Rechtsprechung
BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK
Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens; Beurteilungsspielraum des Tatrichters zur "angemessenen Verteidigung") - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Überprüfung eines Urteils aufgrund Revisionsrechtfertigung wegen strafschärfender Anlastung des Verteidigungsverhaltens eines Angeklagten; Wertungsfehler als Aufhebungsgrund
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 a Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Strafzumessung bei Belastung eines Dritten durch den Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 463
- StV 2007, 352
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.09.1993 - 2 StR 263/93
Kokainzubereitung - Kokainhydrochlorid - Strafmilderungsgrund - Freiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07
Einer Aufhebung der zugehörigen Feststellungen bedarf es nicht, weil der Aufhebungsgrund lediglich in einem Wertungsfehler liegt (BGH, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 263/93). - BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90
Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung
Auszug aus BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, dass er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt; auch dann, wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erweisen, darf eine belastende Zurechnung bei der Strafzumessung grundsätzlich nicht erfolgen (…vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 50 ff.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 5, 10). - BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89
Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, dass er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt; auch dann, wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erweisen, darf eine belastende Zurechnung bei der Strafzumessung grundsätzlich nicht erfolgen (…vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 50 ff.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 5, 10). - BGH, 11.05.1989 - 1 StR 184/89
Strafzumessung - Straferhöhung - Leugnen der Tatbeteiligung - Mittäter - …
Auszug aus BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, dass er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt; auch dann, wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erweisen, darf eine belastende Zurechnung bei der Strafzumessung grundsätzlich nicht erfolgen (…vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 50 ff.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 5, 10). - BGH, 21.04.1995 - 1 StR 69/95
Strafverschärfung - Angemessene Verteidigung - Strafänderung - Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07
Ein solcher Umstand kann - wovon ersichtlich die Strafkammer ausgegangen ist - auch darin gesehen werden, dass der die Tat leugnende Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH StV 1995, 633, 634).
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11
Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung; …
Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 ; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463, vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626). - BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12
Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche …
Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 , Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626). - BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Angeklagten ein Verhalten gegenüber Zeugen oder Mitangeklagten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn der Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73, MDR bei Dallinger 1974, 721;… Beschlüsse vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, aaO; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463;… LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 f.).
- BGH, 07.02.2018 - 4 StR 529/17
Grundsätze der Strafzumessung (Gewichtung einer wahrheitswidrigen …
Soweit damit Anschuldigungen gegen eine andere Person verbunden sind, werden die Grenzen eines zulässigen Verteidigungsverhaltens dadurch nicht überschritten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171; vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463).Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463;… vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8;… vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4); solche Umstände sind hier indes nicht ersichtlich.
- BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12
Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot
Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463;… Beschluss vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4;… SSW-StGB/Eschelbach, § 46 Rn. 124). - BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19
Grundsätze der Strafzumessung (Falschbelastung eines Dritten)
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, dass er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt; auch dann, wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erwiesen, darf eine belastende Zurechnung grundsätzlich nicht erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2007 ? 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 53).