Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3143
BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04 (https://dejure.org/2005,3143)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 (https://dejure.org/2005,3143)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04 (https://dejure.org/2005,3143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge mit der Verletzung des ersten Justizmodernisierungsgesetzes; Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 59; ; StPO § 238 Abs. 1; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO n.F. § 59 Abs. 1 Satz 2; ; StPO a.F. § 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 59
    Entscheidung über die (Nicht-)Vereidigung eines Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Prozesspraxis - Vereidigung: Der Vorsitzende entscheidet allein

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Prozesspraxis - Vereidigung: Der Vorsitzende entscheidet allein

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 340
  • StV 2005, 200
  • JR 2005, 172
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 730/86

    Entscheidung des Gerichts über die Nichtvereidigung einer Zeugin als wesentliche

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Will der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden über die Vereidigung mit der Revision angreifen, setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß er die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen Beschluß des Gerichts herbeigeführt hat (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m. w. N.; BGH NStZ 1997, 198; vgl. auch Senat StV 2005, 7).
  • BGH, 10.10.1996 - 5 StR 634/95

    Anforderungen an die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Will der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden über die Vereidigung mit der Revision angreifen, setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß er die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen Beschluß des Gerichts herbeigeführt hat (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m. w. N.; BGH NStZ 1997, 198; vgl. auch Senat StV 2005, 7).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen);

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Damit haben sie insoweit das Recht auf Revision verloren (BGHR StPO § 238 Abs. 1 Verhandlungsleitung 2).
  • BGH, 02.03.1988 - 2 StR 522/87

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Urkundenvernichtung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Will der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden über die Vereidigung mit der Revision angreifen, setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß er die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen Beschluß des Gerichts herbeigeführt hat (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m. w. N.; BGH NStZ 1997, 198; vgl. auch Senat StV 2005, 7).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51
    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Aus der Prozeßleitungsbefugnis des Vorsitzenden folgt, daß dieser zunächst allein im Wege einer Anordnung, zu der ihn § 238 Abs. 1 StPO ermächtigt, darüber entscheidet, ob ein Zeuge nach seiner Vernehmung vereidigt wird oder unvereidigt bleibt (BGHSt 1, 216, 218; 7, 281, 282).
  • BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54

    Voraussetzungen der Nachholung der Vereidigung eines Zeugen und Folgen deren

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Aus der Prozeßleitungsbefugnis des Vorsitzenden folgt, daß dieser zunächst allein im Wege einer Anordnung, zu der ihn § 238 Abs. 1 StPO ermächtigt, darüber entscheidet, ob ein Zeuge nach seiner Vernehmung vereidigt wird oder unvereidigt bleibt (BGHSt 1, 216, 218; 7, 281, 282).
  • BGH, 23.09.2004 - 3 StR 255/04

    Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (Entscheidung über die Vereidigung eines

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Will der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden über die Vereidigung mit der Revision angreifen, setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß er die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen Beschluß des Gerichts herbeigeführt hat (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m. w. N.; BGH NStZ 1997, 198; vgl. auch Senat StV 2005, 7).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06

    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

    Ob dies grundsätzlich ungeachtet der Größe und der eigentlichen Bestimmung als Gebrauchsgegenstand eines solchen Messers auch für Taschenmesser gilt oder ob es im Hinblick darauf, dass sich das Mitsichführen eines solchen Taschenmessers als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens als sozialadäquates Verhalten darstellt, einer einschränkenden Auslegung des Begriffs des gefährlichen Werkzeuges im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB bedarf, hat der BGH zuletzt ausdrücklich offen gelassen (BGH NStZ 2005, 340).
  • BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05

    Nichtvereidigung (wesentliche Förmlichkeit); Antrag auf Vereidigung

    Soweit in Entscheidungen des 1. Strafsenats (Beschl. vom 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04, StraFo 2005, 244) und des 3. Strafsenats (Beschl. vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04, NStZ 2005, 340; ebenso Schuster StV 2005, 628, 629) die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht vertreten wurde, § 59 Abs. 1 StPO verlange auch dann regelmäßig eine ausdrückliche Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen, wenn diese nicht für notwendig gehalten wird, und diese - positive oder negative - Entscheidung sei stets als wesentliche Förmlichkeit in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, teilt der Senat diese Rechtsansicht nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05).
  • BGH, 11.07.2006 - 3 StR 216/06

    Entscheidung über Vereidigung eines Zeugen (Abwesenheit des Angeklagten;

    Nichts anderes gilt aber, wenn man mit dem 1. und 3. Strafsenat unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs (BTDrucks. 15/1508 S. 23) auch im Regelfalle der Nichtvereidigung eine ausdrückliche Entscheidung des Vorsitzenden und ihre Protokollierung für notwendig hält (nicht tragend: BGH NStZ 2005, 340; StraFo 2005, 244).
  • BGH, 30.03.2005 - 1 StR 67/05

    Zeugenvereidigung nach dem Justizmodernisierungsgesetz und Sachleitungsbefugnis

    Die Neufassung der Vorschriften über die Vereidigung hat nichts daran geändert, daß aufgrund der Prozeßleitungsbefugnis des Vorsitzenden dieser zu nächst allein im Wege einer Anordnung, zu der ihn § 238 Abs. 1 StPO ermächtigt, darüber entscheidet, ob ein Zeuge nach seiner Vernehmung zu vereidigen ist oder unvereidigt bleibt (BGH, Beschluß vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04).

    Jedenfalls setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß der Angeklagte oder seine Verteidiger die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstanden und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen ausdrücklichen Beschluß des Gerichts herbeiführen (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m.w.N.; BGH NStZ 1997, 198; Beschluß vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04).

  • BGH, 24.01.2006 - 3 StR 460/05

    Besorgnis der Befangenheit (Verschiebung der Annahme eines Antrags während der

    Ob das Gericht den Beschluss, mit dem es die Anordnung des Vorsitzenden bestätigt, von der Vereidigung eines Zeugen abzusehen, auch noch nach der Neufassung des § 59 StPO durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl I 2198 ff.) im Hinblick auf § 34 StPO begründen muss (so Neuhaus StV 2005, 47, 49; Huber JuS 2004, 970; Sommer StraFo 2004, 295, 296; Schlothauer StV 2005, 200) oder ob eine Begründung entbehrlich ist, weil das Gesetz von der Nichtvereidigung als Regelfall ausgeht (so Meyer-Goßner aaO § 59 Rdn. 11; Müller JR 2005, 78, 80; Schuster StV 2005, 628, 629 f.), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05

    Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz

    Zur Rüge der Verletzung des § 59 StPO bemerkt der Senat: Es kann dahinstehen, ob die Rechtsauffassung des 1. und 3. Strafsenats (Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04 (StraFo 2005, 204), 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04 (StraFo 2005, 244) und vom 30. März 2005 - 1 StR 67/05 (wistra 2005, 310)), wonach auch nach der Gesetzesänderung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 28. August 2004, in Kraft seit dem 1. September 2004 (BGBl. I 2198), die Entscheidung des Vorsitzenden über die Nichtvereidigung eines Zeugen als wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist, zutrifft.
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09

    Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger;

    Der 1. (Beschluss vom 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04 -, zitiert nach juris Tenor, abgedruckt in StraFo 2005, 244) und der 3.Strafsenat (Beschluss vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04 -, zitiert nach juris, abgedruckt in StV 2005, 200) halten dies unter Berücksichtigung der Begründung des Gesetzesentwurfs des Ersten Justizmodernisierungsgesetzes, wonach der "Tatrichter (...) eine Entscheidung über die Vereidigung treffen und diese als wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens im Protokoll festhalten" muss (BTDr. 15/1508, Artikel 3 Nr. 2, S. 23) auch nach der Änderung des § 59 Abs. 1 StPO für erforderlich.
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge,

    Dabei ist fraglich, ob die Entscheidung über die Vereidigung des Zeugen immer ausdrücklich zu treffen und als wesentliche Förmlichkeit im Protokoll festzuhalten ist (so die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht des 1. Strafsenates des BGH in dem Beschluss vom 15.02.2005 - 1 StR 584/04 (BeckRS 2005, 03108) und des 3. Strafsenates des BGH in dem Beschluss vom 20.01.2005 (NStZ 2005, 340, 341) mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05

    Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Nichtvereidigungs-Entscheidung des Kammervorsitzenden um eine wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO handelt, die im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist (vgl. Beschlüsse des 1. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 - 15.02.2005 - 1 StR 584/04 - und vom 30.03.2005 - 1 StR 67/05 -, demgegenüber Beschuss des 2. Strafsenats vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht