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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05 (1)   

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https://dejure.org/2006,1248
BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05 (1) (https://dejure.org/2006,1248)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 (1) (https://dejure.org/2006,1248)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05 (1) (https://dejure.org/2006,1248)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 24 StGB
    Mord (gemeingefährliches Mittel; Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein; Handeln in Selbstmordabsicht; Geisterfahrt); Rücktritt (Freiwilligkeit; Mitursächlichkeit; optimale Erfolgsverhinderung)

  • HRR Strafrecht

    § 74 JGG
    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung (Kostenbefreiung im Jugendverfahren; Ermessensentscheidung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Kostenentscheidung des Urteils des Landgerichts; Wirtschaftliche Möglichkeit der Begleichung der wegen der umfangreichen Beweiserhebungen nicht unerheblichen Kosten und Auslagen des Verfahrens aus eigenen Mitteln

  • Wolters Kluwer

    Umfang der revisionsrechtlichen Überprüfung einer Beweiswürdigung des Tatrichters ; Vorliegen eines Erörterungsmangels hinsichtlich des Vorliegens der Schuldfähigkeit; Befahren der Autobahn in falscher Fahrtrichtung zwecks Selbstmordbegehung; Rechtmäßigkeit einer ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zur Frage der Strafbarkeit einer Geisterfahrt in Unfallverursachungsabsicht.

  • Judicialis

    StPO § 464 Abs. 3; ; StPO § 464 Abs. 3 Satz 2; ; JGG § 74

  • ra.de
  • RA Kotz

    Geisterfahrt in Unfallverursachungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes rechtskräftig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto als Mordwerkzeug - Ein Fahrzeug kann zum "gemeingefährlichen Mittel" werden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes rechtskräftig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.3.2006)

    Unfall in Selbstmordabsicht war Mord // 19-jähriger Geisterfahrer muss vier Jahre ins Gefängnis

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mord - Pkw als gemeingefährliches Mittel

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Falschfahrer-Fall

    § 24 Abs. 1 StGB; § 315 c Abs. 1 StGB; § 315 b Abs. 1 StGB; § 211 Abs. 1 StGB; § 315 b Abs. 3 StGB; § 211 Abs. 2 StGB
    Mord; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein; gemeingefährliches Mittel; Rücktritt vom Versuch; Konkurrenzen bei Straßenverkehrsstraftaten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorsätzliche Geisterfahrt mit einem PKW auf der Autobahn

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - KLs 131 Js 93487/04
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05 (1)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 503
  • NStZ-RR 2006, 224
  • NZV 2006, 553
  • StV 2007, 12
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dieses Mordmerkmal kann auch dann erfüllt sein, wenn - wie hier - ein Tötungsmittel eingesetzt wird, das seiner Natur nach nicht gemeingefährlich ist, sofern das Mittel in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. BGH NStZ 2006, 167, 168 m.N.).

    Die zu diesem Zeitpunkt gegebene Arg- und Wehrlosigkeit der Fahrzeuginsassen bestand auch nach dem Erkennen der Gefahrensituation fort, denn die danach bis zur Kollision verbliebene Zeitspanne ließ, auch für den Führer des PKW, keine Möglichkeit, dem Angriff auszuweichen (vgl. BGH NStZ 2006, 167, 168 m.N.).

    Andererseits hindert nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (vgl. BGH NStZ 2006, 167, 168 m.N.).

  • BGH, 25.06.1981 - 4 StR 302/81

    Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Soweit es die Mordversuche betrifft, sind die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts gemäß § 24 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB erfüllt, denn der Angeklagte hat nach den rechtsfehlerfrei in Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo (vgl. dazu BGH VRS 61, 262, 263) getroffenen Feststellungen freiwillig die Vollendung der Tat verhindert.

    Maßgeblich ist, dass er beim Einschalten der Scheinwerfer - nicht ausschließbar (UA 33/34) - davon ausging, dass der Unfall dadurch noch vermieden werden konnte (vgl. BGH VRS 61, 262, 263), mithin den für möglich gehaltenen Todeserfolg nicht mehr billigte.

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dass der Täter - wie hier - eine neue Kausalreihe in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mindestens mitursächlich ist, reicht aus (vgl. BGH aaO; BGHSt 33, 295, 301, jew. m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Ein gemäß § 24 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB strafbefreiender Rücktritt setzt entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nicht voraus, dass der Täter, der die Vollendung der Tat erfolgreich verhindert und dies - wovon das Landgericht zutreffend zu Gunsten des Angeklagten ausgegangen ist - auch anstrebt, unter mehreren Möglichkeiten der Erfolgsverhinderung die sicherste oder "optimale" gewählt hat (vgl. BGHSt 48, 147 m.N.).
  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dass der Angeklagte unmittelbar vor der Kollision die Scheinwerfer einschaltete, steht der Annahme der Arg- und Wehrlosigkeit der Insassen des ihm entgegenkommenden PKW nicht entgegen, denn hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ist auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs abzustellen (vgl. BGHSt 19, 321, 322; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3).
  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83

    Heimtückemord - Strafmaß - Milderungsgründe - "Außergewöhnliche Umstände"

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dabei kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlt (vgl. BGH NJW 1983, 2456; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).
  • BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95

    Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Insbesondere ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht dabei nicht in erster Linie auf das Gewicht des Tatunrechts abgestellt hat, denn auch bei einer wegen der Schwere der Schuld zu verhängenden Jugendstrafe ist deren Höhe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten zu bemessen (vgl. nur BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10 m.N.).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dabei kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlt (vgl. BGH NJW 1983, 2456; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
    Dass der Angeklagte unmittelbar vor der Kollision die Scheinwerfer einschaltete, steht der Annahme der Arg- und Wehrlosigkeit der Insassen des ihm entgegenkommenden PKW nicht entgegen, denn hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ist auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs abzustellen (vgl. BGHSt 19, 321, 322; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3).
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Maßgeblich ist dann jedoch die Eignung des Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation (BGH, Urteile vom 16.08.2015 - 4 StR 168/05 -, NStZ 2006, 167, 168; vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 -, NStZ 2006, 503, 504; vom 25.03.2010 - 4 StR 594/09 -, NStZ 2010, 515; vom 21.12.2016 - 1 StR 375/16 -, juris).

    Im Übrigen ist die Fallkonstellation hinsichtlich des hier in Frage stehenden Mordmerkmals mit dem vom Bundesgerichtshof (4 StR 594/05, a.a.O.) entschiedenen Fall einer Geisterfahrt vergleichbar.

  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 4; vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 2).
  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Er hatte es nicht in der Hand, wie viele Menschen als Repräsentanten der Allgemeinheit in den von ihm geschaffenen Gefahrenbereich geraten und durch sein Verhalten gefährdet werden konnten (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5377
OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05 (https://dejure.org/2005,5377)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.07.2005 - 1 Ws 351/05 (https://dejure.org/2005,5377)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 1 Ws 351/05 (https://dejure.org/2005,5377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Fall der Anklage teils als Jugendlicher und Heranwachsender; Einwirkung der Nebenklage auf die Verhandlung der Jugendlichendelikte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Fall der Anklage teils als Jugendlicher und Heranwachsender; Einwirkung der Nebenklage auf die Verhandlung der Jugendlichendelikte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 521
  • NStZ 2006, 521 (Volltext mit amtl. LS)
  • StV 2007, 12 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
    Auch aus den in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidungen (z.B. BGHSt 41, 288 und 48, 34) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95

    Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
    Auch aus den in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidungen (z.B. BGHSt 41, 288 und 48, 34) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02

    Nebenklage, Zulässigkeit, Jugendlicher, Heranwachsender

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
    Verfahrensweisen, die auch nur hinsichtlich einer der angeklagten Taten nicht zulässig wären, sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens strafprozessual insgesamt nicht statthaft, so auch OLG Koblenz StV 2003, 455; OLG Schleswig Beschluss vom 20.07.2001, 2 Ws 205/01, bei juris; Eisenberg, JGG, 10. Aufl. 2004, § 80 Rdn 13b m.w.Nachw.
  • OLG Schleswig, 20.07.2001 - 2 Ws 205/01
    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05
    Verfahrensweisen, die auch nur hinsichtlich einer der angeklagten Taten nicht zulässig wären, sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens strafprozessual insgesamt nicht statthaft, so auch OLG Koblenz StV 2003, 455; OLG Schleswig Beschluss vom 20.07.2001, 2 Ws 205/01, bei juris; Eisenberg, JGG, 10. Aufl. 2004, § 80 Rdn 13b m.w.Nachw.
  • KG, 03.05.2006 - 4 Ws 73/06

    Jugendstrafverfahren: Nebenklage bei Straftatvorwürfen aus allen Altersstufen

    Verfahrensweisen, die lediglich hinsichtlich einer der angeklagten Taten nicht zulässig wären, sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens strafprozessual insgesamt nicht statthaft (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 1 Ws 351/05 m.w.N. bei JURIS - Eisenberg, JGG 11. Auflage, § 80 Rdnr. 13 b).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10623
OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06 (https://dejure.org/2006,10623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.2006 - 3 Ws 213/06 (https://dejure.org/2006,10623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - 3 Ws 213/06 (https://dejure.org/2006,10623)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafrestaussetzung einer Jugendstrafe: Kriminalitäts- und Sozialprognose für einen Heranwachsenden unter besonderer Berücksichtigung einer Persönlichkeitsreifung im Strafvollzug

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Entwicklung des Verurteilten im Strafvollzug im Rahmen der Kriminal- und Sozialprognose neben den die Anlasstat bestimmenden Faktoren; Bedeutung einer während des Vollzugs mit der Folge weitgehender persönlicher Stabilisierung aufgearbeiteten ...

  • Judicialis

    JGG § 88 Abs. 1; ; StGB § 57 Abs. 1

Papierfundstellen

  • StV 2007, 12
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
    Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Verurteilte ein neues schweres Verbrechen begehen werde, so kommt eine Strafaussetzung nicht in Betracht; umgekehrt schließt die Verantwortungsklausel der §§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, 88 Abs. 1 JGG es auch hier mit ein, dass ein vertretbares Restrisiko eingegangen wird (BVerfG NJW 1998, 2202, 2203; 1986, 767, 769); wäre ein völliger Risikoausschluss vorausgesetzt, liefe die Bestimmung des § 57 Abs. 1 StGB leer (vgl. etwa OLG Karlsruhe StV 2000, 156, 157).

    Nicht zuletzt zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Rechtsbrechern hat sich daher das Gericht - dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (BVerfGE 70, 297, 309 = NJW 1986, 767, 768; NJW 2000, 502, 503) genügend - ein möglichst umfassendes Bild über den Verurteilten zu verschaffen und zwar bei Straftaten der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StPO bezeichneten Art - wie vorliegend - durch Einholung eines prognostischen Sachverständigengutachtens (§ 454 Abs. 2 StPO).

    Selbst bei derartigen Gewaltdelikten ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich - auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (BVerfG NJW 1986, 767, 769) - zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzuges der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner persönlichen Freiheit zunehmendes Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 2202); deshalb gewinnen für die Prognoseentscheidung i. d. R. die Umstände, die - wie das Verhalten im Vollzug sowie die augenblicklichen und künftig zu erwartenden Lebensverhältnisse des Verurteilten - Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels (§ 2 StVollzG) und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose vermitteln, gegenüber den Umständen der Straftat des Verurteilten mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzugs ebenfalls zunehmende Bedeutung (BVerfG NStZ 2000, 109, 110 = NJW 2000, 502, 504); insbesondere sind die Erfahrungen, die die Vollzugsanstalt, aber auch der Verurteilte selbst aus ihm gewährten Vollzugslockerungen gewonnen haben, für die Gefahren- bzw. Kriminal- und Sozialprognose von entscheidungserheblichem Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2000, 501, 502).

    Auch der Senat kann bei der ihm als ureigene Aufgabe selbständig obliegenden prognostischen Beurteilung (vgl. BVerfG NJW 1986, 767, 768) der von der Justizvollzugsanstalt mitgeteilten sowie der von dem Sachverständigen festgestellten und bewerteten Umstände heute - mehr als 7 Jahre nach Beginn der Freiheitsentziehung - in der Person des Verurteilten eine Rückfallgefahr ohne unvertretbares Restrisiko ausschließen.

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
    Dies bedeutet indes nicht, dass in diesen Fällen eine vorzeitige Entlassung grundsätzlich ausgeschlossen ist (BVerfG NJW 1998, 2202); es wäre mit Art. 2 Abs. 2 GG nicht vereinbar, im Anwendungsbereich des § 57 Abs. 1 StGB die Aussetzung der Restfreiheitsstrafe im Allgemeinen allein aus Gründen der Schwere der Schuld des Verurteilten, der Generalprävention und der Verteidigung der Rechtsordnung zu versagen (BVerfG NJW 1994, 378; Senat B. v. 04.10.2005 - 3 Ws 376/05 -).

    Da es sich vorliegend bei der Anlasstat um Mord handelt, ist auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit hoch zu veranschlagen (BVerfG NJW 1998, 2202, 2203).

    Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Verurteilte ein neues schweres Verbrechen begehen werde, so kommt eine Strafaussetzung nicht in Betracht; umgekehrt schließt die Verantwortungsklausel der §§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, 88 Abs. 1 JGG es auch hier mit ein, dass ein vertretbares Restrisiko eingegangen wird (BVerfG NJW 1998, 2202, 2203; 1986, 767, 769); wäre ein völliger Risikoausschluss vorausgesetzt, liefe die Bestimmung des § 57 Abs. 1 StGB leer (vgl. etwa OLG Karlsruhe StV 2000, 156, 157).

    Selbst bei derartigen Gewaltdelikten ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich - auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (BVerfG NJW 1986, 767, 769) - zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzuges der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner persönlichen Freiheit zunehmendes Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 2202); deshalb gewinnen für die Prognoseentscheidung i. d. R. die Umstände, die - wie das Verhalten im Vollzug sowie die augenblicklichen und künftig zu erwartenden Lebensverhältnisse des Verurteilten - Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels (§ 2 StVollzG) und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose vermitteln, gegenüber den Umständen der Straftat des Verurteilten mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzugs ebenfalls zunehmende Bedeutung (BVerfG NStZ 2000, 109, 110 = NJW 2000, 502, 504); insbesondere sind die Erfahrungen, die die Vollzugsanstalt, aber auch der Verurteilte selbst aus ihm gewährten Vollzugslockerungen gewonnen haben, für die Gefahren- bzw. Kriminal- und Sozialprognose von entscheidungserheblichem Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2000, 501, 502).

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
    Bei solchen und sonstigen besonders gefährlichen Taten ist vielmehr eine erhöhte Wahrscheinlichkeit künftiger straffreier Führung zu verlangen (BVerfG NJW 2000, 502, 503).

    Nicht zuletzt zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Rechtsbrechern hat sich daher das Gericht - dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (BVerfGE 70, 297, 309 = NJW 1986, 767, 768; NJW 2000, 502, 503) genügend - ein möglichst umfassendes Bild über den Verurteilten zu verschaffen und zwar bei Straftaten der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StPO bezeichneten Art - wie vorliegend - durch Einholung eines prognostischen Sachverständigengutachtens (§ 454 Abs. 2 StPO).

    Selbst bei derartigen Gewaltdelikten ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich - auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (BVerfG NJW 1986, 767, 769) - zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzuges der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner persönlichen Freiheit zunehmendes Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 2202); deshalb gewinnen für die Prognoseentscheidung i. d. R. die Umstände, die - wie das Verhalten im Vollzug sowie die augenblicklichen und künftig zu erwartenden Lebensverhältnisse des Verurteilten - Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels (§ 2 StVollzG) und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose vermitteln, gegenüber den Umständen der Straftat des Verurteilten mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzugs ebenfalls zunehmende Bedeutung (BVerfG NStZ 2000, 109, 110 = NJW 2000, 502, 504); insbesondere sind die Erfahrungen, die die Vollzugsanstalt, aber auch der Verurteilte selbst aus ihm gewährten Vollzugslockerungen gewonnen haben, für die Gefahren- bzw. Kriminal- und Sozialprognose von entscheidungserheblichem Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2000, 501, 502).

    Diesem Umstand misst der Senat - entgegen der Einschätzung der Strafvollstreckungskammer und der Generalstaatsanwaltschaft - besondere Bedeutung und Gewicht für die zu stellende Kriminalprognose bei und zwar in positivem Sinne (vgl. wegen der gebotenen vergleichenden Betrachtungsweise zur Begründung einer überzeugenden Prognose: BVerfG NJW 2000, 502, 504).

  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
    Selbst bei derartigen Gewaltdelikten ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich - auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (BVerfG NJW 1986, 767, 769) - zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzuges der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner persönlichen Freiheit zunehmendes Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 2202); deshalb gewinnen für die Prognoseentscheidung i. d. R. die Umstände, die - wie das Verhalten im Vollzug sowie die augenblicklichen und künftig zu erwartenden Lebensverhältnisse des Verurteilten - Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels (§ 2 StVollzG) und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose vermitteln, gegenüber den Umständen der Straftat des Verurteilten mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzugs ebenfalls zunehmende Bedeutung (BVerfG NStZ 2000, 109, 110 = NJW 2000, 502, 504); insbesondere sind die Erfahrungen, die die Vollzugsanstalt, aber auch der Verurteilte selbst aus ihm gewährten Vollzugslockerungen gewonnen haben, für die Gefahren- bzw. Kriminal- und Sozialprognose von entscheidungserheblichem Gewicht (vgl. BVerfG NJW 2000, 501, 502).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2000 - 2 Ws 313/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
    Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Verurteilte ein neues schweres Verbrechen begehen werde, so kommt eine Strafaussetzung nicht in Betracht; umgekehrt schließt die Verantwortungsklausel der §§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, 88 Abs. 1 JGG es auch hier mit ein, dass ein vertretbares Restrisiko eingegangen wird (BVerfG NJW 1998, 2202, 2203; 1986, 767, 769); wäre ein völliger Risikoausschluss vorausgesetzt, liefe die Bestimmung des § 57 Abs. 1 StGB leer (vgl. etwa OLG Karlsruhe StV 2000, 156, 157).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.1992 - 2 Ws 75/92

    Aussetzung; Strafrest; Täterprognose

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
    In diesem Rahmen setzt das mit der Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung verbundene "Erprobungswagnis" keine Gewissheit künftiger Straffreiheit voraus (vgl. schon OLG Karlsruhe StV 1993, 260; Senat StV 2002, 322; BVerfG B. v. 05.10.2004 - 2 BvR 558/04 -); dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ist jedoch in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
  • BVerfG, 14.06.1993 - 2 BvR 157/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
    Dies bedeutet indes nicht, dass in diesen Fällen eine vorzeitige Entlassung grundsätzlich ausgeschlossen ist (BVerfG NJW 1998, 2202); es wäre mit Art. 2 Abs. 2 GG nicht vereinbar, im Anwendungsbereich des § 57 Abs. 1 StGB die Aussetzung der Restfreiheitsstrafe im Allgemeinen allein aus Gründen der Schwere der Schuld des Verurteilten, der Generalprävention und der Verteidigung der Rechtsordnung zu versagen (BVerfG NJW 1994, 378; Senat B. v. 04.10.2005 - 3 Ws 376/05 -).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 3 Ws 252/03

    Entscheidung über eine Strafrestaussetzung: Folgen verweigerter Mitwirkung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
    Dies entspricht ebenso der ständigen Rechtsprechung des Senats wie die Einschränkung, dass nicht aufklärbare Zweifel, ob solche Umstände in zureichendem Maße vorliegen, zu Lasten des Verurteilten gehen (vgl. Senat a.a.O.; vgl. auch Senat B. v. 16.02.2004 - 3 Ws 252/03 -).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00

    Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
    In diesem Rahmen setzt das mit der Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung verbundene "Erprobungswagnis" keine Gewissheit künftiger Straffreiheit voraus (vgl. schon OLG Karlsruhe StV 1993, 260; Senat StV 2002, 322; BVerfG B. v. 05.10.2004 - 2 BvR 558/04 -); dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ist jedoch in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
  • BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 558/04

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei einer Strafrestaussetzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2006 - 3 Ws 213/06
    In diesem Rahmen setzt das mit der Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung verbundene "Erprobungswagnis" keine Gewissheit künftiger Straffreiheit voraus (vgl. schon OLG Karlsruhe StV 1993, 260; Senat StV 2002, 322; BVerfG B. v. 05.10.2004 - 2 BvR 558/04 -); dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ist jedoch in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
  • OLG Stuttgart, 09.10.2002 - 4 Ws 241/02

    Strafvollstreckung: Rechtliches Gehör nach Einholung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

    Je höherwertiger das gefährdete Rechtsgut, umso geringer muss das Risiko eines Rückfalls sein, um den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit im Sinne des § 88 Abs. 1 JGG den Vorzug zu geben (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2006 - 3 Ws 213/06 -, StV 2007, 12).
  • BGH, 11.01.2018 - StB 33/17

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen

    Denn ungeachtet von Differenzen im Einzelnen verlangt die in beiden Vorschriften enthaltene Verantwortbarkeitsklausel eine Wahrscheinlichkeitsprognose für eine Legalbewährung in Freiheit, wobei die Anforderungen an die Aussicht auf künftige Straffreiheit umso höher anzusetzen sind, je schwerer die in Betracht kommenden Taten wiegen (zu den rechtlichen Maßstäben des § 88 Abs. 1 JGG vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2006 - 3 Ws 213/06, StV 2007, 12, 13; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 88 Rn. 5; HK-JGG/Kern, 2. Aufl., § 88 Rn. 26 mwN; zu den rechtlichen Maßstäben des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 StGB vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2003 - StB 4/03, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8; vom 10. April 2014 - StB 4/14, juris Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2017 - 2 Ws 231/17

    Aussetzung des Rests der Jugendstrafe: Anwendbares Recht nach Abgabe der

    Diese entspricht der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (ThürOLG, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 Ws 307/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2015 - III-2 Ws 33/15 -, juris; HansOLG Hamburg StraFo 2013, 349; OLG Stuttgart Die Justiz 2011, 106; OLG Dresden, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 Ws 203/09 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.10.2005 - Ws 768/05 -, juris; BrandbgOLG, Beschluss vom 24.05.2005 - 2 Ws 57/05 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2003 - III-3 Ws 117/03 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 91; Eisenberg, JGG, 19. Aufl. 2017, § 85 Rn. 22; HK-JGG/Sonnen, 7. Aufl. 2015, § 85 Rn. 16; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl. 2011, § 85 Rn. 14; Diemer/Schatz/Sonnen, KGG, 7. Aufl. 2015, § 85 Rn. 16; BeckOK Strafvollzug Bund/Heuchemer, 11. Edition Stand 01.02.2017, JGG § 85 Rn. 14; NK-JGG/Ostendorf/Rose, 10. Aufl. 2016, § 85 Rn. 8 und § 88 Rn. 1; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 57 Rn. 2; undifferenziert: OLG Karlsruhe [3. Strafsenat] Die Justiz 2006, 372; aA : OLG Düsseldorf StraFo 2012, 470; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.11.2009 - 2 Ws 410/09 -, juris; OLG München StraFo 2009, 125; OLG Düsseldorf StV 1998, 348; LR-StPO/Graalmann-Scherer, 26. Aufl. 2010, § 454 Rn. 105).
  • OLG Oldenburg, 16.11.2022 - 1 Ws 409/22

    Zulässigkeit der Vollstreckung von Freiheitsstrafe nach Erledigung der

    Verbleibende Zweifel an einer hinreichend günstigen Prognose gehen jedoch zu Lasten des Verurteilten und schließen eine Strafaussetzung aus (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 10.06.2010, III-2 Ws 143/10, bei juris Rz. 1; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.07.2006, 3 Ws 213/06, bei juris Rz. 9).
  • KG, 07.04.2021 - 5 Ws 52/21

    Strafaussetzung zur Bewährung: Kriminalprognose bei Absehen von der Vollstreckung

    Hierfür ist eine Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des erlittenen Strafvollzugs für das künftige Leben des Verurteilten in Freiheit einerseits und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit andererseits vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2003 - StB 4/03 - juris, Rdnr. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2006, - 3 Ws 213/06 -, juris Rdnr. 9; Senat, Beschluss vom 18. März 2016 - 5 Ws 8/16 - Heintschel-Heinegg in: BeckOK StGB, 49. Edition, § 57 Rdnr. 7).
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