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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03   

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OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03 (https://dejure.org/2003,6320)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2003 - 3 Ss 435/03 (https://dejure.org/2003,6320)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 3 Ss 435/03 (https://dejure.org/2003,6320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung eines Gewerbes zur Durchführung von Oddset-Wetten; Genehmigungserfordernis für eine Durchführung von Glücksspielen; Ersetzen einer erforderlichen Genehmigung für das Angebot von Sportwetten durch die Anmeldung eines solchen Gewerbes; Anordnung des ...

  • Judicialis

    StPO § 254

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 254
    Verlesung der Einlassung des Verteidigers zur Sache als Geständnis bei richterlicher Protokollierung ohne Berufung auf Schweigerecht durch den bei Abgabe der Erklärung anwesenden Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 122
  • JR 2004, 478
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 3 Ss 114/03

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum bei Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unrichtige

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03
    Ein Verbotsirrtum ist unvermeidbar, wenn der Täter die Rechtswidrigkeit seines Tuns auch bei Anspannung seines Gewissens unter Berücksichtigung seiner individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse nicht erkennen kann (OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 263 mwN).

    Ein Verbotsirrtum ist unvermeidbar, wenn der Täter die Rechtswidrigkeit seines Tuns auch bei Anspannung seines Gewissens unter Berücksichtigung seiner individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse nicht erkennen kann (OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 263 mwN).

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03
    Dies ist bei der Sportwette der Fall, wie in der höchstrichterlichen Rechtssprechung bereits mehrfach festgestellt wurde (BGH BGHR StGB § 284 Abs. 1 Glückspiel 3 und 4; BGH NJW 2002.2175: BVerwG NJW 2001, 2648; OLG Nürnberg SpuRt 2001, 156).

    Ebenso ordnete auch das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 28.3.2001 (DÖV 2001, 960 f) die Sportwette als unerlaubtes Glücksspiel ein.

  • OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00

    Klagebefugnis eines DDR-Sportwettenunternehmens - Werbung für unerlaubtes

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03
    Dies ist bei der Sportwette der Fall, wie in der höchstrichterlichen Rechtssprechung bereits mehrfach festgestellt wurde (BGH BGHR StGB § 284 Abs. 1 Glückspiel 3 und 4; BGH NJW 2002.2175: BVerwG NJW 2001, 2648; OLG Nürnberg SpuRt 2001, 156).

    Demgegenüber vertrat das OLG Nürnberg in einem Urteil vom 7.11.2000 (SpuRt 2001, 156f) die Auffassung, Sportwetten seien unerlaubtes Glücksspiel (OLG Nürnberg aa0, S.158).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03
    Der EuGH (EuGH, Urteil vom 6.11.2003 in der Rechtssache C-243/01 gegen Piergiorgio Gambelli, Leitsatz) sieht zwar in dem strafbewehrten Verbot von Wettunternehmen dann eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach den Artikeln 43 EGV und 49 EGV, wenn der betreffende Mitgliedstaat - ohne anerkennenswerte Gründe der Sozialordnung - keine Konzession oder Genehmigung erteilt.

    Der EuGH hat aber anerkannt, dass Beschränkungen der Spieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen zu überhöhten Ausgaben für das Spielen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt sein können (EuGH Urteil vom 6.11.2003 in der Rechtssache C-243/01 gegen Piergiorgio Gambelli u.a. Rn 67).

  • AG Karlsruhe-Durlach, 13.07.2000 - 1 Ds 26 Js 31893/98

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03
    Zum Zeitpunkt des Entstehens der Erkundigungspflicht am 1.8.2001 existierte eine strafrichterliche Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach (NStZ 2001, 254), auf die sich Herr Rechtsanwalt F. anlässlich seiner Auskunft bezogen hatte.
  • BGH, 22.10.1953 - 5 StR 230/53
    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, die tatrichterliche Strafzumessung durch eine eigene zu ersetzen (vgl BGHSt 5, 57, 59).
  • OLG Braunschweig, 25.02.1998 - Ss 9/98
    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03
    Dabei kann er sich prinzipiell auf die Auskunft einer verständigen, sachkundigen , unvoreingenommenen Person, die kein erkennbares Eigeninteresse verfolgt und deswegen Gewähr für eine objektive, sorgfältige pflichtgemäße und verantwortungsbewusste Auskunftserteilung bietet, verlassen (OLG Frankfurt aa0 mwN, ähnlich OLG Braunschweig NStZ-RR 1998, 251 mwN).
  • BayObLG, 08.09.1988 - RReg. 5 St 96/88

    Vermeidbarer Verbotsirrtum; Anlaß; Erkundigung; Rechtswidrigkeit; Tat;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03
    dass der Täter, wenn er sich erkundigt hätte auch eine richtige Auskunft hätte bekommen können ( BayObLG NJW 1989, 1744, 1745; OLG Hamburg NStZ 1996, 102, OLG Braunschweig NStZ-RR 1998.251).
  • OLG Hamburg, 04.08.1995 - 2 Ss 113/94
    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03
    dass der Täter, wenn er sich erkundigt hätte auch eine richtige Auskunft hätte bekommen können ( BayObLG NJW 1989, 1744, 1745; OLG Hamburg NStZ 1996, 102, OLG Braunschweig NStZ-RR 1998.251).
  • BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80

    Verurteilung wegen Betrugs - Verletzung eines Beweisaufnahmeverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03
    Das Selbstleseverfahren muss vor dem Schluss der Beweisaufnahme beendet sein (BGHSt 30, 10, 11); keine Grenze sieht das Gesetz dagegen für den Beginn der Selbstlesung vor.
  • BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97

    Verwertung von Aüßerungen des Rechtsanwalts zur Sache als Einlassung des

  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

  • BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
  • BGH, 21.09.1999 - 1 StR 389/99

    Selbstleseverfahren; Einführung in die Hauptverhandlung; Wesentliche

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1288/04

    Untersagung der Veranstaltung privater Oddset-Wetten

    Diese Beschränkung der Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit ist jedoch nach derzeit sicherer Einschätzung des Senats auch bei Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 06.11.2003 (ebd.) aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt (in der Sache ebenso - zum Teil in obiter dicta - BGH GewArch 2004, 336; BayObLG GewArch 2004, 205; BayVGH, Urteil vom 29.09.2004 - 24 BV 03.3162 - OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2003 - 3 Ss 435/03 -); der vom Antragsteller eingehend begründeten und mit zahlreichen Entscheidungen von Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten belegten (zuletzt im Schriftsatz vom 05.01.2005 unter Hinweis auf den Beschluss des Sächsischen OVG vom 22.12.2004, a.a.O.), auch vom Hess. VGH (GewArch 2004, 153; die dortigen Ausführungen zum Gemeinschaftsrecht werden vom aufhebenden Beschluss vom 27.10.2004 - 11 TG 2096/04 - nicht berührt) geteilten gegenteiligen Auffassung vermag der Senat auch hier nicht zu folgen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1287/04

    Zulässigkeit des staatlichen Monopols für die Veranstaltung von Sportwetten

    Diese Beschränkung der Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit ist jedoch nach derzeit sicherer Einschätzung des Senats auch bei Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 06.11.2003 (a.a.O.) aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt (in der Sache ebenso - zum Teil in obiter dicta - BGH, Urt. v. 01.04.2004, GewArch 2004, 336; BayObLG, Beschl. v. 26.11.2003, GewArch 2004, 205 ; BayVGH, Urt. v. 29.09.2004 - 24 BV 03.3162 - OLG Hamm, Urt. v. 03.12.2003 - 3 Ss 435/03 -); der vom Antragsteller eingehend begründeten und mit zahlreichen Entscheidungen von Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten belegten (zuletzt im Schriftsatz vom 05.01.2005 unter Hinweis auf den Beschluss des Sächsischen OVG vom 22.12.2004, a.a.O.), auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 09.02.2004, GewArch 2004, 153, dessen Ausführungen zum Gemeinschaftsrecht vom aufhebenden Beschluss vom 27.10.2004, GewArch 2005, 17 nicht berührt werden) geteilten gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.
  • KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10

    Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des

    a) Zwar kann die irrige Annahme, eine Erlaubnis für die Veranstaltung eines Glücksspiels nicht zu benötigen, einen Verbotsirrtum begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2007 - 4 StR 62/07 - bei juris - OLG Stuttgart NJW 2006, 2422; BayObLG JR 2003, 386, 387; OLG Hamm JR 2004, 478, 479; Heine in Schönke/Schröder/Eser, StGB 28. Aufl., § 284 Rdn. 23; Hecker/Schmitt in Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, § 284 StGB Rdn. 39 m.w.Nachw.).

    Anlass, an der Verlässlichkeit der Auskunft zu zweifeln und genauere Erkundigungen einzuholen, besteht insbesondere, wenn sie im Widerspruch zu dem Täter bekannten Auffassungen der Gerichte oder Behörden steht (vgl. BayObLG JR 2003, 286, 287; OLG Hamm JR 2004, 478, 480; Vogel in LK-StGB 12. Aufl., § 17 Rdn. 86).

  • KG, 18.08.2015 - 5 Ws 103/15

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf bei glaubhaftem Geständnis des

    Auf diese Weise kann ein nur in der ersten Instanz abgelegtes Geständnis auch im Berufungsverfahren zur Grundlage der Verurteilung gemacht werden (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 3 Ss 435/03 - juris Rz. 38 f.).".
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04   

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https://dejure.org/2004,14172
OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04 (https://dejure.org/2004,14172)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.11.2004 - 1 Ss 289/04 (https://dejure.org/2004,14172)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. November 2004 - 1 Ss 289/04 (https://dejure.org/2004,14172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verurteilung eines Angeklagten auf Grund seiner Aussage in einem anderen Ermittlungsverfahren; Übernahme der früheren Zeugenaussage des Angeklagten als Einlassung in seiner Verhandlung; Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in einer ...

  • rechtsportal.de

    Verwertung von Angaben des Angeklagten in einer Zeugenvernehmung früh im Ermittlungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Täterschaft einerseits und Beihilfe andererseits stehen zueinander in einem Stufenverhältnis, das entsprechend dem Grundsatz "in dubio pro reo" zu behandeln ist (BGHSt 23, 203; Meyer-Goßner, StPO, § 1 Rdn. 22).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 474/85

    Abänderung des Schuldspruchs mangels einwandfreier Feststellungen zum

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Wesentliche Schuldfeststellungen dürfen auf die Einlassung nicht gestützt werden, wenn der Tatrichter ihre Richtigkeit bezweifelt (BGH StV 87, 378; NStZ 87, 474; KK-Engelhardt § 261 Rdnr. 57 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Wesentliche Schuldfeststellungen dürfen auf die Einlassung nicht gestützt werden, wenn der Tatrichter ihre Richtigkeit bezweifelt (BGH StV 87, 378; NStZ 87, 474; KK-Engelhardt § 261 Rdnr. 57 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Maßgeblich dafür ist die Stärke des Tatverdachts, der damals gegen ihn bestanden hat (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f; BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Sollte die nach Zurückverweisung der Sache zuständige Strafkammer ebenfalls beabsichtigten, die im Ermittlungsverfahren zustande gekommene Zeugenaussage des Angeklagten in die Hauptverhandlung einzuführen und als Beweismittel zu verwerten, wird sie außerdem zu prüfen haben, ob der Verwertung nicht ein Verbot wegen unterbliebener Belehrung nach §§ 163 a Abs. 4 S. 2, 136 Abs. 1 S. 2 StPO entgegensteht (vgl. BGHSt 38, 214).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Maßgeblich dafür ist die Stärke des Tatverdachts, der damals gegen ihn bestanden hat (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f; BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • OLG Celle, 04.03.1987 - 1 Ss 51/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Es verstößt gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit und den Grundsatz "in dubio pro reo", wenn das Gericht der Einlassung des Angeklagten im Ergebnis keinen Glauben schenkt, gleichwohl Teile seiner Schilderung, die für ihn ungünstig sind, bei der Beweiswürdigung verwertet (BGH StV 94, 115; OLG Celle StV 87, 287).
  • BGH, 26.06.1992 - 2 StR 250/92

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen nicht rechtsfehlerfreier Beurteilung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Es liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit der tatrichterlichen Überzeugungsbildung und den Grundsatz "in dubio pro reo" vor, wenn das Gericht der Einlassung des Angeklagten im Ergebnis keinen Glauben schenkt, gleichwohl aber Teile seiner Schilderung, die für ihn ungünstig sind, bei der Beweiswürdigung verwertet (Anschluß BGH, 26. Juni 1992, 2 StR 250/92, StV 1994, 115).
  • BGH, 10.08.1993 - 1 StR 389/93

    Würdigung eines Sachverhalts zu Lasten eines Angeklagten trotz Wahrunterstellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
    Es verstößt gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit und den Grundsatz "in dubio pro reo", wenn das Gericht der Einlassung des Angeklagten im Ergebnis keinen Glauben schenkt, gleichwohl Teile seiner Schilderung, die für ihn ungünstig sind, bei der Beweiswürdigung verwertet (BGH StV 94, 115; OLG Celle StV 87, 287).
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