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   BGH, 20.12.2006 - 2 StR 444/06   

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https://dejure.org/2006,7478
BGH, 20.12.2006 - 2 StR 444/06 (https://dejure.org/2006,7478)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2006 - 2 StR 444/06 (https://dejure.org/2006,7478)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 2 StR 444/06 (https://dejure.org/2006,7478)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen den Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsachen ablehnenden Beschluss; Bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3, Abs. 6
    Anforderungen an die Beschlussbegründung bei Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 176
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - 2 StR 444/06
    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NStZ 1997, 503; NStZ-RR 2002, 68 f.; StV 2005, 113, 115 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - 2 StR 444/06
    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NStZ 1997, 503; NStZ-RR 2002, 68 f.; StV 2005, 113, 115 m.w.N.).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Daher besorgt der Senat bereits aufgrund der Beschlussbegründung, in der das Landgericht lediglich pauschal auf die "Gesamtumstände' verweist, ohne sie näher zu erläutern (zu den insoweit an die Begründung zu stellenden Anforderungen vgl. Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 StR 444/06, StV 2007, 176), dass die Strafkammer bei ihrer Entscheidung den genannten Maßstab der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) verkannt hat.
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 StR 444/06, StV 2007, 176, 177).
  • BGH, 02.12.2009 - 2 StR 363/09

    Unterbringung eines vorbestraften Aggressionstäters in einem psychiatrischen

    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NStZ 1997, 503; NStZ-RR 2002, 68 f.; StV 2005, 113, 115 m.w.N.; StV 2007, 176; StraFo 2007, 378; StraFo 2008, 162).
  • KG, 03.03.2009 - 1 Ss 524/08
    Die erforderliche Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit entspricht dabei grundsätzlich den Begründungsanforderungen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. BGH NStZ 2007, 352; 2008, 299; StV 2007, 176 [BGH 20.12.2006 - 2 StR 444/06] ; Senat, Beschluss vom 10. April 2002 - (4) 1 Ss 385/01 (11/02) - OLG Düsseldorf StraFo 2002, 19; Meyer-Goßner, StPO 51. A., § 244 Rdnr. 43a; jeweils m.w.N.).

    Die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache liege hier auch nicht auf der Hand, so dass sich die Rüge deswegen als unbegründet erweisen würde (vgl. BGH NStZ 2007, 352; StV 2007, 176 [BGH 20.12.2006 - 2 StR 444/06] ; Senat a.a.O.).

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