Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13842
OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06 (https://dejure.org/2006,13842)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.2006 - 1 AK 46/06 (https://dejure.org/2006,13842)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 1 AK 46/06 (https://dejure.org/2006,13842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls; Absehen von der Erhebung einer öffentlichen Klage bei Auslieferung an eine ausländische Regierung; Pflicht der Behörde zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuche; Versagung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 79 Abs. 1, 79 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3, 80 Abs. 1, 83b Abs. 1a, 83c Abs. 1 IRG, §154b StPO, § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Schweden zur Strafverfolgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 617
  • StV 2007, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 23.10.2018 - Ausl 301 AR 110/18

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an den EU-Mitgliedstaat

    Ein Bewilligungshindernis nach § 83 b Abs. 1 lit a und lit b IRG liegt bei einem deutschen Staatsangehörigen auch dann vor, wenn in Anbetracht der nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB stets bestehenden deutschen Gerichtsbarkeit gegen den Verfolgten im Inland ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft noch nicht eingeleitet wurde, aber nach dem Legalitätsprinzip ein solches hätte eingeleitet werden müssen (§ 152 Abs. 2 StPO) oder dieses nach §§ 154 b, 154 f StPO sogar vorläufig eingestellt worden ist (Festhalten an Senat NJW 2007, 617 sowie Senat, Beschluss vom 10.10.2018, Ausl 301 AR 131/18).

    Bei der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an einen EU-Mitgliedsstaat ist auch bei Straftaten mit maßgeblichem Auslandsbezug die Bewilligung dann zu versagen ist, wenn bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung das innerstaatliche Strafverfolgungsinteresse oder die zu berücksichtigenden sozialen Belange des Verfolgten eine solche Entscheidung gebieten (Festhalten an Senat StV 2007, 149; ders Beschluss vom 13.05.2013, 1 AK 63/12).

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat insoweit bereits nicht zureichend bedacht, dass nach der Rechtsprechung des Senats ein Bewilligungshindernis nach § 83 b Abs. 1 lit a und lit b IRG auch dann vorliegt, wenn in Anbetracht der nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB stets bestehenden deutschen Gerichtsbarkeit gegen den Verfolgten im Inland ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft noch nicht eingeleitet wurde, aber nach dem Legalitätsprinzip ein solches hätte eingeleitet werden müssen (§ 152 Abs. 2 StPO) oder dieses nach §§ 154 b, 154 f StPO sogar vorläufig eingestellt worden ist (vgl. hierzu auch Senat NJW 2007, 617 - zu § 154b Abs. 1 StPO, zuletzt Senat, Beschluss vom 10.10.2018, Ausl 301 AR 131/18 zu § 154 f StPO).

    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an einen EU-Mitgliedsstaat auch bei Straftaten mit maßgeblichem Auslandsbezug die Bewilligung dann zu versagen ist, wenn bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung das innerstaatliche Strafverfolgungsinteresse oder die zu berücksichtigenden sozialen Belange des Verfolgten eine solche Entscheidung gebieten (vgl. hierzu Senat StV 2007, 149; ders Beschluss vom 13.05.2013, 1 AK 63/12, abgedruckt bei juris, sowie ders. vom 10.10.2018, Ausl 301 AR 131/18; zur besonderen Schutzwürdigkeit deutscher Staatsangehöriger, vgl. auch KG StraFo 2010, 191 sowie BVerfGE 113, 273; dass. Strafo 2009, 455 "grundrechts-schonende Auslegung").

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 1 AK 90/14

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen: Formelle Anforderungen an einen

    Sie ermöglicht dem Senat die gebotene Überprüfung, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b Abs. 1 IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (Senat, Beschluss vom 20.12.2006, 1 AK 46/06).

    In Anbetracht der nach §§ 7 Abs. 2 Nr. 1, 91 a StGB jedenfalls teilweise bestehenden deutschen Gerichtsbarkeit kommt es dabei auch nicht darauf an, ob die zuständige Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip ein Ermittlungsverfahren hätte einleiten müssen (§ 152 Abs. 2 StPO) oder - wie hier mit Verfügung vom 10.09.2014 durch die Staatsanwaltschaft Gera erfolgt - zu Recht von der Einleitung eines solchen abgesehen hat (vgl. hierzu Senat NJW 2007, 617).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten Gesichtspunkte einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    a) Die Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Bewilligungshindernisse geltend zu machen, und die gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG hierfür erforderliche Begründung müssen in Schriftform erfolgen und sind zu den Akten zu nehmen (ebenso KG NJW 2006, 3507; OLG Karlsruhe NJW 2007, 617; OLG Dresden, Beschluss vom 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2018 - Ausl 301 AR 131/18

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an den EU-Mitgliedstaat Portugal:

    Sie ermöglicht dem Senat die gebotene Überprüfung, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b Abs. 1 IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (Senat, Beschluss vom 20.12.2006, 1 AK 46/06).

    In Anbetracht der nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB bestehenden deutschen Gerichtsbarkeit kommt es dabei nicht darauf an, ob die zuständige Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip ein Ermittlungsverfahren hätte einleiten müssen (§ 152 Abs. 2 StPO) oder - wie hier - mit Verfügung vom 27.08.2018 im Hinblick auf das in Portugal anhängige Verfahren das bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe unter 600 Js 32542/18 anhängige Ermittlungsverfahren nach § 154 f StPO vorläufig eingestellt wurde (vgl. hierzu auch Senat NJW 2007, 617 zu § 154b Abs. 1 StPO).

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 1 AK 63/12

    Auslieferungsverfahren: Anforderungen an die Bewilligungsentscheidung bei der

    Zu den Anforderungen an die Bewilligungsentscheidugn bei der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (Fortführung von Senat NJW 2007, 617).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde insoweit eingeräumten weiten Ermessens erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Vorrausetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (Senat, Beschluss vom 20.12.2006, 1 AK 46/06 - NJW 2007, 617 -, vgl. auch KG NJW 2006, 3507; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff., 13).

  • OLG Karlsruhe, 27.11.2020 - Ausl 301 AR 104/19

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Polen

    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an einen EU-Mitgliedsstaat auch bei Straftaten mit maßgeblichem Auslandsbezug die Bewilligung dann zu versagen ist, wenn bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung das innerstaatliche Strafverfolgungsinteresse oder die zu berücksichtigenden sozialen Belange des Verfolgten eine solche Entscheidung gebieten (vgl. hierzu Senat StV 2007, 149; ders. Beschluss vom 13.05.2013, 1 AK 63/12, abgedruckt bei juris, sowie ders. vom 10.10.2018, Ausl 301 AR 131/18; zur besonderen Schutzwürdigkeit deutscher Staatsangehöriger, vgl. auch KG StraFo 2010, 191 sowie BVerfGE 113, 273; dass. Strafo 2009, 455 "grundrechtsschonende Auslegung").
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung

    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten Gesichtspunkte einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Nach der Rechtsprechung des Senates ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde eingeräumten weiten Ermessens insoweit erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (vgl. auch Senat NJW 2007, 617 ff. = StV 2007, 149 f. [OLG Karlsruhe 20.12.2006 - 1 AK 46/06] ; KG NJW 2006, 3507 ff. [KG Berlin 14.08.2006 - (4) Ausl.A. 378/06 (149/06)] ; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702 ff. [OLG Stuttgart 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06] ; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff, 13).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Nach der Rechtsprechung des Senates ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde eingeräumten weiten Ermessens insoweit erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (Senat NJW 2007, 617 ff. = StV 2007, 149 f.; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.3.2007, 3 Ausl. 52/06; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff, 13).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2016 - 1 AK 109/15

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Polen: Verletzung rechtlichen Gehörs

  • OLG Dresden, 20.06.2008 - Ausl 51/08

    Bewilligungshindernis

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - Ausl 301 AR 185/18

    Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Verfolgten nach Österreich:

  • KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19

    Vorlage an den BGH zur europäischen Ermittlungsanordnung: Antragsberechtigung des

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 AK 119/14

    Vorabbewilligung der Staatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren: Schutzwürdiges

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung

  • OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13

    Überprüfung von Bewilligungshindernissen im Auslieferungsverfahren

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10

    Auslieferung eines - vergleichbar nach § 63 StGB Unterzubringenden - bei Bestehen

  • OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10

    Vorrang der Invollzugsetzung einer Auslieferungshaftbefehls vor Erlass eines

  • KG, 09.07.2018 - 151 AuslA 206/17

    Auslieferungsrecht: Bewilligungsermessen der Generalstaatsanwaltschaft bei

  • OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15

    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei

  • OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12

    Anforderungen an die Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung eines polnischen

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09

    Absehen von Rücküberstellungsvorbehalt wegen Erschleichung des Aufenthaltsrechts

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2007 - 1 AK 16/06

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Auslieferungshindernisses augrund eines

  • OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - Ausl 60/13

    Auslieferung zur Strafverfolgung: Erfordernis einer Vorabentscheidung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht