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   OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03   

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OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03 (https://dejure.org/2003,13396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.09.2003 - 1 Ws 235/03 (https://dejure.org/2003,13396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. September 2003 - 1 Ws 235/03 (https://dejure.org/2003,13396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des Anlegers; Versprechen einer Mehrung der Kapitalanlage von "100% binnen vier Wochen" als im Einzelfall schon ausreichendes Indiz eines betrügerischen Verhaltens

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 75
  • StV 2004, 325
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Denn der Getäuschte ist im Regelfall des Betruges schon dann der List des anderen zum Opfer gefallen, wenn er die Vermögensverfügung trotz eines Zweifels vornimmt (BGH wistra 1990, 305 f.; 2003, 142 ff. m.z.w.N.; Schönke-Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl. 2001, § 263 Rn. 40).

    Auch das leichtfertige und erhebliche Zweifel hegende Opfer wird nämlich durch das Strafrecht geschützt (BGH wistra 2003, 142 ff.).

    Selbst wenn aber die Zweifel der Geschädigten überwogen haben sollten, liegt zumindest die Annahme einer Versuchsstrafbarkeit nahe (BGH wistra 2003, 142 ff.), denn es liegt fern, dass der Angeschuldigte aufgrund der tatsächlichen Umstände davon ausgegangen sein könnte, die Geschädigten hätten ihm ihr Kapital in Kenntnis eines wahrscheinlichen Verlustes überlassen.

  • OLG Celle, 13.01.1986 - 3 Ws 6/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Gleiches gilt, wenn die Ermittlungen trotz einer nicht unerheblichen Verdachtslage deshalb lückenhaft sind, weil die Strafverfolgungsbehörden gebotene Untersuchungen unterlassen haben und wegen dieser Defizite - ohne weitere zeitaufwändige Nachforschungen - nicht mit einer Verurteilung des Täters gerechnet werden kann (OLG Celle StV 1986, 392; LR-Hilger a.a.O.).
  • BGH, 04.03.1996 - 4 StR 634/95

    Betrug - Zinsdifferenzgeschäft - Vermittlung ohne Depotbank

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Besteht aber der Schaden - wie hier - in einer Vermögensgefährdung, so reicht zur Bejahung der subjektiven Tatseite bereits die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag der Täter auch darauf vertrauen, dass aus der Gefährdung letztendlich kein Schaden erwachsen wird (BGH wistra 1996, 261 f.; vgl. auch BGH wistra 1996, 184: Verlustrisiko in Wahrheit höher als von den Geschädigten angenommen).
  • OLG Stuttgart, 10.07.1989 - 1 Ws 258/89

    Berücksichtigung der Dauer einer Untersuchungshaft bei der Aufrechterhaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Er findet über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 1986, 1048) auch Berücksichtigung, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft unterbrochen ist (BVerfG StV 2003, 30 f.; OLG Stuttgart StV 1990, 213 f.; KG StV 1992, 523 f.; 1993, 646; OLG Frankfurt StV 1994, 665; Meyer-Goßner, a.a.O, § 120 Rn. 7).
  • BGH, 25.07.2002 - 1 StR 192/02

    Betrug (Vermögensschaden; Vertiefung; erneute Täuschung); Tateinheit (einmaliger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Bereits das Versprechen einer derart irrealen und auf dem Kapitalmarkt nicht realisierbaren Rendite (vgl. hierzu BGH wistra 2002, 421 f.) von "100% binnen vier Wochen" stellt nach Ansicht des Senates ein erhebliches und für einen Tatnachweis im Einzelfall schon ausreichendes Indiz eines betrügerischen Verhaltens dar.
  • OLG Karlsruhe, 29.04.1986 - 4 Ws 82/86

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Freiheitsentziehung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Er findet über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 1986, 1048) auch Berücksichtigung, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft unterbrochen ist (BVerfG StV 2003, 30 f.; OLG Stuttgart StV 1990, 213 f.; KG StV 1992, 523 f.; 1993, 646; OLG Frankfurt StV 1994, 665; Meyer-Goßner, a.a.O, § 120 Rn. 7).
  • BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94

    Vermögensbetreuungspflichten bei Geldanlagegeschäften - Verletzung wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Besteht aber der Schaden - wie hier - in einer Vermögensgefährdung, so reicht zur Bejahung der subjektiven Tatseite bereits die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag der Täter auch darauf vertrauen, dass aus der Gefährdung letztendlich kein Schaden erwachsen wird (BGH wistra 1996, 261 f.; vgl. auch BGH wistra 1996, 184: Verlustrisiko in Wahrheit höher als von den Geschädigten angenommen).
  • KG, 24.08.1992 - 3 Ws 240/92

    Strafsache; Haftsache; Haftbefehl; Vollziehung; Beschleunigung; Strafverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Er findet über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 1986, 1048) auch Berücksichtigung, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft unterbrochen ist (BVerfG StV 2003, 30 f.; OLG Stuttgart StV 1990, 213 f.; KG StV 1992, 523 f.; 1993, 646; OLG Frankfurt StV 1994, 665; Meyer-Goßner, a.a.O, § 120 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 20.12.1995 - 2 (3) HEs 106/95

    Aufhebung eines Haftbefehls bei Wegfall des dringenden Tatverdachts; Beurteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Während etwa zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens starke Indizien einen dringenden Tatverdacht begründen können, fällt dieser später weg, wenn Lücken in der Indizienkette nicht geschlossen werden können oder trotz anfänglicher Annahme keine große Wahrscheinlichkeit mehr dafür besteht, der Täter könne in einer Hauptverhandlung überführt werden (Brandenburgisches OLG StV 1996, 157.; LR-Hilger, 25. Auflage 1997, § 112 Rn 19).
  • OLG Frankfurt, 07.07.1994 - 1 Ws 151/94

    Überhaftsache; Überhaftvormerkung; Einschränkung von Vollzugslockerungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03
    Er findet über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 1986, 1048) auch Berücksichtigung, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft unterbrochen ist (BVerfG StV 2003, 30 f.; OLG Stuttgart StV 1990, 213 f.; KG StV 1992, 523 f.; 1993, 646; OLG Frankfurt StV 1994, 665; Meyer-Goßner, a.a.O, § 120 Rn. 7).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90

    Vorliegen eines Irrtums bei Vornehmen einer Vermögensverfügung trotz Zweifel -

  • BVerfG, 13.09.2002 - 2 BvR 1375/02

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Aufrechterhaltung eines Haftbefehls trotz

  • BGH, 05.05.1992 - StB 9/92

    Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der

  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm

    Darüber hinaus ist die Anordnung der Erhebung solcher weiterer Beweise nur dann Aufgabe des Gerichts im Zwischenverfahren, wenn die in der Anklage angegebenen Beweismittel noch keinen hinreichenden Tatverdacht belegen und die Nachermittlungen dazu geeignet sind, die dahingehenden Zweifel auszuräumen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.7.2008 - 1 Ws 131/08 = NStZ-RR 2009, 88; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1.9.2003 - 1 Ws 235/03 = BeckRS 2004, 1804 Rn. 27; LG Berlin, Beschluss vom 12.3.2003 - 534 Qs 31/03 = NStZ 2003, 504 Rn. 2), ohne dass die Aufklärung des Sachverhalts im Wesentlichen lückenhaft ist.

    Das Gericht ist weder dazu befugt noch ist es dessen Aufgabe, die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu übernehmen (OLG Celle, Beschluss vom 19.7.2011 - 1 Ws 271/11 und 274/11 = BeckRS 2011, 19677; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.2.2011 - 1 Ws 47/11 und 48/11 = NStZ-RR 2011, 251; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1.9.2003 - 1 Ws 235/03 = BeckRS 2004, 1804 Rn. 27; LG Berlin, Beschluss vom 12.3.2003 - 534 Qs 31/03 = NStZ 2003, 504 Rn. 3; MüKo StPO/ Wenske § 202 Rn. 19).

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Es obliegt zudem gerade nicht dem Gericht, im Zwischenverfahren - hier fehlende - wesentliche Teile des Ermittlungsverfahrens nachzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; LG Berlin, NStZ 2003, 504).

    Davon sind solche Nachermittlungen umfasst, die eine bloße Ergänzung eines von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren bereits weitgehend aufgeklärten Sachverhalts bezwecken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; LG Berlin, NStZ 2003, 504; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; OLG Celle, StV 2012, 456).

    Es obliegt gerade nicht dem Gericht, im Zwischenverfahren wesentliche Teile des Ermittlungsverfahrens nachzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; LG Berlin, NStZ 2003, 504).

    he, StV 2004, 325, 326; OLG Celle, StV 2012, 456).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Nur einzelne ergänzende Beweiserhebungen können gemäß § 202 Satz 1 StPO durch das Tatgericht angeordnet werden (vgl. Senat BeckRS 2016, 18956; OLG Karlsruhe StV 2004, 325; OLG Celle StV 2012, 456; KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 202 Rdn. 2 m.w.N.).
  • OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer

    Ermittlungen größeren Umfangs - wie hier - zur Komplettierung eines von der Staatsanwaltschaft unzulänglich belegten Anklagevorwurfs sind gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. OLG Karlsruhe wistra 2004, 276, 279; LR-Stuckenberg, StPO 26. Aufl. § 202 Rn. 3; KK-Schneider, StPO 6. Aufl. § 202 Rn. 2; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl. § 202 Rn. 1).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens: Anforderungen an die

    22 (2) Entspricht eine Anklageschrift den Vorgaben des § 200 Abs. 1 StPO kommt ihre Rückgabe an die Staatsanwaltschaft nur noch dann in Betracht, wenn die zugrunde liegenden Ermittlungen so unzureichend sind, dass über eine Eröffnung des Hauptverfahrens nicht sachgerecht entschieden werden kann und die vorhandenen Defizite auch durch die Anordnung einzelner Beweiserhebungen nach § 202 StPO nicht mehr ausgeglichen werden können (OLG Karlsruhe wistra 2004, 276, 279; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 202 Rdnr. 4; Paeffgen in: SK-StPO 4. Aufl. § 202 Rdnr. 2).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Dies gilt unabhängig davon, welcher Auffassung man in der im Gesetz nicht geregelten Frage folgt, wie auf den Befund eines - aus Sicht des zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens berufenen Gerichts - fehlenden und nicht lediglich im Sinne des § 202 StPO ergänzenden Beweismittels zu reagieren ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe wistra 2004, 276; SK-StPO/ Paeffgen , 4. Auflage 2011, § 202, Rn. 2; KK-StPO/ Schneider a.a.O., § 202, Rn. 4; Löwe-Rosenberg/ Stuckenberg , a.a.O., § 202, Rn. 4; AK/ Loos , 1992, § 202, Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2011 - 2 Ws 33/11

    Betrug durch Doping: Zahlung einer Vergütung an einen gedopten Straßenradprofi

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ein Getäuschter bei Zweifeln an der Wahrheit des Vorgespiegelten die Möglichkeit der Unwahrheit jedenfalls für geringer halten muss (so Fischer, StGB, 58. Auflage, § 263 Rn. 55, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01. September 2003, 1 Ws 235/03, zitiert nach Juris) oder ob - wozu der Senat wie der 3. Strafsenat des BGH neigt (vgl. Urteil vom 05. Dezember 2002, NStZ 2003, 313) - Zweifel des Getäuschten so lange nicht geeignet sind, die Annahme eines tatbestandmäßigen Irrtums infrage zu stellen, als das Opfer gleichwohl noch die Wahrheit der behaupteten Tatsache für möglich hält und deswegen die Vermögensverfügung trifft, also trotz seiner Zweifel, seien sie auch noch so erheblich, der List des Täters zum Opfer fällt.
  • OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden

    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15

    Untreue: Vermögensbetreuungspflicht eines Kassenarztes gegenüber dem

    Gleiches gilt, wenn die Ermittlungen trotz einer nicht unerheblichen Verdachtslage deshalb lückenhaft sind, weil die Strafverfolgungsbehörden gebotene Untersuchungen unterlassen haben und wegen dieser Defizite - ohne weitere zeitaufwändige Nachforschungen - nicht mit einer Verurteilung des Täters gerechnet werden kann (OLG Karlsruhe, wistra 2004, 276 ff.).

    Ermittlungen größeren Umfangs - wie hier - zur Komplettierung eines von der Staatsanwaltschaft unzulänglich belegten Anklagevorwurfs hinsichtlich der angeklagten Einzelfälle sind gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. OLG Karlsruhe, wistra 2004, 276, 279 mwN).

  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • AG Gummersbach, 15.10.2014 - 81 Ds 326/14

    Zwischenverfahren, Zwischenermittlungen, Anordnungsvoraussetzungen

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2014 - 2 Ws 614/13

    Zulassungsfähigkeit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren; Sofortige

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Rechtsprechung
   AG Saalfeld, 16.12.2003 - 663 Js 29960/03 - 2 Ds jug   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31984
AG Saalfeld, 16.12.2003 - 663 Js 29960/03 - 2 Ds jug (https://dejure.org/2003,31984)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 16.12.2003 - 663 Js 29960/03 - 2 Ds jug (https://dejure.org/2003,31984)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 663 Js 29960/03 - 2 Ds jug (https://dejure.org/2003,31984)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 325
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Krefeld, 23.03.2016 - 21 Qs 47/16

    Unfallflucht, Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Sachschaden

    Allein aus der nachträglichen Feststellung eines bedeutenden Schadens ergibt sich nicht ohne weiteres, dass dieser auch der Höhe nach bei laienhafter Betrachtung erkennbar war (Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 69 Rn. 27; AG Saalfeld DAR 2004, 168).
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