Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 31.08.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04   

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https://dejure.org/2004,4382
OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04 (https://dejure.org/2004,4382)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.11.2004 - 1 AK 20/04 (https://dejure.org/2004,4382)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. November 2004 - 1 AK 20/04 (https://dejure.org/2004,4382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferung eines Tatverdächtigen nach Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland; Sicherung der Rücküberstellung des Auszuliefernden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten bei einem Mitgliedstaat der Europäischen Union; Außervollzugsetzung eines Auslieferungshaftbefehls

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art 1, 2 EuhbG, §§ 80 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 und 4, 81 Nr. 4, 83 b Abs. 2 IRG, Art. 2 Abs. 2, 4 Nr. 3 RbEuhb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 838
  • NStZ 2005, 352 (Ls.)
  • StV 2005, 32
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 22.04.1997 - 1 AK 1/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04
    Auch nach neuem Recht begründet die Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts kein Auslieferungshindernis (vgl. allgemein hierzu Senat NStZ 1990, 241; StV 1997, 360 f.).
  • OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04

    Europäischer Haftbefehl: Gleichstellung mit Auslieferungsersuchen; europäischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 26.10.2004 ausgesprochen hat, beurteilt sich die Frage der Zulässigkeit der Auslieferung bei einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union grundsätzlich nach dem zum 23.08.2004 in Kraft getretenen Gesetz vom 21.07.2004 zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 13.06.2002 (RbEuHb, Europäisches Haftbefehlsgesetz, EuHbG, BGBl. 2004,I, 1748 ff.) und zwar auch dann, wenn der Rahmenbeschluss im ersuchenden Staat, - was bei Italien der Fall ist - noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist (vgl. hierzu auch Senat StV 2004, 546 f. = StraFo 2004, 388 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.1990 - 1 AK 26/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04
    Auch nach neuem Recht begründet die Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts kein Auslieferungshindernis (vgl. allgemein hierzu Senat NStZ 1990, 241; StV 1997, 360 f.).
  • OLG Celle, 16.02.2005 - 1 ARs 1/05

    Sicherstellung einer Rücküberstellung bei Auslieferungsersuchen in Form eines

    Dies entspricht inzwischen verbreiteter Auffassung und Praxis (vgl. auch OLG Karlsruhe vom 23.11.2004, StV 2005, 32; OLG Frankfurt am Main vom 14.12.2004, 2 Ausl.A 69/04; Senatsbeschluss vom 13.1.2005, 1 ARs 16/04; vgl. auch BT-Drucks. 15/1978, S. 16).

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat anlässlich seiner Entscheidung vom 23.11.2004 (StV 2005, 32) eine Erklärung des Bundesministeriums der Justiz zu der vorliegenden Fragestellung eingeholt.

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    1/05 (NJW 2005, 1522 = StV 2005, 146) hieran strengere Anforderungen gestellt, als sie dem Willen des Gesetzgebers (s. BT-Drucks. 16/1024 S. 14 f. und bereits zuvor 15/1718 S. 16) und der überwiegenden Auffassung (z.B. OLG Karlsruhe StV 2005, 32) entsprechen.
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 1 AK 90/14

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen: Formelle Anforderungen an einen

    Insoweit hat es der Senat vorliegend als ausreichend angesehen, die Auslieferung mit der Maßgabe für zulässig zu erklären, dass die österreichischen Justizbehörden vor Überstellung des Verfolgten eine ausdrückliche Zusicherung abgeben, diesen im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder einer sonstigen Sanktion auf seinen Wunsch zur Strafvollstreckung wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurück zu überstellen (vgl. hierzu Senat StV 2005, 32; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006, 3 Ausl. 52/06).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2016 - 1 AK 28/16

    Auslieferungshaft zur Strafverfolgung in Frankreich: Vorliegen eines "Mischfalls"

    Insoweit hat es der Senat vorliegend als ausreichend angesehen, die Auslieferung mit der Maßgabe für zulässig zu erklären, dass die französischen Justizbehörden vor Überstellung des Verfolgten eine ausdrückliche Zusicherung abgeben, diesen im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder einer sonstigen Sanktion auf seinen Wunsch zur Strafvollstreckung wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurück zu überstellen (vgl. hierzu Senat StV 2005, 32; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006, 3 Ausl. 52/06).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Neben der Einholung einer vorherigen ausdrücklichen Zusicherung des ersuchenden Staates reicht es nach der für das Zulässigkeitsverfahren nach § 80 Abs. 3 IRG i.d.F. vom 21.7.2004 entwickelten ständigen Rechtsprechung des Senats als ausreichende Sicherung auch aus, dass die Bewilligungsbehörde die Bewilligung der Überstellung der Verfolgten mit dieser Maßgabe erklärt und die Übernahme der Verfolgten daraufhin erfolgt (Senat StV 2005, 32).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    bb) Mit der vorgenannten Rechtsauffassung weicht der Senat von der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (StV 2005, 32) ab, das zunächst davon ausgeht, die Auslieferung könne mit der Maßgabe für zulässig erklärt werden, dass die Behörden des ersuchenden Staates vor der Übergabe des Verfolgten dessen Rücküberstellung, falls er sie wünscht, zusichern.
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Neben der Einholung einer vorherigen ausdrücklichen Zusicherung des ersuchenden Staates reicht es auch aus, wenn die Bewilligungsbehörde - wie hier beabsichtigt - in einem Begleit- oder Bewilligungsschreiben die Überstellung des Verfolgten mit dieser Maßgabe erklärt und die Übernahme des Verfolgten daraufhin erfolgt (Senat StV 2005, 32; vgl. OLG Celle StV 2005, 231; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.11.2006, III-4 Ausl (A) 80/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.12.2004, 2 Ausl (A) 69/04; Böse in: Grützner/Pötz/Kress, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 80 IRG Rn. 5; vgl. auch BT-Drucks. 16/1024 S. 14 und 15/1718 S. 16).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06

    Europäischer Haftbefehl: Entscheidungskompetenz hinsichtlich der

    Im Rahmen der vorliegenden Haftfrage bedarf es insoweit keiner Entscheidung, ob es entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. StV 2005, 32) auch für deutsche Staatsangehörige unter Geltung des EuHbG vom 20.7.2006 hierfür genügt, die Auslieferung mit einer entsprechenden Maßgabe für zulässig zu erklären (in diesem Sinne nunmehr auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006, 3 Ausl. 52/06, für einen Europäischen Haftbefehl aus Polen bei einem deutschen Staatsangehörigen unter teilweiser Aufgabe der dortigen Rechtsprechung, vgl. NJW 2005, 1522), da die schwedische Generalstaatsanwaltschaft am 27.10.2006 eine entsprechende Zusicherung abgegeben hat.
  • OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/05

    Auslieferung: Vollstreckung eines tschechischen Abwesenheitsurteils; Aufnahme von

    1/05 = NJW 2005, 1522, 1523 hat der Senat für § 80 Abs. 1 IRG i.d.F. des EuHbG eine "bedingte Zulässigerklärung" für unvereinbar mit BGHSt 27, 266 (269) gehalten und auch ein in Aussicht gestellte "Begleitschreiben" der Bewilligungsbehörden nicht genügen lassen (a.A. z.B. OLG Karlsruhe NJW 2005, 838), sondern eine ausdrückliche und völkerrechtlich verbindliche Zusicherung des ersuchenden Staats für erforderlich gehalten.
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2011 - 1 AK 24/11

    Voraussetzungen der Auslieferung nach Italien aufgrund eines Europäischen

    Neben der Einholung einer vorherigen ausdrücklichen Zusicherung des ersuchenden Staates reicht es insoweit auch aus, wenn die Bewilligungsbehörde in einem Begleit- oder Bewilligungsschreiben die Überstellung des Verfolgten mit dieser Maßgabe erklärt und die Übernahme des Verfolgten daraufhin erfolgt (vgl. Senat StV 2005, 32; OLG Celle StV 2005, 231; Böse, a.a.O., § 80 IRG Rn. 28 ff.; vgl. auch BT-Drucks. 16/1024 S. 14 und 15/1718 S. 16).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - Ausl 301 AR 185/18

    Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Verfolgten nach Österreich:

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2018 - Ausl 301 AR 131/18

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an den EU-Mitgliedstaat Portugal:

  • KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls; Ausländer mit mehrjährigem

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2007 - 1 AK 16/06

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Auslieferungshindernisses augrund eines

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 1 AK 10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13404
OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 1 AK 10/04 (https://dejure.org/2004,13404)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.08.2004 - 1 AK 10/04 (https://dejure.org/2004,13404)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. August 2004 - 1 AK 10/04 (https://dejure.org/2004,13404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls bei Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch weitere Inhaftierung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Beschleunigungsgebot im Auslieferungsverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 116
  • StV 2005, 32
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 05.05.1994 - 4 Ausl (A) 325/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 1 AK 10/04
    Nach Ablauf derselben müssen - ohne dass eine zeitliche Obergrenze anzunehmen wäre - besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen, um die weitere Aufrechterhaltung, jedenfalls aber die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft rechtfertigen zu können (vgl. BVerfG StV 2000, 27 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1995, 1369 ff.).

    So ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit etwa dann angenommen worden, wenn besondere Gründe für das Andauern des Auslieferungsverfahrens durch den ersuchenden Staat fehlen (OLG Düsseldorf NJW 1991, 3105 ff.: Nichtvorlage ergänzend angeforderter Auslieferungsunterlagen über mehr als zwei Monate hinweg), die Entscheidung über die Bewilligung der Auslieferung bis zum Abschluss eines Asylverfahrens durch die Bewilligungsbehörde zurückgestellt wurde bzw. über die Bewilligung einer als zulässig angesehenen Auslieferung in absehbarer Zeit nicht entscheiden werden wird (OLG Düsseldorf NJW 1995, 1369 ff.) oder aber die Schwere des Tatvorwurfs eine Fortdauer der Auslieferungshaft nicht zu rechtfertigen vermag (OLG Hamm StV 1997, 652; zum ganzen Schomburg/Lagodny. IRG, 3. Aufl. 1998, § 24 Rn. 9 ff.; § 15 Rn. 27).

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98

    EG-Verordnung Nr. 3381194; Ausschließlich militärische Waren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 1 AK 10/04
    Nach Ablauf derselben müssen - ohne dass eine zeitliche Obergrenze anzunehmen wäre - besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen, um die weitere Aufrechterhaltung, jedenfalls aber die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft rechtfertigen zu können (vgl. BVerfG StV 2000, 27 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1995, 1369 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1991 - 4 Ausl (A) 326/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 1 AK 10/04
    So ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit etwa dann angenommen worden, wenn besondere Gründe für das Andauern des Auslieferungsverfahrens durch den ersuchenden Staat fehlen (OLG Düsseldorf NJW 1991, 3105 ff.: Nichtvorlage ergänzend angeforderter Auslieferungsunterlagen über mehr als zwei Monate hinweg), die Entscheidung über die Bewilligung der Auslieferung bis zum Abschluss eines Asylverfahrens durch die Bewilligungsbehörde zurückgestellt wurde bzw. über die Bewilligung einer als zulässig angesehenen Auslieferung in absehbarer Zeit nicht entscheiden werden wird (OLG Düsseldorf NJW 1995, 1369 ff.) oder aber die Schwere des Tatvorwurfs eine Fortdauer der Auslieferungshaft nicht zu rechtfertigen vermag (OLG Hamm StV 1997, 652; zum ganzen Schomburg/Lagodny. IRG, 3. Aufl. 1998, § 24 Rn. 9 ff.; § 15 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 28.08.1997 - 4 Ausl 20/97

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls, Unverhältnismäßigkeit der weiteren Haft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 1 AK 10/04
    So ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit etwa dann angenommen worden, wenn besondere Gründe für das Andauern des Auslieferungsverfahrens durch den ersuchenden Staat fehlen (OLG Düsseldorf NJW 1991, 3105 ff.: Nichtvorlage ergänzend angeforderter Auslieferungsunterlagen über mehr als zwei Monate hinweg), die Entscheidung über die Bewilligung der Auslieferung bis zum Abschluss eines Asylverfahrens durch die Bewilligungsbehörde zurückgestellt wurde bzw. über die Bewilligung einer als zulässig angesehenen Auslieferung in absehbarer Zeit nicht entscheiden werden wird (OLG Düsseldorf NJW 1995, 1369 ff.) oder aber die Schwere des Tatvorwurfs eine Fortdauer der Auslieferungshaft nicht zu rechtfertigen vermag (OLG Hamm StV 1997, 652; zum ganzen Schomburg/Lagodny. IRG, 3. Aufl. 1998, § 24 Rn. 9 ff.; § 15 Rn. 27).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 1 AK 6/04

    Auslieferung an einen Mitgliedsstaat der EU: Verfahrenshindernis bei

    Der Senat hat aufgrund der weiter bestehenden Fluchtgefahr (vgl. hierzu den in vorliegender Sache ergangenen Beschluss vom 26.07.2004) den Fortbestand der Auslieferungshaft angeordnet, geht jedoch wegen des auch im Auslieferungsverfahren zu beachtenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 31.08.2004, 1 AK 10/04) davon aus, dass ein Erklärung der Italienischen Justizbehörden zeitnah, spätestes innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Beschlussdatum vorgelegt werden kann.
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