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   OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04   

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https://dejure.org/2004,7496
OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04 (https://dejure.org/2004,7496)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2004 - 2 Ss 39/04 (https://dejure.org/2004,7496)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 2 Ss 39/04 (https://dejure.org/2004,7496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Hauptverhandlung; Entfernung des Angeklagten; Begründung des Beschlusses; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Tatortbesichtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Ausschluss des Angeklagten als absoluter Revisionsgrund; Anforderungen an förmliche Beweisaufnahme und richterlichen Augenschein; Aufhebung eines Urteils wegen erwiesenem Verfahrensverstoß; Unterrichtungspflicht von Ausgesagtem bei einem bei ...

  • Judicialis

    StPO § 247; ; StPO § 344

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247; StPO § 344
    Hauptverhandlung; Entfernung des Angeklagten; Begründung des Beschlusses; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Tatortbesichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 467
  • StV 2005, 8
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04
    Das Urteil beruht aber nicht hierauf, weil der Antrag auf Einnahme des Augenscheins auch nach § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO hätte abgelehnt werden können (zu vgl. BGH NStZ 1997, 286-287 für die Vernehmung eines Zeugen).
  • BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Augenscheinseinnahmen; wesentlicher Teil der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04
    Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt zur Aufhebung des Urteils, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (zu vgl. BGH StV 2000, 238 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss 1086/99

    Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung; Begründung des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04
    Zusätzlich weist er auf seine Entscheidung vom 9. November 1999 in 2 Ss 1086/99 (StraFo 200, 57) hin.
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99

    Entfernung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04
    Durch die alsbaldige Unterrichtung soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, den weiteren Gang der Verhandlung sofort zu beeinflussen und noch im Zusammenhang mit der von den anderen Prozessbeteiligten gehörten Zeugenaussage Stellung zu nehmen (zu vgl. BGH NStZ 1999, 522, 523).
  • KG, 20.11.2000 - 1 Ss 279/00
    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04
    Damit jedoch das Revisionsgericht auf eine entsprechende Rüge hin prüfen kann, ob das Gericht die Voraussetzungen für die Ausnahme von der Anwesenheitspflicht des Angeklagten rechtsfehlerfrei bejaht hat, muss die Anordnung die konkreten Umstände benennen, aus denen die Besorgnis hergeleitet worden ist, das Kind werde ohne diese Maßnahme körperliche oder seelische Schäden erleiden, die über die Vernehmung hinaus noch eine gewisse Zeit andauern (zu vgl. KG Berlin, 3. Strafsenat, Beschluss vom 20.11.2000 - (3) 1 Ss 279/00 (94/00) - Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Rdnr. 11 zu § 247).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04
    Das Gericht entscheidet über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen (zu vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04

    Strafzumessung: Mitteilung von Vorstrafen, Angabe des Wirkstoffgehalts bei

    Das ist z.B. dann der Fall, wenn lediglich die Mindeststrafe verhängt wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2004 - 2 Ss 39/04 -).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10

    Beweiswürdigung: Notwendigkeit der Belegung der Feststellungen zum

    Das ist z.B. dann der Fall, wenn lediglich die Mindeststrafe verhängt wird (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 11.03.2004 -2 Ss 39/04-).
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