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   AG Bremen, 10.08.2004 - 87 Ds 300 Js 61368/02   

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https://dejure.org/2004,29109
AG Bremen, 10.08.2004 - 87 Ds 300 Js 61368/02 (https://dejure.org/2004,29109)
AG Bremen, Entscheidung vom 10.08.2004 - 87 Ds 300 Js 61368/02 (https://dejure.org/2004,29109)
AG Bremen, Entscheidung vom 10. August 2004 - 87 Ds 300 Js 61368/02 (https://dejure.org/2004,29109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Ausländergesetz; Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Vermietung von Zimmern an Frauen aus dem osteuropäischen Raum zur Ausübung der Prostitution ; Visumfreie Einreise als Touristin; Ausländerrechtliche Erlaubnis für die Ausübung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 218
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

    Auszug aus AG Bremen, 10.08.2004 - 87 Ds 300 Js 61368/02
    Dabei ist der gesamte Rechtszustand im Bereich des materiellen Rechts zur Ermittlung des mildesten Gesetzes heranzuziehen, so dass in den Fällen von Blankettgesetzen auch die blankettausfüllenden Normen heranzuziehen sind (Tröndle/Fischer, § 2, Rn. 8; BGHSt 20, 177; OLG Düsseldorf NJW 1991, 710 [OLG Düsseldorf 16.10.1990 - 5 Ss 299/90 118/90 I]).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 5 Ss 299/90
    Auszug aus AG Bremen, 10.08.2004 - 87 Ds 300 Js 61368/02
    Dabei ist der gesamte Rechtszustand im Bereich des materiellen Rechts zur Ermittlung des mildesten Gesetzes heranzuziehen, so dass in den Fällen von Blankettgesetzen auch die blankettausfüllenden Normen heranzuziehen sind (Tröndle/Fischer, § 2, Rn. 8; BGHSt 20, 177; OLG Düsseldorf NJW 1991, 710 [OLG Düsseldorf 16.10.1990 - 5 Ss 299/90 118/90 I]).
  • BGH, 11.05.2005 - 5 StR 122/05

    (Gewerbsmäßiges) Einschleusen von Ausländern (keine Änderung des Tatbestandes

    a) Die bloße Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs der Aufenthaltsgenehmigungspflicht durch den Beitritt verschiedener osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union zum 1. Mai 2004 ist keine im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB relevante Änderung des Einschleusungstatbestandes, weil sich damit der Inhalt der strafbewehrten Verhaltensnorm nicht geändert hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Mosbacher wistra 2005, 54, 55; a.A. AG Bremen StV 2005, 218; LG Bremen StV 2005, 219; StA Dresden StV 2005, 220).
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