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   OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298 - 299/05, 3 Ws 298/05, 3 Ws 299/05   

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OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298 - 299/05, 3 Ws 298/05, 3 Ws 299/05 (https://dejure.org/2005,3091)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.06.2005 - 3 Ws 298 - 299/05, 3 Ws 298/05, 3 Ws 299/05 (https://dejure.org/2005,3091)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - 3 Ws 298 - 299/05, 3 Ws 298/05, 3 Ws 299/05 (https://dejure.org/2005,3091)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 63 StGB, § 67 Abs 4 S 1 StGB, § 67 Abs 5 S 2 StGB, § 67d Abs 6 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung durch den Tatrichter und Anrechnung der Unterbringungszeit auf eine im selben Urteil verhängte Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Aussetzung des Strafrests ; Zulässige Beschränkung einer sofortigen Beschwerde; Erledigung einer Anordnung zur Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus; Auswirkungen einer Erledigung der Unterbringung ; Reform des ...

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Aussetzung des Strafrests ; Zulässige Beschränkung einer sofortigen Beschwerde; Erledigung einer Anordnung zur Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus; Auswirkungen einer Erledigung der Unterbringung ; Reform des ...

  • Wolters Kluwer

    (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung durch den Tatrichter und Anrechnung der Unterbringungszeit auf eine im selben Urteil verhängte Freiheitsstrafe)

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § ... 57 Abs. 1; ; StGB § 63; ; StGB § 66b Abs. 3; ; StGB § 67 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 2; ; StGB § 67c Abs. 2 Satz 5; ; StGB § 67d Abs. 5; ; StGB § 67d Abs. 6; ; StPO § 267 Abs. 4; ; StPO § 454 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 462 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 463 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reststrafe; Reststrafenaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anrechnung einer fehlerhaft angeordneten Unterbringung auf die verhängte Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 252 (Ls.)
  • StV 2007, 430
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 2 Ws 572/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05
    Für diese Fälle stellt sich daher die Frage der Anrechnung nicht (vgl. OLG Frankfurt NStZ 2003, 222).

    Der Bundesrat hat überdies mit seinem -dem Gesetz zu Einführung der nachträglichen Sicherungsverfahren zeitlich nachfolgenden- "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 24. August 2004 (BT-Drucks. 15/3652) diese Problematik möglicher Fehleinweisungen aus bloßen Rechtsgründen unter Hinweis auf die in NStZ 2003, 222 abgedruckte Entscheidung des Senats ausdrücklich aufgegriffen (vgl. BT-Drucks 15/3652 S. 15) und eine entsprechende Klarstellung des Gesetzestextes dahin vorgeschlagen, daß sich nachträglich aus tatsächlichen Gründen ergeben muß, daß die Tat nicht unter dem Einfluß eines Zustandes im Sinne des § 63 StGB begangen wurde (§ 67d Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 des Entwurfs).

  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05
    Die Anrechnung setzt aber voraus, daß Strafe und Maßregel ihre Grundlage in demselben rechtskräftigen Urteil haben (vgl. BVerfG NStZ 1995, 174).

    Eine weitergehende Anrechnung ist nur im Wege der Wiederaufnahme zu erreichen (vgl. Senat, Beschluß vom 26. November 2001 - 3 Ws 1119/01 = NStZ-RR 2002, 58; Beschluß vom 1. August 1995 - 3 Ws 521+522/93 im Anschluß an BVerfG NStZ 1995, 174).

  • OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 3 Ws 589/92

    Tatbegehung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit; Anrechnungsregel; Unterbringung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05
    Danach muß der angefochtene Teil der Entscheidung gegenüber dem nicht angefochtenen derart selbständig sein, daß er eine gesonderte Beurteilung zuläßt (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1993, 252, 253).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05
    Eine weitergehende Anrechnung ist nur im Wege der Wiederaufnahme zu erreichen (vgl. Senat, Beschluß vom 26. November 2001 - 3 Ws 1119/01 = NStZ-RR 2002, 58; Beschluß vom 1. August 1995 - 3 Ws 521+522/93 im Anschluß an BVerfG NStZ 1995, 174).
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Eine Ausnahme wird - mit Billigung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 1486/06 -, NStZ-RR 2007, S. 29 ) - in Fällen gemacht, in denen ursprüngliche Fehleinweisungen nicht auf Fehleinschätzungen in tatsächlicher Hinsicht, sondern auf reinen Rechtsfehlern des ursprünglichen Tatrichters beruhen (vgl. Rissing-van Saan/Peglau, a.a.O., Rn. 56 m.w.N.; Stree, a.a.O.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 3 Ws 298/05 u.a. -, juris, Rn. 15 f.; LG Landau in der Pfalz, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 1 StVK 86/06 -, NStZ-RR 2007, S. 354 ; dagegen Berg/Wiedner, StV 2007, S. 434 ).
  • EGMR, 16.05.2013 - 20084/07

    RADU v. GERMANY

    Nach dieser Rechtsprechung war die Unterbringung einer Person in einem psychiatrischen Krankenhaus in Fällen zu beenden, in denen festgestellt wurde, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts nicht mehr an einer psychischen Störung im Sinne von § 20 StGB litt, insbesondere weil er geheilt wurde (siehe z. B. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 3 Ws 1119/01, Entscheidung vom 26. November 2001; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 2 Ws 572/02, Entscheidung vom 22. Oktober 2002, NStZ 2003, S. 222 ff.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 3 Ws 298-299/05, Entscheidung vom 3. Juni 2005; und die Verweise in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2010, Az. 4 StR 577/09).

    Entscheidend war nur, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts festgestellt wurde, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht erfüllt waren (siehe z.B. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 3 Ws 1119/01, Entscheidung vom 26. November 2001; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 2 Ws 572/02, Entscheidung vom 22. Oktober 2002, NStZ 2003, S. 222 ff.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 3 Ws 298-299/05, Entscheidung vom 3. Juni 2005).

    Ein solcher reiner Rechtsfehler komme in Fällen vor, in denen das erkennende Gericht die psychische Störung in tatsächlicher Hinsicht korrekt festgestellt, in rechtlicher Hinsicht aber fehlerhaft als eine Störung im Sinne der §§ 20, 21, 63 StGB angesehen habe (siehe z. B. Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Az. 3 Ws 298-299/05, Entscheidung vom 3. Juni 2005; und W. Stree / J. Kinzig, in: A. Schönke / H. Schröder, Strafgesetzbuch Kommentar, 28. Aufl., München 2010, § 67d, Nr. 16 mit zahlreichen weiteren Verweisen).

  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Die unterschiedlich beurteilte Frage, ob von diesem Grundsatz Ausnahmen in Fällen zu machen sind, in denen eine - von Anfang an vorliegende - "Fehleinweisung" auf bloßer rechtsfehlerhafter Wertung der zutreffend festgestellten Tatsachen durch das erkennende Gericht beruhte (vgl. einerseits OLG Frankfurt StV 2007, 430; hierzu auch BVerfG NStZ-RR 2007, 29; andererseits KG StV 2007, 432; Berg/Wiedner aaO 433), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.
  • OLG Bamberg, 16.07.2013 - 1 Ws 420/13

    Fall Mollath: Landgericht muss Unterbringung erneut prüfen

    Entscheidend ist allein, ob sich später im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergeben hat, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vorneherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da in beiden Fällen der Zweck der Unterbringung erreicht oder nicht - mehr ~ erreichbar ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 58; StV 2007, 430; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007, I Ws 438/06 in juris; Thüringer Oberlandesgericht, NStZ-RR 2011, 61).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10

    Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung

    Fehleinweisungen in ein psychiatrisches Krankenhaus, die auf reinen Rechtsfehlern des Tatrichters beruhen, werden von der Neuregelung des § 67 d VI StGB nicht erfasst (Festhalten an Senat, StV 2007, 430 und NStZ-RR 2007, 324).

    Der Senat hat hierzu mit Beschluss vom 3.6.2005 (StV 2007, 430) ausgeführt: "Der Bundesrat hat mit seinem -dem Gesetz zu Einführung der nachträglichen Sicherungsverfahren zeitlich nachfolgenden- "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 24. August 2004 (BT-Drucks. 15/3652) diese Problematik möglicher Fehleinweisungen aus bloßen Rechtsgründen unter Hinweis auf die in NStZ 2003, 222 abgedruckte Entscheidung des Senats ausdrücklich aufgegriffen (vgl. BT-Drucks 15/3652 S. 15) und eine entsprechende Klarstellung des Gesetzestextes dahin vorgeschlagen, dass sich nachträglich aus tatsächlichen Gründen ergeben muss, dass die Tat nicht unter dem Einfluss eines Zustandes im Sinne des § 63 StGB begangen wurde (§ 67d Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 des Entwurfs).

    Zwar deuten der Wortlaut von § 67 d VI StGB und § 66 III StGB und auch die amtliche Begründung des Gesetzesentwurfs in diese Richtung (vgl. Senat, StV 2007, 430).

  • OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18

    Strafvollstreckung: Umfang der Anrechnung des Maßregelvollzuges auf die Strafe

    Bei dieser nur teilweisen Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten nach § 67 Abs. 4 StGB bleibt es im Vollstreckungsverfahren auch dann, wenn die Anordnung des Maßregelvollzugs auf einer Fehldiagnose beruhen und deshalb ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB beim Verurteilten nicht vorgelegen haben könnte (BVerfG NStZ 1995, 174; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 5 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, Az.: 1 Ws 12/08, juris Rn. 14 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 59 f. und Beschluss vom 3. Juni 2005, 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 13 ff. und 18; LK-Schöch § 67 Rn. 29; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder § 67 Rn. 5; Jehle in Satzger/Schluckebier/Widmaier § 67 Rn. 27; Wolf NJW 1997, 779, 781).

    c) Die Nichtanwendung des § 67 Abs. 4 StGB widerspräche dem Willen des Reformgesetzgebers, der in Kenntnis des Streitstrands zwar die Erledigterklärung auch bei anfänglicher Fehldiagnose angeordnet, aber auf eine von § 67 Abs. 4 StGB abweichende Anrechnungsregelung im Vollstreckungsverfahren verzichtet hat (vgl. hierzu bereits: OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Juni 2005, Az.: 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 14).

  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

    Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums gingen im Anschluss daran von einem weiten Anwendungsbereich des § 67 Abs. 4 StGB aus, der auch den Fall der anfänglichen Fehldiagnose erfasse (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 Ws 12/08 [juris]; OLG Frankfurt StV 2007, 430; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 67 Rdn. 5; offen gelassen von: Fischer, StGB 62. Aufl., § 67 Rdn 22 und § 67d Rdn. 24).

    Über eine weitergehende Anrechnung, so die Vertreter der Ansicht, könne nur "im Wege der Wiederaufnahme" (so OLG Frankfurt, StV 2007, 430 [431]) oder nach Durchführung des Wiederaufnahmeverfahrens entschieden werden (so OLG Brandenburg Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 Ws 12/08 [juris]).

  • OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10

    Maßregelvollzug: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Rechtskraft der die Unterbringung im Maßregelvollzug anordnenden Entscheidung steht einer Erledigungserklärung des Strafvollstreckungsgerichts wegen Fehleinweisung dann nicht entgegen, wenn aus tatsächlichen Gründen die Voraussetzungen einer Unterbringung von Anfang an nicht vorgelegen haben (Anschluss OLG Frankfurt StV 2007, 430f.).

    Die Neuregelung des § 67d Abs. 6 StGB will nach der Intention des Gesetzgebers damit auch die Fälle der sogenannten Fehleinweisung erfassen und den Vorschriften über die Erledigung unterstellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007, 1 Ws 438/06, bei juris; OLG Frankfurt StV 2007, 430 f; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 67d Rdnr. 23).

  • OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17

    Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen

    Wenn man mit dem Oberlandesgericht Nürnberg in seiner Entscheidung vom 08.11.2017 und der dort zitierten überwiegenden Rechtsprechung und Literatur nach der Einführung des § 67d Abs. 6 StGB bei anfänglicher Fehleinweisung eine Erledigterklärung zulässt und das Oberlandesgericht Nürnberg ausdrücklich feststellt, dass der ursprünglichen Anordnung der Maßregel im vorliegenden Fall eine Fehldiagnose des früheren Sachverständigen zugrunde lag, dann wäre es mit dem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 GG nicht zu vereinbaren, den Verurteilten noch auf das Wiederaufnahmeverfahren zu verweisen, um erst nach dortiger Feststellung, dass die Maßregelanordnung zu Unrecht erfolgt ist, eine Entscheidung über eine vollständige Anrechnung zu ermöglichen (so offenbar OLG Oldenburg Beschluss vom 11.02.2008 - 1 Ws 12/08 bei juris bzw. OLG Frankfurt StV 2007, 430).
  • LG Regensburg, 25.09.2019 - SR StVK 241/14

    Unterbringungsanordnung in einer Fachambulanz

    Abs. 6 S. 1 findet über seinen Wortlaut hinaus auch Anwendung, wenn die Unterbringung von Anfang an fehlerhaft war, weil sie auf der Annahme falscher Tatsachen beruhte, va also einem fehlerhaften Gutachten (BGH NStZ 2009, 323 (324); OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 252; LG Landau NStZ-RR 2007, 354; LG Marburg NStZ-RR 2007, 356; Fischer Rn. 23; a.A. OLG Dresden NStZ-RR 2005, 338).

    Etwas anderes gilt aber, wenn die Fehleinweisung auf reinen Rechtsfehlern beruhte, da diese nur im Erkenntnisverfahren mit der Revision oder Wiederaufnahme korrigiert werden können (BVerfG NStZ-RR 2007, 29 (30); 2015, 59; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 252; 2008, 324 (325); OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; LG Landau NStZ-RR 2007, 354; LG Marburg NStZ-RR 2007, 356; LG Berlin NStZ-RR 2011, 223; Fischer Rn. 23; zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in solchen Fällen vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2015, 207).

  • OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08

    Unterbringung; Psychiatrie; Entziehungsanstalt; Besserung und Sicherung

  • OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 45/19

    Zur Erledigung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bei

  • OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08

    Unterbringung: Erledigterklärung bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches

  • OLG Dresden, 12.04.2017 - 2 Ws 131/17

    Rechtsfolgen der fehlerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

  • OLG Frankfurt, 26.09.2006 - 3 Ws 907/06

    Unterbringung: Vollstreckung der nicht weiter zu vollziehenden Unterbringung in

  • OLG Koblenz, 22.09.2021 - 1 Ws 481/21

    Erledigung der Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus wegen Fehleinweisung

  • OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 3 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Celle, 10.05.2017 - 3 Ws 240/17

    Anordnung der Vollstreckung der nach Anrechnung des Maßregelvollzugs

  • OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem

  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 Ws 22/09

    Mord; lebenslange Freiheitsstrafe; Anordnung der Unterbringung in einem

  • OLG Hamm, 15.01.2009 - 4 Ws 10/09

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

  • LG Landau/Pfalz, 10.05.2007 - 1 StVK 86/06
  • OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
  • OLG Brandenburg, 11.12.2006 - 1 Ws 222/06

    Voraussetzungen einer Erledigterklärung einer Unterbringung in einem

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