Rechtsprechung
BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 116 StPO; § 120 Abs. 1 Satz 2 StPO
Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten Untersuchungshaftbefehls trotz ungewissen Verfahrensfortgangs; Abwägung; Freiheitsanspruch; wirksame Strafverfolgung; verfassungsgemäße Ausstattung der Gerichte durch den Staat); ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls trotz ungewissen Verfahrensfortgangs mit Freiheitsgrundrecht nicht vereinbar
- IWW
- Wolters Kluwer
Wertigkeit des Rechtes auf Freiheit der Person; Strafrechtspflege als Belang des Gemeinwohles und Einschränkungsmöglichkeit dieses Freiheitsrechtes; Trotz Haftverschonung weiterhin bestehende Einschränkungen; Art der Behandlung einer Haftsache bei außer Vollzug gesetztem ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 120 Abs. 1 S. 2 § 116
Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls bei ungewisser Durchführung der Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls bei ungewissem Verfahrensfortgang mit Freiheitsgrundrecht unvereinbar
- lawblog.de (Pressebericht)
Strafgerichte unter Druck
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls bei ungewissem Verfahrensfortgang mit Freiheitsgrundrecht unvereinbar
- juraforum.de (Kurzinformation)
Strafverfahren sind in angemessener Zeit durchzuführen
Verfahrensgang
- OLG Köln, 16.09.2005 - 2 Ws 333/05
- BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Papierfundstellen
- BVerfGK 6, 384
- NJW 2006, 668
- NStZ-RR 2006, 188 (Ls.)
- StV 2006, 87
Wird zitiert von ... (105) Neu Zitiert selbst (18)
- OLG Köln, 06.07.2004 - 2 Ws 301/04
Unverhältnismäßigkeit; Haftaufhebung
Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Beschränkungen, denen der Beschuldigte durch Auflagen und Weisungen nach § 116 StPO ausgesetzt ist, dürfen nicht länger andauern, als es nach den Umständen erforderlich ist (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 2 Ws 301/04 -, StV 2005, S. 396 ).Eine Haftsache ist deshalb auch dann wie eine Haftsache zu behandeln, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil er außer Vollzug gesetzt ist (so auch bereits KG…, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 4 Ws 124/91 -, StV 1991, S. 473;… Beschluss vom 18. August 2003 - 3 Ws 370/03 -, StV 2003, S. 627 ; OLG Köln, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 2 Ws 301/04 -, StV 2005, S. 396 ).
Dementsprechend stimmen die Fachgerichte darin überein, dass unabhängig von der Höhe einer zu erwartenden Strafe auch ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl aufzuheben ist, wenn in Folge einer vom Beschuldigten nicht zu vertretenden Verletzung des Beschleunigungsgebots das Verfahren bereits längere Zeit nicht gefördert wurde und darüber hinaus ungewiss ist, wann das Hauptsacheverfahren (neu) eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung anberaumt werden kann (vgl. KG…, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 4 Ws 336/84 u.a. -, StV 1985, S. 67; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; KG…, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 4 Ws 230 und 231/88 -, StV 1989, S. 68; KG…, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 4 Ws 124/91 -, StV 1991, S. 473; OLG Bremen…, Beschluss vom 29. August 1994 - Ws 138/94 -, StV 1994, S. 666; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 1 Ws 208/95 -, StV 1996, S. 388; KG…, Beschluss vom 18. August 2003 - 3 Ws 370/03 -, StV 2003, S. 627 ; OLG Köln, Beschluss vom 6. Juli 2004 - Ws 301/04 -, StV 2005, S. 396 ; LG Hamburg…, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ; LG Köln…, Beschluss vom 19. Mai 1989, NStZ 1989, S. 442 ; LG Gera…, Beschluss vom 1. Juli 1996 - 261 Js 12036/94-5 KLs -, StV 1997, S. 141 ).
Sind aber Beginn, Dauer und Beendigung eines Verfahrens gegenwärtig in keiner Weise zeitlich konkret absehbar, so ist dies bei der gebotenen Abwägung zwischen dem Interesse der Rechtspflege an der Aufrechterhaltung des Haftbefehls und den nach § 116 StPO erteilten Weisungen mit dem Freiheitsrecht des Beschuldigten nicht mehr hinnehmbar und muss zur Aufhebung des Haftbefehls und des Aussetzungsbeschlusses führen (so ausdrücklich Beschluss des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Juli 2004, 2 Ws 301/04, StV 2005, S. 396 ).
Lassen sich Strafverfahren, in denen ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist, nicht in angemessener Zeit durchführen, weil der Staat der Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte - aus welchen Gründen auch immer - nicht nachkommt, so hat das unabweisbar die Aufhebung von Haftentscheidungen zur Folge (so zutreffend OLG Köln, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 2 Ws 301/04 -, StV 2005, S. 396 ).
Wird das durch die Haftentscheidung zu sichernde Verfahren - wie hier - über lange Zeit nicht gefördert, weil dem Gericht die erforderlichen Richterkräfte nicht zur Verfügung stehen, und besteht keine konkrete Aussicht auf eine Entscheidung über die (Neu-)Eröffnung des Hauptverfahrens und eine Terminierung in einem dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten Rechnung tragenden, absehbaren Zeitraum, so ist dies im Rahmen der Abwägung zwischen dem Interesse der Rechtspflege an der Aufrechterhaltung des Haftbefehls und den nach § 116 StPO erteilten Anweisungen mit dem Freiheitsrecht des Beschuldigten nicht mehr hinnehmbar und muss zur Aufhebung des Haftbefehls und des Aussetzungsbeschlusses führen (so zutreffend OLG Köln, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 2 Ws 301/04 -, StV 2005, S. 396 ).
Die angegriffene Entscheidung kann daher auch angesichts der vom 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln im Beschluss vom 6. Juli 2004 - 2 Ws 301/04 - StV 2005, S. 396 selbst entwickelten Maßstäbe keinen Bestand haben.
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Die Freiheit der Person nimmt - als Basis der allgemeinen Rechtsstellung und Entfaltungsmöglichkeit des Bürgers (BVerfGE 19, 342 ; 53, 152 ) - einen hohen Rang unter den Grundrechten ein.Ein vertretbarer Ausgleich des Widerstreits dieser für den Rechtsstaat wichtigen Grundsätze lässt sich im Bereich des Rechts der Untersuchungshaft nur erreichen, wenn den Freiheitsbeschränkungen, die vom Standpunkt einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege aus erforderlich sind, ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten wird (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 35, 185 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der dort zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 20, 144 ; 53, 152 ), und zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
Sie sind darüber hinaus auch für einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl (§ 116 StPO) von Bedeutung (vgl. BVerfGE 53, 152 ).
Denn auch dann, wenn Untersuchungshaft nicht vollzogen wird, kann allein schon die Existenz eines Haftbefehls für den Beschuldigten eine erhebliche Belastung darstellen, weil sich mit ihm regelmäßig die Furcht vor einem (erneuten) Vollzug verbindet (vgl. BVerfGE 53, 152 ).
Es versteht sich deshalb von selbst, dass auch ein weniger einschneidendes Mittel, durch welches eine schwerwiegendere grundrechtsbeschränkende Maßnahme ersetzt worden ist, in seinem Fortbestand auch weiterhin im Lichte des Freiheitsrechts und unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit stets von Neuem zu überprüfen ist (vgl. BVerfGE 53, 152 ).
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Ein vertretbarer Ausgleich des Widerstreits dieser für den Rechtsstaat wichtigen Grundsätze lässt sich im Bereich des Rechts der Untersuchungshaft nur erreichen, wenn den Freiheitsbeschränkungen, die vom Standpunkt einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege aus erforderlich sind, ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten wird (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 35, 185 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der dort zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 20, 144 ; 53, 152 ), und zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
Denn der Beschuldigte hat es nicht zu vertreten, wenn seine Haftsache nicht binnen angemessener Zeit zur Verhandlung gelangt, weil dem Gericht die personellen oder sächlichen Mittel fehlen, die zur ordnungsgemäßen Bewältigung des Geschäftsanfalls erforderlich wären (vgl. BVerfGE 36, 264 ).
Es handelt sich insoweit weder um einen unvorhersehbaren Zufall noch um ein schicksalhaftes Ereignis (vgl. BVerfGE 36, 264 ).
Dem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine längere als die verfahrensangemessene Aufrechterhaltung des Haftbefehls nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, dieser Pflicht zu genügen (vgl. BVerfGE 36, 264 ).
- LG Hamburg, 04.09.1984 - 12/84
Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Dementsprechend stimmen die Fachgerichte darin überein, dass unabhängig von der Höhe einer zu erwartenden Strafe auch ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl aufzuheben ist, wenn in Folge einer vom Beschuldigten nicht zu vertretenden Verletzung des Beschleunigungsgebots das Verfahren bereits längere Zeit nicht gefördert wurde und darüber hinaus ungewiss ist, wann das Hauptsacheverfahren (neu) eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung anberaumt werden kann (vgl. KG…, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 4 Ws 336/84 u.a. -, StV 1985, S. 67; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; KG…, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 4 Ws 230 und 231/88 -, StV 1989, S. 68; KG…, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 4 Ws 124/91 -, StV 1991, S. 473; OLG Bremen…, Beschluss vom 29. August 1994 - Ws 138/94 -, StV 1994, S. 666; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 1 Ws 208/95 -, StV 1996, S. 388; KG…, Beschluss vom 18. August 2003 - 3 Ws 370/03 -, StV 2003, S. 627 ; OLG Köln…, Beschluss vom 6. Juli 2004 - Ws 301/04 -, StV 2005, S. 396 ; LG Hamburg, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ; LG Köln…, Beschluss vom 19. Mai 1989, NStZ 1989, S. 442 ; LG Gera…, Beschluss vom 1. Juli 1996 - 261 Js 12036/94-5 KLs -, StV 1997, S. 141 ).Ebenso ist anerkannt, dass erst noch bevorstehende, aber schon jetzt absehbare Verfahrensverzögerungen von völlig ungewisser Dauer nicht anders zu behandeln sind als bereits eingetretene (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; LG Hamburg, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ).
Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist allgemein anerkannt, dass erst noch bevorstehende Verzögerungen von - wie hier - völlig ungewisser Dauer nicht anders behandelt werden dürfen, als bereits eingetretene (…vgl. nur Hanseatisches OLG Hamburg, StV 1985, S. 66; LG Hamburg, StV 1985, S. 20 ;… LG Frankfurt am Main, StV 1989, S. 486 ).
Ein infolge Überlastung des zuständigen Gerichts bereits aktuell absehbarer Verfahrensstillstand von mehreren Monaten ist mit der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit auch dann nicht vereinbar, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist (…vgl. so ausdrücklich auch bereits KG, StV 1989, S. 68 - neunmonatiger Verfahrensstillstand nach Aussetzung der Hauptverhandlung; LG Hamburg, StV 1985, S. 20 - Nichtanberaumung der Hauptverhandlung um mehrere Monate;… LG Frankfurt am Main, StV 1989, S. 486 - bevorstehende Verfahrensverzögerung von ungewisser Dauer).
- LG Frankfurt/Main, 24.04.1989 - 27 Qs 34/88
Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Dementsprechend stimmen die Fachgerichte darin überein, dass unabhängig von der Höhe einer zu erwartenden Strafe auch ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl aufzuheben ist, wenn in Folge einer vom Beschuldigten nicht zu vertretenden Verletzung des Beschleunigungsgebots das Verfahren bereits längere Zeit nicht gefördert wurde und darüber hinaus ungewiss ist, wann das Hauptsacheverfahren (neu) eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung anberaumt werden kann (vgl. KG…, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 4 Ws 336/84 u.a. -, StV 1985, S. 67; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; KG…, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 4 Ws 230 und 231/88 -, StV 1989, S. 68; KG…, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 4 Ws 124/91 -, StV 1991, S. 473; OLG Bremen…, Beschluss vom 29. August 1994 - Ws 138/94 -, StV 1994, S. 666; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 1 Ws 208/95 -, StV 1996, S. 388; KG…, Beschluss vom 18. August 2003 - 3 Ws 370/03 -, StV 2003, S. 627 ; OLG Köln…, Beschluss vom 6. Juli 2004 - Ws 301/04 -, StV 2005, S. 396 ; LG Hamburg…, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ; LG Köln…, Beschluss vom 19. Mai 1989, NStZ 1989, S. 442 ; LG Gera…, Beschluss vom 1. Juli 1996 - 261 Js 12036/94-5 KLs -, StV 1997, S. 141 ).Ebenso ist anerkannt, dass erst noch bevorstehende, aber schon jetzt absehbare Verfahrensverzögerungen von völlig ungewisser Dauer nicht anders zu behandeln sind als bereits eingetretene (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; LG Hamburg…, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ).
Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist allgemein anerkannt, dass erst noch bevorstehende Verzögerungen von - wie hier - völlig ungewisser Dauer nicht anders behandelt werden dürfen, als bereits eingetretene (…vgl. nur Hanseatisches OLG Hamburg, StV 1985, S. 66;… LG Hamburg, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main, StV 1989, S. 486 ).
Ein infolge Überlastung des zuständigen Gerichts bereits aktuell absehbarer Verfahrensstillstand von mehreren Monaten ist mit der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit auch dann nicht vereinbar, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist (…vgl. so ausdrücklich auch bereits KG, StV 1989, S. 68 - neunmonatiger Verfahrensstillstand nach Aussetzung der Hauptverhandlung;… LG Hamburg, StV 1985, S. 20 - Nichtanberaumung der Hauptverhandlung um mehrere Monate; LG Frankfurt am Main, StV 1989, S. 486 - bevorstehende Verfahrensverzögerung von ungewisser Dauer).
- OLG Hamburg, 05.07.1984 - 2 Ws 325/84
Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Dementsprechend stimmen die Fachgerichte darin überein, dass unabhängig von der Höhe einer zu erwartenden Strafe auch ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl aufzuheben ist, wenn in Folge einer vom Beschuldigten nicht zu vertretenden Verletzung des Beschleunigungsgebots das Verfahren bereits längere Zeit nicht gefördert wurde und darüber hinaus ungewiss ist, wann das Hauptsacheverfahren (neu) eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung anberaumt werden kann (vgl. KG…, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 4 Ws 336/84 u.a. -, StV 1985, S. 67; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; KG…, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 4 Ws 230 und 231/88 -, StV 1989, S. 68; KG…, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 4 Ws 124/91 -, StV 1991, S. 473; OLG Bremen…, Beschluss vom 29. August 1994 - Ws 138/94 -, StV 1994, S. 666; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 1 Ws 208/95 -, StV 1996, S. 388; KG…, Beschluss vom 18. August 2003 - 3 Ws 370/03 -, StV 2003, S. 627 ; OLG Köln…, Beschluss vom 6. Juli 2004 - Ws 301/04 -, StV 2005, S. 396 ; LG Hamburg…, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ; LG Köln…, Beschluss vom 19. Mai 1989, NStZ 1989, S. 442 ; LG Gera…, Beschluss vom 1. Juli 1996 - 261 Js 12036/94-5 KLs -, StV 1997, S. 141 ).Ebenso ist anerkannt, dass erst noch bevorstehende, aber schon jetzt absehbare Verfahrensverzögerungen von völlig ungewisser Dauer nicht anders zu behandeln sind als bereits eingetretene (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; LG Hamburg…, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ).
Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist allgemein anerkannt, dass erst noch bevorstehende Verzögerungen von - wie hier - völlig ungewisser Dauer nicht anders behandelt werden dürfen, als bereits eingetretene (vgl. nur Hanseatisches OLG Hamburg, StV 1985, S. 66;… LG Hamburg, StV 1985, S. 20 ;… LG Frankfurt am Main, StV 1989, S. 486 ).
- KG, 01.12.1988 - 4 Ws 230/88
Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Dementsprechend stimmen die Fachgerichte darin überein, dass unabhängig von der Höhe einer zu erwartenden Strafe auch ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl aufzuheben ist, wenn in Folge einer vom Beschuldigten nicht zu vertretenden Verletzung des Beschleunigungsgebots das Verfahren bereits längere Zeit nicht gefördert wurde und darüber hinaus ungewiss ist, wann das Hauptsacheverfahren (neu) eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung anberaumt werden kann (vgl. KG…, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 4 Ws 336/84 u.a. -, StV 1985, S. 67; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; KG, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 4 Ws 230 und 231/88 -, StV 1989, S. 68; KG…, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 4 Ws 124/91 -, StV 1991, S. 473; OLG Bremen…, Beschluss vom 29. August 1994 - Ws 138/94 -, StV 1994, S. 666; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 1 Ws 208/95 -, StV 1996, S. 388; KG…, Beschluss vom 18. August 2003 - 3 Ws 370/03 -, StV 2003, S. 627 ; OLG Köln…, Beschluss vom 6. Juli 2004 - Ws 301/04 -, StV 2005, S. 396 ; LG Hamburg…, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ; LG Köln…, Beschluss vom 19. Mai 1989, NStZ 1989, S. 442 ; LG Gera…, Beschluss vom 1. Juli 1996 - 261 Js 12036/94-5 KLs -, StV 1997, S. 141 ).Ein infolge Überlastung des zuständigen Gerichts bereits aktuell absehbarer Verfahrensstillstand von mehreren Monaten ist mit der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit auch dann nicht vereinbar, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist (vgl. so ausdrücklich auch bereits KG, StV 1989, S. 68 - neunmonatiger Verfahrensstillstand nach Aussetzung der Hauptverhandlung;… LG Hamburg, StV 1985, S. 20 - Nichtanberaumung der Hauptverhandlung um mehrere Monate;… LG Frankfurt am Main, StV 1989, S. 486 - bevorstehende Verfahrensverzögerung von ungewisser Dauer).
- KG, 18.08.2003 - 3 Ws 370/03
Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei außer Vollzug gesetztem Haftbefehl
Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Eine Haftsache ist deshalb auch dann wie eine Haftsache zu behandeln, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil er außer Vollzug gesetzt ist (so auch bereits KG…, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 4 Ws 124/91 -, StV 1991, S. 473; Beschluss vom 18. August 2003 - 3 Ws 370/03 -, StV 2003, S. 627 ; OLG Köln…, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 2 Ws 301/04 -, StV 2005, S. 396 ).Dementsprechend stimmen die Fachgerichte darin überein, dass unabhängig von der Höhe einer zu erwartenden Strafe auch ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl aufzuheben ist, wenn in Folge einer vom Beschuldigten nicht zu vertretenden Verletzung des Beschleunigungsgebots das Verfahren bereits längere Zeit nicht gefördert wurde und darüber hinaus ungewiss ist, wann das Hauptsacheverfahren (neu) eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung anberaumt werden kann (vgl. KG…, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 4 Ws 336/84 u.a. -, StV 1985, S. 67; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 2 Ws 325/84 -, StV 1985, S. 66; KG…, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - 4 Ws 230 und 231/88 -, StV 1989, S. 68; KG…, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 4 Ws 124/91 -, StV 1991, S. 473; OLG Bremen…, Beschluss vom 29. August 1994 - Ws 138/94 -, StV 1994, S. 666; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 1 Ws 208/95 -, StV 1996, S. 388; KG, Beschluss vom 18. August 2003 - 3 Ws 370/03 -, StV 2003, S. 627 ; OLG Köln…, Beschluss vom 6. Juli 2004 - Ws 301/04 -, StV 2005, S. 396 ; LG Hamburg…, Beschluss vom 4. September 1984 - (98) 12/84 KLs -, StV 1985, S. 20 ; LG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 24. April 1989 - 5/27 Qs 34/88 - 90 Js 31063/86 - 933 Ls 266 -, StV 1989, S. 486 ; LG Köln…, Beschluss vom 19. Mai 1989, NStZ 1989, S. 442 ; LG Gera…, Beschluss vom 1. Juli 1996 - 261 Js 12036/94-5 KLs -, StV 1997, S. 141 ).
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der dort zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 20, 144 ; 53, 152 ), und zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).Dieses verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ); kommt es aufgrund vermeidbarer Fehler der Justizorgane zu einer erheblichen Verzögerung, so steht dies der Aufrechterhaltung des Haftbefehls regelmäßig entgegen.
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Die Freiheit der Person nimmt - als Basis der allgemeinen Rechtsstellung und Entfaltungsmöglichkeit des Bürgers (BVerfGE 19, 342 ; 53, 152 ) - einen hohen Rang unter den Grundrechten ein.Ein vertretbarer Ausgleich des Widerstreits dieser für den Rechtsstaat wichtigen Grundsätze lässt sich im Bereich des Rechts der Untersuchungshaft nur erreichen, wenn den Freiheitsbeschränkungen, die vom Standpunkt einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege aus erforderlich sind, ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten wird (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 35, 185 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
- KG, 11.07.1991 - 4 Ws 124/91
- BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66
Untersuchungshaft
- OLG Oldenburg, 18.12.1995 - 1 Ws 208/95
Aufhebung eines Haftbefehls trotz Fluchtgefahr; Berücksichtigung des Grundsatzes …
- OLG Bremen, 29.08.1994 - Ws 138/94
- BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73
Haftgrund Wiederholungsgefahr
- BGH, 25.01.2005 - 3 StR 445/04
Ziel des Strafprozesses (Wahrheitsfindung in einem prozeßordnungsgemäßen …
- KG, 10.01.1985 - 4 Ws 336/84
- LG Gera, 01.07.1996 - 5 KLs 261 Js 12036/94
- BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05
Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung
Er hat, insbesondere soweit es um das Gebot der Beschleunigung von Haftsachen geht, die dafür erforderlichen - personellen wie sächlichen - Mittel aufzubringen, bereitzustellen und einzusetzen (BVerfG NJW 2000, 797; 2006, 668, 671; ähnlich BGH, Urteil vom 3. November 2004 - RiZ [R] 2/03 - NJW 2005, 905, 906). - LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
EncroChat; Vorabentscheidungsverfahren; Telekommunikationsüberwachung …
Eine dem Staat zuzurechnende vermeidbare Verfahrensverzögerung könnte dazu führen, dass der Haftbefehl aufzuheben wäre (BVerfG, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05 -, juris Rn. 28 ff.). - OLG Hamburg, 04.06.2020 - 2 Ws 72/20
Vorführungshaftbefehl regelmäßig nicht länger als für eine Woche
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen gilt auch bei Außervollzugsetzung des Haftbefehls fort (Senat, Beschluss vom 30. Januar 2020, Az.: 2 Ws 6/20; Beschluss vom 7. Januar 2005, Az.: 2 Ws 257/04; BVerfG, NJW 2006, 668; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2019, Az.: StB 1/19, juris; KG, StV 2015, 37; StV 2003, 627;… HK-StPO/ Posthoff , § 120 Rn. 12;… LR/ Hilger , § 116 Rn. 1;… KK-StPO/Schultheis, § 120 Rn. 9;… Meyer-Goßner/ Schmitt , § 120 Rn. 5).Denn auch dann, wenn Untersuchungshaft nicht vollzogen wird, kann allein schon die Existenz eines Haftbefehls für einen Angeklagten eine erhebliche Belastung darstellen, weil sich mit ihm regelmäßig die Furcht vor einem (erneuten) Vollzug verbindet (BVerfG, StV 2006, 87; vgl. BVerfGE 53, 152).
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut …
In Verbindung mit der vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls vertretenen Auffassung, dass "bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen" die durch die Straferwartung begründete Fluchtgefahr allein nicht mehr "zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft herangezogen werden" könne (BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05 = StV 2006, 87), wäre darüber hinaus in Fällen einer notwendig werdenden zweiten Tatsachenverhandlung regelmäßig die Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu prüfen.Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
- KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19
Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender …
Dies gilt namentlich für die Personalausstattung und die Geschäftsverteilung (vgl. BVerfGK 6, 384; BGHSt 38, 43 ff. [zur Justizgewährungspflicht]; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Bremen StV 1992, 426; OLG Celle StV 2002, 150; OLG Frankfurt NJW 1996, 1487).Die dadurch eingetretene Überlastung der Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte kann die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus aber in der Regel nur dann rechtfertigen, wenn sie nur kurzfristig ist und - insbesondere weil nicht oder kaum voraussehbar - für Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Justizverwaltung unvermeidbar war (vgl. BVerfGE 36, 264, 270 ff.; BVerfG NJW 1991, 2821; 1994, 2081; 2003, 2895; 2006, 668, 672, 677; 2018, 2948; NStZ 1994, 93; StV 1997, 535; 1999, 328; 2003, 30; 2015, 39; BGHSt 38, 43; KG StV 1985, 116; 1992, 523; OLG Bamberg StV 1991, 169; OLG Braunschweig NJW 1967, 1290; OLG Bremen StV 2016, 824; 1992, 480; 1994, 326; OLG Celle …
Er hat die dafür erforderlichen - personellen wie sächlichen - Mittel aufzubringen, bereit zu stellen und einzusetzen (vgl. BVerfGK 6, 384 [juris, Rn. 46]).
Der Staat hat aufgrund des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzips, dessen Bestandteil neben dem Beschleunigungsgrundsatz auch die Pflicht zur Justizgewährung ist, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet und erforderlich sind, um eine zügige Aufklärung und Aburteilung von Straftaten (insbesondere) in Haftsachen sicherzustellen, namentlich einer Überlastung der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte (bereits im Vorfeld) entgegenzuwirken und sie - in personeller wie in sächlicher (z.B. Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die räumliche und gerätemäßige Ausstattung kriminaltechnischer Institute oder die Beauftragung externer Sachverständiger; Vorhalten geeigneter Sitzungssäle für die Hauptverhandlung) Hinsicht - so auszustatten, dass sie diese Aufgabe erfüllen können (vgl. BVerfGE 36, 264, 275; BVerfGK 6, 384; BVerfG StRR 2011, 246).
Kann aber in einem Verfahren, in dem Untersuchungshaft vollzogen wird, nur deshalb nicht vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist mit der Hauptverhandlung begonnen werden, dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht Rechnung getragen werden, weil der Staat seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte nicht nachkommt, haben die mit der Haftprüfung betrauten Fachgerichte die verfassungsrechtlich gebotenen Konsequenzen zu ziehen, indem sie die Haftentscheidung aufheben; ansonsten verfehlen sie die ihnen obliegende Aufgabe, den Grundrechtsschutz der Betroffenen zu verwirklichen (vgl. BVerfG StV 2015, 39 unter Verweis auf BVerfGK 6, 384, 397).
Von dem Präsidium sind - unabhängig von den allgemeinen Entlastungsgrundsätzen, die allein die "vorbeugende" Entlastung zur Vermeidung einer nicht nur kurzfristigen allgemeinen Überlastung der Kammer betreffen können - umgehend die notwendigen (entlastenden) Maßnahmen zu treffen (vgl. BVerfG StraFo 2007, 18; NJW 2006, 668, 672, 677; StV 1997, 535; BGHSt 38, 43; KG StV 1985, 116; 1992, 523; OLG Celle StV 1995, 425; 2002, 150; NdsRpfl.
Versäumt es der Staat, der seit Jahrzehnten wiederholten Mahnung des Bundesverfassungsgerichts folgend seine Strafverfolgungsbehörden und Gerichte so auszustatten, dass diese dem Gesetzesbefehl folgen und in Verfahren, in denen Untersuchungshaft vollzogen wird, regelmäßig - nämlich dann, wenn kein wichtiger Grund vorliegt, der ein Urteil bei Ablauf der Sechs-Monats-Frist noch nicht zulässt und die Haftfortdauer rechtfertigt - innerhalb von sechs Monaten nach Festnahme des Beschuldigten mit der, den verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Bezug auf ihre konzentrierte Durchführung genügenden Hauptverhandlung beginnen können, muss er es hinnehmen - und seinen Bürgerinnen und Bürgern erklären -, dass einer Straftat dringend Verdächtige trotz Vorliegens eines Haftgrundes auf freien Fuß kommen, sich dem Verfahren (und einer Bestrafung) entziehen, die Rechtsfindung durch Verdunkelungshandlungen erschweren oder erneut Straftaten von erheblichem Gewicht begehen (vgl. BVerfGK 6, 384 [juris, Rn. 46];… OLG Bremen StV 2016, 824 [juris, Rn. 22]).
- BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11
Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene …
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzt der Dauer der Freiheitsentziehung auch unabhängig von einer zu erwartenden Strafe Grenzen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 20, 144 ; 53, 152 ; BVerfGK 6, 384 ). - OLG Hamm, 29.03.2007 - 2 Ws 88/07
Beschleunigungsgebot; Aussetzung; Hauptverhandlung; Justizfehler
Diesem vor allem in Haftsachen geltenden Grundsatz hat auch das Bundesverfassungsgericht gerade in seiner jüngsten Rechtsprechung besonderes Gewicht beigemessen (vgl. vor allem BVerfG NJW 2005, 2612; 2005, 3485 ; 2006, 668; 2006, 672; 2006, 677; 2006, 1336; StV 2006, 251 jeweils m. w. Nachw.).Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05 - entschieden, dass eine Strafsache binnen angemessener Frist zum Abschluss gebracht werden muss und der Abbruch einer Hauptverhandlung notfalls durch einen "überobligationsmäßigen Einsatz der Richterbank", der hier - soweit nach Aktenlage ersichtlich - nicht einmal nötig gewesen wäre, zu vermeiden ist (BVerfG, NJW 2006, 668, 671).
Diesem vor allem in Haftsachen geltenden Grundsatz hat auch das Bundesverfassungsgericht gerade in seiner jüngsten Rechtsprechung besonderes Gewicht beigemessen (vgl. vor allem BVerfG NJW 2005, 2612; 2005, 3485 ; 2006, 668; 2006, 672; 2006, 677; 2006, 1336; StV 2006, 251 jeweils m. w. Nachw.).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05 - entschieden, dass eine Strafsache binnen angemessener Frist zum Abschluss gebracht werden muss und der Abbruch einer Hauptverhandlung notfalls durch einen "überobligationsmäßigen Einsatz der Richterbank", der hier - soweit nach Aktenlage ersichtlich - nicht einmal nötig gewesen wäre, zu vermeiden ist (BVerfG, NJW 2006, 668, 671).
Diesem vor allem in Haftsachen geltenden Grundsatz hat auch das Bundesverfassungsgericht gerade in seiner jüngsten Rechtsprechung besonderes Gewicht beigemessen (vgl. vor allem BVerfG NJW 2005, 2612; 2005, 3485 ; 2006, 668; 2006, 672; 2006, 677; 2006, 1336; StV 2006, 251 jeweils m. w. Nachw.).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05 - entschieden, dass eine Strafsache binnen angemessener Frist zum Abschluss gebracht werden muss und der Abbruch einer Hauptverhandlung notfalls durch einen "überobligationsmäßigen Einsatz der Richterbank", der hier - soweit nach Aktenlage ersichtlich - nicht einmal nötig gewesen wäre, zu vermeiden ist (BVerfG, NJW 2006, 668, 671).
- BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14
Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann Haftfortdauer grundsätzlich nicht …
Kann dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht Rechnung getragen werden, weil der Staat seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte nicht nachkommt, haben die mit der Haftprüfung betrauten Fachgerichte die verfassungsrechtlich gebotenen Konsequenzen zu ziehen, indem sie die Haftentscheidung aufheben; ansonsten verfehlen sie die ihnen obliegende Aufgabe, den Grundrechtsschutz der Betroffenen zu verwirklichen (vgl. BVerfGK 6, 384 ). - BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2090/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
Zu berücksichtigen ist, dass auch eine erst bevorstehende, aber schon zum Entscheidungszeitpunkt deutlich absehbare Verfahrensverzögerung bereits eingetretenen Verfahrensverzögerungen gleichsteht (vgl. BVerfGK 6, 384 ; 12, 166 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18 -, Rn. 57).Soweit das Oberlandesgericht aber darauf verweist, dass die polizeilichen Ermittlungen und die Fertigung der Anklageschrift ungeachtet dieser Komplexität äußerst zügig vorangetrieben wurden, kann eine solche beschleunigte Bearbeitung der Sache nach Erhebung der Anklage eingetretene Verzögerungen jedoch nicht rechtfertigen; nur in Ausnahmefällen vermag eine spätere besonders intensive - überobligatorische - Bearbeitung eines Verfahrens frühere Verzögerungen zu kompensieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05 -, Rn. 34).
d) Die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts setzt sich schließlich nicht in der gebotenen Begründungstiefe mit der Frage auseinander, ob schon zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung eine absehbare Verfahrensverzögerung vorlag, die einer bereits eingetretenen Verzögerung gleichzustellen ist (vgl. dazu BVerfGK 6, 384 ; 12, 166 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18 -, Rn. 57).
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
Sie sind darüber hinaus auch für einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl (§ 116 StPO) von Bedeutung (vgl. BVerfGE 53, 152 ; BVerfGK 6, 384 ).Denn auch dann, wenn Untersuchungshaft nicht vollzogen wird, kann allein schon die Existenz eines Haftbefehls für den Beschuldigten eine erhebliche Belastung darstellen, weil sich mit ihm regelmäßig die Furcht vor einem (erneuten) Vollzug verbindet (vgl. BVerfGE 53, 152 ; BVerfGK 6, 384 ).
- KG, 17.01.2018 - 4 Ws 149/17
Verfahrensverzögerung am BGH: Fortsetzung der U-Haft wird unverhältnismäßig
- BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung …
- OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 2 HEs 145/12
Besondere Haftprüfung: Schwangerschaft einer Richterin des erkennenden …
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10
Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren; …
- BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09
Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines …
- OLG Stuttgart, 12.10.2018 - H 1 Ws 105/18
Untersuchungshaft, Beschleunigungsgrundsatz, nicht nur kurzfristige Überlastung
- BGH, 07.07.2009 - 1 StR 41/09
Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH (richtlinienkonforme Auslegung); …
- BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 225/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
- BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06
Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2128/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1847/07
Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots …
- BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und …
- KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19
Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen …
- OLG Bremen, 20.05.2016 - 1 HEs 2/16
Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen wenn später als sechs Monate …
- OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 1 Ws 142/05
Haftbeschwerde im Strafverfahren: Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung von …
- BGH, 12.02.2020 - StB 36/18
Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Freiheitsentziehung nach Polizeirecht …
- BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren; …
- OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19
Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des …
- BGH, 16.10.2018 - 3 StR 168/18
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verfahrensrüge …
- VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07
Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Beschleunigungsgebot in Haftsachen; …
- OLG Bremen, 26.05.2023 - 1 Ws 40/23
Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft bei fundierter Gefahrenprognose der …
- OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - 18 EK 1/15
Entschädigung wegen unangemessen langer Dauer eines Strafverfahrens
- OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17
Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen
- VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 109-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 71/20
Pandemiebedingte Quarantäne eines Richters: Aussetzung der Hauptverhandlung und …
- OLG Hamm, 23.07.2020 - 1 Ws 279/20
Verfahrensverzögerung im Zusammenhang mit der Coronakrise: Entlassung eines …
- VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 115-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1850/07
Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 398/15
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer
- OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verfahrensverzögerung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 86/16
Staatshaftungsanspruch; Unangemessene Dauer von Gerichtsverfahren; Wirksame …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 11 SF 215/15
- KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14
Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr; …
- OLG Koblenz, 26.09.2006 - 1 Ws 601/06
Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls bei Verletzung des …
- BGH, 13.12.2007 - 1 StR 497/07
Antrag auf rechtliches Gehör(Anhörungsrüge; Zulässigkeit)
- BGH, 13.04.2021 - StB 12/21
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung anwaltlicher Vertretung in einem …
- BGH, 14.12.2006 - 5 StR 472/06
Besorgnis der Befangenheit bei Verletzung des Fragerechts, des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 85/16
- OLG Hamm, 10.01.2019 - 1 Ws 8/19
Untersuchungshaft: Umdeutung einer Haftbeschwerde in einen Haftprüfungsantrag; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 11 SF 667/14
Klage auf Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines sozialgerichtlichen …
- OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ws 217/08
Haftbefehl; Aufhebung; Unverhältnismäßigkeit; Hauptverhandlung
- BGH, 09.06.2011 - V ZB 26/11
Beginn der Sicherungshaft darf nicht an die Verhaftung und damit an einen in der …
- BGH, 09.12.2010 - V ZB 136/10
Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung in den Rechtsmittelinstanzen …
- BGH, 03.04.2008 - 4 StR 89/08
Konkurrenzen zwischen einfacher Körperverletzung und besonders schwerer …
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18
- KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung
- KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
Zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts in Haftbeschwerdeverfahren während …
- OLG Jena, 20.07.2010 - 1 Ws 279/10
Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen durch die Staatsanwaltschaft …
- BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07
Zäsurwirkung auch bei Möglichkeit zu gesonderter Geldstrafe; Recht auf …
- BGH, 06.12.2006 - 1 StR 532/06
Rechtliches Gehör und Anhörungsrüge (verspätetes Eintreffen der angekündigten …
- OLG Köln, 18.01.2006 - 2 Ws 617/05
Beschleunigung in Haftsachen - Unzulässigkeit weiträumiger Terminierung bei …
- BGH, 27.02.2007 - 1 StR 8/07
Anhörungsrüge; nicht verlängerbare Frist zur Gegenerklärung (Recht auf ein faires …
- OLG Karlsruhe, 13.04.2015 - 2 Ws 126/15
Untersuchungshaft: Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei bereits sechsmonatiger …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2018 - L 11 SF 362/17
PKH für eine Klage wegen Staatshaftung
- VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
- OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 Ws 37/12
Zulässigkeit eines Abwartens auf Entscheidungen in strafgerichtlichen …
- BGH, 07.02.2019 - StB 1/19
Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls (verfassungsrechtliche …
- OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08
Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über …
- VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung …
- OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07
Untersuchungshaft: Geltung des Beschleunigungsgebots nach erstinstanzlicher …
- OLG Düsseldorf, 25.10.2006 - 1 Ws 391/06
Bindendes Angebot als Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen versuchten …
- BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10
Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle eines Asylantrags …
- OLG Köln, 28.08.2007 - 2 Ws 412/07
Vollzug des Haftbefehls aufgrund Wiederholungsgefahr bei Sexualstraftaten auch …
- BGH, 11.04.2007 - 3 StR 21/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensverbindung; Warten auf …
- OLG Köln, 21.12.2006 - 43 HEs 31/06
Voraussetzungen der Aufrechterhaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft über …
- OLG Brandenburg, 25.03.2019 - 2 Ws 39/19
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens in einer Haftsache
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2016 - L 11 SF 554/15
- BGH, 29.06.2006 - 3 StR 175/06
Strafzumessung (Urteilsgründe; bestimmende Umstände; längerer Zeitraum zwischen …
- OLG Brandenburg, 01.08.2019 - 2 Ws 152/19
Ablehnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus mangels …
- BGH, 11.01.2011 - 5 StR 537/10
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckterklärung; …
- OLG Hamm, 25.06.2009 - 3 Ws 219/09
Überhaft; Beschleunigung; Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit
- OLG Naumburg, 18.07.2008 - 1 Ws 420/08
Verfahrensverzögerung bei Anberaumung des Beginns der Hauptverhandlung für einen …
- OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr
- OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06
Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen nach Erlass eines …
- OLG Köln, 27.05.2008 - 43 HEs 12/08
Überlastung der mit der Sache befassten Strafkammer als wichtiger Grund für die …
- KG, 22.02.2019 - 4 HEs 4/19
Haftverschonung; Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses; …
- KG, 15.01.2018 - 161 HEs 62/17
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus: …
- VerfGH Sachsen, 23.03.2015 - 31-IV-15
- OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 1 Ws 139/22
Aufhebung des Haftbefehls nach Vollzug der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus
- OLG Karlsruhe, 07.04.2021 - 3 Ws 129/21
Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes im Strafverfahren; Aufhebung des …
- OLG Köln, 04.09.2006 - 43 HEs 31/06
Aufhebung eines Haftbefehls wegen Aufrechterhaltung des Vollzugs der …
- VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 25-IV-15
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- OLG Hamm, 26.06.2014 - 1 Ws 324/14
U-Haft, Beschleunigungsgebot, Terminierung
- OLG Hamm, 03.04.2014 - 1 Ws 137/14
Anforderungen an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte durch das …
- OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11
Haftprüfungsverfahren bei Untersuchungshaft: Auswirkungen einer Verzögerung des …
- OLG Koblenz, 09.12.2010 - 1 Ws 569/10
Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Außervollzugsetzung eines Haftbefehls …
- KG, 03.04.2006 - 5 Ws 170/06
Haftprüfung während der laufenden Hauptverhandlung: Inhaltliche Anforderungen an …
- KG, 08.05.2014 - 4 Ws 32/14
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens bei Überhaft
- OLG Brandenburg, 05.06.2023 - 1 Ws 55/23
- OLG Naumburg, 19.03.2009 - 1 Ws 171/09
Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen auch nach Erlass des Urteils; …
- OLG Koblenz, 26.08.2010 - 2 Ws 383/10
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen durch nachlässige Planung …
- OLG Karlsruhe, 11.12.2018 - 1 Ws 341/18
Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen bei Notierung von Überhaft: Hinderung …
- OLG Bremen, 10.05.2022 - 1 HEs 1/22
- OLG Naumburg, 19.05.2008 - 1 Ws 294/07