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   BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04   

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https://dejure.org/2004,3495
BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04 (https://dejure.org/2004,3495)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2004 - 2 StR 268/04 (https://dejure.org/2004,3495)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2004 - 2 StR 268/04 (https://dejure.org/2004,3495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 106 JGG; § 46 Abs. 2 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative Milderung der lebenslangen Haftstrafe bei Heranwachsenden; Strafzumessung bei Heranwachsenden (Resozialisierungsgedanke)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Alkoholabhängigkeit eines Angeklagten bei der Strafzumessung - Anforderungen an eine Strafrahmenverschiebung nach § 106 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 23; ; StGB § 49; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; JGG § 106; ; JGG § 106 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21, 49 Abs. 1; JGG § 106
    Strafrahmenverschiebung nach §§ 21 , 49 Abs. 1 StGB bei alkoholkrankem Angeklagten; Strafrahmenverschiebung nach § 106 JGG nur bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 166
  • StV 2004, 651
  • JR 2005, 81
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.06.1959 - 1 StR 261/59
    Auszug aus BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
    Soweit in der einschlägigen Literatur (vgl. u.a. Eisenberg JGG 10. Aufl. § 106 Rdn. 3; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 106 JGG Rdn. 8; Ostendorf JGG 4. Aufl. § 106 Rdn. 3; Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 4. Aufl. § 106 Rdn. 10) für die Gegenmeinung die Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 16. Juni 1959 - 1 StR 261/59 (= BGH LM Nr. 10 zu § 105 JGG = NJW 1959, 1500 nur Leitsatz) und des 4. Strafsenates vom 19. August 1960 - 4 StR 182/60 (= MDR 1960, 938) angeführt werden, so befassen sich diese nicht mit (einer weiteren Strafrahmenverschiebung gemäß) § 106 JGG.
  • BGH, 12.08.1994 - 2 StR 348/94

    Strafschärfende Berücksichtigung eines Gewinnstrebens - Milderungsmöglichkeit für

    Auszug aus BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
    Wenn auch eine zusätzliche Strafrahmenverschiebung nach § 106 JGG nicht möglich ist, so hat der dieser Vorschrift zugrundeliegende allgemeine Gedanke auch Gültigkeit für die Bemessung zeitiger, insbesonderer längerer, Freiheitsstrafen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. August 1994 - 2 StR 348/94 - Leitsatz in StV 1984, 609).
  • BGH, 22.12.1982 - 3 StR 437/82

    Berücksichtigung der Möglichkeit der Aussetzung des Strafrestes bei Verhängung

    Auszug aus BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
    Im Hinblick auf die Ausführung des Tatrichters zu § 106 JGG weist der Senat darauf hin, daß eine unmittelbare Prüfung dieser Vorschrift, die eine "Sonderregelung zur Milderung der Rechtsfolgen" darstellt (vgl. BGHSt 31, 189, 191), nur dann geboten ist, wenn ansonsten eine lebenslange Freiheitsstrafe verwirkt wäre.
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
    Eine Milderung nach §§ 21, 49 StGB hat der Tatrichter unter Bezugnahme auf BGH NStZ 2003, 480 abgelehnt.
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 106/03

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen;

    Auszug aus BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
    Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit, der Versuchung zu übermäßigem Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (vgl. u.a. BGH, Urt. vom 17. Juni 2004 - 4 StR 54/04; BGH, Beschl. vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 und BGH, Urt. vom 9. Juli 2003 - 2 StR 106/03 letzter Satz).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
    Dies führt hier auch zur Aufhebung der Unterbringungsanordnung gemäß § 63 StGB (die an sich rechtlich nicht zu beanstanden ist; vgl. u.a. BGHSt 44, 338), da diese untrennbar mit den Feststellungen zum Strafausspruch verbunden ist, aus denen sich die Voraussetzungen der positiv festgestellten erheblich verminderten Schuldfähigkeit ergeben.
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
    Es kann dahinstehen, ob der Revision des Angeklagten entnommen werden kann, daß die Maßregel nach § 63 StGB vom Rechtsmittelangriff ausgenommen sein soll, eine solche Beschränkung wäre - anders als bei § 64 StGB (vgl. BGHSt 38, 362, 363) - wegen der dargelegten engen Verknüpfung nicht wirksam (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 20. September 2002 - 2 StR 335/02).
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 182/60
    Auszug aus BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
    Soweit in der einschlägigen Literatur (vgl. u.a. Eisenberg JGG 10. Aufl. § 106 Rdn. 3; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 106 JGG Rdn. 8; Ostendorf JGG 4. Aufl. § 106 Rdn. 3; Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 4. Aufl. § 106 Rdn. 10) für die Gegenmeinung die Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 16. Juni 1959 - 1 StR 261/59 (= BGH LM Nr. 10 zu § 105 JGG = NJW 1959, 1500 nur Leitsatz) und des 4. Strafsenates vom 19. August 1960 - 4 StR 182/60 (= MDR 1960, 938) angeführt werden, so befassen sich diese nicht mit (einer weiteren Strafrahmenverschiebung gemäß) § 106 JGG.
  • BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03

    Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation,

    Auszug aus BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
    Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit, der Versuchung zu übermäßigem Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (vgl. u.a. BGH, Urt. vom 17. Juni 2004 - 4 StR 54/04; BGH, Beschl. vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 und BGH, Urt. vom 9. Juli 2003 - 2 StR 106/03 letzter Satz).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02

    Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
    Es kann dahinstehen, ob der Revision des Angeklagten entnommen werden kann, daß die Maßregel nach § 63 StGB vom Rechtsmittelangriff ausgenommen sein soll, eine solche Beschränkung wäre - anders als bei § 64 StGB (vgl. BGHSt 38, 362, 363) - wegen der dargelegten engen Verknüpfung nicht wirksam (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 20. September 2002 - 2 StR 335/02).
  • BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04

    Begrenzung der Milderungsmöglichkeit (Strafrahmenverschiebung) nach §§ 21, 49

  • BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08

    Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs über vorbehaltene Sicherungsverwahrung

    Vielmehr steht im Vordergrund, ob eine spätere Wiedereingliederung des Täters erwartet werden kann (vgl. BGH NStZ 2005, 166, 167).
  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07

    ADHS; Schuldfähigkeit; Erörterungsmangel

    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl dazu Anlass bestand (BayObLG NZV 2001, 353 f.; vgl. auch: BGH NStZ-RR 2007, 6 f.; BGH NStZ-RR 2006, 18; BGH Beschl. v. 01.09.2004 - 2 StR 268/04).
  • LG Bonn, 08.05.2009 - 22 KLs 38/08

    Tötung eines Häftlings im Jugendstrafvollzug der Justizvollzugsanstalt Siegburg

    Bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung aller für die Strafzumessung maßgeblichen Gesichtspunkte darf der Sühnezweck einerseits nicht überbewertet werden (vgl. BGH NStZ 2005, 166, 167), andererseits auch nicht völlig außer Betracht gelassen werden.
  • BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22

    Besitz kinderpornographischer Schriften (Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz

    Denn diese ist untrennbar mit den Feststellungen zum Strafausspruch verbunden, aus denen sich die Voraussetzungen der positiv festgestellten erheblich verminderten Schuldfähigkeit ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 268/04 Rn. 9).
  • BGH, 29.09.2009 - 3 StR 301/09

    Aufhebung des Strafausspruchs mit den Feststellungen (Umfang der Rechtskraft;

    Sollte das Landgericht in den Fällen 1. bis 3. der Urteilsgründe eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten infolge einer Alkoholisierung nicht ausschließen können, wird bei der Prüfung, ob die Strafrahmenmilderung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zu versagen ist, auch zu untersuchen sein, ob der Alkoholkonsum dem Angeklagten möglicherweise deshalb nicht uneingeschränkt vorwerfbar ist, weil dieser nach dem Gutachten des Sachverständigen als Folge seiner Persönlichkeitsstörung in Konfliktsituationen regelmäßig Suchtmittel konsumiert (vgl. BGH StV 2004, 651, 652; Fischer aaO § 21 Rdn. 26).
  • OLG Hamm, 01.06.2005 - 1 Ss 38/05

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Bindungswirkung; Strafaussetzung zur

    In einem solchen Fall scheidet selbst bei einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit i.S.d. § 21 StGB eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (vgl. BGH EBE 2004, 316; StV 2004, 651; Tröndle/Fischer, 52. Aufl., § 21 Rdnr. 25).
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