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   BGH, 01.07.2004 - 3 StR 179/04   

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https://dejure.org/2004,7268
BGH, 01.07.2004 - 3 StR 179/04 (https://dejure.org/2004,7268)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2004 - 3 StR 179/04 (https://dejure.org/2004,7268)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 3 StR 179/04 (https://dejure.org/2004,7268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nachteilige Berücksichtigung von Eintragungen im Erziehungsregister bei der Strafzumessung - Voraussetzungen der Eintragung eines Jugendarrestes im Bundeszentralregister

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BZRG § 4 Nr. 1; ; BZRG § 63 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit der Verhängung von Jugendarrest

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 652
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1995 - 1 StR 312/95

    Vorstrafen - Tilgung - Strafzumessung - Strafverschärfung

    Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 3 StR 179/04
    Die in dem früheren Auszug aus dem Erziehungsregister enthaltenen Eintragungen durften deshalb nach der Vollendung des 24. Lebensjahres nicht mehr zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH Beschluss vom 06.07.1995 - 1 StR 312/95; Brunner/Dölling JGG 10. Auflage vor § 97 Rdnr. 6, 10).
  • BGH, 12.06.2012 - 3 StR 141/12

    Unzulässigkeit der belastenden Verwertung tilgungsreifer Eintragungen im

    Er ist nach § 4 Nr. 1 BZRG weder im Zentralregister einzutragen noch stellt er als Ungehorsamsfolge einen Strafarrest im Sinne des § 63 Abs. 2 BZRG dar (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 3 StR 179/04; StV 2004, 652).
  • BGH, 12.10.2010 - 3 StR 381/10

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Vorverurteilungen); Erziehungsregister

    Er stellt als Ungehorsamsfolge keinen Strafarrest im Sinne des § 63 Abs. 2 BZRG dar (Senat StV 2004, 652 f.).
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