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   BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04   

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https://dejure.org/2004,8637
BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04 (https://dejure.org/2004,8637)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.2004 - 4St RR 22/04 (https://dejure.org/2004,8637)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 2004 - 4St RR 22/04 (https://dejure.org/2004,8637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 244 Abs. 3 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
    Beschränkung des Beweisantragsrechts wegen Missbrauch nur in extremen Ausnahmefällen; Beweisantragsrecht als Bestandteil des Rechts auf ein faires Strafverfahren; Revisionsgrund der wesentlichen Beschränkung der Verteidigung; Ablehnungsbegründung bei der ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 338 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 § 338 Nr. 8
    Einschränkung des Beweisantragsrechts zur Vermeidung von Rechtsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richterliche Anordnung der Pflicht zum alleinigen Stellen von Beweisanträgen durch den Verteidiger; Verhinderung eines Rechtsmissbrauchs durch den Angeklagten; Begründung des rechtsmissbräuchlichen Einsatzes des Beweisantragsrechts durch den Angeklagten; Ersatz einer ...

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    (Nichts) Neues zum Missbrauch des Beweisantragsrechts (Prof. Dr. Hans Kudlich; HRRS 2005, 10)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 647
  • StV 2005, 12
  • BayObLGSt 2004, 25
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72

    Gesamtvorsatz - Mißbrauch der Gastfreundschaft - Strafschärfende Umstände -

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
    Dem Angeklagten selbst sein Fragerecht an Zeugen zu entziehen, hatte der Bundesgerichtshof schon in einer früheren Entscheidung als nur im Ausnahmefall mit aus dem Sitzungsprotokoll ersichtlichen Erklärungen der Beteiligten in Verbindung mit den Gründen des Gerichtsbeschlusses für zulässig angesehen, während andernfalls ein zwingender Revisionsgrund nach § 338 Nr. 8 StPO gegeben sei (BGH bei Dallinger MDR 1973, 369/372).
  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 713/78

    Wahrung der Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung - Stellung von Beweisanträgen

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung übernommen und dem Tatrichter das Recht abgesprochen, die weitere Entgegennahme von Anträgen eines Verteidigers schlechthin und von vornherein abzulehnen, selbst wenn der Verteidiger seine prozessualen Rechte missbraucht haben sollte (BGH JR 1980, 218/219 m. zust. Anm. Meyer).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
    Soweit das Gericht eine Reihe von Beweisanträgen vor dem die Rechte des Angeklagten einschränkenden Beschluss zum Anlass genommen haben sollte, ist dem Senat eine Überprüfung verwehrt, weil das Landgericht sich seiner Pflicht zur Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht (vgl. BGHSt 21, 118/123; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. StPO 46. Aufl. § 244 RdNr. 68) jeweils gänzlich entzogen hat.
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
    Ausnahmsweise ist dann als milderes Mittel dem Tatrichter erlaubt, dem Angeklagten aufzugeben, in Zukunft Beweisanträge nur noch über seinen Verteidiger zu stellen (BGHSt 38, 111/113).
  • RG, 09.02.1892 - 3755/91

    Ist das Gericht befugt, in der Hauptverhandlung dem Angeklagten das Wort zu

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
    Etwas anderes gelte nur, wenn der Angeklagte unter dem Schein der Antragstellung unzulässige Zwecke verfolge; dies müsse dann aber für das Revisionsgericht nachprüfbar ermittelt und in der Begründung vom Tatrichter erkennbar gemacht werden (RGSt 22, 335, 336/337).
  • RG, 19.11.1885 - 2844/85

    Genügt es zur Motivierung eines, Beweisanträge in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
    Die Entwicklung der Rechtsprechung, ausgehend vom Reichsgericht (RGSt 13, 151/153), zeigt die Neigung, allen Bestrebungen der Tatrichter entgegenzutreten, gegen den Missbrauch strafprozessualer Rechte mit durch im Gesetz nicht vorgesehene Mittel vorzugehen.
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6

    (3) Eine Einschränkung des Beweisantragsrechts des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof bislang lediglich im Falle eines massiven Mißbrauchs dieses Rechts durch exzessive Antragstellung eines Angeklagten angenommen und es gebilligt, daß der Angeklagte hiernach darauf verwiesen wird, Anträge nur noch über seinen Verteidiger zu stellen (BGHSt 38, 111; vgl. auch BayObLG StV 2005, 12; ferner zur hier nicht relevanten Möglichkeit der Mißbrauchsverhinderung durch Anwendung des § 257a StPO: Diemer in KK 5. Aufl. § 257a Rdn. 1; BGH, Beschluß vom 16. März 2005 - 5 StR 514/04).
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