Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 06.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03, 18 AK 137/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9641
OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03, 18 AK 137/02 (https://dejure.org/2004,9641)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.10.2004 - 1 Ss 76/03, 18 AK 137/02 (https://dejure.org/2004,9641)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 1 Ss 76/03, 18 AK 137/02 (https://dejure.org/2004,9641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erpressung eines Ladendiebes durch den Kaufhausdetektiv; Nichterhebung einer Anzeige auf Grund eines Angebotes des Ladendiebes; Forderung einer bestimmten Gegenleistung durch den Kaufhausdetektiv; Möglichkeit des Revisionsgerichts zur Fällung einer eigenen Entscheidung; ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ladendiebstahl: Aufforderung zur Zahlung eines Geldbetrags als Gegenleistung zum Fallenlassen einer Strafanzeige begründet Strafbarkeit wegen Erpressung für Kaufhausdetektiv - Kaufhausdetektiv erhielt Geldstrafe von 2.800 €

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 253 § 331; StPO § 354 Abs. 1a S. 2
    Abgrenzung von Erpressung und Bestechung bei Entgegennahme einer Gegenleistung durch einen Kaufhausdetektiv für die Nichtverfolgung eines Ladendiebstahls; Entscheidung des Revisionsgerichts

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kaufhausdetektiv-Fall

    § 240 Abs. 2 StGB; § 253 Abs. 1 StGB; § 240 Abs. 1 StGB; § 253 Abs. 2 StGB
    Erpressung; Drohung auf Initiative des Opfers; Empfindlichkeit des Übels; Vermögensschaden im Falle der Vermeidung einer Geldstrafe

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3724
  • StV 2005, 11 (Ls.)
  • JR 2005, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03
    Unabhängig davon, dass der Senat vorliegend bereits von einer Nötigung durch aktives Tun - der Angeklagte hatte den Durchschlag der gefertigten Strafanzeige bereits aus dem üblichen Geschäftsgang genommen - ausgeht, würde ein empfindliches Übel auch in der Ankündigung liegen, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen (vgl. BGHSt 31, 195 ff. = NStZ 1983, 311 ff. m. Anm. Schubarth = JR 1983, 331 ff. m. Anm. Roxin; Tröndle, a.a.O., § 253 Rn. 6a).

    Eine Weigerung wäre für die Zeugen auch nicht folgenlos i.S.d. einer Beibehaltung des bisherigen Zustandes gewesen, da sie andernfalls mit der Übersendung der Strafanzeigen an die Polizei und damit einer erheblichen Verschlechterung ihrer bisherigen Situation hätten rechnen müssen, so dass sie in ihrer Entscheidung - auch bei Annahme einer Nötigung durch Unterlassen - nicht wirklich frei waren und der Geldforderung des Angeklagten in besonnener Selbstbehauptung hätten Stand halten können (vgl. BGHSt 31, 195 ff = JR 1983, 331 ff., mit Anm. Roxin a.E.).

  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03
    Dass die Initiative ursprünglich von den Geschädigten ausging, ist bezüglich der Tatbestandserfüllung rechtlich unerheblich (BGHSt 44, 68 ff.; BGH bei Dallinger MDR 1952, 408).

    Der Umstand, dass die Geschädigten auch unabhängig vom Verhalten des Angeklagten die Zahlung eines Geldbetrages erwogen hatten, rechtfertigt keine andere Beurteilung, zumal sich das Missverhältnis zwischen Mittel und Zweck nicht nur an den Rechtsgütern der Betroffenen, sondern auch an den Wertungen der Gesamtrechtsordnung orientiert (BGHSt 44, 68 ff.; LK Träger, 11. Aufl. 1994, § 240 Rn. 82; Horn NStZ 1983 497 ff., 499), welche das rechtlich erhebliche und nicht nur im gesellschaftlichen Bereich liegende oder als sozial adäquat (vgl. hierzu Senat JZ 2004, 101 ff.: Versendung von Mahnschreiben mit der Ankündigung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aus Telefonsexgesprächen) anzusehende Verhalten des Angeklagten nicht zu billigen vermag.

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03
    Bei seiner Entscheidung hat der Senat dabei von Amts wegen berücksichtigt, dass seit der letzten tatrichterlichen Entscheidung ein Zeitraum vom etwa 18 Monaten verstrichen ist und der Angeklagte diese erhebliche Verzögerung nicht zu vertreten hat (vgl. ausführlich hierzu Senat NZV 2004, 421 f. m.w.N. = StV 2004, 431 f. = NJW 2004, 1887 f.).
  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03
    Aufgrund der eingetretenen Verfahrensverzögerung hat der Senat von der durch das am 01.09.2004 in Kraft getretene Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 22.08.2004 (BGBl. 2004, 2198 ff.) in § 354 Abs. 1a StPO n.F. nicht eingeschränkten und zur Verhinderung weiterer Verfahrensverzögerungen weiterhin gebotenen Möglichkeit einer eigenen Sachentscheidung des Revisionsgerichts Gebrauch gemacht, von der Verhängung einer aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr unerlässlichen Freiheitsstrafe (§ 47 StGB) abgesehen und nach Anhörung des Verteidigers des Angeklagten unter Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 42 StGB) auf eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je EUR 40 erkannt (vgl. BGH StV 1997, 409; NStZ-RR 1996, 317 f.; Meyer-Goßner, StPO, 47 Auflage 2004, Art. 6 MRK, Rn. 9a).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 277/01

    Versuchter Betrug und versuchte Erpressung: Versendung von Mahnschreiben mit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03
    Der Umstand, dass die Geschädigten auch unabhängig vom Verhalten des Angeklagten die Zahlung eines Geldbetrages erwogen hatten, rechtfertigt keine andere Beurteilung, zumal sich das Missverhältnis zwischen Mittel und Zweck nicht nur an den Rechtsgütern der Betroffenen, sondern auch an den Wertungen der Gesamtrechtsordnung orientiert (BGHSt 44, 68 ff.; LK Träger, 11. Aufl. 1994, § 240 Rn. 82; Horn NStZ 1983 497 ff., 499), welche das rechtlich erhebliche und nicht nur im gesellschaftlichen Bereich liegende oder als sozial adäquat (vgl. hierzu Senat JZ 2004, 101 ff.: Versendung von Mahnschreiben mit der Ankündigung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aus Telefonsexgesprächen) anzusehende Verhalten des Angeklagten nicht zu billigen vermag.
  • BGH, 19.03.1997 - 2 StR 80/97

    Auswirkungen der Verzögerung des Verfahrens durch das Landgericht sowie die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03
    Aufgrund der eingetretenen Verfahrensverzögerung hat der Senat von der durch das am 01.09.2004 in Kraft getretene Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 22.08.2004 (BGBl. 2004, 2198 ff.) in § 354 Abs. 1a StPO n.F. nicht eingeschränkten und zur Verhinderung weiterer Verfahrensverzögerungen weiterhin gebotenen Möglichkeit einer eigenen Sachentscheidung des Revisionsgerichts Gebrauch gemacht, von der Verhängung einer aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr unerlässlichen Freiheitsstrafe (§ 47 StGB) abgesehen und nach Anhörung des Verteidigers des Angeklagten unter Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 42 StGB) auf eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je EUR 40 erkannt (vgl. BGH StV 1997, 409; NStZ-RR 1996, 317 f.; Meyer-Goßner, StPO, 47 Auflage 2004, Art. 6 MRK, Rn. 9a).
  • OLG Jena, 14.02.2006 - 1 Ss 301/05

    Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe bei Ladendiebstahl; Belastung des

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  • OLG Celle, 12.05.2005 - 21 Ss 122/04

    Rechtsfolgenentscheidung in der Revisionsinstanz bei rechtsstaatswidriger

    Dies gilt sowohl für die Bestätigung der schließlich verhängten Rechtsfolge nach Satz 1 dieser Regelung als auch für eine angemessene Herabsetzung nach Satz 2 (BGH, 3. Senat, Beschluss vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 3724 ).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2176
OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04 (https://dejure.org/2004,2176)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.09.2004 - 1 Ss 138/04 (https://dejure.org/2004,2176)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. September 2004 - 1 Ss 138/04 (https://dejure.org/2004,2176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verdopplung einer Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehung einer Ordnungswidrigkeit; Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt; Möglichkeit des fahrlässigen in der Hand Haltens und Telefonierens mit einem Mobiltelefon

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Nötigung; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags; Zurückweisung eines Antrags als Beweisermittlungsantrag; Darlegung von Beweisziel und Beweistatsache bei unter Beweisstellen einer Negativtatsache

  • rechtsportal.de

    Bemessung der Geldbuße bei Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 9.8.2006)

    § 23 StVO
    Handy am Steuer // Verbotswidriges Telefonieren während der Autofahrt - § 23 Ia StVO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 23
  • NZV 2005, 108
  • StV 2005, 11
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02

    Autotelefon, Mobiltelefon, Begriff der Benutzung, Organisator

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04
    Es erscheint nahezu unmöglich, fahrlässig ein Telefon in der Hand zu halten und damit zu telefonieren bzw. es anderweitig zu nutzen (vgl. zur Pflichtwidrigkeit insoweit OLG Hamm, NZV 2003, 98).
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Es bedarf vielmehr weitergehender Beweiserhebung zur Klärung der Frage, ob die entsprechende Einlassung des Betroffenen zu widerlegen und der Vorwurf des Bußgeldbescheids zu beweisen ist (vgl. zu Schuldform u. Bußgeldbemessung: OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 = NZV 2005, 108 = zfs 2005, 207 = DAR 2005, 228 = VRS 107, 472).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fehlender konkreter Erinnerung des

    Zwar liegt das regelmäßig auf der Hand, weil eine fahrlässige Benutzung eines Mobiltelefons praktisch kaum vorstellbar ist (OLG Jena NZV 2005, 108; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

    Ferner weist der Senat darauf hin, dass bei der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt regelmäßig nur vorsätzliches Handeln in Betracht kommen dürfte (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2005, 23).
  • OLG Hamm, 12.07.2006 - 2 Ss OWi 402/06

    Handy, Benutzung; Begriff; Auslesen von Telefonnummer

    Schließlich wirft auch der Umstand, dass das angefochtene Urteil weder in der Urteilsformel noch in den Gründen die Schuldform erkennen lässt, keine klärungsbedürftige Rechtsfrage auf, die zur Fortbildung des materiellen Rechts die Zulassung der Rechtsbeschwerde erforderlich macht (vgl. zur - regelmäßigen - Schuldform des Vorsatzes bei Verstößen der vorliegenden Art den zuvor genannten Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2005 und den Beschuss des 4. Senats für Bußgeldsachen vom 10. November 2005, ferner OLG Jena, NZV 2005, 108 = NStZ-RR 2005, 23 = DAR 2005, 228 = VRS 107, 472).
  • OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06

    Handyverbot im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung (hier: als Diktiergerät)

    Ein verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt kann regelmäßig nur vorsätzlich begangen werden (siehe Senatsbeschluss vom 06.09.2004, 1 Ss 138/04, NStZ-RR 2005, 23).
  • OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 227/07

    Mobiltelefon; Nutzung; Begriff; Straßenverkehr; Feststellungen; Anforderungen

    Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23).
  • OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 228/07

    Benutzung eines Mobiltelefons

    Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 ).

    Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 ).

    Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 ).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2022 - 2 RBs 73/22

    Vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeugs mit verdecktem Gesicht; Unzulässige

    Die Vorsatzform ist hier bereits bei der Regelgeldbuße berücksichtigt und rechtfertigt keine Erhöhung (vgl. zur verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer: OLG Jena NZV 2005, 108; KG NJW 2006, 3080; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08

    Mobiltelefon; Vorsatz; Eröhung; Geldbuße

    Nach allgemeiner Meinung wird das verbotswidrige Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt regelmäßig nur vorsätzlich begangen werden können (vgl. u.a. OLG Hamm StRR 2007, 76; VRR 2007, 317 = NZV 2007, 483 = VRS 2007, 75; siehe auch noch Beschluss des Senats vom 4. Januar 2008 in 2 Ss OWi 865/07 OLG Hamm und wird daher eine Erhöhung der Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehungsweise nicht in Betracht kommen (KG NJW 2006, 3018; OLG Jena VRS 107, 472 = NZV 2005, 108; OLG Hamm im Beschluss vom 4. Januar 2008, a.a.O.).
  • KG, 30.11.2005 - 3 Ws (B) 600/05

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Fehlerhafte Erhöhung der Regelgeldbuße

    Da der Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO regelmäßig vorsätzlich verwirklicht wird, hat dies, nachdem die Nr. 109 bis 109.2 des Bußgeldkataloges weggefallen waren, bereits in der Regelbuße von 40, 00 Euro entsprechende Berücksichtigung gefunden [vgl. OLG Jena VRS 107, 472 ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl., § 23 Rdn. 39].
  • OLG Braunschweig, 08.09.2021 - 1 Ss 126/21

    Unzulässige Erhöhung der Regelgeldbuße bei vorsätzlichem Benutzen eines

  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

  • VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04

    Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur

  • OLG Hamm, 19.11.2008 - 2 Ss OWi 547/08

    Mobiltelefon; Benutzung; Straßenverkehr; Urteil; Anforderungen

  • OLG Zweibrücken, 04.01.2012 - 1 SsRs 48/11

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy-Benutzung eines

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 547/08

    Mobiltelefon; Benutzung; Vorsatz; Fahrlässigkeit

  • OLG Braunschweig, 08.09.2021 - 1 Ss OWi 126/21

    Sicherungsbedürfnis für Zulassung der Rechtsbeschwerde auch bei unbewusster

  • OLG Hamm, 13.07.2006 - 2 Ss OWi 415/06

    Zulassung; Rechtsbeschwerde; Handy; Telefonieren im Straßenverkehr

  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ss 347/05

    Verkehr

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