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   OLG Bamberg, 26.06.2006 - 1 Ws 261/06   

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https://dejure.org/2006,6795
OLG Bamberg, 26.06.2006 - 1 Ws 261/06 (https://dejure.org/2006,6795)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.06.2006 - 1 Ws 261/06 (https://dejure.org/2006,6795)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 1 Ws 261/06 (https://dejure.org/2006,6795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Nr. 7000 VV RVG
    Dokumentenpauschale; Einscannen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung als gerichtlich bestellter Verteidiger; Entstehen einer Dokumentenpauschale bei Herrstellung einer Vervielfältigung eines Schreibwerks durch Einscannen und Abspeichern als Datei; Subsumtion des Einscannens unter den gesetzlichen Begriff "für ...

  • Burhoff online

    Dokumentenpauschale; Einscannen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 7000
    Erfallen der Dokumentenpauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gebührenrecht - Einscannen von Aktenteilen

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 7000 VV RVG
    Kopierkosten, Einscannen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gebührenrecht - Einscannen von Aktenteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3504
  • StV 2007, 485
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2006 - 1 Ws 261/06
    In seiner Entscheidung vom 05.07.2001 zu einer urheberrechtlichen Frage führt der Bundesgerichtshof aus: "Mit Recht hat das BerGer. angenommen, dass es sich bei den von der Bekl. vertriebnen Scannern um Vervielfältigungsgeräte handelt, also um Geräte, die dazu bestimmt sind, geschützte Vorlagen durch Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung zu vervielfältigen ..." (BGH GRUR 2002, 246 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 20 U 38/06

    Keine Vergütungspflicht nach § 54a UrhG für Drucker und Plotter ohne Scaneinheit

    Wie bereits dargelegt, kann schon das digitale Vervielfältigungsstück vom Nutzer verwendet werden, sei es, dass er es einem Dritten - digital - übersendet (wo es abgespeichert, weiterverarbeitet oder ausgedruckt werden kann), sei es, dass er es - unbearbeitet oder nach Bearbeitung - in Augenschein nimmt und in dieser Form geistig verwertet (vgl. als Beispielsfall die Fallgestaltung OLG Bamberg NJW 2006, 3504), sei es, dass er es - als Archiv oder für ein späteres Lesen oder eine zukünftige Bearbeitung - abspeichert.
  • LSG Bayern, 13.12.2012 - L 15 SF 325/11

    Das Einscannen muss im Rahmen von Nr. 7000 Ziff. 1 lit. a VV RVG wie das

    Letztlich aber kommt der Senat zum Ergebnis, dass Scannen im Rahmen von Nr. 7000 Ziff. 1 lit. a VV RVG als Ablichten behandelt werden muss; dies steht auch in Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. aus der Rechtsprechung nur OLG Bamberg, NJW 2006, S. 3504; vgl. aus der Literatur statt vieler Hansens, Die Dokumentenpauschale nach dem RVG, RVGreport 2004, S. 402 ff.; a.A. SG Dortmund, Beschluss vom 10.06.2009 - S 26 R 245/06).

    d) Semantisch erscheint es durchaus angängig, die Erstellung einer Datei durch Scannen als Ablichtung im Sinn des Gesetzes zu begreifen (so ausdrücklich OLG Bamberg, NJW 2006, S. 3504).

    Dem Grunde nach dürfte beides intendiert sein (vgl. OLG Bamberg, NJW 2006, S. 3504).

  • LG Kleve, 11.08.2011 - 120 Qs 68/11

    Verteidiger kann grundsätzlich die Erstattung der Kosten für die Kopien der

    Die Dokumentenpauschale steht dem Verteidiger auch dann zu, wenn die Vervielfältigung durch Einscannen und Abspeichern als Datei hergestellt wird (OLG Bamberg, NJW 2006, 3504).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2008 - 8 WF 167/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Einigungsgebühr im Zusammenhang mit der

    Hierdurch wird aber die Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 RVG-VV ausgelöst (Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Auflage 2008, Nr. 1000 RVG-VV Rdnr. 127; OLG Köln MDR 2006, 539 und JurBüro 2006, 588).
  • AG Hannover, 31.01.2014 - 218 Ls 598/12

    Anfall der Dokumentenpauschale bei Einscannen einer Akte

    Diese Klarstellung durch den Gesetzgeber macht den in der Erinnerung genannten Beschluss des OLG Bamberg vom 26.6.06, NJW 2006, 3504 (Bl. 162 d.A.) und auch die dort erwähnten weiteren älteren Entscheidungen, die auch eingescannte Dokumente als Ablichtungen i.S. Nr. 7000 VV RVG ansahen, hinfällig.
  • SG Nordhausen, 27.06.2016 - S 13 SF 2009/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einscannen und

    So haben beispielsweise das Bayerische Landessozialgericht (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - L 15 SF 325/11 B E -, juris) und das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 Ws 261/06 -) die Auffassung vertreten, der Dokumentenscan sei der körperlichen Herstellung des Dokumentes gleichzustellen.
  • LG Dortmund, 16.12.2009 - 36 Qs 112/09

    Erstattungsfähigkeit einer Dokumentenpauschale

    Bamberg (NJW 2006, 3504), dem sich die Mehrheit im Schrifttum angeschlossen hat (vgL Schmidt in Burhoff (Hrsg) , Kommentar zum RVG,W 7000 Nr. 13; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt , RVG, 18. Aufl. W 7000, Rdn. 6) der Ansicht, dass der Anspruch auf eine Dokumentenpauschale mit dem Einscannen und elektronischen Abspeichern von Aktenauszügen entsteht.
  • AG Berlin-Tiergarten, 26.11.2014 - 229 Ds 130/14

    Kopierkosten, Erstattungsfähigkeit, Erforderlichkeit, eingescannte Akten

    Die Dokumentenpauschale steht einem Verteidiger jedoch auch dann zu, wenn die Vervielfältigung durch Einscannen und Abspeichern als Datei hergestellt wird (OLG Bamberg, NJW 2006, 3504 ).
  • SG Dortmund, 10.06.2009 - S 26 R 245/06

    Einscannen einer behördlichen Akte und Übersenden als entsprechende CD durch den

    Zwar ist der Rechtsprechung des OLG Bamberg zuzustimmen, dass mit der Dokumentenpauschale der Aufwand an Material abgegolten werden soll (schon fraglich ist hingegen die Auffassung, dass mit der Pauschale auch der Arbeitszeitaufwand abgegolten werden soll, denn dieser dürfte in erster Linie durch die Gebühren entlohnt sein) und der Zeitaufwand beim Einscannen dem des Fotokopierens entsprechen kann und auch beim Einscannen Materialkosten in Form von Geräteanschaffungen anfallen ( OLG Bamberg, Beschl.v. 26.6.2006, 1 Ws 261/06 ).
  • SG Lüneburg, 27.09.2007 - S 28 SF 48/07

    Erinnerung des Antragstellers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des

    Insbesondere hat das Oberlandesgericht Bamberg mit Beschluss vom 26. Juni 2006 (- 1 Ws 261/06 -) festgestellt, dass der Wortlaut der Norm dem nicht entgegensteht.
  • SG Lüneburg, 19.01.2009 - S 5 SF 106/07
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