Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.05.2007

Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2007 - 3 StR 459/06   

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https://dejure.org/2007,8184
BGH, 14.02.2007 - 3 StR 459/06 (https://dejure.org/2007,8184)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2007 - 3 StR 459/06 (https://dejure.org/2007,8184)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 (https://dejure.org/2007,8184)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 207 StPO; § 29a BtMG; § 30 BtMG; § 30a BtMG;
    Eröffnungsbeschluss (Mängel der Anklage; Unbestimmtheit); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses bei unterbliebener Konkretisierung und Individualisierung der Tatvorwürfe; Notwendigkeit der Konkretisierung sämtlicher angeklagter Taten

  • Judicialis

    StPO § 206 a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200
    Unwirksamkeit der Anklage bei unzureichender Tatbeschreibung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 69
  • StV 2007, 562
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 3 StR 459/06
    Solche Mängel liegen vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr.; vgl. z. B. BGHSt 10, 137; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464, 465 m. w. N.).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 3 StR 459/06
    Solche Mängel liegen vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr.; vgl. z. B. BGHSt 10, 137; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464, 465 m. w. N.).
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 3 StR 459/06
    Solche Mängel liegen vor, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (st. Rspr.; vgl. z. B. BGHSt 10, 137; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464, 465 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21

    Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit

    Nach vorzugswürdiger Ansicht hat das Revisionsgericht auch bei irrigem Übersehen eines Verfahrenshindernisses in der Instanz nach §§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 1, 206a StPO vorzugehen (so BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 2 StR 458/20 -, abgerufen über das Internetangebot des BGH juris.bundesgerichtshof.de; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 497/08 -, juris und beck-online; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 -, juris und beck-online).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    Ein wesentlicher Mangel der Anklageschrift, der als Verfahrenshindernis wirken kann, ist daher nur anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352 mwN und vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06, StraFo 2007, 290 mwN; Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05, NStZ 2006, 649 Rn. 1; Beschluss vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 mwN).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Ein wesentlicher Mangel der Anklageschrift, der als Verfahrenshindernis wirken kann, ist daher anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 mwN; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 mwN; BGH, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05; BGH, Beschluss vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 mwN).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Zu dieser Tat gehören dann auch alle späteren Betätigungen, die auf den Vertrieb desselben Rauschgifts gerichtet sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06, StV 2007, 562; Senat, Beschluss vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98, NStZ 1998, 360; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4, Rn. 309 mwN).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Neben dem Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen einer wirksamen Anklageerhebung und eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 Rn. 91; Beschlüsse vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 Rn. 2 und vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 Rn. 14) sowie dem Fehlen von Verfahrenshindernissen (etwa Verjährung, vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18 Rn. 64 mwN) ist auch die Existenz eines erstinstanzlichen Urteils und dessen Inhalt vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen.
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

    Zu dieser Tat gehören aufgrund einer Bewertungseinheit auch alle späteren Betätigungen, die auf den Vertrieb desselben Rauschgifts gerichtet sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 6; Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 Rn. 10; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 456 mwN).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz

    a) Es empfiehlt sich, die im Vergleich zu den anderen verwirklichten Tatbeständen schwersten Delikte - wie nunmehr geschehen (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKG und § 51 Abs. 1 WaffG) - an den Beginn des Schuldspruchs zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06, juris Rn. 9; vom 25. Januar 2022 - 3 StR 464/21, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 308/20

    Berichtigung des Urteilstenors (Mittäterschaft; Gesamtschuldnerschaft bei

    Darüber hinaus empfiehlt es sich, das im Vergleich zu den anderen verwirklichten Tatbeständen schwerste Delikt - wie nunmehr geschehen - an den Beginn zu stellen (s. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06, juris Rn. 9).
  • OLG Oldenburg, 10.02.2011 - 1 Ss 13/11

    Mögliche Unwirksamkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluss bei Diskrepanz

    Ist dies nicht der Fall, so ist die Anklagerhebung und die darauf fußende Eröffnung des Hauptverfahrens unwirksam, vgl. BGHSt 10, 137; BGH StraFo 2007, 290; NStZ 1984, 133; NStZ 2010, 508; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 200, Rdn. 26 m. w. Nachweisen.
  • LG Detmold, 20.04.2018 - 23 KLs 8/18
    Ein wesentlicher Mangel der Anklageschrift hinsichtlich ihrer Umgrenzungsfunktion ist daher dann anzunehmen, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 m. w. N.; BGH, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05; BGH, Beschluss vom 20. Juli 1994 - 2 StR 321/94 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2007 - 2 StR 154/07   

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https://dejure.org/2007,5195
BGH, 16.05.2007 - 2 StR 154/07 (https://dejure.org/2007,5195)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2007 - 2 StR 154/07 (https://dejure.org/2007,5195)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 2 StR 154/07 (https://dejure.org/2007,5195)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolge des Fehlens der Verfahrensvoraussetzung eines rechtswirksamen Eröffnungsbeschlusses; Entscheidung der großen Strafkammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung

  • Judicialis

    StPO § 206 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; GVG § 76 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 207 Abs. 1; GVG § 76 Abs. 2
    Besetzung des Landgerichts beim Eröffnungsbeschluss nach einer Verfahrensverbindung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 317
  • NStZ-RR 2007, 317 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 197
  • NStZ-RR 2010, 69
  • StV 2007, 562
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Auszug aus BGH, 16.05.2007 - 2 StR 154/07
    Denn die große Strafkammer hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage wegen Hehlerei nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen entschieden (vgl. BGHSt 50, 267, 269 m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 16.05.2007 - 2 StR 154/07
    Dabei entfällt die Bezeichnung des schweren Raubs als "gemeinschaftlich" (vgl. BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14

    Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der

    Dies gilt nicht nur bei einer Beschlussfassung in der reduzierten Hauptverhandlungsbesetzung nach § 76 Abs. 2 Satz 4 GVG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11 aaO; vom 22. Juli 2010 - 4 StR 216/10 aaO; Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 Rn. 12; Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; vom 16. Mai 2007 - 2 StR 154/07, StV 2007, 562), sondern in gleicher Weise auch für eine Eröffnungsentscheidung, die in der nach § 76 Abs. 2 Satz 3 GVG vorgesehenen Besetzung für die Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen ergangen ist.
  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 50/10

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er unwirksam ist (vgl. Senat StraFo 2007, 421; NStZ-RR 2004, 50; StV 2009, 679; BGH NStZ-RR 2009, 282; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 302 StPO Rn. 21 ff.).

    Kann die Unzulässigkeit dagegen auch auf anderen Gründen beruhen, so hat insgesamt das Revisionsgericht zu entscheiden (Senat NStZ-RR 2004, 50; StraFo 2007, 421; BGH NJW 2007, 165; wistra 2009, 201).".

  • BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08

    Eröffnungsbeschluss (Besetzung der Strafkammer); Ablehnung eines Beweisantrages

    In dieser Besetzung war die Strafkammer jedoch nicht zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens berufen (vgl. BGHSt aaO; NStZ-RR 2007, 317 f.).
  • BGH, 04.12.2008 - 3 StR 497/08

    Eröffnungsbeschluss der Großen Strafkammer (notwendige Dreierbesetzung);

    Die Strafkammer hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung dieser Anklage nicht in der gesetzlich vorgesehenen Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen entschieden (BGHSt 50, 267, 269; BGH StV 2007, 562; BGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 4 StR 251/08 - m.w.N.).
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