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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl. 76/03   

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https://dejure.org/2005,6392
OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl. 76/03 (https://dejure.org/2005,6392)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.01.2005 - 3 Ausl. 76/03 (https://dejure.org/2005,6392)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 3 Ausl. 76/03 (https://dejure.org/2005,6392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslieferung nach Ungarn: Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Abwesenheitsurteils zweiter Instanz mit Widerruf der Strafaussetzung; Anforderungen an die persönliche Ladung des Verfolgten

  • Judicialis

    IRG § 83 Nr. 3; ; 2. ZP-EuAlÜbk Art. 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 83 Nr. 3; 2. ZP-EuAlÜbk Art. 3 Abs. 1
    Auslieferung zur Vollstreckung eines (hier: ungarischen) Abwesenheitsurteils zweiter Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslieferungsersuchen der Republik Ungarn an die BRD zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe; Gewährleistung des Rechts auf ein neues Gerichtsverfahren für den Verfolgten im Fall seiner Auslieferung ; Anwesenheit des Verfolgten als Bedingung für die Gewährleistung einer ...

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 83 Nr. 3 IRG, Art. 3 Abs. 1 2. ZP-EuAlÜbk

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Ungeschicktes und folgenreiches Vorgehen in der transnationalen Rechtshilfe (Krisztina Karsai, Szeged/Gießen; ZIS 2008, 443)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 116
  • StV 2005, 284
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 13.09.2004 - 1 AK 6/04

    Auslieferung aufgrund eines in einem Staat der Europäischen Union ergangenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03
    Dabei lässt der Senat offen, ob - wie OLG Karlsruhe StV 2004, 547 meint - aus der Formulierung "persönlich geladen" das Erfordernis des Nachweises abzuleiten ist, dass die Ladung zu dem Termin oder die Unterrichtung von den Termin in sonstiger Weise den Verfolgten persönlich erreicht haben muss und die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht genügt.

    Der Senat lässt offen, ob das die Folge hat, dass das EuAlÜbk und das 2. ZP-EuAlÜbk im Verhältnis zwischen Mitgliedstaaten nicht mehr anwendbar sind (vgl. hierzu OLG Karlsruhe StV 2004, 547; KG, Beschl. vom 20. Dezember 2004 - [4] Ausl. A. 766/02).

  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03
    e) Die Anforderungen des § 83 Nr. 3 IRG gelten unabhängig davon, ob sie nach innerstaatlichem Recht des ersuchenden Staats erfüllt werden können (vgl. zur ähnlichen Problematik italienischer Abwesenheitsurteile BGHSt 47, 120 = JZ 2002, 464 mit Anm. Vogel).
  • OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04

    Europäischer Haftbefehl: Gleichstellung mit Auslieferungsersuchen; europäischer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03
    Das gilt auch für Auslieferungsverfahren, die vor diesem Zeitpunkt anhängig geworden sind (s. Senat, Beschl. v. 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.1989 - 4 Ausl (A) 231/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03
    Jedoch bleibt es auch für Rechtsmittelverfahren dabei, dass der Beschuldigte die Möglichkeit haben und ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich zu den Vorwürfen zu äußern und entlastende Umstände vorzutragen (OLG Düsseldorf NJW 1990, 1429 [1430 f.]).
  • EGMR, 21.09.1993 - 12350/86

    KREMZOW v. AUSTRIA

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03
    Nach der Rechtsprechung des EGMR (hierzu zusammenfassend Esser, Auf dem Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht, 2002, S. 784 ff. mit Nachw.) ist die Anwesenheit des Beschuldigten im Rechtsmittelverfahren erforderlich, wenn das Rechtsmittelgericht Tatsachen anders als das Ausgangsgericht bewerten darf ("make its own assessment") und es dabei um ernsthafte Fragen geht ("serious questions"), was insbesondere dann der Fall ist, wenn die Würdigung des Rechtsmittelgerichts im Ergebnis zu schwerwiegenden Nachteilen ("major detriments") für den Beschuldigten führen kann (grundlegend EGMR Kremzow ./. Österreich, Serie A Nr. 268-B, v.a. § 67).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung

    Diese Anforderungen gelten auch für ein Berufungsverfahren jedenfalls dann, wenn in diesem erstmals eine gerichtliche Verurteilung ausgesprochen oder aber die Strafe - wie vorliegend - über das in erster Instanz verhängte Strafmaß hinaus erhöht wurde (OLG Stuttgart StV 2005, 284; OLG Köln StraFo 2015, 77; vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 12.08.2013, 1 Ws 142/12, abgedruckt bei juris).
  • OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12

    Erfolgen des Widerrufs der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Weisungen oder

    Insofern ist der vorliegende Fall auch nicht mit dem vergleichbar, der der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 28. Januar 2005 - 3 Ausl 76/03 (StV 2005, 284) zugrunde lag.
  • OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07

    Auslieferungsrecht: Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines

    Nach dem klaren Gesetzeswortlaut genügt auch nicht die Zustellung an einen Bevollmächtigten, wie hier etwa gemäß Art. 161 ff. CPP an einen Vertrauensanwalt auf Grund eines dort gewählten Domizils (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 547; noch offen in OLG Stuttgart NStZ-RR 2006, 116; zur früheren Rechtslage unten 4 a).
  • OLG München, 15.05.2013 - OLGAusl 31 AuslA 442/13
    76/03, StV 2005, 284).
  • KG, 14.11.2017 - 151 AuslA 140/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferungshindernis bei

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob im Falle einer Abänderung des Urteils zuungunsten des Verfolgten auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft hin § 83 Abs. 1 Nr. 3 IRG für das Berufungsverfahren in gleicher Weise Geltung beanspruchen kann wie für die erste Instanz (vgl. OLG Karlsruhe StraFo 2015, 384; OLG Köln StraFo 2015, 77; OLG Stuttgart NStZ-RR 2006, 116; zweifelnd für vergleichbare Konstellationen im Bereich des EuAlÜbk Senat OLGSt IRG § 73 Nr. 13 und 14).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl/134/07

    Anforderungen an die Auslieferung eines Verfolgten nach Italien zur Vollstreckung

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Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 07.10.2004 - 25 KLs 12/03   

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https://dejure.org/2004,21486
LG Magdeburg, 07.10.2004 - 25 KLs 12/03 (https://dejure.org/2004,21486)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 07.10.2004 - 25 KLs 12/03 (https://dejure.org/2004,21486)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 25 KLs 12/03 (https://dejure.org/2004,21486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Strafbarkeit wegen unerlaubten (gewerbsmäßigen) Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Anrechnung einer absolvierten Drogentherapie in vollem Umfang auf die Strafe; Anforderungen an die Bildung ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 36 Abs. 3 Nr. 2
    Anrechnung von Therapiezeiten bei einem betäubungsmittelabhängigen Täter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 284
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 19.08.2004 - 4 Qs 365/04   

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https://dejure.org/2004,23839
LG Oldenburg, 19.08.2004 - 4 Qs 365/04 (https://dejure.org/2004,23839)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 19.08.2004 - 4 Qs 365/04 (https://dejure.org/2004,23839)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 19. August 2004 - 4 Qs 365/04 (https://dejure.org/2004,23839)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BtMG § 35 § 36
    Anrechnung einer ambulanten Therapie bei der Strafrestaussetzung eines betäubungsmittelabhängigen Täters

Papierfundstellen

  • StV 2005, 284
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