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   BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04 (11)   

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https://dejure.org/2004,6264
BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04 (11) (https://dejure.org/2004,6264)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04 (11) (https://dejure.org/2004,6264)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 2004 - 6St ObWs 3/04 (11) (https://dejure.org/2004,6264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    StPO § 142 Abs. 1; ; StPO § 464 Abs. 1; ; StPO § 464 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger - Kosten- und Auslagenentscheidung im Beschwerdeverfahren zur Pflichtverteidigerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht des Angeklagten auf Beiordnung seines auswärtigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger; Beschränkung des Auswahlermessens des Vorsitzenden auf die Beiordnung; Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung des Gerichts; Darlegung eines besonderen ...

Papierfundstellen

  • StV 2006, 6
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Zweibrücken, 05.06.2001 - 1 Ws 305/01

    Anspruch eines Angeklagten auf Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts zum

    Auszug aus BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04
    Erfüllt der von dem Angeklagten vorgeschlagene Verteidiger aber die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtskundigen Beistandes und der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes, so ist das Ermessen des Gerichtsvorsitzenden bei der Auswahl in der Regel soweit eingeschränkt, dass die Beiordnung eines anderen als des vom Angeklagten vorgeschlagenen Verteidigers als ermessensfehlerhaft zu verstehen wäre (so schon OLG München StV 1993, 180 zur Bestellung eines Verteidigers mit Kanzleisitz in Düsseldorf; vgl. auch OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG Hamm NStZ 1999, 531; OLG Zweibrücken StV 2002, 238; OLG Rostock StraFo 2002, 85 ff.; KK/Laufhütte § 142 Rn. 7).

    Der Senat schließt sich deshalb der Mehrheit der Oberlandesgerichte an, die bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung eine Kostenentscheidung treffen (z.B. OLG Zweibrücken Beschluss v. 5.6.2001 - 1 Ws 305/01; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.12.2003 - 1 Ws 588/03; Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 19.12.2000 - 2 Ws 364/00; KG Berlin Beschluss vom 9.11.2001 - 4 Ws 190/01;OLG Karlsruhe Beschluss v. 11.4.2000 - 2 Ws 102/00; OLG Nürnberg Beschluss vom 23.7.2001 - Ws 760/01 jeweils mitgeteilt bei juris; OLG Bamberg Beschluss v. 20.1.1999 - Ws 934/98; a.A. generell bei Zwischenentscheidungen OLG Hamburg NStZ 1991, 100/101; Beschluss vom 22.6.2000 - 2 Ws 160/00; Michaelowa ZStW 94, 969 ff.; die Strafsenate des OLG München entscheiden uneinheitlich).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.1999 - 1 Ws 411/99

    Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04
    Erfüllt der von dem Angeklagten vorgeschlagene Verteidiger aber die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtskundigen Beistandes und der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes, so ist das Ermessen des Gerichtsvorsitzenden bei der Auswahl in der Regel soweit eingeschränkt, dass die Beiordnung eines anderen als des vom Angeklagten vorgeschlagenen Verteidigers als ermessensfehlerhaft zu verstehen wäre (so schon OLG München StV 1993, 180 zur Bestellung eines Verteidigers mit Kanzleisitz in Düsseldorf; vgl. auch OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG Hamm NStZ 1999, 531; OLG Zweibrücken StV 2002, 238; OLG Rostock StraFo 2002, 85 ff.; KK/Laufhütte § 142 Rn. 7).

    Er ist deshalb nur insoweit zu berücksichtigen, als die Ortsferne einer sachdienlichen Verteidigung, sowohl für den Beschuldigten als auch für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf entgegensteht (vgl. BGH NStZ 1998, 49; OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG München, StV 1993, 180; OLG Nürnberg aaO).

  • OLG München, 03.11.1992 - 2 Ws 1191/92

    Wahl des Verteidigers; Vorschlag des Angeklagten; Rechtskundiger Beistand;

    Auszug aus BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04
    Erfüllt der von dem Angeklagten vorgeschlagene Verteidiger aber die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtskundigen Beistandes und der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes, so ist das Ermessen des Gerichtsvorsitzenden bei der Auswahl in der Regel soweit eingeschränkt, dass die Beiordnung eines anderen als des vom Angeklagten vorgeschlagenen Verteidigers als ermessensfehlerhaft zu verstehen wäre (so schon OLG München StV 1993, 180 zur Bestellung eines Verteidigers mit Kanzleisitz in Düsseldorf; vgl. auch OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG Hamm NStZ 1999, 531; OLG Zweibrücken StV 2002, 238; OLG Rostock StraFo 2002, 85 ff.; KK/Laufhütte § 142 Rn. 7).

    Er ist deshalb nur insoweit zu berücksichtigen, als die Ortsferne einer sachdienlichen Verteidigung, sowohl für den Beschuldigten als auch für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf entgegensteht (vgl. BGH NStZ 1998, 49; OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG München, StV 1993, 180; OLG Nürnberg aaO).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 1 Ws 388/97
    Auszug aus BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04
    Erfüllt der von dem Angeklagten vorgeschlagene Verteidiger aber die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtskundigen Beistandes und der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes, so ist das Ermessen des Gerichtsvorsitzenden bei der Auswahl in der Regel soweit eingeschränkt, dass die Beiordnung eines anderen als des vom Angeklagten vorgeschlagenen Verteidigers als ermessensfehlerhaft zu verstehen wäre (so schon OLG München StV 1993, 180 zur Bestellung eines Verteidigers mit Kanzleisitz in Düsseldorf; vgl. auch OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG Hamm NStZ 1999, 531; OLG Zweibrücken StV 2002, 238; OLG Rostock StraFo 2002, 85 ff.; KK/Laufhütte § 142 Rn. 7).

    Er ist deshalb nur insoweit zu berücksichtigen, als die Ortsferne einer sachdienlichen Verteidigung, sowohl für den Beschuldigten als auch für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf entgegensteht (vgl. BGH NStZ 1998, 49; OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG München, StV 1993, 180; OLG Nürnberg aaO).

  • OLG Oldenburg, 30.12.2003 - 1 Ws 588/03

    Auswahl eines Pflichtverteidigers bei mehreren Wahlverteidigern; Zulässigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04
    Der Senat schließt sich deshalb der Mehrheit der Oberlandesgerichte an, die bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung eine Kostenentscheidung treffen (z.B. OLG Zweibrücken Beschluss v. 5.6.2001 - 1 Ws 305/01; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.12.2003 - 1 Ws 588/03; Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 19.12.2000 - 2 Ws 364/00; KG Berlin Beschluss vom 9.11.2001 - 4 Ws 190/01;OLG Karlsruhe Beschluss v. 11.4.2000 - 2 Ws 102/00; OLG Nürnberg Beschluss vom 23.7.2001 - Ws 760/01 jeweils mitgeteilt bei juris; OLG Bamberg Beschluss v. 20.1.1999 - Ws 934/98; a.A. generell bei Zwischenentscheidungen OLG Hamburg NStZ 1991, 100/101; Beschluss vom 22.6.2000 - 2 Ws 160/00; Michaelowa ZStW 94, 969 ff.; die Strafsenate des OLG München entscheiden uneinheitlich).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04
    In der Phase der Bestellung eines Pflichtverteidigers hat das Recht des Beschuldigten auf einen Anwalt seines Vertrauens grundsätzlich Vorrang (BVerfG StV 2001, 601 ff. m.w.N. = NJW 2001, 3695 ff.; BGH NStZ 2003, 378 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    Auszug aus BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04
    In der Phase der Bestellung eines Pflichtverteidigers hat das Recht des Beschuldigten auf einen Anwalt seines Vertrauens grundsätzlich Vorrang (BVerfG StV 2001, 601 ff. m.w.N. = NJW 2001, 3695 ff.; BGH NStZ 2003, 378 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.1995 - 3 Ws 410/95

    Bestellung als Pflichtverteidiger; Bezeichnung durch Angeklagten; Darlegung eines

    Auszug aus BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04
    c) Soweit die Strafkammer und der Vorsitzende in seiner Nichtabhifeentscheidung ausführen, dass kein besonderes Vertrauensverhältnis dargelegt wurde, ist zu bemerken, dass in der Regel dieses Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagten und Verteidiger bereits aufgrund der Bezeichnung eines bestimmten Verteidigers zu vermuten ist (OLG Düsseldorf StV 1995, 573).
  • OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Anwalt des Vetrauens; Ortsfremder Anwalt

    Auszug aus BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04
    Ein solches Vertrauensverhältnis ist grundsätzlich zu vermuten, wenn der bisherige Wahlverteidiger die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt (OLG Koblenz StV 1995, 118), wobei das Vertrauensverhältnis auch erst im Zuge der zunächst als Wahlverteidigung geführten Verteidigung entstanden sein kann (OLG Stuttgart StV 1998, 122).
  • OLG Hamburg, 29.10.1990 - 2 Ws 385/90
    Auszug aus BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04
    Der Senat schließt sich deshalb der Mehrheit der Oberlandesgerichte an, die bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung eine Kostenentscheidung treffen (z.B. OLG Zweibrücken Beschluss v. 5.6.2001 - 1 Ws 305/01; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.12.2003 - 1 Ws 588/03; Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 19.12.2000 - 2 Ws 364/00; KG Berlin Beschluss vom 9.11.2001 - 4 Ws 190/01;OLG Karlsruhe Beschluss v. 11.4.2000 - 2 Ws 102/00; OLG Nürnberg Beschluss vom 23.7.2001 - Ws 760/01 jeweils mitgeteilt bei juris; OLG Bamberg Beschluss v. 20.1.1999 - Ws 934/98; a.A. generell bei Zwischenentscheidungen OLG Hamburg NStZ 1991, 100/101; Beschluss vom 22.6.2000 - 2 Ws 160/00; Michaelowa ZStW 94, 969 ff.; die Strafsenate des OLG München entscheiden uneinheitlich).
  • OLG Hamburg, 22.06.2000 - 2 Ws 160/00

    Voraussetzung für die Beiordnung einer beantragten zweiten Verteidigerin;

  • OLG Düsseldorf, 16.07.1997 - 2 Ws 246/97
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

  • OLG Stuttgart, 02.12.1997 - 2 Ws 221/97

    Interessenabwägung im Rahmen des Vorschlagsrechts des Angeklagten aufgrund der

  • OLG Düsseldorf, 14.08.1987 - 2 Ws 361/87
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2000 - 2 Ws 102/00

    Zur Zulässigkeit der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (§§ 141, 142

  • OLG Brandenburg, 19.12.2000 - 2 Ws 364/00

    Austausch des Pflichtverteidigers

  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99

    Pflichtverteidiger, Anwalt des Vertrauens, Auswahl, Entpflichtung, wichtiger

  • OLG Nürnberg, 23.07.2001 - Ws 760/01

    Strafverteidiger; Wahlverteidigung; Beigeordneter Verteidiger; Vertrauensanwalt;

  • OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01

    Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der

  • OLG Stuttgart, 20.05.1997 - 1 Ws 76/97
  • OLG Karlsruhe, 16.10.1973 - 2 Ws 212/73

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Zuständigkeit; Kammer; Vorsitzender; Rücknahme

  • KG, 09.11.2001 - 4 Ws 190/01
  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08

    Haftbeschwerde; Kostenentscheidung; Freispruch; Kostentragungspflicht

    Die in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschende Auffassung nimmt demgegenüber an, dass jedenfalls die in Zwischenverfahren getroffenen Beschwerdeentscheidungen im Hinblick auf § 473 StPO auch eine Kosten- und Auslagenentscheidung beinhalten müssen (zu vgl. BGH NJW 2007, 3652, 3655; StV 2004, 143; BayObLG StV 2006, 6; OLG Oldenburg, Nds. RPfl. 2007, 384; OLG Stuttgart, NJ 1997, 503; Die Justiz 1979, 236; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 1 Ws 305/01 - bei juris).
  • LG München II, 10.07.2018 - 2 Qs 19/18

    Pflichtverteidigerbestellung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

    Bei der Beschwerdeentscheidung gegen die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung handelt es sich - nach von der Kammer als überzeugend angesehener Auffassung (vgl. BayObLG, StV 2006, 6) - um eine verfahrensabschließende Entscheidung, die der Kostenentscheidung bedarf.
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Rechtsprechung
   KG, 29.08.2005 - 3 Ws 371/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31945
KG, 29.08.2005 - 3 Ws 371/05 (https://dejure.org/2005,31945)
KG, Entscheidung vom 29.08.2005 - 3 Ws 371/05 (https://dejure.org/2005,31945)
KG, Entscheidung vom 29. August 2005 - 3 Ws 371/05 (https://dejure.org/2005,31945)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2006, 6 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 26.11.2006 - 5 Ws 575/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später

    Denn trotz des Wortlautes kommt dieser Soll-Vorschrift als Ausfluss des Fairnessgrundsatzes und des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (BVerfG NJW 2001, 3695, 3697; KG wistra 2006, 74).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.09.2004 - 6 St ObWs 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,41086
BayObLG, 23.09.2004 - 6 St ObWs 3/04 (https://dejure.org/2004,41086)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.2004 - 6 St ObWs 3/04 (https://dejure.org/2004,41086)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 2004 - 6 St ObWs 3/04 (https://dejure.org/2004,41086)
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Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Pflichtverteidigung - Beiordnung eines Anwalts des Vertrauens hat Vorrang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 6
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 13.11.2008 - 1 Ws 638/08

    Abwägung bei vollzogener Untersuchungshaft zwischen dem Recht des Angeklagten, in

    Der Senat folgt dabei nicht der Rechtsprechung des BayObLG (StV 2006, 6 ff.), wonach allein der Antrag auf Benennung des von ihm mandatierten auswärtigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Beschuldigten und diesem Verteidiger belegt, denn die vorgenannte Entscheidung erging in einem ersichtlich anders gelagerten Sachverhalt.

    Im übrigen hat auch das BayObLG entschieden, dass die Benennung eines auswärtigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger nur dann in Betracht kommt, wenn der vorgeschlagene Verteidiger die Voraussetzungen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes erfüllt (BayObLG, StV 2006, 6 [7]).

  • OLG Jena, 26.11.2008 - 1 Ws 497/08

    Bestellung eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts als

    Diese Vermutung kann nur bei konkreten Anhaltspunkten widerlegt werden (vgl. BayObLG StV 2006, 6, 7).
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