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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 04.07.2002 - Qs 146/02 II   

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LG Bielefeld, 04.07.2002 - Qs 146/02 II (https://dejure.org/2002,9300)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 04.07.2002 - Qs 146/02 II (https://dejure.org/2002,9300)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - Qs 146/02 II (https://dejure.org/2002,9300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gebührenrechtliche Eigenständigkeit des Verfahrens nach dem DNA-IfG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 320
  • StV 2004, 37
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 25.03.1998 - 2 Ws 61/98
    Auszug aus LG Bielefeld, 04.07.2002 - Qs 146/02
    BRAGO § 91 Nr. 24; a.A. allerdings die h.M,: OLG Hamm, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 3 Ws 51 8/93 - OLG Koblenz JurBüro 1980, 87; OLG Düsseldorf JurBüro 1986, 869; OLG Stuttgart Rpfleger 1998, 370: GöttNch/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., Stichwort: Strafsachen, Anm. 8.2: Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 13 BRAGO, Rn. 54; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 92, Rn. 19; Gebauer/ Schneider, Anwaltkommentar zur BHAGO, § 91, Pn. 31).
  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

    Auszug aus LG Bielefeld, 04.07.2002 - Qs 146/02
    Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit liegt - nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2001 - im durchschnittlichen Bereich.
  • OLG Frankfurt, 11.01.2000 - 2 Ws 3/00

    Geltungsbereich des § 112 BRAGO - Gebühren in Strafvollstreckungssachen

    Auszug aus LG Bielefeld, 04.07.2002 - Qs 146/02
    Durch die Einlegung einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts über einen Antrag nach §§ 2 DNA-Identitätsfeststellungsgesetz, 81 g StPO wird diese besondere Hauptsache in einen zweiten Rechtszug geführt (so für den vergleichbaren Fall von Strafvollstreckungsverfahren OLG Frankfurt StV 2001, 22; Gerold-Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 84 Rn. 6 a.E. und § 92 Pn. 3; Lappe Anm. zu KostRspr.
  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts vom 4. Juli 2002 (Qs 146/02 II LG) wird als unzulässig verworfen.

    Auf sofortige Beschwerde hat das Landgericht durch Beschluß vom 4. Juli 2002 (Qs 146/02 II LG) den Kostenfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts unter Verwerfung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert.

  • LG Potsdam, 27.02.2014 - 24 Qs 141/13

    Kosten im Fortsetzungsfeststellungsverfahren nach erledigter Ermittlungsmaßnahme:

    Die gleichen Voraussetzungen sind auch bei einer anwaltlichen Tätigkeit im DNA-Identitätsfeststellungsverfahren nach § 81g Abs. 5 Satz 4 StPO erfüllt, die ebenfalls gebührenrechtlich als Einzeltätigkeit nach Nr. 4302 VV RVG zu beurteilen ist (Burhoff, RVG, 3. Auflage, Teil 4 Abschnitt 3 Vorbemerkung 4.3 Rdn. 9; noch zur BRAGO: LG Bielefeld, NStZ-RR 2002, 320; LG Potsdam, NJW 2003, 3001).
  • AGH Niedersachsen, 10.07.2006 - AGH 13/05

    Anwaltgerichtliche Rechtsprechung: Berufsrechtsverletzung - Tätigkeit trotz

    Unabhängig davon, ob die Tätigkeit nach §§ 83-86 BRAGO oder § 91 BRAGO zu vergüten war (vgl. LG Potsdam, NStZ-RR 2003, 383; LG Bielefeld, NStZ-RR 2002, 320), wären jedenfalls die Vorschriften über Gebühren in Strafsachen (§§ 83-103 BRAGO) einschlägig gewesen.
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 12.06.2002 - 12 Qs 142/02 (4)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,31453
LG Mönchengladbach, 12.06.2002 - 12 Qs 142/02 (4) (https://dejure.org/2002,31453)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 12.06.2002 - 12 Qs 142/02 (4) (https://dejure.org/2002,31453)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 12 Qs 142/02 (4) (https://dejure.org/2002,31453)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 37
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