Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.04.2004

Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04 (1)   

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https://dejure.org/2004,3062
BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04 (1) (https://dejure.org/2004,3062)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2004 - 2 StR 232/04 (1) (https://dejure.org/2004,3062)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2004 - 2 StR 232/04 (1) (https://dejure.org/2004,3062)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 22 StGB; § 23 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Versuch; Vollendung; verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot; Umsatzgeschäft; Anfrage des dritten Strafsenats zur Neubestimmung des Handeltreibens: Aufsuchen von Bestellungen)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 44 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Nachholung von Verfahrensrügen, rechtliches Gehör)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Unterbreitung eines verbindlichen und ernsthaften Verkaufsangebots; Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an Verfahrensrügen innerhalb einer Revision; Begründetheit einer Revision bei Vorliegen eines Rechtsfehlers

  • Judicialis

    StPO § 46; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 § 345 Abs. 1
    Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 271
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03

    Einheitlichkeit der Revision (mehrere Verteidiger); Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04
    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02 und vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03).
  • BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04
    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02 und vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03).
  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91

    Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04
    Der Senat hat die Bezeichnung nachgeholt, wie sie sich aus den Urteilsgründen ergibt (vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2).
  • BGH, 13.02.2004 - 3 StR 501/03

    Einziehung von Betäubungsmitteln (Bezeichnung des einzuziehenden Rauschgifts;

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04
    Allerdings war die Urteilsformel um Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts zu ergänzen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03).
  • BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt;

    Denn ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten - wie hier - ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet; dass es nicht zu dem ursprünglich vereinbarten Umsatzgeschäft gekommen ist, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 232/04, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 61).
  • BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; Vorfeld des

    So liegt ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH NStZ 2000, 207, 208; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 61; Körner, BtMG § 29 Rdn. 242, 319 f., 327; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 157, 159, 304).
  • BGH, 09.02.2005 - 2 StR 421/04

    Gesetzlicher Richter; Verfahrensrüge (Besetzungsrüge); Hauptschöffen;

    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß in den Fällen II 1 und 2 der Urteilsgründe, in denen die Kammer ein "verbales" (UA S. 36, 38, 43) - vollendetes - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angenommen hat, bereits nach bisheriger Rechtsprechung hierfür nicht nur ernsthafte und verbindliche Gespräche (vgl. auch Senatsbeschlüsse NStZ-RR 2004, 183 und StraFo 2005, 42) Voraussetzung waren, sondern diese sich auch auf einen konkret beabsichtigten Rauschgifttransport bezogen haben müssen (vgl. OLG Karlsruhe StV 1998, 602 ff.).
  • BGH, 14.10.2004 - 4 StR 373/04

    Gegenstandslosigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages

    Im übrigen wäre der Antrag zu verwerfen gewesen, weil mit Blick auf die Revisionsbegründung durch Rechtsanwalt P. keine Frist versäumt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 15. September 2004 - 2 StR 232/04).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.04.2004 - 4 Ss 84/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7070
OLG Hamm, 20.04.2004 - 4 Ss 84/04 (https://dejure.org/2004,7070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.04.2004 - 4 Ss 84/04 (https://dejure.org/2004,7070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. April 2004 - 4 Ss 84/04 (https://dejure.org/2004,7070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstreckung der Aufhebung des Strafspruchs wegen Darlegungsmangels auf Verurteilung eines Mitangeklagten; Erfassung jedes eigennützigen auf die Ermöglichung oder Förderung gerichteten Bemühens durch den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Begründung von ...

  • Judicialis

    StGB § 25

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StGB § 25
    Mittäterschaft; Handel mit BtM

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ahaus - 3 Ls 32/03
  • OLG Hamm, 20.04.2004 - 4 Ss 84/04

Papierfundstellen

  • StV 2005, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00

    Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2004 - 4 Ss 84/04
    Zwar erfasst der Begriff des Handeltreibens wegen seiner weiten Auslegung jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NStZ 2001, 323).
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