Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5124
OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03 (https://dejure.org/2003,5124)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2003 - 2 Ss 481/03 (https://dejure.org/2003,5124)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 2 Ss 481/03 (https://dejure.org/2003,5124)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Begründung der Verfahrensrüge zur Geltendmachung einer Verletzung des § 60 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Vereidigungsverbot als Folge des Verdachts einer versuchten Strafvereitelung durch eine Zeugin

  • Judicialis

    StPO § 60; ; StPO § 344

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 60; StPO § 344
    Verfahrensrüge; ausreichende Begründung, Vortrag; Vereidigungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lüdenscheid - 4 Ds 511/02
  • OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03

Papierfundstellen

  • StV 2004, 309
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.1988 - 2 StR 83/88

    Gerichtliche Bewertung einer durch eine vereidigte Zeugin gemachte Aussage -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03
    Die vom Angeklagten erhobene Verfahrensrüge wäre für diesen Fall möglicherweise erfolgreich gewesen, wobei jedoch darauf hinzuweisen ist, dass durch die Vereidigung eines Zeugen gundsätzlich nicht der Rechtsschein erweckt wird, seiner Aussage werde vorbehaltlos geglaubt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Vereidigung 3; BGH, Urteil vom 30. März 1988, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Strafvereitelung, versuchte 3; BGH, NStZ 1986, 130; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1998, 3 Ss 1623/97).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03
    Nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO muss der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; BGHSt NJW 1982, 1655; BGHSt NJW 1995, 2047; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 344 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 443/93

    Vereidigungsverbot: Verstoß - Beruhen des Urteils

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03
    Die vom Angeklagten erhobene Verfahrensrüge wäre für diesen Fall möglicherweise erfolgreich gewesen, wobei jedoch darauf hinzuweisen ist, dass durch die Vereidigung eines Zeugen gundsätzlich nicht der Rechtsschein erweckt wird, seiner Aussage werde vorbehaltlos geglaubt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Vereidigung 3; BGH, Urteil vom 30. März 1988, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Strafvereitelung, versuchte 3; BGH, NStZ 1986, 130; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1998, 3 Ss 1623/97).
  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97

    Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03
    Die vom Angeklagten erhobene Verfahrensrüge wäre für diesen Fall möglicherweise erfolgreich gewesen, wobei jedoch darauf hinzuweisen ist, dass durch die Vereidigung eines Zeugen gundsätzlich nicht der Rechtsschein erweckt wird, seiner Aussage werde vorbehaltlos geglaubt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Vereidigung 3; BGH, Urteil vom 30. März 1988, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Strafvereitelung, versuchte 3; BGH, NStZ 1986, 130; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1998, 3 Ss 1623/97).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03
    Nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO muss der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; BGHSt NJW 1982, 1655; BGHSt NJW 1995, 2047; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 344 Rn. 21 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7213
BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02 (https://dejure.org/2002,7213)
BayObLG, Entscheidung vom 10.09.2002 - 4St RR 70/02 (https://dejure.org/2002,7213)
BayObLG, Entscheidung vom 10. September 2002 - 4St RR 70/02 (https://dejure.org/2002,7213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; VStG § 15 Abs. 1; ; VStG § 19 Abs. 1 S. 2; ; StÄndG 1991 Art. 10 § 2; ; FKPG Art. 26 § 2

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Rüge der rechtswidrigen Verwertung von Urkunden - Umfang der Tat bei Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe einer Vermögenssteuererklärung zum Hauptveranlagungszeitpunkt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den objektiven Tatbestand der Einkommenssteuerhinterziehung; Vermögenssteuerhinterziehung durch Unterlassen; Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot; Bildung einer Gesamtstrafe

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 90
  • StV 2004, 309
  • BayObLGSt 2002, 129
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
    Für die Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren reicht es nämlich aus, dass der Angeklagte über die Einlegung des Rechtsmittels verantwortlich entscheiden konnte, dass er um die Bedeutung des Revisionsverfahrens weiß und er zu einer Grundübereinkunft mit seiner Verteidigung über die Fortführung oder die Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist (BVerfG NJW 1995, 1951; BGHSt 41, 16; vgl. auch BVerwG Beschluss vom 25.1.2001 Az. 1 D 31/99 jeweils m.w.N.).

    Anders als die Fortführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des erkrankten Angeklagten (vgl. dazu z.B. BVerfG NJW 1995, 1951; BVerfGE 89, 120) verstößt das Verfahren nach § 349 StPO nicht etwa dann gegen den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren, wenn er an einer Hauptverhandlung aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen könnte.

  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98

    Einnahme eines Augenscheins - Verlesung einer Urkunde - Sexueller Missbrauch von

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
    Denn das Gericht hatte zwar alle entscheidungserheblichen Beweismittel zu würdigen (vgl. etwa BGH NStZ-RR 1998, 277), nicht jedoch im Urteil auch darzustellen, wie sie von den Ermittlungsbehörden gewonnen wurden.
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
    Ebenso wenig genügt die Erklärung, dass bestimmte in dem angegriffenen Urteil verwertete Urkunden wahrscheinlich im Anwesen der Angeklagten beschlagnahmt worden seien (vgl. etwa BGHSt 25, 273/274; 19, 273/276; BGH GA 1962, 371; NJW 1962, 500).
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
    Für die Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren reicht es nämlich aus, dass der Angeklagte über die Einlegung des Rechtsmittels verantwortlich entscheiden konnte, dass er um die Bedeutung des Revisionsverfahrens weiß und er zu einer Grundübereinkunft mit seiner Verteidigung über die Fortführung oder die Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist (BVerfG NJW 1995, 1951; BGHSt 41, 16; vgl. auch BVerwG Beschluss vom 25.1.2001 Az. 1 D 31/99 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
    Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, zu dem bei ordnungsgemäßer Abgabe der Steuererklärung auch der unterlassende Täter spätestens veranlagt worden wäre (vgl. z.B. BGH NStZ 2002, 265; NStZ-RR 1999, 218).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
    Ebenso wenig genügt die Erklärung, dass bestimmte in dem angegriffenen Urteil verwertete Urkunden wahrscheinlich im Anwesen der Angeklagten beschlagnahmt worden seien (vgl. etwa BGHSt 25, 273/274; 19, 273/276; BGH GA 1962, 371; NJW 1962, 500).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 1 D 31.99

    Verhandlungsunfähigkeit des Beamten bei Einleitung des förmlichen

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
    Für die Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren reicht es nämlich aus, dass der Angeklagte über die Einlegung des Rechtsmittels verantwortlich entscheiden konnte, dass er um die Bedeutung des Revisionsverfahrens weiß und er zu einer Grundübereinkunft mit seiner Verteidigung über die Fortführung oder die Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist (BVerfG NJW 1995, 1951; BGHSt 41, 16; vgl. auch BVerwG Beschluss vom 25.1.2001 Az. 1 D 31/99 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
    Anders als die Fortführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des erkrankten Angeklagten (vgl. dazu z.B. BVerfG NJW 1995, 1951; BVerfGE 89, 120) verstößt das Verfahren nach § 349 StPO nicht etwa dann gegen den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren, wenn er an einer Hauptverhandlung aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen könnte.
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
    Bei einer Fortführung des Revisionsverfahrens ist ferner nicht zu befürchten, dass allein aufgrund dessen Fortganges der Angeklagte einen schwerwiegenden Gesundheitsschaden erleiden oder sein Leben einbüßen wird (vgl. dazu z.B. BVerfGE 51, 324).
  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 500/98

    Vollendung der Steuerhinterziehung

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
    Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, zu dem bei ordnungsgemäßer Abgabe der Steuererklärung auch der unterlassende Täter spätestens veranlagt worden wäre (vgl. z.B. BGH NStZ 2002, 265; NStZ-RR 1999, 218).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

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