Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.02.2004 - 2 Ws 56 - 57/04, 2 Ws 56/04, 2 Ws 57/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6709
OLG Köln, 27.02.2004 - 2 Ws 56 - 57/04, 2 Ws 56/04, 2 Ws 57/04 (https://dejure.org/2004,6709)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.02.2004 - 2 Ws 56 - 57/04, 2 Ws 56/04, 2 Ws 57/04 (https://dejure.org/2004,6709)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - 2 Ws 56 - 57/04, 2 Ws 56/04, 2 Ws 57/04 (https://dejure.org/2004,6709)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Durchsuchung, Beschlagnahme, sachliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahmebeschluss; Rechtsschutzinteresse bei Wohnungsdurchsuchungen trotz prozessualer Überholung; Anordnung einer Durchsuchung gegenüber einem Verdächtigen; Nachträgliche Heilung eines Verfahrensmangels; Möglichkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahmebeschluss; Rechtsschutzinteresse bei Wohnungsdurchsuchungen trotz prozessualer Überholung; Anordnung einer Durchsuchung gegenüber einem Verdächtigen; Nachträgliche Heilung eines Verfahrensmangels; Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    StPO § 102; ; StPO § 165; ; StPO § 94; ; StPO § 20

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 102 § 165 § 94 § 20
    Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen Dritte in einem laufenden Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2004 - 2 Ws 56/04
    Die Beschwerde vom 22.01.2004 gegen die bereits abgeschlossene Durchsuchung ist trotz prozessualer Überholung zuzulassen, da für Betroffene in vergleichbaren Fällen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rechtsschutzinteresse bejaht wird (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2163; NJW 98, 2131; NJW 1999, 273; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

    Zwar steht der Beschlagnahme eines Gegenstandes regelmäßig nicht entgegen, dass er aufgrund einer rechtsfehlerhaften Durchsuchung erlangt ist ( Meyer-Goßner, a.a.O. § 94 Rn. 21; vgl. auch BVerfG, NJW 99, 273).

  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2004 - 2 Ws 56/04
    Die Beschwerde vom 22.01.2004 gegen die bereits abgeschlossene Durchsuchung ist trotz prozessualer Überholung zuzulassen, da für Betroffene in vergleichbaren Fällen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rechtsschutzinteresse bejaht wird (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2163; NJW 98, 2131; NJW 1999, 273; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Durchsuchung vom 16.01.2004 spätestens mit Erlass des Beschlagnahmebeschlusses durch die Strafkammer am 22.01.2004 abgeschlossen war (vgl. zum Abschluss der Durchsuchung BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2004 - 2 Ws 56/04
    Die Beschwerde vom 22.01.2004 gegen die bereits abgeschlossene Durchsuchung ist trotz prozessualer Überholung zuzulassen, da für Betroffene in vergleichbaren Fällen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rechtsschutzinteresse bejaht wird (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2163; NJW 98, 2131; NJW 1999, 273; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2004 - 2 Ws 56/04
    Die Beschwerde vom 22.01.2004 gegen die bereits abgeschlossene Durchsuchung ist trotz prozessualer Überholung zuzulassen, da für Betroffene in vergleichbaren Fällen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rechtsschutzinteresse bejaht wird (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2163; NJW 98, 2131; NJW 1999, 273; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1979 - 5 Ws 6/79
    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2004 - 2 Ws 56/04
    Die gelegentlich zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28.3.1979 ( NJW 79, 1724 ) befaßte sich mit der Frage der Verwertbarkeit einer Beweisaufnahme durch ein sachlich unzuständiges Gerichts im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens und betrifft damit eine andere Fallgestaltung.
  • LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11

    Erforderlichkeit der Schriftlichkeit einer Durchsuchungsanordnung

    Die Kammer verkennt nicht, dass ein Verstoß gegen § 165 StPO unter Umständen dann heilbar ist, wenn sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anhörung im Beschwerde- verfahren mit der Maßnahme einverstanden erklärt (OLG Köln StV 2004, 417 ff.; LG Gera MDR 1996, 731 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4229
BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04 (https://dejure.org/2004,4229)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2004 - 2 StR 39/04 (https://dejure.org/2004,4229)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2004 - 2 StR 39/04 (https://dejure.org/2004,4229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 265 StPO
    Grundsatz des fairen Verfahrens (gescheiterte Verfahrensabsprache: Überschreitung des in Aussicht gestellten Strafmaßes; Verständigung; Vertrauensgrundlage); Hinweispflicht; Beweisaufnahme; Erforschung der Wahrheit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Strafausspruchs; Folgen einer Überschreitung eines in einer Hauptverhandlung zugesagtem Strafrahmens durch ein Gericht ohne vorherige ausdrückliche Hinweisung gegenüber dem Angeklagten; Möglichkeit des Wegfalls einer geschaffenen Vertrauensgrundlage ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 261 § 265
    Hinweis auf beabsichtigtes Abweichen von einer abgesprochenen Strafobergrenze bei unzureichendem Geständnis des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 87
  • StV 2004, 417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
    Will das Gericht aber unter diesen Umständen die mitgeteilte Strafobergrenze überschreiten, ist es zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten verpflichtet (BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f.; NJW 2003, 1404).

    Wie die zuvor getroffene Absprache war dieser Hinweis - entsprechend § 265 Abs. 1 und 2 StPO - protokollierungspflichtig (vgl. BGHSt 43, 195, 206, 210; BGH NJW 2003, 1404 jeweils m.w.N.).

    Die vom Landgericht geschaffene Vertrauensgrundlage ist auch nicht durch die Fortsetzung der Beweisaufnahme entfallen, weil das Gericht auch bei einem aufgrund einer Verständigung abgelegten Geständnis verpflichtet bleibt, dieses auf seine Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BGH NJW 2003, 1404 m.w.N.).

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit das Vorgehen der Strafkammer den Anforderungen entsprach, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die verbindliche Verständigung im Strafverfahren gestellt werden (vgl. hierzu BGHSt 43, 195 ff.).

    Wie die zuvor getroffene Absprache war dieser Hinweis - entsprechend § 265 Abs. 1 und 2 StPO - protokollierungspflichtig (vgl. BGHSt 43, 195, 206, 210; BGH NJW 2003, 1404 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
    Will das Gericht aber unter diesen Umständen die mitgeteilte Strafobergrenze überschreiten, ist es zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten verpflichtet (BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f.; NJW 2003, 1404).
  • BGH, 30.10.1991 - 2 StR 200/91

    In-Aussicht-Stellen eines bestimmten Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
    Will das Gericht aber unter diesen Umständen die mitgeteilte Strafobergrenze überschreiten, ist es zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten verpflichtet (BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f.; NJW 2003, 1404).
  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
    Will das Gericht aber unter diesen Umständen die mitgeteilte Strafobergrenze überschreiten, ist es zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten verpflichtet (BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f.; NJW 2003, 1404).
  • BGH, 26.09.2001 - 1 StR 147/01

    Hinweispflicht des Gerichts bei einem gegenüber der Absprache erhöhten

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
    Will das Gericht aber unter diesen Umständen die mitgeteilte Strafobergrenze überschreiten, ist es zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten verpflichtet (BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f.; NJW 2003, 1404).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    c) Alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben in der Folgezeit in einer Reihe von Entscheidungen die Zulässigkeit von Urteilsabsprachen anhand der Mindestbedingungen von BGHSt 43, 195 beurteilt (vgl. nur BGHSt 48, 161; 49, 84; BGH StV 2004, 417, 470, 639; vgl. auch BVerfG - Kammer - StV 2000, 3).
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