung bei Nichtverlassen des Bundesgebietes innerhalb der

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00
    Eine Berechnungsdarstellung ist ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 8, 9; BGH wistra 2001, 22).
  • BGH, 03.01.1990 - 3 StR 399/89

    Steuerhinterziehung - Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00
    a) Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 4, 6).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00
    Der neue Tatrichter wird im Hinblick auf die weit zurückliegenden Kalenderjahre 1990 bis 1992 zu prüfen haben, ob die Verjährung rechtzeitig unterbrochen worden ist (vgl. hierzu BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 - Durchsuchung 1 mit Anm. Jäger wistra 2000, 227).
  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 554/93

    Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern bei Geständnis des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00
    Eine Berechnungsdarstellung ist ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 8, 9; BGH wistra 2001, 22).
  • BGH, 23.11.1990 - 3 StR 376/90

    Vorliegen eines Betrugsvorsatzes - Anforderungen an die Feststellung einer

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00
    a) Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 4, 6).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Bei der Blankettstrafnorm des § 370 AO, die erst zusammen mit den sie ausfüllenden steuerrechtlichen Vorschriften die maßgebliche Strafvorschrift bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2007 - 5 StR 549/06, NStZ 2007, 595), muss sich deshalb aus den Feststellungen ergeben, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374, 375; BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 584/00, NStZ-RR 2001, 307).
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Diese Rechtsanwendung obliegt dem Strafrichter, nicht den als Zeugen gehörten Ermittlungsbeamten oder Beamten der Finanzverwaltung (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 307).
  • BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03

    Vollendete Steuerhinterziehung (Ausschluss durch Einleitung des

    Zwar sind weder die Schätzungsgrundlagen noch die Schätzungsmethoden nachprüfbar dargestellt (vgl. BGH wistra 2001, 266 und 2001, 308; Harms in: Gedächtnisschrift für Ellen Schlüchter, 2002, S. 451 ff. m.w.N.); der Angeklagte war indessen im wesentlichen geständig und hat die verkürzten Steuern anerkannt, so daß der Mangel in der Darstellung des angefochtenen Urteils hinzunehmen ist.
  • BGH, 13.12.2005 - 5 StR 427/05

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung; unzureichende Feststellungen;

    Eine ins Einzelne gehende Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss wistra 2001, 266 und zuletzt Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 368/05 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.01.2004 - 5 StR 581/03

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung: Ausnahme bei steuerrechtlich

    Es ist daher letztlich gerade noch hinzunehmen, daß der Tatrichter die von der Steuerfahndung vorgenommenen Schätzungen mit einem Sicherheitsabschlag übernommen hat, ohne die Schätzungsgrundlagen und die Schätzungsmethoden jeweils nachprüfbar darzustellen (vgl. BGH wistra 2001, 266 und 308).
  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03

    Anklage, Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; erforderlicher Inhalt;

    Es ist für den Senat nicht überprüfbar, ob der Tatrichter von zutreffenden Besteuerungsgrundlagen ausgegangen ist und den jeweiligen Schuldumfang auf Grund eigener Feststellungen zutreffend ermittelt hat (vgl. hierzu BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2-7, 9; BGH NStZ 2001, 200; NStZ-RR 2001, 307), zumal die mitgeteilten Summen zahlenmäßig nicht mit denen in der Anklageschrift übereinstimmen.
  • FG Nürnberg, 10.07.2003 - IV 71/01

    Einkünfteverlagerung ins Ausland als verdeckte Gewinnausschüttung an einen

    Da im Streitfall Auswirkungen nur bezüglich des Ablaufs der Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer 1993 bestehen - die verkürzte Einkommensteuer 1993 beträgt 41.156 DM (vgl. BGH-Beschluss vom 26.04.2001 5 StR 584/00 , StRK AO 1977, § 370 R 281), sind weitere Ausführungen entbehrlich.
  • BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/02

    Nicht gewinnmindernde Betriebsausgaben im Steuerstrafverfahren -

    Denn der angesichts seines Werdegangs und seiner beruflichen Tätigkeit sachkundige und zudem fachkundig beratene Angeklagte hat zum objektiven Tatbestand ein umfassendes Geständnis abgelegt (vgl. dazu etwa BGH wistra 2001, 266 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2009 - 2 Ss 21/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

    Aus der Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Steuer ergibt sich dann die verkürzte Steuer (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH NStZ-RR 2001, 307 ; NJW 2009, 2546 ).
  • LG Mönchengladbach, 08.09.2014 - 28 KLs 1/10
    Anhand der festgestellten tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen hat die Kammer sodann nach eigenständiger Berechnung im Rahmen der ihr obliegenden Rechtsanwendung die unter Ziff. II dieses Urteils dargestellten Verkürzungsbeträge hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 2002, 2003 und 2005 unter Berücksichtigung der jeweils gesetzlich vorgegebenen Steuersätze festgestellt (vgl. BGH NStZ 2001, 200 und NStZ-RR 2001, 307 sowie wistra 2005, 307).
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