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   OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04   

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OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04 (https://dejure.org/2004,11304)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.11.2004 - 2 Ss 60/04 (https://dejure.org/2004,11304)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. November 2004 - 2 Ss 60/04 (https://dejure.org/2004,11304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe; Erforderlichkeit einer Freiheitsstrafe bei Besitz "harter" Drogen zum Selbstverbrauch; Einbeziehung und Gewichtung von Vorstrafen in die im Rahmen des § 47 StGB vorzunehmenden Persönlichkeitsbeurteilung des ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 47 Abs. 1; BtMG § 29
    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Besitzes von Heroin

Papierfundstellen

  • StV 2005, 275
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 16.06.1997 - 1 Ss 36/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
    Diese Erwägungen tragen die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe, die nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung weit gehend zurückgedrängt werden soll (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.), nicht.

    Nach der Regelung des § 47 StGB darf auf eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten nur erkannt werden, wenn sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände die Verhängung einer Freiheitsstrafe als unverzichtbar erweist (OLG Köln NStZ 2003, 421, 422 m.w.Nachw.; KG StV 1997, 640 f.).

    Sie kommt nur in Betracht, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (BayObLG NJW 1996, 798; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253).

    Dabei sind Anzahl, Gewicht und zeitlicher Abstand der Vorstrafen darzulegen (Münchener Kommentar-Franke zu § 47 Rn. 12; vgl. OLG Köln NStZ 2003, 421 f.) und in die Gesamtbewertung miteinzubeziehen (vgl. BayObLG StV 1992, 322 f.; KG StV 1997, 640 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253; OLG Köln NStZ 2003, 421 f.).

  • KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
    Diese Erwägungen tragen die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe, die nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung weit gehend zurückgedrängt werden soll (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.), nicht.

    Sie kommt nur in Betracht, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (BayObLG NJW 1996, 798; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253).

    Doch ist der Besitz auch harter Drogen verbreitet und insoweit nicht so außergewöhnlich, dass allein aus der Eigenschaft des Betäubungsmittels auf besondere Umstände der Tat geschlossen werden könnte (KG StV 1998, 427 f.).

    Auch war mit dem Besitz des Heroins vorliegend keine erhöhte Gefährdung Dritter verbunden (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; OLG Frankfurt StV 1997, 253), da die Angeklagte das sichergestellte Heroin nach den Feststellungen zum Eigengebrauch besessen hat und damit bei bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstschädigung in Betracht kam (Körner, BtMG, zu § 29 Rn. 1140; KG StV 1998, 427 f.).

  • BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
    Sie kommt nur in Betracht, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (BayObLG NJW 1996, 798; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253).

    Zu den die Tat kennzeichnenden besonderen Umständen können gegebenenfalls Art, Menge und Wirkstoffgehalt des Rauschgifts zählen (BayObLG NJW 1996, 798; OLG Frankfurt StV 1997, 253).

    Auch war mit dem Besitz des Heroins vorliegend keine erhöhte Gefährdung Dritter verbunden (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; OLG Frankfurt StV 1997, 253), da die Angeklagte das sichergestellte Heroin nach den Feststellungen zum Eigengebrauch besessen hat und damit bei bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstschädigung in Betracht kam (Körner, BtMG, zu § 29 Rn. 1140; KG StV 1998, 427 f.).

  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
    Nach der Regelung des § 47 StGB darf auf eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten nur erkannt werden, wenn sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände die Verhängung einer Freiheitsstrafe als unverzichtbar erweist (OLG Köln NStZ 2003, 421, 422 m.w.Nachw.; KG StV 1997, 640 f.).

    Dabei sind Anzahl, Gewicht und zeitlicher Abstand der Vorstrafen darzulegen (Münchener Kommentar-Franke zu § 47 Rn. 12; vgl. OLG Köln NStZ 2003, 421 f.) und in die Gesamtbewertung miteinzubeziehen (vgl. BayObLG StV 1992, 322 f.; KG StV 1997, 640 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253; OLG Köln NStZ 2003, 421 f.).

    Diesen Anforderungen wird das angefochtene Urteil nicht gerecht, das schon insoweit an einem Darlegungsmangel leidet, als es zu den von ihm als wesentlich gewerteten Vorverurteilungen über das Datum der Entscheidungen, den jeweils verwirklichten Tatbestand, Art und Höhe der verhängten Strafen und - in einem Fall - den Hinweis, dass es sich bei dem abgeurteilten Rauschgift ebenfalls um Heroin gehandelt hat, keine Feststellungen enthält, die dem Senat die Nachprüfung ermöglichten, ob und inwieweit die Vorstrafen im Hinblick auf Bedeutung und Schwere richtig bewertet wurden (OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
    D.h., dass auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB das Gewicht der Tat nicht unberücksichtigt bleiben und die strafrechtliche Vorbelastung im Verhältnis zum Ausmaß des Tatunrechts in ihrer Bedeutung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe nicht überbewertet werden darf (LK-Gribbohm zu § 47 Rn. 8; OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825), wobei insbesondere bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße Beachtung finden muss (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).

    Ohne dass den Urteilsgründen die Gewichtung der Vortaten für die Annahme der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB entnommen werden könnte, steht zudem angesichts des geringfügigen Tatunrechts zu besorgen, dass das Amtsgericht unter Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem Gesichtspunkt der Vorstrafen ein unangemessenes Gewicht beigelegt und diesen täterbezogenen Umstand in seiner indiziellen Bedeutung überbewertet hat (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
    D.h., dass auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB das Gewicht der Tat nicht unberücksichtigt bleiben und die strafrechtliche Vorbelastung im Verhältnis zum Ausmaß des Tatunrechts in ihrer Bedeutung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe nicht überbewertet werden darf (LK-Gribbohm zu § 47 Rn. 8; OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825), wobei insbesondere bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße Beachtung finden muss (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).

    Ohne dass den Urteilsgründen die Gewichtung der Vortaten für die Annahme der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB entnommen werden könnte, steht zudem angesichts des geringfügigen Tatunrechts zu besorgen, dass das Amtsgericht unter Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem Gesichtspunkt der Vorstrafen ein unangemessenes Gewicht beigelegt und diesen täterbezogenen Umstand in seiner indiziellen Bedeutung überbewertet hat (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).

  • BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 213/91

    Verhängung; Freiheitsstrafe; Bedenken; Vorverurteilungen; Zeitraum; Anlaß;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
    In der Tat kann zu den in der Persönlichkeit des Täters liegenden besonderen Umständen auch gehören, dass er sich durch die Warnfunktion von Vorstrafen nicht hat beeindrucken lassen (BayObLG StV 1992, 322 f.).

    Dabei sind Anzahl, Gewicht und zeitlicher Abstand der Vorstrafen darzulegen (Münchener Kommentar-Franke zu § 47 Rn. 12; vgl. OLG Köln NStZ 2003, 421 f.) und in die Gesamtbewertung miteinzubeziehen (vgl. BayObLG StV 1992, 322 f.; KG StV 1997, 640 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253; OLG Köln NStZ 2003, 421 f.).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
    D.h., dass auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB das Gewicht der Tat nicht unberücksichtigt bleiben und die strafrechtliche Vorbelastung im Verhältnis zum Ausmaß des Tatunrechts in ihrer Bedeutung für die Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe nicht überbewertet werden darf (LK-Gribbohm zu § 47 Rn. 8; OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825), wobei insbesondere bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße Beachtung finden muss (OLG Karlsruhe StV 1996, 675; NJW 2003, 1825).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
    Diese Erwägungen tragen die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe, die nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung weit gehend zurückgedrängt werden soll (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.), nicht.
  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in

    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).

    Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist auch und gerade bei der Frage nach der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe in besonderer Weise zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe StV 2003, 622; StV 2005, 275).

    Diesen Anforderungen trägt der Tatrichter jedenfalls nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen Rechnung (OLG Karlsruhe StV 2003, 622f.; StV 2005, 275f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12

    Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung

    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).

    Insbesondere - dies lassen die Ausführungen des Amtsgerichts (UA S. 13) befürchten - darf nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen auf die Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB geschlossen werden (OLG Karlsruhe StV 2003, 622 f.; StV 2005, 275 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17

    Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Die Mitteilung der näheren Umstände der Vortaten war auch nicht ausnahmsweise entbehrlich, da es auf diese bei der Bejahung der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB entscheidend ankam (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Karlsruhe StV 2005, 275 - juris Rdn. 5 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 1 RVs 74/13

    Anforderungen an Begründung bei der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Dies setzt voraus, dass bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder bestimmte Eigenschaften und Lebensverhältnisse den Täter von durchschnittlichen Tätern solcher Delikte unterscheiden (OLG Karlsruhe, 2 Ss 60/04 vom 18.11.2004 &60;juris Rn. 3 m.w.N.&62;).Für die - regelmäßig erforderliche - gesonderte Begründung dieser gesetzlichen Voraussetzungen im tatrichterlichen Urteil gilt ein strenger Maßstab.

    Dies setzt voraus, dass bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder bestimmte Eigenschaften und Lebensverhältnisse den Täter von durchschnittlichen Tätern solcher Delikte unterscheiden (OLG Karlsruhe, 2 Ss 60/04 vom 18.11.2004 ).Für die - regelmäßig erforderliche - gesonderte Begründung dieser gesetzlichen Voraussetzungen im tatrichterlichen Urteil gilt ein strenger Maßstab.

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2021 - 1 Rv 36 Ss 217/21

    Unterbrechung der Hauptverhandlung für zweiundzwanzig Tage; Auslegung des § 229

    An die Unerlässlichkeit der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 18.11.2004 - 2 Ss 60/04, BeckRS 2004, 16313).
  • OLG Braunschweig, 10.05.2013 - 1 Ss 29/13

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Bestiz von

    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung soll die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe weitgehend zurückgedrängt werden (vgl. BGHSt 24, 40, 42f.; KG StV 1997, 640f. ; StV 1998, 427f.; OLG Karlsruhe StV 2005, 275f.).
  • OLG Celle, 07.08.2023 - 3 ORs 42/23

    Strafzumessung, kurze Freiheitsstrafe, Begründungsanforderungen

    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275 ).
  • OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10

    Anforderungen an das tatrichterliche Urteil bei in Betracht kommender Anwendung

    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12

    Strafzumessung wegen unerlaubten Besitz & Anbau von Betäubungsmitteln

    Zudem muss bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in besonderem Maße Beachtung finden (vgl. Senat StV 2005, 275 f.).
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