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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06   

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https://dejure.org/2006,3487
BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06 (https://dejure.org/2006,3487)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2006 - 5 StR 21/06 (https://dejure.org/2006,3487)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2006 - 5 StR 21/06 (https://dejure.org/2006,3487)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 586
  • StV 2006, 683
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06
    Dies folgt aus der Abordnungstätigkeit des Beisitzers am Gerichtsort Hamburg selbst und aus der Verpflichtung des Vorsitzenden, im Falle zulässiger Ausschöpfung dieser Frist die Wahrnehmung des unaufschiebbaren Dienstgeschäftes der Urteilsunterzeichnung durch den Beisitzer organisatorisch sicherzustellen (vgl. BGHSt 28, 194, 195; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2), wozu der Vorsitzende aufgrund seiner unzutreffenden Annahme einer Verhinderung aus Rechtsgründen keinen Anlass gesehen hatte.
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06
    Entgegen der Auffassung des Schwurgerichtsvorsitzenden, der die Verhinderung eines beisitzenden Richters an der Urteilsunterzeichnung gemäß § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO vermerkt hat, begründete dessen Abordnung zur Justizbehörde keine rechtliche Verhinderung, da sein Status als Richter damit nicht verloren ging (vgl. BGH NJW 2003, 836; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 275 Rdn. 23).
  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06
    Dies folgt aus der Abordnungstätigkeit des Beisitzers am Gerichtsort Hamburg selbst und aus der Verpflichtung des Vorsitzenden, im Falle zulässiger Ausschöpfung dieser Frist die Wahrnehmung des unaufschiebbaren Dienstgeschäftes der Urteilsunterzeichnung durch den Beisitzer organisatorisch sicherzustellen (vgl. BGHSt 28, 194, 195; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2), wozu der Vorsitzende aufgrund seiner unzutreffenden Annahme einer Verhinderung aus Rechtsgründen keinen Anlass gesehen hatte.
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 352/15

    Absetzung des Urteils (Unterschrift der mitwirkenden Richter; urlaubsbedingte

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine solche Pflicht bislang für den Fall "zulässiger Ausschöpfung' der Frist aus § 275 Abs. 1 StPO angenommen (BGH, Beschlüsse vom 26. April 2006 - 5 StR 21/06, NStZ 2006, 586 f. und vom 8. Juni 2011 - 3 StR 95/11 Rn. 14 mit zahlr. Nachw.).
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07

    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz:

    Der Senat hat durch Beschluss vom 26. April 2006 (BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 6) auf die Revision des Angeklagten dieses Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 331/10

    Absoluter Revisionsgrund der unbeachteten Urteilsabsetzungsfrist (tatsächliche

    Bei der Unterzeichnung eines Strafurteils handelt es sich nämlich um ein dringliches unaufschiebbares Dienstgeschäft, weshalb der Vorsitzende verpflichtet ist, rechtzeitig organisatorische Vorsorge für die Erfüllung dieser Pflicht zu treffen (BGH NStZ 2006, 586).
  • OLG Hamburg, 13.05.2019 - 11 W 39/19

    Mitwirkung eines Erprobungsrichters nach der Abordnung an einer

    Teilweise wird in vergleichbaren Fällen eine rechtliche Verhinderung des Wechselnden verneint, weil bzw. soweit mit dem Wechsel kein Verlust des Richterstatus verbunden ist (so etwa BGH, Beschluss vom 26. April 2006, - 5 StR 21/06 -, NStZ 2006, 586 zur Unterschriftsleistung nach § 275 Abs. 2 StPO; i.E. ebenso BVerwG, Beschluss vom 24. April 2018, - 2 C 36/16 -, Rn 1 - beck-online; aus der Literatur vgl. etwa Musielak in: MünchKomm-ZPO, 5. Aufl., § 315 Rn 6; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 315 Rn 14; Valerius in: MünchKomm-StPO, 1. Aufl., § 275 Rn 32 m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 95/11

    Serienstraftaten (Teilfreispruch); Verfall (entgegenstehende Ansprüche

    Zu Recht weisen sie darauf hin, dass der Vorsitzende im Falle zulässiger Ausschöpfung der Frist des § 275 Abs. 1 StPO verpflichtet ist, rechtzeitig organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, welche die Unterzeichnung des Urteils durch den Beisitzer sicherstellen (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358; Beschluss vom 26. April 2006 - 5 StR 21/06, NStZ 2006, 586; Beschluss vom 23. Januar 1991 - 3 StR 415/90, NStZ 1991, 297; Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 448/78, BGHSt 28, 194).
  • OLG Naumburg, 28.02.2022 - 12 U 183/21

    Anspruch auf Duldung der Errichtung einer Brandschutzwand als Nachbarwand;

    Denn die Versetzung bzw. erst recht die bloße Abordnung des Richters an ein anderes Gericht desselben Bundeslandes stellt wegen der Möglichkeit der Aktenversendung keinen Verhinderungsgrund im Sinne des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO dar (z.B. Feskorn, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., Rdn. 6 zu § 315 ZPO; Elzer, in: BeckOK ZPO, Stand 1. Dezember 2021, Rdn. 14 zu § 315 ZPO; ebenso BGH, Urteil vom 22. Juni 1982, 1 StR 249/81, zu einer Versetzung vom Landgericht an das Oberlandesgericht; BGH, Beschluss vom 26. April 2006, 5 StR 21/06, zu einer Abordnung vom Landgericht an die Justizbehörde; OLG Hamburg, Beschluss vom 13. Mai 2019, 11 W 39/19, zu einer Abordnung vom Landgericht an das Oberlandesgericht; sämtlich zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2006 - 1 StR 90/06   

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https://dejure.org/2006,4554
BGH, 26.04.2006 - 1 StR 90/06 (https://dejure.org/2006,4554)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2006 - 1 StR 90/06 (https://dejure.org/2006,4554)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06 (https://dejure.org/2006,4554)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Fehlerhaftigkeit einer Beweiswürdigung; Zweifel an der Glaubhaftigkeit einer Aussage; Verneinung eines Falschbelastungsmotivs; Argument der Aussagekonstanz

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Würdigung einer belastenden Zeugenaussage bei Falschbelastungsmotiv

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 2006, 683
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

    Ähnlich wie in Fällen, in denen Angaben von Mittätern zu ihren Tatgenossen durch die Wiedergabe selbst erlebter Tatdetails nicht wesentlich gestützt werden (BGH, Beschlüsse vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683, und vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 mN), eignen sich detaillierte Angaben eines Fantasiebegabten über ein Verbrechen nicht unbedingt zur Entscheidung der Frage, ob sie noch Fiktion oder bereits Ausdruck verbrecherischen Willens sind.
  • BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11

    Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung;

    Ein geständiger Angeklagter bekundet selbst erlebtes Tatgeschehen; allein hieraus ergeben sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine wesentlichen glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte zu dessen Identität und der Art seiner Mitwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07, StV 2007, 402, vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt, vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 und vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683).

    Damit verliert aber zugleich das Argument der Aussagekonstanz an besonderem Gewicht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683).

  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch die Aussage eines anderen

    b) Soweit das Landgericht der den Angeklagten belastenden Aussage des Zeugen B. eine größere Zuverlässigkeit wegen der Selbstbelastung hinsichtlich der ersten - zunächst unbekannt gewesenen - Teillieferung und der dargestellten Komplikationen im Handlungsablauf zugebilligt hat, lässt solches besorgen, dass einem bloßen schlüssig geschilderten Tatgeschehen eines Mittäters - was stets die Aktionen eines anderen Mittäters umfasst, aber nicht dessen wahre Identität umfassen muss - eine zu große Bedeutung für die Glaubhaftigkeit der Angaben zur Identifizierung des genannten Mittäters beigemessen worden sein kann (vgl. BGH StV 2006, 683; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06).
  • BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; besondere Anforderungen)

    Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294).
  • BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07
    Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/2005, 2 Ss OWi 269/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16240
OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/2005, 2 Ss OWi 269/05 (https://dejure.org/2005,16240)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/2005, 2 Ss OWi 269/05 (https://dejure.org/2005,16240)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 2 Ss OWi 269/2005, 2 Ss OWi 269/05 (https://dejure.org/2005,16240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Geldbuße und eines einmonatigen Fahrverbots wegen Missachtung des länger als eine Sekunde andauernden Rotlichts einer Ampelanlage

  • rechtsportal.de

    StPO § 24 § 213
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2341
  • NStZ 2006, 588 (Ls.)
  • StV 2006, 683
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01

    Richterablehnung aufgrund prozessualen Verhaltens - kurzfristige Terminierung

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/05
    Lediglich wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage in der Weise entbehrt, dass die der richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken missachtet und in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte verletzt worden sind, oder das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt, kann von einem üblichen, hinzunehmenden Verfahrensfehler nicht mehr gesprochen werden (BayObLGSt 2001, 111/114).

    Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Terminsverlegung sind daher stets das Interesse des Betroffenen an seiner wirksamen Verteidigung (§ 137 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG ) und das Interesse an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens gegeneinander abzuwägen, wobei das Verteidigungsinteresse im Zweifel Vorrang hat (BayObLGSt 2001, 111/114).

  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00

    Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/05
    Insbesondere muss sich das Gericht vom Anspruch des Betroffenen auf ein faires Verfahren, dessen Recht, vom Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, und der eigenen prozessualen Fürsorgepflicht leiten lassen (OLG Hamm DAR 2001, 321/322).
  • OLG Naumburg, 02.06.2004 - 1 Ss (B) 174/04

    Ablehnung eines Richters wegen Zweifeln an Objektivität und Unvoreingenommenheit

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/05
    c) Auf Grund des in der Gesamtschau zu würdigenden prozessualen Vorgehens des Richters durfte sich daher der Betroffenen der Eindruck aufdrängen, der Richter achte ihre durchaus verständlichen Interessen in keiner Weise und benachteilige sie dadurch (s. auch OLG Naumburg StraFo 2005, 24).
  • KG, 10.07.2008 - 1 Ss 354/07

    Revisionsverfahren: Urteilsaufhebung wegen Mitwirkung eines wegen Besorgnis der

    Der Senat ist dabei nicht auf die isolierte Prüfung jedes einzelnen Befangenheitsantrages für sich genommen beschränkt, sondern kann auch auf die Gesamtschau der oben dargestellten Ablehnungsgesuche zurückgreifen, weil das Landgericht alle oben dargestellten Ablehnungsanträge in einer einheitlichen Entscheidung beschieden hat und somit das beanstandete prozessuale Verhalten des Strafkammervorsitzenden in einer Gesamtschau zu würdigen war (vgl. RGSt 74, 296 (297); BGH StV 1993, 339 und NStZ 2008, 172 (173); OLG Karlsruhe StV 2005, 539 (540); OLG Bamberg NJW 2006, 2341 (2342).
  • OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Notwendiger Vortrag zur Verfahrensrüge

    In allen Fällen hat das Gericht deshalb bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abzuwägen (OLG Braunschweig StV 2008, 293 f. sowie Beschluss vom 27.02.2009 - Ss 37/09 [bei Juris]; vgl. zuletzt auch OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11 = StraFo 2011, 232 f. und schon OLG Bamberg NJW 2006, 2341 f. = StV 2006, 683 ff., jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19
    Er setzt sich nicht mit der Rechtsprechung auseinander, wonach in Bezug auf die notwendige "verständige Würdigung des Sachverhalts" diejenigen Vorstellungen maßgebend sind, "die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozessbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann" (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 1968 - 4 StR 339/68 - juris Rn. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 10. Oktober 2005, NJW 2006, 2341 [2342]; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2016, NStZ-RR 2016, 319).
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