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   OLG Celle, 12.01.2006 - 2 Ws 5/06   

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https://dejure.org/2006,10438
OLG Celle, 12.01.2006 - 2 Ws 5/06 (https://dejure.org/2006,10438)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.01.2006 - 2 Ws 5/06 (https://dejure.org/2006,10438)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 5/06 (https://dejure.org/2006,10438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafzeitberechnung bei Anrechnung des vorübergehenden Verbleibs in einer Maßregeleinrichtung nach Erledigung des Maßregelvollzugs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 64 StGB; § 67 Abs. 4 StGB
    Voraussetzungen der Anrechenbarkeit der sog. Organisationshaft auf die Freiheitsstrafe; Voraussetzungen der Anrechnung des Maßregelvollzugs auf die zu verbüßende Strafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anrechenbarkeit der sog. Organisationshaft auf die Freiheitsstrafe; Voraussetzungen der Anrechnung des Maßregelvollzugs auf die zu verbüßende Strafe

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 407
  • StV 2006, 422
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. organisationshaft im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2006 - 2 Ws 5/06
    Es ist in der Rechtsprechung mittlerweile einhellige Auffassung (vgl. nur BVerfG NStZ 1998, 77; LG Bonn StV 2003, 34), dass auch die Dauer zulässiger sog. Organisationshaft auf die Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wenn die Organisationshaft sonst zu einer Verlängerung des effektiven Freiheitsentzuges führen würde.
  • LG Bonn, 10.07.2002 - 54 StVK 44/02
    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2006 - 2 Ws 5/06
    Es ist in der Rechtsprechung mittlerweile einhellige Auffassung (vgl. nur BVerfG NStZ 1998, 77; LG Bonn StV 2003, 34), dass auch die Dauer zulässiger sog. Organisationshaft auf die Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wenn die Organisationshaft sonst zu einer Verlängerung des effektiven Freiheitsentzuges führen würde.
  • OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 Ws 72/16

    Erledigung; Maßregel; Unterbringung; Entziehungsanstalt; aufschiebende Wirkung;

    Der Untergebrachte kann mithin die Verlegung in die Strafhaft (nur) zu verhindern suchen, indem er beantragt, dass der Vollzug der angefochtenen Entscheidung gemäß § 307 Abs. 2 StPO ausgesetzt wird (vgl. LG Kleve, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 180 StVK 356/14 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 5/06 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.2008 - 1 Ws 368/08

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung; Anrechenbarkeit des vorübergehenden

    Der Verurteilte und ihm folgend die Strafvollstreckungskammer stützen ihre Auffassung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (StV 2006, 422 = NStZ 2007, 407).
  • OLG Hamm, 14.08.2012 - 1 Ws 420/12

    Strafzeitberechnung; Anrechnung des Maßregelvollzugs; Bis zur Rechtskraft der

    Um keine übermäßige Freiheitsentziehung herbeizuführen, sei hier eine umfängliche Anrechnung erforderlich (Ullenbruch NStZ 2000, 287, 293; vgl. auch ähnlich für den Zeitraum vom Erlass des Erledigungsbeschlusses bis zu dessen Rechtskraft: OLG Celle NStZ 2007, 407).

    Auch hier vermag sich der Senat der gegenteiligen Ansicht, die darauf abstellt, dass diese Konstellation, in der der Freiheitsentzug wegen des Erledigungsbeschlusses, "eigentlich" bereits als Strafe zu verbüßen wäre, wenn der Beschluss später rechtskräftig wird, der Organisationshaft vergleichbar ist (OLG Celle NStZ 2007, 407), aus den bereits oben erwähnten Gründen nicht anzuschließen.

  • OLG Frankfurt, 26.09.2006 - 3 Ws 907/06

    Unterbringung: Vollstreckung der nicht weiter zu vollziehenden Unterbringung in

    Eine der Organisationshaft vergleichbare Fallgestaltung liegt nicht vor (anders OLG Celle, Beschl. v. 12.1.2006, StV 2006, 422).
  • LG Kleve, 14.01.2015 - 180 StVK 356/14

    Keine aufschiebende Wirkung, sofortige Beschwerde gegen Erledigung, Unterbringung

    Aus diesem Grund betreffen auch die entsprechenden Entscheidungen des OLG Frankfurt (s.o.), des OLG Celle v. 12.01.2006, 2 Ws 5/06 - juris-, und des OLG Zweibrücken v. 19.11.2008, 1 Ws 368/08 letztlich "nur" Entscheidungen über die Strafzeitberechnung, wobei der Rückgriff auf den Grundgedanken des § 449 StPO und die vergleichbare Tragweite der Entscheidung in den dortigen Fällen jeweils negativ für die Betroffenen war, denen nämlich - wegen Ablaufs der anrechenbaren Zeit gem. § 67 Abs. 4 StGB - die noch im Maßregelvollzug verbrachte Zeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung gerade nicht mehr auf die Strafe angerechnet wurde.
  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

    Während der 4. Strafsenat des OLG Düsseldorf ( StV 1996, 47 und StV 2006, 422) sowie das OLG Celle ( StV 1997, 477) davon ausgehen, dass die vor Beginn des Maßregelvollzugs erlittene Untersuchungshaft auf dass letzte Drittel der Strafe anzurechnen sei, nimmt der überwiegende Teil der Oberlandesgerichte an, dass die vor Beginn des Maßregelvollzugs erlittene Untersuchungshaft bei der Anrechnung einer vorwegvollzogenen Maßregel gem. § 67 Abs. 4 StGB nicht auf das letzte Drittel der Freiheitsstrafe angerechnet wird, sondern auf die ersten 2/3 der zu verbüßenden Freiheitsstrafe anzurechnen ist.
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