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   OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06 OLG   

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https://dejure.org/2006,5116
OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06 OLG (https://dejure.org/2006,5116)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2006 - 2 Ws 71/06 OLG (https://dejure.org/2006,5116)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2006 - 2 Ws 71/06 OLG (https://dejure.org/2006,5116)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung des Vollzugs der Untersuchungshaft wegen Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz; Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse; Vorrangigkeit der Untersuchungshaft-Verfahren vor der Erledigung anderer Strafverfahren

  • Judicialis

    StPO § 120

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 120
    Haftsache; Teminierung; Nichthaftsache; Beschleunigungsrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Strafsenat entlässt Angeklagten aus Untersuchungshaft

Papierfundstellen

  • StV 2006, 319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
    Der weitere Vollzug der Untersuchungshaft ist im Hinblick auf die die mangelnde Förderung des Verfahrens durch die Strafkammer nicht mehr verhältnismäßig (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; vgl. auch Beschluss des BVerfG vom 5. Dezember 2005 in 2 BvR 1964/05, inzwischen veröffentlicht in StV 2006, 73 = NJW 2006, 672).

    Dieses betont in seiner Rechtsprechung gerade in der letzten Zeit immer wieder die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert und fordert nach Auffassung des Senats zu konsequenter Beachtung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (vgl, außer der Entscheidung StV 2006, 73 = NJW 2006, 672 auch noch die - soweit ersichtlich - letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Komplex vom 17. März 2006 in 2 BvR 170/06 mit weiteren Nachweisen aus dessen Rechtsprechung).

    Sie haben grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren (BVerfG StV 2006, 73 = NJW 2006, 672 mit weiteren Nachweisen; OLG Hamm StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35).

  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
    Insoweit steht, worauf der Senat schon an anderer Stelle hingewiesen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06 mit weiteren Nachweisen) dem Senat nur ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab zu (vgl. dazu auch BGH StraFo 2004, 135 = StV 2004, 143).

    Der Senat hat zudem gerade erst in der Entscheidung vom 28. Februar 2006 noch einmal betont, dass Untersuchungshaft-Verfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung zu führen sind (vgl. dazu auch noch Senat in 2 OBL 57/05 und Beschluss vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06).

  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06

    Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
    Dem hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 5. Januar 2006 und in einer weiteren vom 28. Februar 2006 in 2 Ws 56/06 angeschlossen.

    Das ist, da insoweit starre Grenze - auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - nicht bestehen, nicht zu beanstanden (vgl. dazu aber auch die Entscheidung des Senats in 2 Ws 56/06).

  • OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/00

    Haftprüfung, wichtiger Grund, Stillstand der Ermittlungen, verzögerte

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
    Sie haben grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren (BVerfG StV 2006, 73 = NJW 2006, 672 mit weiteren Nachweisen; OLG Hamm StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
    Dieses betont in seiner Rechtsprechung gerade in der letzten Zeit immer wieder die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert und fordert nach Auffassung des Senats zu konsequenter Beachtung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (vgl, außer der Entscheidung StV 2006, 73 = NJW 2006, 672 auch noch die - soweit ersichtlich - letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Komplex vom 17. März 2006 in 2 BvR 170/06 mit weiteren Nachweisen aus dessen Rechtsprechung).
  • EGMR, 29.07.2004 - 49746/99

    Übermäßig lange Dauer der Untersuchungshaft und Verstoß gegen den

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
    So geht z.B. der EGMR (vgl. StV 2005, 136, 138) davon aus, dass ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 MRK vorliegt, wenn nur an einem Tag in der Woche bzw. im Monat an weniger als vier Tagen eine Hauptverhandlung stattfindet.
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
    Insoweit steht, worauf der Senat schon an anderer Stelle hingewiesen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06 mit weiteren Nachweisen) dem Senat nur ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab zu (vgl. dazu auch BGH StraFo 2004, 135 = StV 2004, 143).
  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 OBL 57/05

    Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; Haftsachen; Nichthaftsachen; Terminierung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
    Der Senat hat zudem gerade erst in der Entscheidung vom 28. Februar 2006 noch einmal betont, dass Untersuchungshaft-Verfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung zu führen sind (vgl. dazu auch noch Senat in 2 OBL 57/05 und Beschluss vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06

    Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers;

    Verfahren, in denen sich der Beschuldigte bzw. Angeklagte in Untersuchungshaft befindet, sind mit der größtmöglichen Beschleunigung zu führen (vgl. dazu auch noch Senat in 2 OBL 57/05 und Beschlüsse vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06, StV 2006, 191, und vom 30. März 2006 in 2 Ws 71/06).
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