Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.10.2006

Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2006 - 2 StR 65/06   

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https://dejure.org/2006,4864
BGH, 14.06.2006 - 2 StR 65/06 (https://dejure.org/2006,4864)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2006 - 2 StR 65/06 (https://dejure.org/2006,4864)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06 (https://dejure.org/2006,4864)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 249 StGB; § 250 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB
    Unzulässige Verfahrensrüge (Beweisermittlungsantrag); schwerer Raub (Versuch; Vollendung; Irrtum über die Art der Beute); Ablehnung eines Beweisantrags (Begutachtung durch einen psychologischen Sachverständigen; Anknüpfungstatsachen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Schuldspruchs und Aufhebung eines Strafausspruchs im Zusammenhang mit Begehung eines Raubes nebst gefährlicher Körperverletzung; Fähigkeit eines Gerichts zur rechtlichen Einordnung von Anträgen

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 23 Abs. 2

  • streifler.de

    Vollendeter Raub bei gewaltsamer Wegnahme von Behältnissen mit erwartungswidrig unbrauchbarem Inhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242 Abs. 1
    Vollendung und Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Kartons

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 686
  • NStZ-RR 2010, 131
  • StV 2007, 513
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Nimmt der Täter - wie hier der Angeklagte - ein Behältnis nur deshalb an sich, weil er darin Bargeld vermutet, das er für sich behalten will, eignet er sich das Behältnis nicht zu (BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - 3 StR 425/09, NStZ-RR 2010, 75; Beschluss vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, NStZ-RR 2010, 48; Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06, NStZ 2006, 686, 687; Beschluss vom 31. Oktober 1986 - 3 StR 470/86, StV 1987, 245).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09

    Begriff des Beweisantrages (Unerreichbarkeit; Angabe der aktuellen Anschrift des

    Hierfür ist neben der Benennung eines Beweisthemas nicht nur die Benennung eines Beweismittels erforderlich, sondern es ist regelmäßig auch anzugeben, auf welchem Wege das Beweismittel (der Zeuge) erreicht werden kann (vgl. BGH, Urt. vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06; StV 1996, 581; Urt. vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92 m.w.N.).

    Allerdings wäre, zumal das Gericht nach der Beweisperson schon einige Zeit vergeblich mit Haftbefehl fahndete, auch unter dem Blickwinkel einer Aufklärungsrüge vorzutragen gewesen, welche konkreten, vom Gericht bisher nicht ergriffenen Möglichkeiten dies gewesen wären (vgl. BGH, Urt. vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06).

  • BGH, 06.07.2011 - 2 StR 124/11

    Antrag auf Vernehmung eines sachverständigen, präsenten Zeugen (Umdeutung in

    Keine völlige Ungeeignetheit liegt vor, wenn nur wenige Anknüpfungstatsachen vorliegen (BGH StV 07, 513).
  • LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06

    Karton-Fall - Raub; Zueignungsabsicht; Fehlvorstellung über die entwendete Sache;

    Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen)

    Auch ist vorzutragen, welches Ergebnis diese Bemühungen gehabt hätten (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 ? 2 StR 65/06, StV 2007, 513; vgl. auch Sättele in SSW-StPO, 4. Aufl., § 244 Rn. 75).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2006 - 2 StR 339/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7003
BGH, 25.10.2006 - 2 StR 339/06 (https://dejure.org/2006,7003)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2006 - 2 StR 339/06 (https://dejure.org/2006,7003)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 339/06 (https://dejure.org/2006,7003)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK; § 247 StPO
    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer (Unterrichtung bei mehrfacher Befragung eines Zeugen; Fragerecht; konkrete und wirksame Verteidigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterrichtung des Angeklagten von dem Inhalt der Vernehmung des Geschädigten als Voraussetzung für die Verwertbarkeit der Vernehmung trotz Abwesenheit des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 247; ; StPO § 247 Satz 4; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StPO § 247 S. 4
    Unterrichtungspflicht bei unterbrochener Zeugenaussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 85
  • StV 2007, 513
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92

    Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - 2 StR 339/06
    Denn ohne Kenntnis der bereits teilweise in die Hauptverhandlung eingeführten Aussage kann er sein Fragerecht gegenüber weiteren Zeugen oder seine Verteidigung zu sonstigen Verhandlungsgegenständen grundsätzlich nicht sachgerecht ausüben (BGHSt 38, 260).
  • OLG Celle, 23.09.2015 - 2 Ss 158/15

    Vorsicht beim Verkauf von Altfahrzeugen!

    Denn der strafrechtliche Abfallbegriff ist in Anlehnung an den verwaltungsrechtlichen Abfallbegriff zwar selbständig zu bestimmen (BGHSt 37, 21 (24); BGH Urteil v. 06.06.1997, 2 StR 339/06).

    Allerdings umfasst auch der strafrechtliche Abfallbegriff nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will ("gewillkürter Abfall" oder subjektiver Abfallbegriff) oder entledigen muss ("Zwangsabfall" oder objektiver Abfallbegriff), vgl. BGH, Urteil v. 06.06.1997, 2 StR 339/06; OLG Celle, Urteil vom 15.10.2009, 32 Ss 113/09.

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