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   OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06   

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OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06 (https://dejure.org/2007,10443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2007 - 2 Ss 548/06 (https://dejure.org/2007,10443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 2 Ss 548/06 (https://dejure.org/2007,10443)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Erörterung des zur Verteidigung Vorgebrachten in den Urteilsgründen bei Verlesung früherer schriftlicher Aussagen des Angeklagten; Täuschungshandlung und Vermögensschaden i.S.v. § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StGB § 263

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 14 Ns 8 Js 255/01
  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

Papierfundstellen

  • StV 2007, 630
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 05.11.1998 - 2 Ss 260/98
    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06
    Eine solche, zunächst als reine Sachrüge und wegen der Bezugnahme auf Aktenbestandteile als unzulässig anmutende Rüge ist als besondere Form der Verfahrensrüge zulässig (vgl. BGH StV 1988, 138 f. m. zust. Anm. Schlothauer; 1989, 423 f.; 1990, 485; 1991, 548; 549; 1993, 459; 2002, 12; 2003, 318 f.; siehe auch OLG Zweibrücken StV 1994, 545, 546; OLG Karlsruhe StV 1999, 139 ff. m.w.N.; 2000, 658; erläuternd Widmaier/Widmaier, Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, § 9 Rn. 126, 128, 137; krit. aber letztlich nicht verwerfend Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 261 Rn. 38a).

    Begründet ist diese Rüge dann, wenn das Gericht das verlesene Schriftstück und seinen Inhalt - hier die früheren Angeklagteneinlassungen - außer Acht gelassen hat, obwohl sich nach den Umständen und der gesamten Beweislage die Notwendigkeit der ausdrücklichen Auseinandersetzung unmittelbar aufdrängte (vgl. Widmaier/Widmaier, a.a.O. § 9 Rn. 128), also ohne diese keine hinreichend vollständige Erörterung zu verzeichnen ist (vgl. BGH StV 1988, 138 f.; 1990, 485; 1993, 459; OLG Karlsruhe StV 1999, 139, 140).

  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06
    Eine solche, zunächst als reine Sachrüge und wegen der Bezugnahme auf Aktenbestandteile als unzulässig anmutende Rüge ist als besondere Form der Verfahrensrüge zulässig (vgl. BGH StV 1988, 138 f. m. zust. Anm. Schlothauer; 1989, 423 f.; 1990, 485; 1991, 548; 549; 1993, 459; 2002, 12; 2003, 318 f.; siehe auch OLG Zweibrücken StV 1994, 545, 546; OLG Karlsruhe StV 1999, 139 ff. m.w.N.; 2000, 658; erläuternd Widmaier/Widmaier, Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, § 9 Rn. 126, 128, 137; krit. aber letztlich nicht verwerfend Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 261 Rn. 38a).

    Begründet ist diese Rüge dann, wenn das Gericht das verlesene Schriftstück und seinen Inhalt - hier die früheren Angeklagteneinlassungen - außer Acht gelassen hat, obwohl sich nach den Umständen und der gesamten Beweislage die Notwendigkeit der ausdrücklichen Auseinandersetzung unmittelbar aufdrängte (vgl. Widmaier/Widmaier, a.a.O. § 9 Rn. 128), also ohne diese keine hinreichend vollständige Erörterung zu verzeichnen ist (vgl. BGH StV 1988, 138 f.; 1990, 485; 1993, 459; OLG Karlsruhe StV 1999, 139, 140).

  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06
    Die Verlesung und Verwertung der früheren schriftlichen Aussage der Angeklagten war zulässig (zur Befugnis zur Verlesung vgl. BGHSt 39, 305, 306; OLG Zweibrücken StV 1986, 290 f.).
  • OLG Zweibrücken, 17.10.1985 - 1 Ss 188/85

    Urkundsbeweis; Schriftliche Erklärungen; Angeklagter; Vorverfahren ;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06
    Die Verlesung und Verwertung der früheren schriftlichen Aussage der Angeklagten war zulässig (zur Befugnis zur Verlesung vgl. BGHSt 39, 305, 306; OLG Zweibrücken StV 1986, 290 f.).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06
    Insertionsentscheidung des BGH abgestellt (BGHSt 47, 1 = NJW 2001, 2187).
  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 509/00

    Kein besonders schwerer Fall des Betruges, wenn geringwertige Sache vorliegt

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06
    Vielmehr ist schon durch das angefochtene Urteil erwiesen, dass das Landgericht selbst gar keine - weiterhin gebotene (vgl. BGH NStZ 1984, 413; wistra 2001, 303 f.; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 263 Rn. 129) - ausreichende Gesamtwürdigung über den besonders schweren Fall angestellt haben kann, da diese eine Einbeziehung aller wesentlichen Gesichtspunkte einschließlich der Täterpersönlichkeit in die Gesamtwürdigung voraussetzt (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 263 Rn. 129).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06
    Mehr noch scheint jedenfalls bei Ablauf der behördlichen Geschäftszeiten ein Bereich existent, in dem die "Entwertung durch den Vergleich mit dem kostenlosen Angebot" per se ausscheidet (vgl. auch BGH, Urteil vom 15.12.2006, 5 StR 181/06 = HRRS 2007 Nr. 1 "Fall Hoyzer" ).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 3 Ss 109/99

    Beweiswürdigung: Aussage gegen Aussage

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06
    Eine solche, zunächst als reine Sachrüge und wegen der Bezugnahme auf Aktenbestandteile als unzulässig anmutende Rüge ist als besondere Form der Verfahrensrüge zulässig (vgl. BGH StV 1988, 138 f. m. zust. Anm. Schlothauer; 1989, 423 f.; 1990, 485; 1991, 548; 549; 1993, 459; 2002, 12; 2003, 318 f.; siehe auch OLG Zweibrücken StV 1994, 545, 546; OLG Karlsruhe StV 1999, 139 ff. m.w.N.; 2000, 658; erläuternd Widmaier/Widmaier, Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, § 9 Rn. 126, 128, 137; krit. aber letztlich nicht verwerfend Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 261 Rn. 38a).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06
    Eine solche, zunächst als reine Sachrüge und wegen der Bezugnahme auf Aktenbestandteile als unzulässig anmutende Rüge ist als besondere Form der Verfahrensrüge zulässig (vgl. BGH StV 1988, 138 f. m. zust. Anm. Schlothauer; 1989, 423 f.; 1990, 485; 1991, 548; 549; 1993, 459; 2002, 12; 2003, 318 f.; siehe auch OLG Zweibrücken StV 1994, 545, 546; OLG Karlsruhe StV 1999, 139 ff. m.w.N.; 2000, 658; erläuternd Widmaier/Widmaier, Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, § 9 Rn. 126, 128, 137; krit. aber letztlich nicht verwerfend Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 261 Rn. 38a).
  • OLG Zweibrücken, 20.04.1994 - 1 Ss 43/94

    Würdigungsmangel; Absicht; Gewahrsamsbehauptung; Beweggrund ; Fluchtabsicht;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06
    Eine solche, zunächst als reine Sachrüge und wegen der Bezugnahme auf Aktenbestandteile als unzulässig anmutende Rüge ist als besondere Form der Verfahrensrüge zulässig (vgl. BGH StV 1988, 138 f. m. zust. Anm. Schlothauer; 1989, 423 f.; 1990, 485; 1991, 548; 549; 1993, 459; 2002, 12; 2003, 318 f.; siehe auch OLG Zweibrücken StV 1994, 545, 546; OLG Karlsruhe StV 1999, 139 ff. m.w.N.; 2000, 658; erläuternd Widmaier/Widmaier, Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, § 9 Rn. 126, 128, 137; krit. aber letztlich nicht verwerfend Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 261 Rn. 38a).
  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 298/84

    Betrug - Schwerer Fall - Zur Berücksichtigung aller subjektiven,objektiven und

  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines

  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 467/82

    Beurteilung von Sachverständigengutachten - Gerichtliche Aufklärungspflicht

  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Ein Verstoß gegen § 261 StPO liegt vor, wenn das Gericht im Urteil ein Beweisergebnis nicht erörtert, obwohl sich nach den Umständen und der gesamten Beweislage die Notwendigkeit der Auseinandersetzung unmittelbar aufdrängte (BGHR StPO § 261 - Inbegriff der Verhandlung 15 = Beschluss vom 22. November 1988 - 1 StR 559/88 -, zitiert nach juris Rn. 9 f.; Senatsbeschluss vom 8. Februar 2007 - 2 Ss 548/06 - Pelz, NStZ 1993, 361, 364; Widmaier, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, § 9 Rn. 126 ff.; vgl. auch Dahs/Dahs, Revision, Rn. 250).
  • KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08

    Darlegung der Urteilsgründe in nachprüfbarer Weise; Ausführungen zur

    Denn nur so kann das Einlassungsverhalten umfassend und vollständig gewürdigt werden (vgl. OLG Hamm StV 2007, 630, 631).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05   

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https://dejure.org/2005,15672
OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05 (https://dejure.org/2005,15672)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.09.2005 - 3 Ss 92/05 (https://dejure.org/2005,15672)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. September 2005 - 3 Ss 92/05 (https://dejure.org/2005,15672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Verurteilung wegen versuchter Nötigung und Verhängung eines Fahrverbotes; Hinterherfahren eines PKWs hinter einem anderen PKW mit mehrfacher Betätigung der Lichthupe unter Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1m bis 4m mit einer Geschwindigkeit von ...

  • Judicialis

    StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Berücksichtigung nicht erinnerter, vorgehaltener Äußerungen eines Zeugen aus früheren Vernehmungsniederschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 630
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.10.1985 - 2 StR 377/85

    Protokollierung einer Protokollverlesung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05
    Mit der formgerecht ausgeführten (vgl. BGH NJW 1986, 2063, 2064) Verfahrensrüge der Verletzung des § 261 StPO beanstandet die Revision, die Strafkammer habe ihre Überzeugung davon, dass der Angeklagte mit dem von ihm geführten PKW in einem Abstand von minimal 1 m bis maximal 4 m unter wiederholter Betätigung der Lichthupe für die Dauer von mindestens 10.

    Der Vorhalt des polizeilichen Protokolls über jene Vernehmung bewirkte für sich allein nichts; auch in einem solchen Fall wird nur das als Beweisergebnis verwertbar, was der Zeuge nunmehr aus der Erinnerung über seine frühere Aussage berichtet (BGH BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11/Vernehmungsniederschriften), was auf den Vorhalt hin in seine Erinnerung zurückkehrt und nunmehr von ihm bekundet wird (BGHSt 14, 310, 312, 313; 21, 149, 150; NJW 1986, 2063, 2064; StV 1994, 413).

    Zwar hätte sie bei der gegebenen Verfahrenslage - etwa neben der Vernehmung der jeweiligen Verhörsperson - zum Urkundenbeweis gem. § 253 StPO übergehen, d. h. die früheren Vernehmungsschriften verlesen und auf Grund dessen unmittelbar deren Inhalt feststelle n können (BGH NJW 1986, 2063, 2064).

  • OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05
    Wegen der Abgrenzung zwischen strafbarer (versuchter) Nötigung und bloßer Verkehrsordnungswidrigkeit des Nachfahrens unter Einhaltung eines zu geringen Sicherheitsabstandes (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO) weist der Senat auf die Entscheidungen des Senats (VRS 94, 262), des OLG Karlsruhe (VRS 57, 21), des OLG Hamm (DAR 1990, 392) und des Bayerischen Oberlandesgerichts (NZV 1990, 238; NJW 1993, 2882) hin.
  • BayObLG, 16.01.1990 - RReg. 2 St 318/89

    Nötigung ; Gewalteinwirkung; Kraftfahrer; Überholspur; Autobahn; Lichthupe;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05
    Wegen der Abgrenzung zwischen strafbarer (versuchter) Nötigung und bloßer Verkehrsordnungswidrigkeit des Nachfahrens unter Einhaltung eines zu geringen Sicherheitsabstandes (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO) weist der Senat auf die Entscheidungen des Senats (VRS 94, 262), des OLG Karlsruhe (VRS 57, 21), des OLG Hamm (DAR 1990, 392) und des Bayerischen Oberlandesgerichts (NZV 1990, 238; NJW 1993, 2882) hin.
  • BGH, 07.09.1988 - 2 StR 390/88

    Vernehmung - Zeugenaussage - Einführung in die Hauptversammlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05
    Der Vorhalt des polizeilichen Protokolls über jene Vernehmung bewirkte für sich allein nichts; auch in einem solchen Fall wird nur das als Beweisergebnis verwertbar, was der Zeuge nunmehr aus der Erinnerung über seine frühere Aussage berichtet (BGH BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11/Vernehmungsniederschriften), was auf den Vorhalt hin in seine Erinnerung zurückkehrt und nunmehr von ihm bekundet wird (BGHSt 14, 310, 312, 313; 21, 149, 150; NJW 1986, 2063, 2064; StV 1994, 413).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 3 Ss 135/05

    Geldstrafe wegen Nötigung im Straßenverkehr: Unzulässigkeit einer Überhöhung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05
    Mit den materiell - rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrverbotes hat sich der Senat im Übrigen jüngst in seinem Urteil vom 15.09.2005 - 3 Ss 135/05 - (zur Veröffentlichung bestimmt) ausführlich befasst.
  • BayObLG, 08.04.1993 - 2St RR 21/93

    Nötigung durch Nichteinhalten des erforderlichen Abstandes zum vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05
    Wegen der Abgrenzung zwischen strafbarer (versuchter) Nötigung und bloßer Verkehrsordnungswidrigkeit des Nachfahrens unter Einhaltung eines zu geringen Sicherheitsabstandes (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO) weist der Senat auf die Entscheidungen des Senats (VRS 94, 262), des OLG Karlsruhe (VRS 57, 21), des OLG Hamm (DAR 1990, 392) und des Bayerischen Oberlandesgerichts (NZV 1990, 238; NJW 1993, 2882) hin.
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05
    Der Vorhalt des polizeilichen Protokolls über jene Vernehmung bewirkte für sich allein nichts; auch in einem solchen Fall wird nur das als Beweisergebnis verwertbar, was der Zeuge nunmehr aus der Erinnerung über seine frühere Aussage berichtet (BGH BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11/Vernehmungsniederschriften), was auf den Vorhalt hin in seine Erinnerung zurückkehrt und nunmehr von ihm bekundet wird (BGHSt 14, 310, 312, 313; 21, 149, 150; NJW 1986, 2063, 2064; StV 1994, 413).
  • BGH, 25.04.1997 - 3 StR 25/97

    Vorwerfbarkeit von fehlender Schuldeinsicht und fehlender innerer Abkehr von der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05
    Denn darin läge eine Beeinträchtigung seines Rechts auf Verteidigung (Senat B. v. 13.09.2005 - 3 Ss 159/05 - BGH BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 24).
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05
    Der Vorhalt des polizeilichen Protokolls über jene Vernehmung bewirkte für sich allein nichts; auch in einem solchen Fall wird nur das als Beweisergebnis verwertbar, was der Zeuge nunmehr aus der Erinnerung über seine frühere Aussage berichtet (BGH BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 11/Vernehmungsniederschriften), was auf den Vorhalt hin in seine Erinnerung zurückkehrt und nunmehr von ihm bekundet wird (BGHSt 14, 310, 312, 313; 21, 149, 150; NJW 1986, 2063, 2064; StV 1994, 413).
  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05
    Hinzu kommt, dass der Vorhalt von Protokollen über frühere Vernehmungen eines Zeugen nicht genügt, wenn es gerade um die sich aus der Aussagekonstanz ergebende Glaubwürdigkeit des Zeugen geht und dieser auf den Vorhalt hin nicht - wie hier - den Kern des Geschehens und seine wesentlichen Details übereinstimmend bekundet (BGH Urt. v. 28.01.1992 - 1 StR 336/91; OLG Hamm StV 2004, 643).
  • BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93

    Zeugnisverweigerungsrecht - Vernehmung - Ermittlungsrichter - Vorhalt -

  • BayObLG, 06.12.1999 - 1St RR 275/99
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1997 - 5 Ss OWi 298/97

    Polizeiliche Aussage bei Rotlichtverstoß genügt nicht für qualifizierten Verstoß

  • OLG Düsseldorf, 11.10.1999 - 2a Ss OWi 263/99

    Schätzung des Sicherheitsabstandes

  • OLG Stuttgart, 12.06.1990 - 1 Ss 279/90

    Geschwindigkeitsmessung; Nachfahrendes Polizeifahrzeug; Police-Pilot-Steuergerät;

  • OLG Karlsruhe, 06.11.1978 - 1 Ss 326/78

    Nötigung; Straßenverkehr; Auffahren; Furcht; Schrecken; Reaktion

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