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   OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07   

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https://dejure.org/2007,7846
OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07 (https://dejure.org/2007,7846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2007 - 1 Ws 9/07 (https://dejure.org/2007,7846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 1 Ws 9/07 (https://dejure.org/2007,7846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tragweite des Beschleunigungsgebots in Haftsachen nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils; Voraussetzungen der Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 249
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07
    Die Einlegung des Rechtsmittels hindert lediglich die Vollstreckung der Strafe bis zur Überprüfung durch das nächst höhere Gericht, beseitigt aber nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, dass auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens ein Schuldnachweis gelungen ist (vgl. BVerfG Beschl. v. 22.2.2005 - 2 BvR 109/05 - und v. 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05 -).

    Die verhängte Freiheitsstrafe stellt grundsätzlich nur ein Indiz für das Gewicht der zu verfolgenden Straftat dar (vgl. BVerfG Beschl. v. 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05 -).

    Die Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zwingt die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte regelmäßig, dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zu berücksichtigen, wobei im Rahmen der Abwägung zu beachten ist, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft verstärkt (st. Rspr. d. BVerfG, vgl. z. B. Beschl. v. 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05 -).

    Sie führt bei Berücksichtigung des nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG Kammerbeschlüsse v. 22.2.2005 - 2 BvR 109/05 - v. 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05 - v. 5.12.2005 - 2 BvR 1964/05 - und v. 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05 -) anzulegenden schärferen Maßstabes an die Beschleunigung im Rahmen der Abwägung gemäß § 120 StPO zur Aufhebung des Haftbefehls.

  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07
    Die Einlegung des Rechtsmittels hindert lediglich die Vollstreckung der Strafe bis zur Überprüfung durch das nächst höhere Gericht, beseitigt aber nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, dass auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens ein Schuldnachweis gelungen ist (vgl. BVerfG Beschl. v. 22.2.2005 - 2 BvR 109/05 - und v. 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05 -).

    Sie führt bei Berücksichtigung des nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG Kammerbeschlüsse v. 22.2.2005 - 2 BvR 109/05 - v. 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05 - v. 5.12.2005 - 2 BvR 1964/05 - und v. 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05 -) anzulegenden schärferen Maßstabes an die Beschleunigung im Rahmen der Abwägung gemäß § 120 StPO zur Aufhebung des Haftbefehls.

  • OLG Stuttgart, 19.02.1996 - 1 Ws 13/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07
    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen die Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.10.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem etwaigen Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz möglicherweise hieran treffenden Verschuldens (st. Rspr. d. Senats vgl. Beschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.11.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm, Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06

    Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen nach Erlass eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07
    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen die Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.10.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem etwaigen Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz möglicherweise hieran treffenden Verschuldens (st. Rspr. d. Senats vgl. Beschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.11.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm, Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen und Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07
    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen die Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.10.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem etwaigen Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz möglicherweise hieran treffenden Verschuldens (st. Rspr. d. Senats vgl. Beschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.11.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm, Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Hamm, 02.11.1979 - 1 Ws 315/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07
    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen die Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.10.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem etwaigen Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz möglicherweise hieran treffenden Verschuldens (st. Rspr. d. Senats vgl. Beschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.11.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm, Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 3 Ws 178/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07
    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen die Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.10.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem etwaigen Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz möglicherweise hieran treffenden Verschuldens (st. Rspr. d. Senats vgl. Beschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.11.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm, Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07
    Sie führt bei Berücksichtigung des nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG Kammerbeschlüsse v. 22.2.2005 - 2 BvR 109/05 - v. 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05 - v. 5.12.2005 - 2 BvR 1964/05 - und v. 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05 -) anzulegenden schärferen Maßstabes an die Beschleunigung im Rahmen der Abwägung gemäß § 120 StPO zur Aufhebung des Haftbefehls.
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07
    Sie führt bei Berücksichtigung des nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG Kammerbeschlüsse v. 22.2.2005 - 2 BvR 109/05 - v. 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05 - v. 5.12.2005 - 2 BvR 1964/05 - und v. 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05 -) anzulegenden schärferen Maßstabes an die Beschleunigung im Rahmen der Abwägung gemäß § 120 StPO zur Aufhebung des Haftbefehls.
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