Rechtsprechung
BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (15)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 24 StGB
Mord (gemeingefährliches Mittel; Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein; Handeln in Selbstmordabsicht; Geisterfahrt); Rücktritt (Freiwilligkeit; Mitursächlichkeit; optimale Erfolgsverhinderung) - HRR Strafrecht
§ 74 JGG
Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung (Kostenbefreiung im Jugendverfahren; Ermessensentscheidung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Kostenentscheidung des Urteils des Landgerichts; Wirtschaftliche Möglichkeit der Begleichung der wegen der umfangreichen Beweiserhebungen nicht unerheblichen Kosten und Auslagen des Verfahrens aus eigenen Mitteln
- Wolters Kluwer
Umfang der revisionsrechtlichen Überprüfung einer Beweiswürdigung des Tatrichters ; Vorliegen eines Erörterungsmangels hinsichtlich des Vorliegens der Schuldfähigkeit; Befahren der Autobahn in falscher Fahrtrichtung zwecks Selbstmordbegehung; Rechtmäßigkeit einer ...
- verkehrsrechtsforum.de
Zur Frage der Strafbarkeit einer Geisterfahrt in Unfallverursachungsabsicht.
- Judicialis
- ra.de
- RA Kotz
Geisterfahrt in Unfallverursachungsabsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes rechtskräftig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auto als Mordwerkzeug - Ein Fahrzeug kann zum "gemeingefährlichen Mittel" werden
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes rechtskräftig
- 123recht.net (Pressemeldung, 16.3.2006)
Unfall in Selbstmordabsicht war Mord // 19-jähriger Geisterfahrer muss vier Jahre ins Gefängnis
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Mord - Pkw als gemeingefährliches Mittel
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Falschfahrer-Fall
§ 24 Abs. 1 StGB; § 315 c Abs. 1 StGB; § 315 b Abs. 1 StGB; § 211 Abs. 1 StGB; § 315 b Abs. 3 StGB; § 211 Abs. 2 StGB
Mord; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein; gemeingefährliches Mittel; Rücktritt vom Versuch; Konkurrenzen bei Straßenverkehrsstraftaten - jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Vorsätzliche Geisterfahrt mit einem PKW auf der Autobahn
Verfahrensgang
- LG Regensburg - KLs 131 Js 93487/04
- BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05 (1)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 503
- NStZ-RR 2006, 224
- NZV 2006, 553
- StV 2007, 12
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05
Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete …
Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Dieses Mordmerkmal kann auch dann erfüllt sein, wenn - wie hier - ein Tötungsmittel eingesetzt wird, das seiner Natur nach nicht gemeingefährlich ist, sofern das Mittel in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. BGH NStZ 2006, 167, 168 m.N.).Die zu diesem Zeitpunkt gegebene Arg- und Wehrlosigkeit der Fahrzeuginsassen bestand auch nach dem Erkennen der Gefahrensituation fort, denn die danach bis zur Kollision verbliebene Zeitspanne ließ, auch für den Führer des PKW, keine Möglichkeit, dem Angriff auszuweichen (vgl. BGH NStZ 2006, 167, 168 m.N.).
Andererseits hindert nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (vgl. BGH NStZ 2006, 167, 168 m.N.).
- BGH, 25.06.1981 - 4 StR 302/81
Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Soweit es die Mordversuche betrifft, sind die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts gemäß § 24 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB erfüllt, denn der Angeklagte hat nach den rechtsfehlerfrei in Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo (vgl. dazu BGH VRS 61, 262, 263) getroffenen Feststellungen freiwillig die Vollendung der Tat verhindert.Maßgeblich ist, dass er beim Einschalten der Scheinwerfer - nicht ausschließbar (UA 33/34) - davon ausging, dass der Unfall dadurch noch vermieden werden konnte (vgl. BGH VRS 61, 262, 263), mithin den für möglich gehaltenen Todeserfolg nicht mehr billigte.
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Dass der Täter - wie hier - eine neue Kausalreihe in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mindestens mitursächlich ist, reicht aus (…vgl. BGH aaO; BGHSt 33, 295, 301, jew. m.w.N.).
- BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02
Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt …
Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Ein gemäß § 24 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB strafbefreiender Rücktritt setzt entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nicht voraus, dass der Täter, der die Vollendung der Tat erfolgreich verhindert und dies - wovon das Landgericht zutreffend zu Gunsten des Angeklagten ausgegangen ist - auch anstrebt, unter mehreren Möglichkeiten der Erfolgsverhinderung die sicherste oder "optimale" gewählt hat (vgl. BGHSt 48, 147 m.N.). - BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64
Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder …
Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Dass der Angeklagte unmittelbar vor der Kollision die Scheinwerfer einschaltete, steht der Annahme der Arg- und Wehrlosigkeit der Insassen des ihm entgegenkommenden PKW nicht entgegen, denn hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ist auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs abzustellen (vgl. BGHSt 19, 321, 322;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3). - BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83
Heimtückemord - Strafmaß - Milderungsgründe - "Außergewöhnliche Umstände"
Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Dabei kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlt (vgl. BGH NJW 1983, 2456;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26). - BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95
Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige …
Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Insbesondere ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht dabei nicht in erster Linie auf das Gewicht des Tatunrechts abgestellt hat, denn auch bei einer wegen der Schwere der Schuld zu verhängenden Jugendstrafe ist deren Höhe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten zu bemessen (vgl. nur BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10 m.N.). - BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte …
Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Dabei kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlt (vgl. BGH NJW 1983, 2456; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26). - BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86
Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der …
Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Dass der Angeklagte unmittelbar vor der Kollision die Scheinwerfer einschaltete, steht der Annahme der Arg- und Wehrlosigkeit der Insassen des ihm entgegenkommenden PKW nicht entgegen, denn hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ist auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs abzustellen (vgl. BGHSt 19, 321, 322; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3).
- LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
Raser erstmals wegen Mordes verurteilt
Maßgeblich ist dann jedoch die Eignung des Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation (BGH, Urteile vom 16.08.2015 - 4 StR 168/05 -, NStZ 2006, 167, 168; vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 -, NStZ 2006, 503, 504; vom 25.03.2010 - 4 StR 594/09 -, NStZ 2010, 515; vom 21.12.2016 - 1 StR 375/16 -, juris).Im Übrigen ist die Fallkonstellation hinsichtlich des hier in Frage stehenden Mordmerkmals mit dem vom Bundesgerichtshof (4 StR 594/05, a.a.O.) entschiedenen Fall einer Geisterfahrt vergleichbar.
- BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"
Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (…vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 4; vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504;… vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 2). - LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17
Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017
Er hatte es nicht in der Hand, wie viele Menschen als Repräsentanten der Allgemeinheit in den von ihm geschaffenen Gefahrenbereich geraten und durch sein Verhalten gefährdet werden konnten (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167).
- LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19
Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann
Entscheidend ist, ob der Angeklagte die Kosten des Verfahrens aus eigenen Mitteln begleichen kann und die Auferlegung der Kosten einem Neuanfang nach Verbüßung der Jugendstrafe nicht entgegensteht (BGH, Beschluss vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, juris Rn. 2). - BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09
Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke; …
Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (BGHSt 38, 353, 354;… BGH, Urteile vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 2, und vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504). - LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. …
Steuert der Angeklagte ein Kraftfahrzeug in den Gegenverkehr, bedient er sich eines gemeingefährlichen Mittels (vgl. BGH, Urteil vom 16.3. 2006 - 4 StR 594/05).Das Tatmittel muss demnach nicht seiner Natur nach gemeingefährlich sein, entscheidend ist vielmehr, dass im konkreten Einzelfall der Täter eine Ausdehnung der von dem Tatmittel ausgehenden Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGH, Urt. v. 16.3. 2006 - 4 StR 594/05).
Der Angeklagte ist insofern strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten, § 24 Abs. 1 S. 1 StGB (vergl. BGH Urteil 16.03.2006, 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503).
- BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18
Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte); …
Von dem Mordmerkmal tatbestandlich nicht erfasst wird eine "schlichte' Mehrfachtötung; eine solche liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Täter mit Tötungsabsicht gegen eine bestimmte Anzahl von ihm individualisierter Opfer richtet (vgl. BGH, Urteile vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 168; vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504; vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09, NStZ-RR 2010, 373, 374; Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, aaO, § 211 Rn. 29; SK-StGB/ Sinn, 9. Aufl., § 211 Rn. 61; Rengier, Strafrecht - Besonderer Teil 11, 19. - OLG Hamm, 29.12.2020 - 4 Ws 227/20
Jugendlicher, Heranwachsender, Kosten, Auslagen, Ermessen
§ 74 JGG bietet keine Rechtsgrundlage, um den Jugendlichen oder Heranwachsenden von seinen eigenen Auslagen zu entlasten (st. höchstr. Rspr., vgl. BGH NStZ 1989, 239 n. Anm. Brunner; BGH, Beschl. v. 16.03.2006 - 4 StR 594/05 = BeckRS 2006, 04752; BGH, Beschl. v. 26.01.2010 - 5 StR 529/09 = BeckRS 2010, 3534; BGH, Beschl. v. 06.07.2017 - 4 StR 121/17 -juris). - BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09
Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches …
Zwar kann die Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlt (BGH NStZ 2006, 503, 504 m.w.N.). - BGH, 10.02.2010 - 2 StR 503/09
Heimtückemord (Arglosigkeit beim Beginn der Tat)
Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (st. Rspr., vgl. u.a. BGH NStZ 2006, 503, 504 m.w.N.). - LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.
- BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08
Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende …
- LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16
Stutthof-Prozesse
- BGH, 12.11.2019 - 2 StR 415/19
Mord (gemeingefährliches Mittel: Abgrenzung zur Mehrfachtötung)
- BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18
Rücktritt (Rücktrittshandlung bei beendetem Versuch; kein Rücktrittsausschluss …
- LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks
Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. …
- BGH, 29.01.2020 - 4 StR 564/19
Mord (Verdeckungsabsicht: Verhältnis zu bedingtem Tötungsvorsatz; Absicht zur …
- BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16
Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (Voraussetzungen)
- BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07
Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach …
- BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22
Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend …
- OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11
Jugendstrafverfahren: Tragung der notwendigen Auslagen im Falle der Verurteilung
- KG, 26.06.2008 - 1 Ss 559/07
Gefangenenbefreiung: Unterstützung der Fluchtvorbereitungen eines Mitgefangenen
- LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
Anschlag auf Gebetshaus der Sikh-Gemeinde
- BGH, 31.10.2023 - 3 StR 347/23
Verwerfung der Revisionen
- LG Potsdam, 12.05.2014 - 24 Qs 23/14
Kostenentscheidung im Jugendstrafverfahren: Absehen von der Auslagenüberbürdung …
- LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
- OLG Hamm, 19.08.2014 - 2 Ws 140/14
Auslegung der Kostengrundentscheidung in einem Verfahren gegen einen …
- AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18
Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten …
- BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
Mord (Heimtücke; Arglosigkeit zum Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz …
- LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20
Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen …
- OLG Düsseldorf, 14.02.2011 - 4 Ws 59/11
Kosten- und Auslagenentscheidung im Jugendstrafverfahren
- AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16
Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines …
- LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19
Vergewaltigung
- AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht …
- BGH, 06.07.2017 - 4 StR 121/17
Änderung der landgerichtlichen Kostenentscheidung; Rüge der Verletzung formellen …
- AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12
Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter …
- LG Flensburg, 20.12.2019 - II KLs 108 Js 10003/19
Strafverfahren u.a. gegen Heranwachsende wegen gemeinschaftlicher gefährliche …
- AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16
Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines …
- LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08
Höchststrafe wegen Doppelmordes
- LG Dortmund, 07.01.2013 - 31 Qs 56/12
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Gefahr der Abwälzung …
- LG Bochum, 30.05.2012 - 7 Ks 20/11
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zulässigkeit einer Nebenklage im Fall der Anklage teils als Jugendlicher und Heranwachsender; Einwirkung der Nebenklage auf die Verhandlung der Jugendlichendelikte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Nebenklage im Fall der Anklage teils als Jugendlicher und Heranwachsender; Einwirkung der Nebenklage auf die Verhandlung der Jugendlichendelikte
- Judicialis
- rechtsportal.de
JGG § 80 Abs. 3; JGG § 109
Nebenklage, Zulässigkeit, Heranwachsender - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 06.06.2005 - 13 KLs 8/05
- OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 521
- NStZ 2006, 521 (Volltext mit amtl. LS)
- StV 2007, 12 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
Auch aus den in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidungen (z.B. BGHSt 41, 288 und 48, 34) ergibt sich nichts anderes. - BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95
Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
Auch aus den in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidungen (z.B. BGHSt 41, 288 und 48, 34) ergibt sich nichts anderes. - OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
Nebenklage, Zulässigkeit, Jugendlicher, Heranwachsender
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
Verfahrensweisen, die auch nur hinsichtlich einer der angeklagten Taten nicht zulässig wären, sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens strafprozessual insgesamt nicht statthaft, so auch OLG Koblenz StV 2003, 455; OLG Schleswig Beschluss vom 20.07.2001, 2 Ws 205/01, bei juris; Eisenberg, JGG, 10. Aufl. 2004, § 80 Rdn 13b m.w.Nachw. - OLG Schleswig, 20.07.2001 - 2 Ws 205/01
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
Verfahrensweisen, die auch nur hinsichtlich einer der angeklagten Taten nicht zulässig wären, sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens strafprozessual insgesamt nicht statthaft, so auch OLG Koblenz StV 2003, 455; OLG Schleswig Beschluss vom 20.07.2001, 2 Ws 205/01, bei juris; Eisenberg, JGG, 10. Aufl. 2004, § 80 Rdn 13b m.w.Nachw.
- KG, 03.05.2006 - 4 Ws 73/06
Jugendstrafverfahren: Nebenklage bei Straftatvorwürfen aus allen Altersstufen
Verfahrensweisen, die lediglich hinsichtlich einer der angeklagten Taten nicht zulässig wären, sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens strafprozessual insgesamt nicht statthaft (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 1 Ws 351/05 m.w.N. bei JURIS - Eisenberg, JGG 11. Auflage, § 80 Rdnr. 13 b).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe: Kriminalitäts- und Sozialprognose für einen Heranwachsenden unter besonderer Berücksichtigung einer Persönlichkeitsreifung im Strafvollzug
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit der Entwicklung des Verurteilten im Strafvollzug im Rahmen der Kriminal- und Sozialprognose neben den die Anlasstat bestimmenden Faktoren; Bedeutung einer während des Vollzugs mit der Folge weitgehender persönlicher Stabilisierung aufgearbeiteten ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2007, 12
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Verurteilte ein neues schweres Verbrechen begehen werde, so kommt eine Strafaussetzung nicht in Betracht; umgekehrt schließt die Verantwortungsklausel der §§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, 88 Abs. 1 JGG es auch hier mit ein, dass ein vertretbares Restrisiko eingegangen wird (BVerfG NJW 1998, 2202, 2203; 1986, 767, 769); wäre ein völliger Risikoausschluss vorausgesetzt, liefe die Bestimmung des § 57 Abs. 1 StGB leer (vgl. etwa OLG Karlsruhe StV 2000, 156, 157).Nicht zuletzt zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Rechtsbrechern hat sich daher das Gericht - dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (BVerfGE 70, 297, 309 = NJW 1986, 767, 768; NJW 2000, 502, 503) genügend - ein möglichst umfassendes Bild über den Verurteilten zu verschaffen und zwar bei Straftaten der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StPO bezeichneten Art - wie vorliegend - durch Einholung eines prognostischen Sachverständigengutachtens (§ 454 Abs. 2 StPO).
Selbst bei derartigen Gewaltdelikten ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich - auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (BVerfG NJW 1986, 767, 769) - zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzuges der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner persönlichen Freiheit zunehmendes Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 2202); deshalb gewinnen für die Prognoseentscheidung i. d. R. die Umstände, die - wie das Verhalten im Vollzug sowie die augenblicklichen und künftig zu erwartenden Lebensverhältnisse des Verurteilten - Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels (§ 2 StVollzG) und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose vermitteln, gegenüber den Umständen der Straftat des Verurteilten mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzugs ebenfalls zunehmende Bedeutung (BVerfG NStZ 2000, 109, 110 = NJW 2000, 502, 504); insbesondere sind die Erfahrungen, die die Vollzugsanstalt, aber auch der Verurteilte selbst aus ihm gewährten Vollzugslockerungen gewonnen haben, für die Gefahren- bzw. Kriminal- und Sozialprognose von entscheidungserheblichem Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2000, 501, 502).
Auch der Senat kann bei der ihm als ureigene Aufgabe selbständig obliegenden prognostischen Beurteilung (vgl. BVerfG NJW 1986, 767, 768) der von der Justizvollzugsanstalt mitgeteilten sowie der von dem Sachverständigen festgestellten und bewerteten Umstände heute - mehr als 7 Jahre nach Beginn der Freiheitsentziehung - in der Person des Verurteilten eine Rückfallgefahr ohne unvertretbares Restrisiko ausschließen.
- BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97
Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
Dies bedeutet indes nicht, dass in diesen Fällen eine vorzeitige Entlassung grundsätzlich ausgeschlossen ist (BVerfG NJW 1998, 2202); es wäre mit Art. 2 Abs. 2 GG nicht vereinbar, im Anwendungsbereich des § 57 Abs. 1 StGB die Aussetzung der Restfreiheitsstrafe im Allgemeinen allein aus Gründen der Schwere der Schuld des Verurteilten, der Generalprävention und der Verteidigung der Rechtsordnung zu versagen (BVerfG NJW 1994, 378; Senat B. v. 04.10.2005 - 3 Ws 376/05 -).Da es sich vorliegend bei der Anlasstat um Mord handelt, ist auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit hoch zu veranschlagen (BVerfG NJW 1998, 2202, 2203).
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Verurteilte ein neues schweres Verbrechen begehen werde, so kommt eine Strafaussetzung nicht in Betracht; umgekehrt schließt die Verantwortungsklausel der §§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, 88 Abs. 1 JGG es auch hier mit ein, dass ein vertretbares Restrisiko eingegangen wird (BVerfG NJW 1998, 2202, 2203; 1986, 767, 769); wäre ein völliger Risikoausschluss vorausgesetzt, liefe die Bestimmung des § 57 Abs. 1 StGB leer (vgl. etwa OLG Karlsruhe StV 2000, 156, 157).
Selbst bei derartigen Gewaltdelikten ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich - auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (BVerfG NJW 1986, 767, 769) - zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzuges der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner persönlichen Freiheit zunehmendes Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 2202); deshalb gewinnen für die Prognoseentscheidung i. d. R. die Umstände, die - wie das Verhalten im Vollzug sowie die augenblicklichen und künftig zu erwartenden Lebensverhältnisse des Verurteilten - Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels (§ 2 StVollzG) und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose vermitteln, gegenüber den Umständen der Straftat des Verurteilten mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzugs ebenfalls zunehmende Bedeutung (BVerfG NStZ 2000, 109, 110 = NJW 2000, 502, 504); insbesondere sind die Erfahrungen, die die Vollzugsanstalt, aber auch der Verurteilte selbst aus ihm gewährten Vollzugslockerungen gewonnen haben, für die Gefahren- bzw. Kriminal- und Sozialprognose von entscheidungserheblichem Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2000, 501, 502).
- BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99
Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
Bei solchen und sonstigen besonders gefährlichen Taten ist vielmehr eine erhöhte Wahrscheinlichkeit künftiger straffreier Führung zu verlangen (BVerfG NJW 2000, 502, 503).Nicht zuletzt zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Rechtsbrechern hat sich daher das Gericht - dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (BVerfGE 70, 297, 309 = NJW 1986, 767, 768; NJW 2000, 502, 503) genügend - ein möglichst umfassendes Bild über den Verurteilten zu verschaffen und zwar bei Straftaten der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StPO bezeichneten Art - wie vorliegend - durch Einholung eines prognostischen Sachverständigengutachtens (§ 454 Abs. 2 StPO).
Selbst bei derartigen Gewaltdelikten ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich - auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (BVerfG NJW 1986, 767, 769) - zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzuges der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner persönlichen Freiheit zunehmendes Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 2202); deshalb gewinnen für die Prognoseentscheidung i. d. R. die Umstände, die - wie das Verhalten im Vollzug sowie die augenblicklichen und künftig zu erwartenden Lebensverhältnisse des Verurteilten - Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels (§ 2 StVollzG) und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose vermitteln, gegenüber den Umständen der Straftat des Verurteilten mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzugs ebenfalls zunehmende Bedeutung (BVerfG NStZ 2000, 109, 110 = NJW 2000, 502, 504); insbesondere sind die Erfahrungen, die die Vollzugsanstalt, aber auch der Verurteilte selbst aus ihm gewährten Vollzugslockerungen gewonnen haben, für die Gefahren- bzw. Kriminal- und Sozialprognose von entscheidungserheblichem Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2000, 501, 502).
Diesem Umstand misst der Senat - entgegen der Einschätzung der Strafvollstreckungskammer und der Generalstaatsanwaltschaft - besondere Bedeutung und Gewicht für die zu stellende Kriminalprognose bei und zwar in positivem Sinne (vgl. wegen der gebotenen vergleichenden Betrachtungsweise zur Begründung einer überzeugenden Prognose: BVerfG NJW 2000, 502, 504).
- BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
Selbst bei derartigen Gewaltdelikten ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich - auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (BVerfG NJW 1986, 767, 769) - zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzuges der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner persönlichen Freiheit zunehmendes Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 2202); deshalb gewinnen für die Prognoseentscheidung i. d. R. die Umstände, die - wie das Verhalten im Vollzug sowie die augenblicklichen und künftig zu erwartenden Lebensverhältnisse des Verurteilten - Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels (§ 2 StVollzG) und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose vermitteln, gegenüber den Umständen der Straftat des Verurteilten mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzugs ebenfalls zunehmende Bedeutung (BVerfG NStZ 2000, 109, 110 = NJW 2000, 502, 504); insbesondere sind die Erfahrungen, die die Vollzugsanstalt, aber auch der Verurteilte selbst aus ihm gewährten Vollzugslockerungen gewonnen haben, für die Gefahren- bzw. Kriminal- und Sozialprognose von entscheidungserheblichem Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2000, 501, 502). - OLG Karlsruhe, 10.01.2000 - 2 Ws 313/99
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Verurteilte ein neues schweres Verbrechen begehen werde, so kommt eine Strafaussetzung nicht in Betracht; umgekehrt schließt die Verantwortungsklausel der §§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, 88 Abs. 1 JGG es auch hier mit ein, dass ein vertretbares Restrisiko eingegangen wird (BVerfG NJW 1998, 2202, 2203; 1986, 767, 769); wäre ein völliger Risikoausschluss vorausgesetzt, liefe die Bestimmung des § 57 Abs. 1 StGB leer (vgl. etwa OLG Karlsruhe StV 2000, 156, 157). - OLG Karlsruhe, 11.05.1992 - 2 Ws 75/92
Aussetzung; Strafrest; Täterprognose
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
In diesem Rahmen setzt das mit der Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung verbundene "Erprobungswagnis" keine Gewissheit künftiger Straffreiheit voraus (vgl. schon OLG Karlsruhe StV 1993, 260; Senat StV 2002, 322; BVerfG B. v. 05.10.2004 - 2 BvR 558/04 -); dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ist jedoch in angemessener Weise Rechnung zu tragen. - BVerfG, 14.06.1993 - 2 BvR 157/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung zur Bewährung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
Dies bedeutet indes nicht, dass in diesen Fällen eine vorzeitige Entlassung grundsätzlich ausgeschlossen ist (BVerfG NJW 1998, 2202); es wäre mit Art. 2 Abs. 2 GG nicht vereinbar, im Anwendungsbereich des § 57 Abs. 1 StGB die Aussetzung der Restfreiheitsstrafe im Allgemeinen allein aus Gründen der Schwere der Schuld des Verurteilten, der Generalprävention und der Verteidigung der Rechtsordnung zu versagen (BVerfG NJW 1994, 378; Senat B. v. 04.10.2005 - 3 Ws 376/05 -). - OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 3 Ws 252/03
Entscheidung über eine Strafrestaussetzung: Folgen verweigerter Mitwirkung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
Dies entspricht ebenso der ständigen Rechtsprechung des Senats wie die Einschränkung, dass nicht aufklärbare Zweifel, ob solche Umstände in zureichendem Maße vorliegen, zu Lasten des Verurteilten gehen (…vgl. Senat a.a.O.; vgl. auch Senat B. v. 16.02.2004 - 3 Ws 252/03 -). - OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
In diesem Rahmen setzt das mit der Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung verbundene "Erprobungswagnis" keine Gewissheit künftiger Straffreiheit voraus (vgl. schon OLG Karlsruhe StV 1993, 260; Senat StV 2002, 322; BVerfG B. v. 05.10.2004 - 2 BvR 558/04 -); dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ist jedoch in angemessener Weise Rechnung zu tragen. - BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 558/04
Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei einer Strafrestaussetzung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
In diesem Rahmen setzt das mit der Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung verbundene "Erprobungswagnis" keine Gewissheit künftiger Straffreiheit voraus (vgl. schon OLG Karlsruhe StV 1993, 260; Senat StV 2002, 322; BVerfG B. v. 05.10.2004 - 2 BvR 558/04 -); dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ist jedoch in angemessener Weise Rechnung zu tragen. - OLG Stuttgart, 09.10.2002 - 4 Ws 241/02
Strafvollstreckung: Rechtliches Gehör nach Einholung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16
Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags
Je höherwertiger das gefährdete Rechtsgut, umso geringer muss das Risiko eines Rückfalls sein, um den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit im Sinne des § 88 Abs. 1 JGG den Vorzug zu geben (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2006 - 3 Ws 213/06 -, StV 2007, 12). - BGH, 11.01.2018 - StB 33/17
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen …
Denn ungeachtet von Differenzen im Einzelnen verlangt die in beiden Vorschriften enthaltene Verantwortbarkeitsklausel eine Wahrscheinlichkeitsprognose für eine Legalbewährung in Freiheit, wobei die Anforderungen an die Aussicht auf künftige Straffreiheit umso höher anzusetzen sind, je schwerer die in Betracht kommenden Taten wiegen (zu den rechtlichen Maßstäben des § 88 Abs. 1 JGG vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2006 - 3 Ws 213/06, StV 2007, 12, 13;… Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 88 Rn. 5;… HK-JGG/Kern, 2. Aufl., § 88 Rn. 26 mwN;… zu den rechtlichen Maßstäben des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 StGB vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2003 - StB 4/03, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8;… vom 10. April 2014 - StB 4/14, juris Rn. 3). - OLG Karlsruhe, 12.10.2017 - 2 Ws 231/17
Aussetzung des Rests der Jugendstrafe: Anwendbares Recht nach Abgabe der …
Diese entspricht der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (ThürOLG, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 Ws 307/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2015 - III-2 Ws 33/15 -, juris; HansOLG Hamburg StraFo 2013, 349; OLG Stuttgart Die Justiz 2011, 106; OLG Dresden, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 Ws 203/09 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.10.2005 - Ws 768/05 -, juris; BrandbgOLG, Beschluss vom 24.05.2005 - 2 Ws 57/05 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2003 - III-3 Ws 117/03 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 91;… Eisenberg, JGG, 19. Aufl. 2017, § 85 Rn. 22;… HK-JGG/Sonnen, 7. Aufl. 2015, § 85 Rn. 16;… Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl. 2011, § 85 Rn. 14;… Diemer/Schatz/Sonnen, KGG, 7. Aufl. 2015, § 85 Rn. 16;… BeckOK Strafvollzug Bund/Heuchemer, 11. Edition Stand 01.02.2017, JGG § 85 Rn. 14;… NK-JGG/Ostendorf/Rose, 10. Aufl. 2016, § 85 Rn. 8 und § 88 Rn. 1;… Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 57 Rn. 2; undifferenziert: OLG Karlsruhe [3. Strafsenat] Die Justiz 2006, 372; aA : OLG Düsseldorf StraFo 2012, 470; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.11.2009 - 2 Ws 410/09 -, juris; OLG München StraFo 2009, 125; OLG Düsseldorf StV 1998, 348;… LR-StPO/Graalmann-Scherer, 26. Aufl. 2010, § 454 Rn. 105). - OLG Oldenburg, 16.11.2022 - 1 Ws 409/22
Zulässigkeit der Vollstreckung von Freiheitsstrafe nach Erledigung der …
Verbleibende Zweifel an einer hinreichend günstigen Prognose gehen jedoch zu Lasten des Verurteilten und schließen eine Strafaussetzung aus (…vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 10.06.2010, III-2 Ws 143/10, bei juris Rz. 1; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.07.2006, 3 Ws 213/06, bei juris Rz. 9). - KG, 07.04.2021 - 5 Ws 52/21
Strafaussetzung zur Bewährung: Kriminalprognose bei Absehen von der Vollstreckung …
Hierfür ist eine Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des erlittenen Strafvollzugs für das künftige Leben des Verurteilten in Freiheit einerseits und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit andererseits vorzunehmen (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. April 2003 - StB 4/03 - juris, Rdnr. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2006, - 3 Ws 213/06 -, juris Rdnr. 9; Senat…, Beschluss vom 18. März 2016 - 5 Ws 8/16 - Heintschel-Heinegg in: BeckOK StGB, 49. Edition, § 57 Rdnr. 7).