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   BGH, 02.06.2004 - 2 StR 123/04   

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https://dejure.org/2004,3365
BGH, 02.06.2004 - 2 StR 123/04 (https://dejure.org/2004,3365)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2004 - 2 StR 123/04 (https://dejure.org/2004,3365)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 2 StR 123/04 (https://dejure.org/2004,3365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 66 Abs. 3 StGB; § 54 StGB
    Mord; Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren (Berücksichtigung einer Gesamtfreiheitsstrafe); Katalogtat; Gefährlichkeitsprognose

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Tötung aus niedrigen Beweggründen - Formelle Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Begründung der Gefährlichkeit des Täters

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 239 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 3
    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe; Gesamtstrafe bei Vorverurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 88
  • StV 2004, 481
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.2002 - 2 StR 261/02

    Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter bestätigt

    Auszug aus BGH, 02.06.2004 - 2 StR 123/04
    Der Fall unterscheidet sich damit wesentlich von demjenigen, über den der Senat in BGHSt 48, 100 f. entschieden hat.

    Dabei kann zwar die Gefährlichkeit des Täters auch in dem Gesamtgewicht eines mehrfachen strafbaren Verhaltens begründet sein, wie es in einer Mehrzahl von Katalogtaten zum Ausdruck kommt, für die jeweils zwar Einzelstrafen unter drei Jahren verhängt wurden, aus denen aber eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei oder mehr Jahren gebildet worden ist (BGHSt 48, 100, 104, 105).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Dagegen liegt eine Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB nicht vor, wenn in einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren lediglich eine Katalogtat mit einer niedrigeren Einzelstrafe neben einer Reihe von Nichtkatalogtaten enthalten ist (Senat in StV 2004, 481).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20

    BGHR; Maßregeln der Besserung und Sicherung im Jugendstrafrecht (vorbehaltene

    Bei einer Vorverurteilung zu einer aus Einzelstrafen für Katalog- und Nichtkatalogtaten gebildeten Gesamtstrafe sind diese Voraussetzungen dann erfüllt, wenn wenigstens eine Katalogtat mit einer Einzelstrafe von mindestens drei Jahren geahndet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 2 StR 123/04, StV 2004, 481) oder eine fiktive Gesamtstrafenbildung ergibt, dass allein aus den jeweils mit Einzelstrafen unter drei Jahren geahndeten Katalogtaten eine Gesamtstrafe von mindestens drei Jahren gebildet worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, StV 2007, 574 m. Anm. Kinzig; Harrendorf in SSW-StGB, 5. Aufl., § 66 Rn. 42).
  • BGH, 19.07.2006 - 1 StR 238/06

    Formelle Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Dagegen bildet eine Gesamtfreiheitsstrafe keine hinreichende Vorverurteilung, wenn sie neben Einzelfreiheitsstrafen wegen Nichtkatalogtaten nur eine drei Jahre unterschreitende Einzelfreiheitsstrafe wegen einer Katalogtat enthält (BGH NStZ 2005, 88).

    Der Bundesgerichtshof hat die Behandlung eines solchen Falles, in dem einer Gesamtfreiheitsstrafe neben Nichtkatalogtaten mehrere Katalogtaten zugrunde liegen, bislang ausdrücklich offen gelassen (BGH NStZ 2005, 88, 89; vgl. für den Fall der Einheitsjugendstrafe BGHSt 50, 284, 293 f.; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 66 Rdn. 12a).

  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 179/22

    Vorverurteilungen bei der Anordnung von Sicherungsverfahrung (Gesamtstrafe;

    Demgegenüber ist eine Gesamtfreiheitsstrafe keine hinreichende Vorverurteilung, wenn sie neben Einzelfreiheitsstrafen wegen Nichtkatalogtaten nur eine drei Jahre unterschreitende Einzelfreiheitsstrafe wegen einer Katalogtat enthält (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 4; vom 2. Juni 2004 - 2 StR 123/04, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 1 Vorverurteilung 2).
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