Weitere Entscheidungen unten: BGH, 04.12.2003 | BGH, 14.01.2004

Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2546
BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03 (https://dejure.org/2003,2546)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2003 - 2 StR 125/03 (https://dejure.org/2003,2546)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 2 StR 125/03 (https://dejure.org/2003,2546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung zur Bewährung; Nachträglich zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe; Gesamtstrafenbildung; Prognose bei Strafaussetzung zur Bewährung; Zeitpunkt der Bewährungsentscheidung

  • Judicialis

    StGB § 55; ; StGB § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 55 56
    Maßgebender Beurteilungszeitpunkt für die nach § 56 StGB zu treffende Prognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2841
  • NStZ 2004, 85
  • StV 2004, 480
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.07.2001 - 4 StR 212/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung;

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Zwar ist Grundgedanke des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (vgl. ua BGHSt 32, 190, 193 m.w.N.; BGH NStZ-RR 1999, 268; 2001, 368, 369).
  • BGH, 15.07.1964 - 3 StR 23/64

    Beschränkung einer Revision auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Dies gilt auch für die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung (BGHSt 30, 168, 170; 19, 362; 9, 370, 385) und die im Rahmen von § 56 StGB zu treffende Prognose (vgl. Horn NStZ 1991, 117, 118).
  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 1177/00

    nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Zeitpunkt der Prognose für eine

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Soweit der Bundesgerichtshof in BGHSt 7, 180, 182 ausgeführt hat, der neu erkennende Tatrichter habe bei Einbeziehung einer mit einer Strafaussetzung zur Bewährung verbundenen Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe auch "über diese Vergünstigung bei der zu bildenden Gesamtstrafe neu zu entscheiden, wie wenn es über alle einzubeziehenden Straftaten selbst zu befinden hätte, er müsse sich dabei auf den Standpunkt des zuerst erkennenden Gerichts stellen, das die neue Straftat mit abzuurteilen gehabt hätte, wenn sie schon bei ihm zur Anklage gekommen wäre", betrifft dies ersichtlich nur die Frage der Einbeziehung in die neue Gesamtstrafe, nicht aber die bei der neu gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe erforderlichenfalls im Rahmen von § 56 StGB zu treffende Prognoseentscheidung (anders OLG Hamm, Beschluß vom 19. Januar 2001 - 2 Ss 1177/00).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Zwar ist Grundgedanke des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (vgl. ua BGHSt 32, 190, 193 m.w.N.; BGH NStZ-RR 1999, 268; 2001, 368, 369).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98

    Nachträgliche Gesamstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Zwar ist Grundgedanke des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (vgl. ua BGHSt 32, 190, 193 m.w.N.; BGH NStZ-RR 1999, 268; 2001, 368, 369).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Das in zulässiger Weise (vgl. ua BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624; vgl. auch BGHSt 47, 32 ff.) auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte Rechtsmittel hat Erfolg.
  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Dies gilt auch für die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung (BGHSt 30, 168, 170; 19, 362; 9, 370, 385) und die im Rahmen von § 56 StGB zu treffende Prognose (vgl. Horn NStZ 1991, 117, 118).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Soweit der Bundesgerichtshof in BGHSt 7, 180, 182 ausgeführt hat, der neu erkennende Tatrichter habe bei Einbeziehung einer mit einer Strafaussetzung zur Bewährung verbundenen Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe auch "über diese Vergünstigung bei der zu bildenden Gesamtstrafe neu zu entscheiden, wie wenn es über alle einzubeziehenden Straftaten selbst zu befinden hätte, er müsse sich dabei auf den Standpunkt des zuerst erkennenden Gerichts stellen, das die neue Straftat mit abzuurteilen gehabt hätte, wenn sie schon bei ihm zur Anklage gekommen wäre", betrifft dies ersichtlich nur die Frage der Einbeziehung in die neue Gesamtstrafe, nicht aber die bei der neu gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe erforderlichenfalls im Rahmen von § 56 StGB zu treffende Prognoseentscheidung (anders OLG Hamm, Beschluß vom 19. Januar 2001 - 2 Ss 1177/00).
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Dies gilt auch für die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung (BGHSt 30, 168, 170; 19, 362; 9, 370, 385) und die im Rahmen von § 56 StGB zu treffende Prognose (vgl. Horn NStZ 1991, 117, 118).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
    Das in zulässiger Weise (vgl. ua BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624; vgl. auch BGHSt 47, 32 ff.) auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte Rechtsmittel hat Erfolg.
  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91

    Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des

  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 493/82

    Formelhafte Begründung - Strafaussetzung - Bewährung - Ablehnung -

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20

    Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete

    Für die Bemessung der nachträglich zu bildenden Gesamtstrafe gelten die Grundsätze des § 54 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - 2 StR 125/03 Rn. 5; LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 30; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 55 Rn. 14).
  • BGH, 17.09.2019 - 3 StR 341/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der nachträglichen

    a) Für die nach § 56 Abs. 1 StGB zu treffende Prognose kommt es auf den für das aktuelle Urteil maßgebenden Zeitpunkt an; dies gilt auch im Fall einer nachträglich zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe (s. BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - 2 StR 125/03, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 33; vgl. auch § 58 Abs. 2 StGB).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03

    Anrechnungen im Ausland erlittener Abschiebungshaft auf eine Freiheitsstrafe

    a) Es ist die einhellige Auffassung von Rechtsprechung und Literatur, dass bei der Anrechnung von Untersuchungshaft oder vergleichbarer Freiheitsentziehung vor Rechtskraft des Urteils gemäß § 51 StGB bzw. § 52a JGG ein großzügiger Maßstab zu wählen ist, der auch Abschiebehaft mit einschließt, die der Angeklagte aus Anlass der Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist, erlitten hat (BGH, Beschluss vom 10. April 1997 - 5 StR 674/96 -, NStZ 1997, S. 385; OLG Celle, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 -, NStZ 2004, S. 85, zu in Deutschland verbüßter Abschiebehaft; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., 2004, § 51 Rn. 5).
  • BGH, 30.04.2019 - 2 StR 545/18

    Strafaussetzung (Legalprognose: maßgeblicher Zeitpunkt, Prognoseindizien;

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen einer Prognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB ist der der jetzigen Entscheidung (vgl. BGH, NJW 2003, 2841), nicht derjenige eines länger zurückliegenden Ereignisses oder einer vorangegangenen Entscheidung.
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose:

    Bei der im Rahmen der Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB erforderlichen umfassenden Gesamtabwägung (BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23, 33) hätte auch das weitere Verhalten des Angeklagten nach der Tat, die zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils 14 Monate zurücklag, gewürdigt werden müssen.
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ss 68/08

    Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Berufungsgericht

    Es können mithin Umstände herangezogen werden, die dem früheren Richter noch unbekannt waren oder die erst später entstanden sind (vgl. BGH NJW 03, 2841).
  • OLG Stuttgart, 23.08.2012 - 4b Ws 26/12

    Strafverfahren: Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher

    Daher hat das nach 55 StGB bzw. 460 StPO zuständige Gericht im Rahmen der Bewertung der Gesamtstrafensituation die Frage etwaiger Strafaussetzungen zur Bewährung neu zu entscheiden und dabei als maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt den aktuellen Entscheidungszeitpunkt zugrunde zu legen (BGH NJW 2003, 2841; Hubrach in Leipziger Kommentar StGB, 12. Auflage, 58 Rn 5).
  • OLG Celle, 13.03.2013 - 32 Ss 41/13

    Bildung einer Gesamtstrafe aus Freiheitsstrafen und Geldstrafen bei Verhängung

    Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB müssen hingegen auch Umstände berücksichtigt werden, die erst später entstanden sind, es kommt auf die Umstände zum Zeitpunkt der Gesamtstrafenbildung an (BGH NStZ-RR 2001, 368; BGH NJW 2003, 2841; vgl. auch Schönke-Schröder-Stree a.a.O. § 55 Rdnr. 39).
  • BGH, 16.01.2018 - 2 StR 160/17

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Verweisung des Tatrichters auf eine

    Im Falle der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe ist in dem Beschluss unter Beachtung der zeitlichen Schranken der §§ 56, 58 Abs. 1 StGB auch über deren Aussetzung zur Bewährung zu entscheiden, wobei die Sachlage zum Zeitpunkt der Beschlussfassung maßgeblich ist (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2003 - 2 StR 125/03, NStZ 2004, 85).
  • LG Berlin, 26.08.2011 - 533 Qs 38/11

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Demnach ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die nach § 56 StGB zu treffende Prognose stets der Zeitpunkt der aktuellen Entscheidung (vgl. BGH, NStZ 2004, S. 85; Fischer, a.a.O., § 55, Rn. 24 und § 56, Rn. 11 - jew. ohne Bezugnahme auf § 460 StPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6908
BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03 (https://dejure.org/2003,6908)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2003 - 4 StR 439/03 (https://dejure.org/2003,6908)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 4 StR 439/03 (https://dejure.org/2003,6908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; Art. 6 EMRK
    Strafzumessung (unzulässige Belastung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten: Duldung von Falschaussagen; rechtsfeindliches Verhalten des Angeklagten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Zulassung einer Falschaussage durch Frau und Sohn des Angeklagten bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten ; Bloßes Dulden von Falschaussagen in der Hauptverhandlung durch den Angeklagten als Strafschärfungsgrund; Wertung von Prozessverhalten ...

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    Dulden einer Falschaussage als Strafschärfungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 106 (Ls.)
  • StV 2004, 480
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92

    Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03
    Ein solches Prozeßverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten zu werten ist jedoch nur zulässig, wenn es Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20 und Verteidigungsverhalten 12; Senatsbeschlüsse vom 24. März 1995 - 4 StR 113/95 und 10. März 1998 - 4 StR 66/98).
  • BGH, 10.11.1994 - 4 StR 548/94

    Leugnen - Strafschärfung - Erfordernis der Opfervernehmung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03
    Der vom Landgericht weiterhin angeführte Gesichtspunkt, daß dadurch der Geschädigten eine erneute - gerichtliche - Vernehmung nicht erspart bleibt, darf daher - für sich gesehen - nicht zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 15).
  • BGH, 24.03.1995 - 4 StR 113/95

    Falschaussage - Zeugenaussage - Aussage - Rechtsfeindlichkeit - Uneinsichtigkeit

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03
    Ein solches Prozeßverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten zu werten ist jedoch nur zulässig, wenn es Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20 und Verteidigungsverhalten 12; Senatsbeschlüsse vom 24. März 1995 - 4 StR 113/95 und 10. März 1998 - 4 StR 66/98).
  • BGH, 10.03.1998 - 4 StR 66/98

    Behandlung des bloßen Duldens einer falschen Aussage in der Hauptverhandlung als

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03
    Ein solches Prozeßverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten zu werten ist jedoch nur zulässig, wenn es Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20 und Verteidigungsverhalten 12; Senatsbeschlüsse vom 24. März 1995 - 4 StR 113/95 und 10. März 1998 - 4 StR 66/98).
  • BGH, 20.03.2013 - 5 StR 344/12

    Betrug (Schadensermittlung beim Eingehungsbetrug; Gesamtsaldierung; konkrete

    Das bloße Dulden einer Falschaussage kann aber nicht strafschärfend gewürdigt werden (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 439/03, StV 2004, 480).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15

    Strafzumessung (Verteidigungsverhalten des Angeklagten: Dulden einer

    Ein solches Prozessverhalten strafschärfend zu verwerten, wäre nur dann zulässig, wenn es nicht allein auf Furcht vor Bestrafung beruhte, sondern Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit wäre (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 - 3 StR 491/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 439/03, StrafFo 2004, 104).
  • OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16

    Staatsanwaltschaftliche Rüge verletzter Wahrunterstellung zum Nachteil des

    Nach ganz h.M. in Rspr. und Schrifttum kann strafschärfend zwar nicht das bloße Dulden falscher Angaben in der Hauptverhandlung wirken, wohl aber der im Beweisantrag der StA behauptete Umstand, dass der Angekl. versucht hat, den Hauptbelastungszeugen zur Falschaussage zu bestimmen und damit das Prozessergebnis in unzulässiger Weise zu beeinflussen (LK/Theune StGB 12. Aufl. § 46 Rn. 211; Fischer StGB 63. Aufl. § 46 Rn. 51-54; BGH NStZ-RR 2015, 305; StraFo 2004, 104; StV 1994, 125; StV 1985, 146; MDR 1980, 240).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5175
BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03 (https://dejure.org/2004,5175)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2004 - 2 StR 445/03 (https://dejure.org/2004,5175)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03 (https://dejure.org/2004,5175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 249 StGB; § 223 StGB; § 46 StGB
    Tateinheit bei Raub und Körperverletzung; Strafzumessung (Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Tatmehrheit in Tateinheit)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhältnis eines schweren Raubes (in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung) zu einem danach begangenen versuchten Mord in Tateinheit oder Tatmehrheit; Zeitpunkt der Vollendung eines schweren Raubes; Schießen auf einen Verfolger zur Erhaltung der bereits erlangten ...

Papierfundstellen

  • StV 2004, 480 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.07.1991 - 4 StR 291/91

    Revision - Verhängung - Höchststrafe

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03
    Die vom Landgericht verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann als Einzelstrafe in dieser Höhe bestehen bleiben, da vorliegend die Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Tatmehrheit in Tateinheit den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten, so wie er in der ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe zum Ausdruck gekommen ist, nicht berührt (vgl. dazu BGH NStZ 1992, 297 m. Anm. Scheffler; BGH NStZ 2000, 25).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 419/88

    Konkurrenzverhältnis zwischen räuberischer Erpressung und dem gefährlichen

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03
    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2001 - 2 Ss 141/01

    Zur Entwertung der Regelwirkung des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB durch in den

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03
    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87

    Vorsätzliche räuberische Erpressung trotz Begehung in dem Glauben, dass der

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03
    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03
    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03

    Konkurrenzen (Tateinheit; Tatmehrheit; Handlungseinheit: überschneidende

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03
    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 13.10.1987 - 2 StR 490/87

    Unrichtige Beurteilung von Konkurrenzfragen - Abänderung eines Schuldspruchs -

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03
    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 456/90

    Annahme einer Tateinheit bei schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03
    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99

    Beleidigung; Tateinheit; Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Versuch der

    Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03
    Die vom Landgericht verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann als Einzelstrafe in dieser Höhe bestehen bleiben, da vorliegend die Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Tatmehrheit in Tateinheit den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten, so wie er in der ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe zum Ausdruck gekommen ist, nicht berührt (vgl. dazu BGH NStZ 1992, 297 m. Anm. Scheffler; BGH NStZ 2000, 25).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die zu verdeckende Tat und die Tötung zueinander im Verhältnis der Tateinheit (natürliche Handlungseinheit, Teilidentität von Ausführungshandlungen) oder der Tatmehrheit stehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03; Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02, NStZ 2003, 371 Rn. 2; Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116, 125; Urteil vom 21. April 1955 - 4 StR 552/54, BGHSt 7, 325, 327; MünchKommStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 236; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 211 Rn. 70; Rissing-van Saan/Zimmermann in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 211 Rn. 41; Weiß, Die Problematik der Verdeckungsabsicht im Mordtatbestand, 1997, S. 229 ff.; jew. mwN).
  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06

    Besonders schwere Brandstiftung (Zeit, zu der sich Menschen im Tatobjekt

    Da der Angeklagte von Beginn des Tatgeschehens an bis zu der Brandlegung in räuberischer Absicht handelte und die schwere räuberische Erpressung beim Legen des Feuers noch nicht beendet war (UA 21), besteht zwischen allen vom Angeklagten verwirklichten Straftatbeständen Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21, 22; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht