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   OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03   

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OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03 (https://dejure.org/2004,12814)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.05.2004 - 1 AK 40/03 (https://dejure.org/2004,12814)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 1 AK 40/03 (https://dejure.org/2004,12814)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferung eines Mitgliedes der in der Türkei illegalen und bewaffneten Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei (MLKP) an die Türkei; Asylgewährung für einen türkischen Staatsangehörigen als politischem Straftäter

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Auslieferung wegen Foltergefahr trotz Verdachts schwerster Straftaten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 345
  • StV 2004, 442
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 13.10.1995 - AuslA 64/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03
    Lässt sich trotz der ernstlichen Bemühungen eines Staates zur Eindämmung einer tatsächlichen Folterpraxis nicht abschließend und verlässlich beurteilen, ob eingeleitete Reformen Wirkung zeigen und scheiden weitere Aufklärungsmöglichkeiten aus, so gehen Zweifel am Bestehen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Auslieferungshindernisses zugunsten des Verfolgten (Anschluss an KG StV 1996, 103).

    Eine Auslieferung ist dann unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (BVerfG NStZ 2001, 100f.; OLG Koblenz StV 2002, 87; KG StV 1996, 103 ff.; Wolff, a.a.O.,158 f.; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, Art. 3 MRK Rn. 1 ff.; zum Begriff der Folter vgl. d. internationale Übereinkommen gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Strafe vom 10.12.1984, BGBL. 1990 II, S. 246, 1993 II, S. 715, 1996 II, S. 282).

    Scheiden in einem solchen Fall aber - wie hier - weitere Aufklärungsmöglichkeiten aus, so gehen Zweifel am Bestehen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Auslieferungshindernisses zugunsten des Verfolgten (vgl. KG StV 1996, 103).

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2004 - 1 AK 37/03

    Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls wegen Unzulässigkeit der Auslieferung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03
    Auch seine Anerkennung in der Schweiz als politischer Flüchtling (zur ohnehin fehlenden Bindungswirkung, vgl. § 4 Abs. 2 AsylVfG; Senat NStZ-RR 2004, 218 f. und MDR 1986, 521 f.; BVerfGE 52, 391 ff, 405) stünde nicht entgegen, denn die Grenze der Asylgewährung für politische Straftäter ist dort überschritten, wo dieser seine politische Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt (BVerfG EuGRZ 1996, 324 ff.; vgl. auch § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG).

    Ob dem Verfolgten allein wegen seiner von den türkischen Behörden angenommenen Mitgliedschaft in der MLKP eine relevante Schlechterbehandlung i.S.d. § 6 Abs. 2 IRG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 EuAlÜbk (zu den Kriterien vgl. näher Senat NStZ-RR 2004, 218 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2003, 4 Ausl (A) 308/02: Kaplan; Grützner/Pötz/Vogler, IRG, Loseblattkommentar; § 6 Rn.20) drohen würde, brauchte der Senat indes nicht abschließend zu entscheiden.

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03
    Auch seine Anerkennung in der Schweiz als politischer Flüchtling (zur ohnehin fehlenden Bindungswirkung, vgl. § 4 Abs. 2 AsylVfG; Senat NStZ-RR 2004, 218 f. und MDR 1986, 521 f.; BVerfGE 52, 391 ff, 405) stünde nicht entgegen, denn die Grenze der Asylgewährung für politische Straftäter ist dort überschritten, wo dieser seine politische Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt (BVerfG EuGRZ 1996, 324 ff.; vgl. auch § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG).

    Dabei reicht es allerdings nicht aus, dass eine menschenrechtswidrige Behandlung aufgrund früher bekannt gewordener Vorfälle nicht ausgeschlossen werden kann, vielmehr muss unter Berücksichtigung des wachsenden Interesses der Nationen, flüchtige Tatverdächtige der Heimatjustiz zu übergeben, ein echtes Risiko unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung bestehen (BVerfG, Beschluss vom 29.05.1996, 2 BvR 66/96).

  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03
    Auch seine Anerkennung in der Schweiz als politischer Flüchtling (zur ohnehin fehlenden Bindungswirkung, vgl. § 4 Abs. 2 AsylVfG; Senat NStZ-RR 2004, 218 f. und MDR 1986, 521 f.; BVerfGE 52, 391 ff, 405) stünde nicht entgegen, denn die Grenze der Asylgewährung für politische Straftäter ist dort überschritten, wo dieser seine politische Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt (BVerfG EuGRZ 1996, 324 ff.; vgl. auch § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG).
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03
    Eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen für die vollzogene Auslieferungshaft scheidet hingegen aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.), und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (Senat wistra 2004, 109 f.; OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 05. Juni 1992, 2 BvR 1403/91).
  • BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1403/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Haftentschädigung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03
    Eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen für die vollzogene Auslieferungshaft scheidet hingegen aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.), und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (Senat wistra 2004, 109 f.; OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 05. Juni 1992, 2 BvR 1403/91).
  • VG Düsseldorf, 19.09.2003 - 26 K 1348/03

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03
    Nach den dem Senat vorliegenden Erkenntnissen wurden in der Türkei gerade Angehörige linksgerichteter und prokurdischer Organisationen - wie der MLKP - nicht nur wegen ihrer politischen Anschauungen verfolgt, sondern trotz gesetzlichen Verbots (§§ 243, 245 TStGB) durch Anwendung von Folter vor allem im Polizeigewahrsam härter als andere Gefangene menschenrechtswidrig behandelt und so gezwungen, ihre Verbindungen und Aktivitäten preiszugeben (vgl. hierzu die Urteile des Schleswig-Holsteinischen VG vom 26. März 2002 - Az.: 21 A 179/02-, des VG Bremen 12. Juni 1998 - 2 K 1209/97, des VG Aachen vom 10.10.2003 - 8 K 3074/99 A - und des VG Düsseldorf vom 19.09.2003 - 26 K 1348/03 jeweils mit z. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 1 AK 38/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03
    Auch seine Anerkennung in der Schweiz als politischer Flüchtling (zur ohnehin fehlenden Bindungswirkung, vgl. § 4 Abs. 2 AsylVfG; Senat NStZ-RR 2004, 218 f. und MDR 1986, 521 f.; BVerfGE 52, 391 ff, 405) stünde nicht entgegen, denn die Grenze der Asylgewährung für politische Straftäter ist dort überschritten, wo dieser seine politische Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt (BVerfG EuGRZ 1996, 324 ff.; vgl. auch § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG).
  • VG Bremen, 12.06.1998 - 2 K 1209/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03
    Nach den dem Senat vorliegenden Erkenntnissen wurden in der Türkei gerade Angehörige linksgerichteter und prokurdischer Organisationen - wie der MLKP - nicht nur wegen ihrer politischen Anschauungen verfolgt, sondern trotz gesetzlichen Verbots (§§ 243, 245 TStGB) durch Anwendung von Folter vor allem im Polizeigewahrsam härter als andere Gefangene menschenrechtswidrig behandelt und so gezwungen, ihre Verbindungen und Aktivitäten preiszugeben (vgl. hierzu die Urteile des Schleswig-Holsteinischen VG vom 26. März 2002 - Az.: 21 A 179/02-, des VG Bremen 12. Juni 1998 - 2 K 1209/97, des VG Aachen vom 10.10.2003 - 8 K 3074/99 A - und des VG Düsseldorf vom 19.09.2003 - 26 K 1348/03 jeweils mit z. w. N.).
  • BVerfG, 24.08.2000 - 2 BvR 1430/00

    Einstweilige Aussetzung einer Auslieferung wegen möglicherweise

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03
    Eine Auslieferung ist dann unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (BVerfG NStZ 2001, 100f.; OLG Koblenz StV 2002, 87; KG StV 1996, 103 ff.; Wolff, a.a.O.,158 f.; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, Art. 3 MRK Rn. 1 ff.; zum Begriff der Folter vgl. d. internationale Übereinkommen gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Strafe vom 10.12.1984, BGBL. 1990 II, S. 246, 1993 II, S. 715, 1996 II, S. 282).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 Ausl (A) 308/02

    Metin Kaplan

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte

  • KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06

    Auslieferungsersuchen der Türkei: Umfang der materiellen Prüfungspflicht des

    Zum vorliegenden Fall ist demgegenüber zu bemerken, dass die Tatsache, dass der Verfolgte als Asylbewerber anerkannt war, unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. nur BVerfGE 64, 46 ff. = NJW 1983, 1721; BVerfG StV 1997, 361 ff.; OLG Karlsruhe StV 2004, 442) nicht ohne weiteres zu der Annahme führte, die Auslieferung sei von vornherein unzulässig.
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der

    Eine Auslieferung ist dann unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (BVerfG NStZ 2001, 100 f.; Senat StV 2004, 442 ff. = NStZ-RR 2004,.

    Hingegen gilt das Verbot der Folter uneingeschränkt (Senat StV 2004, 442 ff. = NStZ-RR 2004, 345 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2006 - 1 AK 40/05

    Auslieferung in die Türkei: Auslieferungsersuchen wegen Verfolgung einer Straftat

    Auch die Voraussetzungen des Art. 1 des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27.1.1997 (EuTerrÜbk) liegen nicht vor (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2004, 345).
  • OLG Jena, 25.01.2007 - Ausl 7/06

    Beantragung der Auslieferung eines Verfolgten zur Vollstreckung lebenslanger

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  • OLG Karlsruhe, 16.05.2006 - 1 AK 25/05

    Auslieferungsverfahren: Amtsermittlung bei Bedenken gegen die Wahrhaftigkeit von

    Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass im Auslieferungsverfahren den Verfolgten keine Beweislast trifft und der Grundsatz "in dubio pro reo" zwar nicht unmittelbar gilt, jedoch Zweifel am tatsächlichen Bestehen eines Auslieferungshindernisses grundsätzlich zu Lasten des ersuchenden Staates gehen (vgl. Grützner/Pötz-Vogel, a.a.O, IRG, § 73 Rn. 124; BVerfGE 64, 46 ff, 59; Senat NStZ-RR 2004, 345 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 1 AK 57/06

    Auslieferungsfähige Straftat - politische Straftat

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  • OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 4 Ausl (A) 3/05

    Zulässigkeit der Auslieferung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund der

    Nach dem Senat vorliegenden Erkenntnissen wurden in der Türkei in der Vergangenheit nämlich gerade Angehörige linksgerichteter und prokurdischer Organisationen nicht nur wegen ihrer politischen Anschauungen verfolgt, sondern trotz gesetzlichen Verbots (§§ 243, 245 TStGB) durch Anwendung von Folter vor allem im Polizeigewahrsam härter als andere Gefangene sowie menschenrechtswidrig behandelt und so gezwungen, ihre Verbindungen und Aktivitäten preiszugeben (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 345 sowie Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 26.3. 2002 - 21 A 179/02 ; VG Bremen, Urteil vom 12.6.1998 - 2 K 1209/97; VG Aachen, Urteil vom 10.10.2003 - 8 K 3074/99 A; VG Düsseldorf, Urteil vom 19.9. 2003 - 26 K 1348/03; jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 4 AuslA 3/05
    Nach dem Senat vorliegenden Erkenntnissen wurden in der Türkei in der Vergangenheit nämlich gerade Angehörige linksgerichteter und prokurdischer Organisationen nicht nur wegen ihrer politischen Anschauungen verfolgt, sondern trotz gesetzlichen Verbots (§§ 243, 245 TStGB) durch Anwendung von Folter vor allem im Polizeigewahrsam härter als andere Gefangene sowie menschenrechtswidrig behandelt und so gezwungen, ihre Verbindungen und Aktivitäten preiszugeben (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 345 sowie Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 26.3. 2002 - 21 A 179/02; VG Bremen,. Urteil vom 12.6.1998 - 2 K 1209/97; VG Aachen, Urteil vom 10.10.2003 - 8 K 3074/99 A; VG Düsseldorf, Urteil vom 19.9.2003 - 26 K 1348/03; jew. m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2007 - 1 AK 29/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Militärrichter, faires Verfahren, fair

    Hinzu kommt vorliegend, dass der Verfolgte in Frankreich als politischer Flüchtling registriert ist, ihm als Mitglied einer in der Türkei verbotenen linksgerichteten Organisation die Gefahr der Folter drohen könnte (vgl. hierzu Senat StV 2004, 442 ff.) und diese Mitgliedschaft unter dem Gesichtspunkt einer etwaigen politischen Verfolgung die Durchführung einer umfänglichen und zeitintensiven Tatverdachtsprüfung auch im Hinblick auf die Verletzung individueller Rechtsgüter erforderlich macht (Senat, Beschluss vom 27.10.2006, 1 AK 40/05).
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