Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 02.09.2003

Rechtsprechung
   LG Traunstein, 08.07.2003 - 1 Qs 77/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18277
LG Traunstein, 08.07.2003 - 1 Qs 77/03 (https://dejure.org/2003,18277)
LG Traunstein, Entscheidung vom 08.07.2003 - 1 Qs 77/03 (https://dejure.org/2003,18277)
LG Traunstein, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 1 Qs 77/03 (https://dejure.org/2003,18277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Voraussetzungen für die Anordnung einer Urinkontrolle währen der U-Haft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 05.02.1992 - 1 Ws 10/92

    Untersuchungshaft; Abgabe einer Urinprobe

    Auszug aus LG Traunstein, 08.07.2003 - 1 Qs 77/03
    In der U-Haft fehlt es für die generelle "Verpflichtung zur Abgabe einer Urinprobe an einer Rechtsgrundlage (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Beschluß vom 05.02.1992, NStZ 1992, 350 [351]).
  • BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07

    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des

    Die Anordnung einer Urinkontrolle begegnet daher jedenfalls beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Betäubungsmittelkonsum des betroffenen Gefangenen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 Ws 304/05 -, StV 2007, S. 88 m. krit. Anm. Pollähne; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, § 119 Rn. 13; a.A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Februar 1992 - 1 Ws 10/92 -, NStZ 1992, S. 350 f.; Thüringisches OLG, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 409/04 -, ZfStrVo 2006, S. 118; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 119 Rn. 78; ablehnend für "Routinekontrollen" LG Traunstein, Beschluss vom 8. Juli 2003 - 1 Qs 77/03 -, StV 2004, S. 144).
  • OLG Oldenburg, 14.06.2005 - 1 Ws 304/05

    Zulässigkeit einer Disziplinarstrafe gegen einen Untersuchungsgefangenen;

    Die Entscheidung des Landgerichts Traunstein, StV 2004, 144, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil hier ein konkreter Hinweis auf einen möglichen Drogenmissbrauch vorgelegen hat.
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 02.09.2003 - 2. StVK-Vollz. 1215/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33565
LG Gießen, 02.09.2003 - 2. StVK-Vollz. 1215/03 (https://dejure.org/2003,33565)
LG Gießen, Entscheidung vom 02.09.2003 - 2. StVK-Vollz. 1215/03 (https://dejure.org/2003,33565)
LG Gießen, Entscheidung vom 02. September 2003 - 2. StVK-Vollz. 1215/03 (https://dejure.org/2003,33565)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Kontrolle der Verteidigerpost unter Berücksichtigung einer ungestörten Kommunikation des Gefangenen mit seinem Verteidiger; Zulässigkeit einer Sichtkontrolle oder einer Inhaltskontrolle von Verteidigerpost betreffs die Feststellung der ...

Papierfundstellen

  • StV 2004, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 979/10

    Briefgeheimnis im Strafvollzug (Postkontrolle; Verteidigerpost; Sichtkontrolle);

    1215- 1216/03 -, StV 2004, S. 144; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2004 - 3 Ws 599-615/04 -, NStZ-RR 2005, S. 61; OLG Dresden, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 Ws 624/05 -, NStZ 2007, S. 707), und in der Literatur teilweise (Verweis auf Callies/ Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 29 Rn. 5; AK-StVollzG, 4. Aufl., § 29 Rn. 8) die Auffassung vertreten, dass Verteidigerpost auch mit Zustimmung des Strafgefangenen nicht überwacht werden dürfe, weil auch der Verteidiger ein Recht auf ungehinderten Zugang zu seinem Mandanten habe, über welches der Strafgefangene nicht verfügen könne, und weil der Strafgefangene letztlich auch keine freie Entscheidungsmöglichkeit habe, da er Belastungen seines Verhältnisses zum Verteidiger durch Nachfragen der Justizvollzugsanstalt bei diesem sowie negative Auswirkungen eines bei Zustimmungsverweigerung möglicherweise entstehenden Verdachts, er habe etwas zu verbergen, vermeiden wolle.

    1215-1216/03 -, StV 2004, S. 144 ).

  • OLG Stuttgart, 13.04.2010 - 4 Ws 69/10

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Öffnen von Verteidigerpost mit Zustimmung des

    Allerdings wird in der Rechtsprechung überwiegend (OLG Bamberg MDR 1992, 506; OLG Dresden NStZ 2007, 707; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 61 [62]; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 188; LG Gießen StV 2004, 144) und in der Literatur teilweise (Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Auflage, § 29 Rn. 5; AK-Joester/Wegner, StVollzG, 5. Auflage, § 29 Rn. 8) die Auffassung vertreten, die Verteidigerpost dürfe auch mit Zustimmung des Gefangenen nicht überwacht werden.
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