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   OLG Jena, 13.06.2006 - 1 Ws 193/06   

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OLG Jena, 13.06.2006 - 1 Ws 193/06 (https://dejure.org/2006,28807)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.06.2006 - 1 Ws 193/06 (https://dejure.org/2006,28807)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 1 Ws 193/06 (https://dejure.org/2006,28807)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 2006, 640
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus OLG Jena, 13.06.2006 - 1 Ws 193/06
    Für den so umschriebenen, nach dem Willen des Gesetzgebers auf extrem gefährliche Täterpersönlichkeiten ausgerichteten und damit restriktiv zu handhabenden Anwendungsbereich des § 66b StGB (vgl. BGH StV 2006, 244, 245) kommt eine maßgebliche Filterfunktion dem Erfordernis der ¿neuen¿ Tatsachen zu (BGH StV 2006, 66), die die erhebliche Allgemeingefährlichkeit des Verurteilten indizieren müssen.

    Als ¿neue¿ Tatsachen kommen daher nur Umstände von besonders prognoserelevantem Gewicht in Betracht, die in symptomatischem Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (BGH StV 2006, 66, 67) und vor Ende des Vollzugs erkennbar geworden sind.

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus OLG Jena, 13.06.2006 - 1 Ws 193/06
    Für den so umschriebenen, nach dem Willen des Gesetzgebers auf extrem gefährliche Täterpersönlichkeiten ausgerichteten und damit restriktiv zu handhabenden Anwendungsbereich des § 66b StGB (vgl. BGH StV 2006, 244, 245) kommt eine maßgebliche Filterfunktion dem Erfordernis der ¿neuen¿ Tatsachen zu (BGH StV 2006, 66), die die erhebliche Allgemeingefährlichkeit des Verurteilten indizieren müssen.

    Erkennbar und damit nicht ¿neu¿ sind Befundtatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter nach Maßstab des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO schon im Zeitpunkt der Anlassverurteilung im Hinblick auf eine etwaige Maßregelanordnung nach §§ 63, 64, 66, 66a StGB hätte aufklären können und müssen (BGH, Beschl. in dieser Sache vom 15.02.2006, 2 StR 4/06; StV 2006, 244, 246; NStZ 2005, 561, 562; 684, 686 ).

  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus OLG Jena, 13.06.2006 - 1 Ws 193/06
    Erkennbar und damit nicht ¿neu¿ sind Befundtatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter nach Maßstab des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO schon im Zeitpunkt der Anlassverurteilung im Hinblick auf eine etwaige Maßregelanordnung nach §§ 63, 64, 66, 66a StGB hätte aufklären können und müssen (BGH, Beschl. in dieser Sache vom 15.02.2006, 2 StR 4/06; StV 2006, 244, 246; NStZ 2005, 561, 562; 684, 686 ).
  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte

    Auszug aus OLG Jena, 13.06.2006 - 1 Ws 193/06
    Fließen sie in eine (psychiatrische) Bewertung ein, so ist für die ¿Neuheit¿ im Sinne von § 66b StGB nicht auf die abweichende oder möglicherweise sogar erstmalige Diagnose selbst abzustellen, sondern darauf, ob die ihr zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen bei Aburteilung der Anlasstat vorhanden und dem Tatrichter bekannt oder erkennbar waren (BGH StV 2006, 243; 244, 247; 66, 67).
  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung ("neue" Tatsache: Erkennbarkeit für den ersten

    Auszug aus OLG Jena, 13.06.2006 - 1 Ws 193/06
    Erkennbar und damit nicht ¿neu¿ sind Befundtatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter nach Maßstab des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO schon im Zeitpunkt der Anlassverurteilung im Hinblick auf eine etwaige Maßregelanordnung nach §§ 63, 64, 66, 66a StGB hätte aufklären können und müssen (BGH, Beschl. in dieser Sache vom 15.02.2006, 2 StR 4/06; StV 2006, 244, 246; NStZ 2005, 561, 562; 684, 686 ).
  • BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache);

    Unter anderem wird auch nicht ersichtlich, ob der Verurteilte damals über sein Geständnis hinaus Angaben zu seinen sexuellen Präferenzen gemacht hat oder ob er einer psychiatrischen Begutachtung durch einen qualifizierten Sachverständigen unterzogen worden ist, bei der unter Anwendung entsprechender Untersuchungsmethoden ggf. weitergehende Erkenntnisse hätten gewonnen werden können (vgl. ThürOLG StV 2006, 640).
  • LG Bonn, 14.07.2010 - 27 Ks 1/10

    Unmittelbare Bindungswirkung des Urteils des EGMR vom 17.12.2009 in Verfahren vor

    Die Um- oder Neubewertung bereits im Ausgangsverfahren erkannter und gewürdigter Tatsachen und eine hierauf gestützte bloße Änderung der psychiatrischen Bewertung genügen indes nicht (BGH, Beschluss vom 12.05.2010, Az. 2 StR 171/10; BGH, Urteil vom 22.04.2009, Az. 2 StR 21/09; OLG München StV 2010, 193; OLG Jena StV 2006, 640).
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