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   LG Dresden, 06.10.2005 - 3 AR 8/05   

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LG Dresden, 06.10.2005 - 3 AR 8/05 (https://dejure.org/2005,32087)
LG Dresden, Entscheidung vom 06.10.2005 - 3 AR 8/05 (https://dejure.org/2005,32087)
LG Dresden, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 3 AR 8/05 (https://dejure.org/2005,32087)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 2006, 11
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16

    Akteneinsicht für die Nebenklägerin (Recht des Angeklagten auf informationelle

    Dieser Umstand kann bei der Bewertung der Intensität des Grundrechtseingriffs im Einzelfall, die auch von den Möglichkeiten des hiergegen gegebenen Rechtsschutzes abhängen kann (BVerfGE 133, 277 Rn. 207) und durch eine ohne Kenntnis des Betroffenen erfolge Durchführung des Eingriffs regelmäßig vertieft wird (vgl. BVerfGE 120, 378 ), jedoch nicht außer Betracht bleiben (vgl. LG Stralsund, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 22 Qs 475/04 -, juris, Rn. 3 (zu § 406e StPO); LG Dresden, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 3 AR 8/05 - StV 2006, S. 11 f. (zu § 475 StPO)).
  • LG Aachen, 11.10.2019 - 60 KLs 12/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, vorherige Anhörung Angeklagter

    In einem solchen Fall besteht unabhängig von der Frage, ob bei einer nach § 406e StPO gewährten Akteneinsicht eine vorherige Anhörung des Beschuldigten rechtlich geboten ist, ein Rechtsschutzbedürfnis für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bewilligung von Akteneinsicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164, juris Rn. 15; KG, Beschl. v. 02.10.2015 - 4 Ws 83/15, NStZ 2016, 438, juris Rn. 6; LG Stralsund, Beschl. v. 10.01.2005 - 22 Qs 475/04, juris Rn. 3; LG Dresden, Beschl. v. 06.10.2005 - 3 AR 8/05, StV 2006, 11, 12; Meyer-Goßner/ Schmitt , 62. Aufl. 2019, § 406e Rn. 21; KK-StPO/ Zabeck , 8. Aufl. 2019, § 406e Rn. 13; KK-StPO/ Gieg , 8. Aufl. 2019, § 478 Rn. 3; Sankol , MMR 2008, 836).

    Bei einer Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht durch den Vorsitzenden des mit der Sache befassten Gerichts ergibt sich die Anhörungspflicht unmittelbar aus § 33 Abs. 3 StPO, bei einer Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft aus einer analogen Anwendung der vorgenannten Bestimmung (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 13.07.2017 - 20 Ws 146/17, juris Rn. 32; LG Dresden, Beschl. v. 06.10.2005 - 3 AR 8/05, StV 2006, 11, 13; LG Wuppertal, Beschl. v. 23.12.2008 - 22 AR 2/08, juris Rn. 3; Meyer-Goßner/ Schmitt , 62. Aufl. 2019, § 406e Rn. 18; KK-StPO/ Gieg , 8. Aufl. 2019, § 478 Rn. 3) bzw. aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. hierzu Riedel/Wallau , NStZ 2003, 393, 397 f.; zu den Anhörungspflichten in Verfahren vor dem Rechtspfleger vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.01.2000 - 1 BvR 321/96, BVerfGE 101, 397 = NJW 2000, 1709).

    Die unterlassene Anhörung des Angeklagten stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der jedenfalls durch die Durchführung des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung nicht geheilt werden kann (so zutreffend BVerfG, Beschl. v. 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5; LG Wuppertal, Beschl. v. 23.12.2008 - 22 AR 2/08, juris Rn. 4; implizit auch LG Krefeld, Beschl. v. 01.08.2008 - 21 AR 2/08, NStZ 2009, 112; LG Dresden, Beschl. v. 06.10.2005 - 3 AR 8/05, StV 2006, 11, 13 sub 3); AG Zwickau, Beschl. v. 12.04.2013 - 13 Gs 263/13, StraFo 2013, 290; so nunmehr auch KK-StPO/ Gieg , 8. Aufl. 2019, § 478 Rn. 3).

    Für die im Rahmen des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung maßgebliche Feststellung der Rechtswidrigkeit kommt es alleine darauf an, dass die durch die Staatsanwaltschaft gewährte Akteneinsicht in formeller Hinsicht rechtswidrig ist (vgl. LG Wuppertal, Beschl. v. 23.12.2008 - 22 AR 2/08, juris Rn. 4; LG Krefeld, Beschl. v. 01.08.2008 - 21 AR 2/08, NStZ 2009, 112; LG Dresden, Beschl. v. 06.10.2005 - 3 AR 8/05, StV 2006, 11, 13 sub 3); AG Zwickau, Beschl. v. 12.04.2013 - 13 Gs 263/13, StraFo 2013, 290).

  • KG, 02.10.2015 - 4 Ws 83/15

    Abwägung bei Akteneinsicht an Verletzten; Anfechtbarkeit für Angeklagten

    a) Die Bewilligung der Akteneinsicht an den Rechtsanwalt der Verletzten ist nicht schon deshalb für rechtswidrig zu erklären, weil dem Angeklagten - wie dargelegt - zuvor kein rechtliches Gehör gewährt worden ist (so aber LG Dresden StV 2006, 11, 13).
  • KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12

    Voraussetzungen für die Akteneinsichtnahme durch private Dritte im

    Nach § 475 Abs. 1 Satz 1 StPO setzt die Erteilung von Auskünften aus Strafakten an einen für private Dritte auftretenden Rechtsanwalt voraus, dass ein diesbezügliches berechtigtes Interesse schlüssig vorgetragen wird (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 475 Rn. 2; LR-Hilger aaO, § 475 Rn. 5; LG Dresden StV 2006, 11, 12; LG Kassel StraFo 2005, 428).
  • LG Hildesheim, 06.02.2009 - 25 Qs 1/09

    Anspruch auf Akteneinsicht eines Verletzten in einem Ermittlungsverfahren wegen

    Es ist der Kammer bewusst, dass durch die Gewährung von Akteneinsicht in das Grundrecht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) nicht unerheblich eingegriffen wird (BVerfG, Nds. Rpfl. 2003, 113ff.; LG Dresden, StV 2006, 11; Beschluss d. Kammer v. 26. März 2007, a. a. O., S. 533; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., Rn. 1 v. § 474 StPO), auch wenn er sich hierauf nicht ausdrücklich berufen hat.
  • KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12

    Akteneinsichtsgewährung im Strafverfahren: Unzulässigkeit eines nach Erledigung

    Entsprechend lag dem vom Landgericht Dresden (Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 3 AR 8/05 - = StV 2006, 11) beurteilten Sachverhalt die (anfechtbare) Gewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft zugrunde.
  • LG Hildesheim, 26.03.2007 - 25 Qs 17/06

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche

    Auch der Verletzte, erst recht ein Dritter, hat - wie die Verteidigerin des Beschuldigten X. zutreffend vorträgt - nicht ohne Weiteres ein Akteneinsichtsrecht; er muß ein berechtigtes Interesse darlegen, soweit sich dieses nicht wie im hier nicht vorliegenden Fall des Anschlusses als Nebenkläger von selbst ergibt (§§ 406e Abs. 1, 475 Abs. 1 StPO; vgl. LG Frankfurt/Main, StV 2003, 495ff.; LG Mühlhausen, wistra 2006, S. 76f.; LG Dresden, StV 2006, S. 11, 12; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Rn. 3).
  • AG Berlin-Tiergarten, 05.06.2013 - (350 Gs) 3 Wi Js 1665/07

    Akteneinsicht im Strafverfahren: Geschäftsgeheimnisse als Versagungsgrund

    Eine Abwägung mit den Interessen des Antragstellers hat, da schutzwürdige Interessen von Betroffenen vorliegen, nicht mehr stattzufinden (LG Dresden StV 06, 11).
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   LG München I, 26.02.2004 - 5 Qs 13/04   

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https://dejure.org/2004,31773
LG München I, 26.02.2004 - 5 Qs 13/04 (https://dejure.org/2004,31773)
LG München I, Entscheidung vom 26.02.2004 - 5 Qs 13/04 (https://dejure.org/2004,31773)
LG München I, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 5 Qs 13/04 (https://dejure.org/2004,31773)
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  • StV 2006, 11
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11

    Ersuchen um Akteneinsicht (Gefährdung des Untersuchungszwecks für den Fall einer

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im Schrifttum wird allerdings teilweise die Ansicht vertreten, dass ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 147 Abs. 5 Satz 2 Alt. 3 StPO auch dann zulässig ist, wenn sich der Beschuldigte in anderer Sache in Haft befindet (LG München I, StV 2006, 11; LG Regensburg StV 2004, 369; Lüderssen/Jahn in LöweRosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rn. 160b; wohl auch Meyer-Goßner, aaO, § 147 Rn. 39).
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