Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 08.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.04.2005 - 22 W 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3483
OLG Celle, 05.04.2005 - 22 W 12/05 (https://dejure.org/2005,3483)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.04.2005 - 22 W 12/05 (https://dejure.org/2005,3483)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. April 2005 - 22 W 12/05 (https://dejure.org/2005,3483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Abschiebungsverfahren: Übernahme der Dolmetscherkosten im Abschiebehaftverfahren durch die Staatskasse; Voraussetzungen der Prozesskostenhilfebewilligung für das Beschwerdeverfahren nach Abschiebung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 FrhEntzG; § 16 FrhEntzG
    Kostentragung für die Beiziehung eines Dolmetschers während der Abschiebehaft eines Ausländers; Erforderlichkeit der Beiziehung eines Dolmetschers zwecks Verständigungsmöglichkeit mit einem Prozessbevollmächtigten; Beiziehung eines Dolmetschers für einen Ausländer zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung für die Beiziehung eines Dolmetschers während der Abschiebehaft eines Ausländers; Erforderlichkeit der Beiziehung eines Dolmetschers zwecks Verständigungsmöglichkeit mit einem Prozessbevollmächtigten; Beiziehung eines Dolmetschers für einen Ausländer zur ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EMRK Art. 6 Abs. 3 e
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, abgelehnte Asylbewerber, Dolmetscher, Kosten, Anhörung, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Rechtsanwälte, Haftbefehl

  • Judicialis

    AufenthG § 62; ; MRK Art. 6 Abs. 3e; ; FGG § 14

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abschiebehäftlinge haben Anspruch auf einen Dolmetscher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62; MRK Art. 6 Abs. 3e; FGG § 14
    Dolmetscherkosten bei Abschiebehaft - Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren nach Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 452
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2005 - 22 W 12/05
    Die zu dieser Vorschrift ergangene Rechtsprechung ist auch auf Freiheitsentziehungen außerhalb des Strafverfahrens zu übertragen (BVerfG NJW 2004, 50).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2005 - 22 W 12/05
    Ausländer in der Bundesrepublik haben die gleichen prozessualen Grundrechte sowie den gleichen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren und auf umfassenden und objektiven gerichtlichen Schutz wie Deutsche (BVerfG NJW 1975, 1597).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2005 - 22 W 12/05
    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anspruch auf Beiziehung eines Dolmetschers nicht nur für die Hauptverhandlung (§ 185 GVG), sondern für das gesamte Verfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche - soweit erforderlich - gilt (BGHSt 46, 178).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Nicht anders als ein Angeklagter im Strafverfahren kann der Betroffene seine Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren aber effektiv nur wahrnehmen, wenn ihm jedenfalls in der nach § 420 FamFG vorgeschriebenen Anhörung unentgeltlich ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird (OLG Celle StV 2005, 452; LG Lübeck StraFo 2004, 130 f.; Prütting/Helms/Jennissen, aaO, § 419 Rdn. 3; in der Bewertung trotz abweichender Entscheidung ähnlich: OLG Düsseldorf JMBl NW 1986, 59, 60).
  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 15 Wx 58/09

    Anforderungen an das Verfahren der Anrodnung von Abschiebungshaft; Übersetzung

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Celle StV 2005, 452; OLG München NJW-RR 2006, 1511) der in Art. 6 Abs. 3 lit.e) enthaltene Grundsatz der Unentgeltlichkeit von Dolmetscherleistungen auch auf das Abschiebehaftverfahren übertragen worden ist, mag man dem, da Art. 5 Abs. 2 EMRK keine Kostenregelung trifft, näher treten können.
  • LG Frankfurt/Main, 26.11.2010 - 29 T 171/10

    Voraussetzung für die Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung bzgl. der

    Er hat einen Anspruch darauf, dass das Gericht der Hauptsache ihm nach sachlicher Prüfung der Erforderlichkeit vor einem solchen Gespräch eine Kostenzusage für die Zuziehung eines Dolmetschers erteilt (vgl. Keidel, a.a.O., § 419, Rdnr. 7 m.w.N.; OlG Celle StV 2005, 452 ; OLG München 2006, 212, 213).
  • LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16

    Zurückschiebungshaft: Grundlage für einen Haftanordnung nach einem Antrag auf

    Der Anspruch auf Erstattung verauslagter Dolmetscherkosten für eine Verständigung zwischen dem Betroffenen und seinem Verfahrensbevollmächtigten ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung von Art. 6 Abs. 3 e) EMRK, weil die Beiziehung eines Dolmetschers zu dem betreffenden Gespräch notwendig war (vgl. OLG München, NJW-RR 2006, 1511, 1512; OLG Celle, Beschluss vom 5. April 2005 - 22 W 12/05 -, juris, Rdnr. 10; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 2010 - 2/29 T 171/10 -, juris, Rdnr. 9).
  • KG, 03.05.2006 - 25 W 31/05

    D (A), Abschiebungshaft, Dolmetscher, Beschwerde, Haftbefehl

    Die Anwendung dieser Grundsätze ist auch im hiesigen Verfahren geboten (s. insoweit: OLG Celle, Beschluss vom 5. April 2005 - 22 W 12/05 - und Beschluss vom 17. Juni 2005 - 22 W 20/05 - jeweils bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • OLG Celle, 13.12.2005 - 22 W 98/05

    Abschiebungshaft, sofortige Beschwerde, Begründung, Dolmetscher, Antrag,

    Zwar hat ein in Abschiebungshaft befindlicher Betroffener nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme von Dolmetscherkosten für ein erforderliches Gespräch mit seinem Verfahrensbevollmächtigten (Senat vom 5.4.2005, 22 W 12/05); ein Gericht ist aber nicht verpflichtet, ohne Vorliegen eines entsprechenden Antrags eine Entscheidung über die Kosten des Hinzuziehens eines Dolmetschers zu treffen.
  • LG Braunschweig, 10.06.2005 - 3 T 517/05

    D (A), Beschwerde, Sofortige Beschwerde, Abschiebungshaft, Dolmetscher, Kosten,

    Diese Grundsätze sind auch auf freiheitsentziehende Maßnahmen außerhalb eines Strafverfahrens zu übertragen (OLG Celle, Beschluss vom 15.4.2005 - 22 W 12/05 -, OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.02.2005 - 13 W 09/05).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.03.2004 - 528 Qs 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29649
LG Berlin, 08.03.2004 - 528 Qs 2/04 (https://dejure.org/2004,29649)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.03.2004 - 528 Qs 2/04 (https://dejure.org/2004,29649)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. März 2004 - 528 Qs 2/04 (https://dejure.org/2004,29649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einordnung der durch die Verwahrung eines polizeilich beschlagnahmten Kraftfahrzeuges entstandenen Kosten als durch den Verurteilten zu tragende Verfahrenskosten; Voraussetzungen und rechtliche Folgen für die Annahme einer unrichtigen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 452
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