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   OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04   

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https://dejure.org/2004,9474
OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04 (https://dejure.org/2004,9474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2004 - 2 Ws 156/04 (https://dejure.org/2004,9474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - 2 Ws 156/04 (https://dejure.org/2004,9474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; widerstreitende Interessen; Vertretung durch Sozietätsmitglieder; Auswahl des Pflichtverteidigers; Verteidiger des Vertrauens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über das Bestehen einer Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers in einem Strafverfahren; Verbot für einen Rechtsanwalt zur Vertretung und Wahrnehmung eines Mandates bei Entstehen von widerstreitenden Interessen; Verbot zur Bestellung eines ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Pflichtverteidigung darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil ein Mitglied der Sozietät bereits einen Mitangeklagten verteidigt; §§ 142 Abs. 1 StPO; 356 StGB; 3 Abs. 1 und 2 BORA

  • Judicialis

    StPO § 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142
    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; widerstreitende Interessen; Vertretung durch Sozietätsmitglieder; Auswahl des Pflichtverteidigers; Verteidiger des Vertrauens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtverteidiger - Interessenkollision muss konkret drohen

Papierfundstellen

  • StV 2004, 641
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Aachen, 12.03.1992 - 65 Qs 2/92
    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04
    Dabei handelt es sich um den verfassungsrechtlich begründeten Anspruch des Angeschuldigten auf Beiordnung eines Anwaltes seines Vertrauens (vgl. BGH StV 1992, 407), auch wenn es die Fürsorgepflicht des Vorsitzenden im Einzelnen verbieten kann, einen Pflichtverteidiger zu bestellen, der die Verteidigung wegen eines Interessenkonfliktes möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH a.a.O.; BVerfG, StV 1998, 357).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99

    Pflichtverteidiger, Anwalt des Vertrauens, Auswahl, Entpflichtung, wichtiger

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04
    Die von Rechtsanwalt Kl. ersichtlich ( vgl. dazu im Einzelnen OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 21. Juni 1999 -2Ws 187/99-; NStZ 1999, 531 m.w.N.) für den Angeschuldigten S. eingelegte Beschwerde ist zulässig.
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04
    Dabei nahm das Bundesverfassungsgericht Bezug auf die o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03. Dezember 1991 (vgl. StV 1992, S. 406), in welcher gerade ein konkreter Interessenwiderstreit des beigeordneten Verteidigers in dem Umstand gesehen wurde, dass dieser zuvor für die Geschädigten im Rahmen der Schadensregulierung gegenüber dem Beschuldigten tätig geworden war.
  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03

    Beurteilung der Schwere der Tat im Sinn des § 140 Strafprozessordnung (StPO);

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04
    Der Vorsitzende ist nach § 142 Abs. 1 S.2 u. S. 3 StPO gehalten, den von dem Angeklagten gewünschten Verteidiger zu bestellen, wenn nicht gewichtige Gründe entgegenstehen (so der Senat zuletzt am 20. November 2003 -2 Ws 279/03-).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04
    Dieser vom Senat vertretenen Ansicht steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1997(vgl. StV 1998, S. 356f.) nicht entgegen.
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der

    Ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ist - unabhängig vom Fall des § 143 StPO - ein Grund, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben, weil dadurch die mindere Effektivität des Einsatzes dieses Verteidigers für seinen Mandanten zu befürchten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Januar 1999 - 3 Ws 53, 54/99, StV 1999, 199, 200; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 2 Ws 156/04, StV 2004, 641 f.; KK/Laufhütte/Willnow, StPO, 7. Aufl., § 142 Rn. 7).
  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Hinsichtlich der Konkretisierung des Interessenkonflikts ist dabei zwischen den Situationen der Verteidigerbestellung und der Aufhebung einer Verteidigerbestellung zu unterscheiden: Danach kann bereits ein absehbarer Interessenkonflikt genügen, um von der Bestellung eines bestimmten Verteidigers abzusehen (siehe BGH, Urteil vom 24.02.2016 - 2 StR 319/15, juris Rn. 19, NStZ 2017, 59; vgl. auch Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 251/02, juris Rn. 18, BGHSt 48, 170; ebenso bereits OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 Ws 125/00, juris Rn. 8, OLGSt StPO § 142 Nr. 5; enger dagegen teilweise noch die frühere Rechtsprechung, siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.1999 - 3 Ws 591/99, juris Rn. 7, NStZ-RR 1999, 333; OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2004 - 2 Ws 156/04, juris Rn. 30 f., StV 2004, 641).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 208/04

    Haftung des Anwalts wegen unzureichender Aufklärung über werkvertragliche

    Es kann offen bleiben, ob die Verletzung berufsrechtlicher Regelungen unterhalb der Schwelle der § 356 Abs. 1 StGB zur Nichtigkeit der Prozessvollmacht führt (dagegen: OLG Hamm, VRS 107, 194) und in welchem Umfang sich ein eventueller Interessenkonflikt auf die gesamte Sozietät aller zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Rechtsanwälte in der Sozietät der Prozessbevollmächtigten des Klägers erstreckt.
  • OLG Hamm, 10.10.2005 - 2 Ws 257/05

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Interessenkollision; Mehrfachverteidigung;

    In einem nahezu gleichgelagerten Fall hat der Senat im Beschluss vom 01. Juni 2004 (2 Ws 156/04 = StV 2004, 641) u.a. folgendes ausgeführt:.
  • OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen nicht

    Es entspricht herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Stuttgart, 5. Senat, StV 2000, 656 ff.; OLG Hamm StV 2004, 641f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 333f.; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 142, Rdnr. 21 a; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage § 142, Rdnr. 7; unklar dagegen Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 146, Rdnr. 8), dass die Verteidigung mehrerer Mitbeschuldigter wegen derselben Tat durch mehrere Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät einen der Bestellung entgegenstehenden wichtigen Grund im Sinne dieser Vorschrift darstellen kann .
  • KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12

    Pflichtverteidigerwechsel wegen eines Interessenkonflikts

    Grundsätzlich kann nicht einmal der Umstand, dass als Mittäter Beschuldigte durch Rechtsanwälte dergleichen Sozietät vertreten werden, ohne konkrete Anhaltspunkte, einen Interessenkonflikt begründen (vgl. OLG Hamm. Beschluss vom 1. Juni 2006 - 2 Ws 156/04 -).
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