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   BGH, 14.03.2007 - 2 StR 576/06   

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https://dejure.org/2007,11117
BGH, 14.03.2007 - 2 StR 576/06 (https://dejure.org/2007,11117)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2007 - 2 StR 576/06 (https://dejure.org/2007,11117)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2007 - 2 StR 576/06 (https://dejure.org/2007,11117)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines funktionalen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Bemächtigungslage und der beabsichtigter Erpressung für die Erfüllung des objektiven Tatbestandes des erpresserischen Menschenraubes; Zweck der Regelung des § 239a Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 239 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a
    Keine Tatbestandsmäßigkeit bei Vermögensverfügung nach "Entlassung" durch den Täter

  • rechtsportal.de

    StGB § 239a
    Keine Tatbestandsmäßigkeit bei Vermögensverfügung nach "Entlassung" durch den Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 354
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 2 StR 576/06
    Denn der Zweck der gesetzlichen Regelung besteht gerade darin, das Sichbemächtigen des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 5).
  • BGH, 08.04.2005 - 2 StR 111/05

    Erpresserischer Menschenraub (funktionaler Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 2 StR 576/06
    Unter diesen Umständen fehlt es an dem zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung erforderlichen funktionalen und zeitlichen Zusammenhang und subjektiv auch an der erforderlichen Absicht des "Ausnutzens" im Sinne von § 239a StGB (BGH NStZ 2005, 508).
  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

    Darüber hinaus muss aus der Sicht des Täters zwischen der Entführungs- oder Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang hergestellt werden, dass dem Opfer die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden soll; der Tatbestand ist deshalb nicht erfüllt, wenn die dem Opfer abgepresste Handlung erst nach der Freilassung erfolgen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109 f.; vom 14. März 2007 - 2 StR 576/06, StV 2007, 354; vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, StV 1997, 302 f.).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07

    Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage;

    Der Tatbestand ist deshalb nicht erfüllt, wenn die dem Opfer abgepresste Handlung erst nach der Freilassung erfolgen soll (vgl. BGH StV 1997, 302, 303; StV 2007, 354; Beschl. vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07).
  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 607/16

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

    Darüber hinaus muss aus der Sicht des Täters zwischen der Entführungs- oder Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang hergestellt werden, dass dem Opfer die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden soll; der Tatbestand ist deshalb nicht erfüllt, wenn die dem Opfer abgepresste Handlung erst nach der Freilassung erfolgen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109 f.; vom 14. März 2007 - 2 StR 576/06, StV 2007, 354; vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, StV 1997, 302 f.).
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