Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.02.2003

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   BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02   

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https://dejure.org/2003,3359
BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02 (https://dejure.org/2003,3359)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2003 - 3 StR 430/02 (https://dejure.org/2003,3359)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 3 StR 430/02 (https://dejure.org/2003,3359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 337 StPO; § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG; § 32 JGG
    Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche; Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit; Lichtbildmappe; wiederholtes Wiedererkennen; Beweiswert); Jugendstrafrecht (Heranwachsender; Gesamtwürdigung; tatrichterliches Ermessen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Täteridentifizierung durch Lichtbildvorlage - Abweichungen und Ergänzungen eines Zeugen bei Identifizierung des Täters durch Lichtbildvorlage - Sichere Identifikation des Täters bei Wiedererkennung mit nur "hoher Wahrscheinlichkeit" - Wertung des "ersten Wiedererkennens" ...

  • Judicialis

    JGG § 32; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 250; ; StPO § 251

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 32
    Begründung zum Schwergewicht der Taten: Einstieg in Kriminalität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 493
  • StV 2004, 58
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
    Jedoch ist - worauf die Staatsanwaltschaft zutreffend abstellt - jeweils eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte, insbesondere eine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit notwendig (vgl. BGHSt 36, 37 f., BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3).

    Die Tätigkeit als Zuhälter läßt eher auf eine gewisse Selbständigkeit schließen und spricht dagegen, daß bei dem Angeklagten, was für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen maßgeblich ist (vgl. BGHSt 36, 37 ff.), Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam waren.

  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
    Vor allem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, daß sich die Jugendkammer des nur beschränkten Beweiswertes eines "wiederholten Wiedererkennens" (BGHSt 16, 204, 205 f.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 12, 13; BGH NStZ 1996, 350) bewußt war.
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts bei der Beweisführung -

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
    Vor allem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, daß sich die Jugendkammer des nur beschränkten Beweiswertes eines "wiederholten Wiedererkennens" (BGHSt 16, 204, 205 f.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 12, 13; BGH NStZ 1996, 350) bewußt war.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00

    Zuverlässigkeit des Wiedererkennens

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
    Wegen dieser Lücken ist der Senat nicht in der Lage, anhand objektiver Kriterien die Qualität der Wiedererkennung zu überprüfen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 109).
  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 470/97

    Zum Beweiswert der Wiedererkennung nach einer Wahllichtbildvorlage

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
    Vor allem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, daß sich die Jugendkammer des nur beschränkten Beweiswertes eines "wiederholten Wiedererkennens" (BGHSt 16, 204, 205 f.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 12, 13; BGH NStZ 1996, 350) bewußt war.
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96

    Anforderungen an die Revision im Hinblick auf die Begründungsschrift -

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
    Vor allem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, daß sich die Jugendkammer des nur beschränkten Beweiswertes eines "wiederholten Wiedererkennens" (BGHSt 16, 204, 205 f.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 12, 13; BGH NStZ 1996, 350) bewußt war.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
    Vor allem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, daß sich die Jugendkammer des nur beschränkten Beweiswertes eines "wiederholten Wiedererkennens" (BGHSt 16, 204, 205 f.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 12, 13; BGH NStZ 1996, 350) bewußt war.
  • BGH, 29.07.1992 - 2 StR 20/92

    Einheitliche Aburteilung mehrerer in verschiedenen Altersstufen begangener Taten

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
    Jedoch ist - worauf die Staatsanwaltschaft zutreffend abstellt - jeweils eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte, insbesondere eine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit notwendig (vgl. BGHSt 36, 37 f., BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3).
  • BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
    Daß das Schwergewicht der Taten des Angeklagten i. S. des § 32 JGG bei der Tat liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen wäre, hat das Landgericht mit der pauschalen Behauptung, die erste Straftat der Zuhälterei stelle den Einstieg in die spätere Strafbarkeit dar, nicht ausreichend begründet (vgl. BGH NStZ 1986, 219).
  • BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der

    Hierzu gehören auch Ausführungen dazu, ob das - erste - Wiedererkennen auf einer Einzellichtbildvorlage oder einer Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen erheblichen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage ein deutlich geringerer Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223; Beschluss vom 13. Februar 2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493, 494; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382: "äußerst geringer Beweiswert'; vgl. dazu Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 1402c).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

    Der Senat weist ferner darauf hin, dass den Darlegungserfordernissen, zumal bei dem hier vorliegenden, bis viermaligen Wiedererkennen (vgl. BGHSt 16, 204, 205 f.; BGH StV 1997, 454 f.), größere Aufmerksamkeit zu widmen sein wird (vgl. dazu näher BGH StV 2004, 58).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

    Dabei war eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte vorzunehmen, wie sich die einzelnen Taten als besonderes Ereignis in den Lebenslauf, in die Entwicklungsphase des Angeklagten und in die stete Wechselwirkung persönlicher und sozialer Faktoren einfügt, vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2003, Az. 3 StR 430/02.
  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 402/04

    Totschlag (Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz;

    Dieses Urteil hatte der Senat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten durch Urteil vom 13. Februar 2003 (3 StR 430/02) in den Schuldsprüchen wegen gefährlicher Körperverletzung und in den Strafaussprüchen mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18

    Wirksamkeit einer Bezugnahme auf eine Lichtbildvorlage

    Denn auch dann bliebe offen, aufgrund welcher Merkmale diese zusammengestellt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1997 - 2 StR 470/97, juris Rn. 4), wie die polizeiliche Lichtbildvorlage im Einzelnen durchgeführt worden ist, anhand welcher Merkmale die Zeugen den Angeklagten als den Täter wiedererkannt haben und welcher Beweiswert dem jeweiligen Wiedererkennen im Hinblick auf diese Beweisumstände beizumessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493; Beschluss vom 01.10.2008 - 5 StR 439/08, juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

    Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen.
  • KG, 24.01.2020 - 2 StE 4/19

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch

    durchgeführten Wahllichtbildvorlage vom 22. August 2018 blieb für den Senat demgegenüber im Hinblick auf eine mögliche Suggestivwirkung der ersten - wenngleich nicht gezielten - Lichtbildvorlage für folgende Lichtbildvorlagen (zu solchem "wiederholten Wiedererkennen" vgl. BGH NStZ 2003, 493 [494 Rn. 7] mwN) ohne Beweiswert, zumal zu jenem zweiten Zeitpunkt möglicherweise bereits Aufnahmen von C. B. im Zusammenhang mit der Verhaftung des Angeklagten in aktuell laufenden Fernsehnachrichten veröffentlicht worden waren.
  • KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Lückenhafte Beweiswürdigung bei

    Zudem ist der Tatrichter hier regelmäßig zur Wiedergabe der Umstände verpflichtet, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16 - Juris, Rn. 10; NStZ-RR 2012, 381, 382; NStZ 2003, 493, 494).
  • KG, 24.01.2020 - 6-1/19

    TATP; Verwahren

    durchgeführten Wahllichtbildvorlage vom 22. August 2018 blieb für den Senat demgegenüber im Hinblick auf eine mögliche Suggestivwirkung der ersten - wenngleich nicht gezielten - Lichtbildvorlage für folgende Lichtbildvorlagen (zu solchem "wiederholten Wiedererkennen" vgl. BGH NStZ 2003, 493 [494 Rn. 7] mwN) ohne Beweiswert, zumal zu jenem zweiten Zeitpunkt möglicherweise bereits Aufnahmen von C. B. im Zusammenhang mit der Verhaftung des Angeklagten in aktuell laufenden Fernsehnachrichten veröffentlicht worden waren.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03   

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https://dejure.org/2003,4954
BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03 (https://dejure.org/2003,4954)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2003 - 5 StR 39/03 (https://dejure.org/2003,4954)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 5 StR 39/03 (https://dejure.org/2003,4954)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 58
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.2002 - 1 StR 314/02

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Selbstbezichtigung wegen

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03
    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 359; 2002, 469; NStZ-RR 2002, 174; BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02

    Vergewaltigung; Aussage gegen Aussage; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03
    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 359; 2002, 469; NStZ-RR 2002, 174; BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03
    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 359; 2002, 469; NStZ-RR 2002, 174; BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 501/01

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Unklarheiten; Lücken;

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03
    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 359; 2002, 469; NStZ-RR 2002, 174; BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

    Schließlich hängt der dem Tatgericht abzuverlangende Begründungsaufwand von der jeweiligen Beweislage ab (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Februar 2003 - 5 StR 39/03; siehe zur Situation "Aussage gegen Aussage" BGHSt 44, 153, 159; 44, 256, 257).
  • OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger; Feststellung der

    Die Konstanzanalyse bildet ein wesentliches methodisches Element der Aussageanalyse (vgl. BGH, a.a.O. und Beschluss 5 StR 39/03 vom 26. Februar 2003; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 319/04 vom 8.12.2004).
  • OLG Hamm, 06.02.2008 - 3 Ss 7/08

    Aufklärungsrüge; Beweismittel; ladungsfähige Anschrift

    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweissituation nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, dass er alle maßgeblichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 10.08.2005, 3 Ss 224/04; BGH, StV 2007, 284; BGH, Beschluss vom 21.09.2007, 2 StR 390/07; BGH StV 2004, 58 m.w.N.).
  • LG Münster, 06.11.2023 - 21 KLs 7/23
    Hierbei bedarf es grundsätzlich einer eingehenderen Erörterung aller - namentlich auch früherer - relevanter Aussagen (BGH Beschl. v. 26.02.2003 - 5 StR 39/03).
  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 2 Ss 108/13

    Sexuelle Nötigung: Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage;

    Die Konstanzanalyse bildet ein wesentliches methodisches Element der Aussageanalyse (BGH, Beschlüsse 4 StR 345/02 vom 22.10.2002, juris, und 5 StR 39/03 vom 26.02.2003, juris; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 319/04 vom 08.12.2004 und 2 Ss 164/11 vom 12.10.2011).
  • BGH, 25.03.2003 - 5 StR 48/03

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; Rechtsfehler; Aussage gegen Aussage;

    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; 44, 256, 257; BGH, Beschl. v. 26. Februar 2003 - 5 StR 39/03 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 28.05.2004 - 2 Ss 110/04

    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen "Aussage" - Aufklärungsgehilfe

    Dazu ist es erforderlich, nicht nur den Inhalt einer ggf. von dem Zeugen erstatteten Strafanzeige oder einer polizeilichen Vernehmung des Zeugen mitzuteilen, sondern bei von diesen früheren Angaben abweichenden Bekundungen des Zeugen in der Hauptverhandlung die Gründe dieser Abweichungen festzustellen und unter allen im konkreten Fall in Betracht kommenden Gesichtspunkten, wie z.B. möglichen Motiven für Falschbelastungen, zu würdigen (BGHSt 44, 153, 159, 256, 257, BGH in StV 2004, 58, 59, 60 und StV 2003, 486 m.w. Hinweisen auf die BGH-Rechtsprechung).
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